Rechtsüberholen auf Autobahnen zulassen. Rechtssicherheit und Verkehrsfluss verbessern
- ShortId
-
16.3524
- Id
-
20163524
- Updated
-
28.07.2023 05:05
- Language
-
de
- Title
-
Rechtsüberholen auf Autobahnen zulassen. Rechtssicherheit und Verkehrsfluss verbessern
- AdditionalIndexing
-
48
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss Artikel 8 VRV ist das Rechtsüberholen auf Strassen ausserorts mit mehreren Fahrstreifen in