Massnahmen zur beruflichen Integration von jungen Flüchtlingen mit Bleibeperspektive
- ShortId
-
16.3520
- Id
-
20163520
- Updated
-
28.07.2023 05:03
- Language
-
de
- Title
-
Massnahmen zur beruflichen Integration von jungen Flüchtlingen mit Bleibeperspektive
- AdditionalIndexing
-
2811;32
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die berufliche Integration junger Flüchtlinge ist das Schlüsselelement einer erfolgreichen Migrationspolitik. 2015 dürften rund 2000 junge Menschen eine Bleibeperspektive haben, 2016 mindestens eine ähnliche Zahl. </p><p>Die Kantone (KdK, EDK, SODK) und der Bund (SEM und SBFI) waren sich in einer Konferenz im Dezember 2015 einig: Diese jungen Menschen sollen rasch die lokale Sprache lernen, sich mit unseren kulturellen Gepflogenheiten vertraut machen und sich so weit schulisch vorbereiten, dass sie sich in eine reguläre Berufsausbildung "einfädeln" können. Die berufliche Integration soll in den bestehenden Strukturen erfolgen. Ausserdem braucht es spezielle Angebote für jene, die noch nicht in die Regelstrukturen integriert werden können.</p><p>Das Ziel ist klar, Konzepte, Massnahmen, die nötigen Ressourcen sind mangelhaft oder nicht geklärt. Ein Pilotprojekt "Flüchtlingsvorlehren" des SEM (1000 Plätze) soll 2018 starten. Schneller und mehr ist gefragt. Die Kantone suchen pragmatische Lösungen, stossen zunehmend an Grenzen. Die Finanzierung ist gelöst für die Phase "Eintritt in Regelstrukturen" (Berufslehre usw.) über die BFI-Mittel. Für spezifische Integrationsmassnahmen dürfen aber keine BFI-Mittel verwendet werden, weil sonst Gelder für z. B. Brückenangebote, Beratung für andere Jugendliche, Erwerb von Grundkompetenzen für Erwachsene fehlen. Das würde zu einem Verdrängungseffekt führen zulasten von Schweizer Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Das wäre auch sozialpolitisch gefährlich.</p><p>Und schlussendlich: Es hat offene Lehrstellen, der Bundesrat will den Fachkräftemangel durch Menschen, die hier leben, vermindern. Es gibt also auch aus arbeitsmarktlicher Sicht ein Interesse, junge Flüchtlinge zu qualifizieren.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung der Motionärin, dass die berufliche Integration junger Flüchtlinge ein Kernelement der Migrations- und Integrationspolitik darstellt. Der Bundesrat hat deshalb am 18. Dezember 2015 das von der Motionärin erwähnte vierjährige Pilotprogramm zur Ausbildung von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen beschlossen und einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 54 Millionen Franken gutgeheissen.</p><p>Zu den einzelnen Punkten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die EDK hat unter Beteiligung weiterer kantonaler Konferenzen (KdK, SODK) sowie des SBFI und des SEM am 23. Juni 2016 Prinzipien für eine nachhaltige Integration von spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft verabschiedet. Für Jugendliche und junge Erwachsene mit einer langfristigen Bleibeperspektive ist ein Abschluss auf der Sekundarstufe II anzustreben, denn er ist eine Voraussetzung für einen Einstieg in das berufliche Leben oder in eine Ausbildung auf Tertiärstufe. Das von Bund und Kantonen vereinbarte Ziel, dass 95 Prozent der 25-Jährigen in der Schweiz über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II verfügen sollen, soll auch für diese Gruppe angestrebt werden. Die EDK hat zudem ihr Generalsekretariat beauftragt, in Zusammenarbeit mit den vorgenannten Stellen der Kantone und des Bundes eine Regelung zur Finanzierung der jeweiligen Massnahmen anzustreben.</p><p>2. Aufgrund der angespannten Finanzlage des Bundes hat der Bundesrat mit seiner Botschaft vom 25. Mai 2016 zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019 vorgeschlagen, die Mittel im Integrationsförderungskredit des Bundes zu kürzen. Vorgesehen ist eine Kürzung der Mittel des Integrationskredits ab 2018 im Umfang von rund 10 Prozent. Eine Erhöhung des Integrationskredits könnte nur zulasten anderer Bundesaufgaben erfolgen.</p><p>3. Um eine realistische Finanz- und Projektplanung sicherzustellen, hat der Bundesrat am 18. Dezember 2015 entschieden, dass das Pilotprogramm erst im Jahre 2018 startet. Das Staatssekretariat für Migration hat gemeinsam mit seinen Partnern in den Kantonen und der Wirtschaft die Umsetzung an die Hand genommen. Ein Start bereits im Jahre 2017 wäre aufgrund der fortgeschrittenen Planung mit Schwierigkeiten verbunden. Bereits heute besteht die Möglichkeit, im Rahmen der bestehenden Strukturen und Kredite Massnahmen beim Zugang zur Berufsbildung umzusetzen oder zu entwickeln.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt: </p><p>1. die Finanzierung der Triage und der vorbereitenden Angebote zur Qualifizierung geflüchteter Jugendlicher und junger Erwachsener (anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene) für einen Sekundarstufe-II-Abschluss in Absprache mit den Kantonen zu regeln;</p><p>2. das Budget des Bundes für die Integrationsmassnahmen per Nachtragskredit 2016 und in den folgenden Jahren so zu erhöhen, dass die Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Bleibeperspektive von den Kantonen gezielt auf das Absolvieren eines Sekundarstufe-II-Abschlusses vorbereitet werden können;</p><p>3. das geplante Pilotprojekt "Flüchtlingsvorlehre" bereits 2017 und nicht erst 2018 zu starten.</p>
- Massnahmen zur beruflichen Integration von jungen Flüchtlingen mit Bleibeperspektive
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die berufliche Integration junger Flüchtlinge ist das Schlüsselelement einer erfolgreichen Migrationspolitik. 2015 dürften rund 2000 junge Menschen eine Bleibeperspektive haben, 2016 mindestens eine ähnliche Zahl. </p><p>Die Kantone (KdK, EDK, SODK) und der Bund (SEM und SBFI) waren sich in einer Konferenz im Dezember 2015 einig: Diese jungen Menschen sollen rasch die lokale Sprache lernen, sich mit unseren kulturellen Gepflogenheiten vertraut machen und sich so weit schulisch vorbereiten, dass sie sich in eine reguläre Berufsausbildung "einfädeln" können. Die berufliche Integration soll in den bestehenden Strukturen erfolgen. Ausserdem braucht es spezielle Angebote für jene, die noch nicht in die Regelstrukturen integriert werden können.</p><p>Das Ziel ist klar, Konzepte, Massnahmen, die nötigen Ressourcen sind mangelhaft oder nicht geklärt. Ein Pilotprojekt "Flüchtlingsvorlehren" des SEM (1000 Plätze) soll 2018 starten. Schneller und mehr ist gefragt. Die Kantone suchen pragmatische Lösungen, stossen zunehmend an Grenzen. Die Finanzierung ist gelöst für die Phase "Eintritt in Regelstrukturen" (Berufslehre usw.) über die BFI-Mittel. Für spezifische Integrationsmassnahmen dürfen aber keine BFI-Mittel verwendet werden, weil sonst Gelder für z. B. Brückenangebote, Beratung für andere Jugendliche, Erwerb von Grundkompetenzen für Erwachsene fehlen. Das würde zu einem Verdrängungseffekt führen zulasten von Schweizer Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Das wäre auch sozialpolitisch gefährlich.</p><p>Und schlussendlich: Es hat offene Lehrstellen, der Bundesrat will den Fachkräftemangel durch Menschen, die hier leben, vermindern. Es gibt also auch aus arbeitsmarktlicher Sicht ein Interesse, junge Flüchtlinge zu qualifizieren.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung der Motionärin, dass die berufliche Integration junger Flüchtlinge ein Kernelement der Migrations- und Integrationspolitik darstellt. Der Bundesrat hat deshalb am 18. Dezember 2015 das von der Motionärin erwähnte vierjährige Pilotprogramm zur Ausbildung von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen beschlossen und einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 54 Millionen Franken gutgeheissen.</p><p>Zu den einzelnen Punkten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die EDK hat unter Beteiligung weiterer kantonaler Konferenzen (KdK, SODK) sowie des SBFI und des SEM am 23. Juni 2016 Prinzipien für eine nachhaltige Integration von spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft verabschiedet. Für Jugendliche und junge Erwachsene mit einer langfristigen Bleibeperspektive ist ein Abschluss auf der Sekundarstufe II anzustreben, denn er ist eine Voraussetzung für einen Einstieg in das berufliche Leben oder in eine Ausbildung auf Tertiärstufe. Das von Bund und Kantonen vereinbarte Ziel, dass 95 Prozent der 25-Jährigen in der Schweiz über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II verfügen sollen, soll auch für diese Gruppe angestrebt werden. Die EDK hat zudem ihr Generalsekretariat beauftragt, in Zusammenarbeit mit den vorgenannten Stellen der Kantone und des Bundes eine Regelung zur Finanzierung der jeweiligen Massnahmen anzustreben.</p><p>2. Aufgrund der angespannten Finanzlage des Bundes hat der Bundesrat mit seiner Botschaft vom 25. Mai 2016 zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019 vorgeschlagen, die Mittel im Integrationsförderungskredit des Bundes zu kürzen. Vorgesehen ist eine Kürzung der Mittel des Integrationskredits ab 2018 im Umfang von rund 10 Prozent. Eine Erhöhung des Integrationskredits könnte nur zulasten anderer Bundesaufgaben erfolgen.</p><p>3. Um eine realistische Finanz- und Projektplanung sicherzustellen, hat der Bundesrat am 18. Dezember 2015 entschieden, dass das Pilotprogramm erst im Jahre 2018 startet. Das Staatssekretariat für Migration hat gemeinsam mit seinen Partnern in den Kantonen und der Wirtschaft die Umsetzung an die Hand genommen. Ein Start bereits im Jahre 2017 wäre aufgrund der fortgeschrittenen Planung mit Schwierigkeiten verbunden. Bereits heute besteht die Möglichkeit, im Rahmen der bestehenden Strukturen und Kredite Massnahmen beim Zugang zur Berufsbildung umzusetzen oder zu entwickeln.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt: </p><p>1. die Finanzierung der Triage und der vorbereitenden Angebote zur Qualifizierung geflüchteter Jugendlicher und junger Erwachsener (anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene) für einen Sekundarstufe-II-Abschluss in Absprache mit den Kantonen zu regeln;</p><p>2. das Budget des Bundes für die Integrationsmassnahmen per Nachtragskredit 2016 und in den folgenden Jahren so zu erhöhen, dass die Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Bleibeperspektive von den Kantonen gezielt auf das Absolvieren eines Sekundarstufe-II-Abschlusses vorbereitet werden können;</p><p>3. das geplante Pilotprojekt "Flüchtlingsvorlehre" bereits 2017 und nicht erst 2018 zu starten.</p>
- Massnahmen zur beruflichen Integration von jungen Flüchtlingen mit Bleibeperspektive
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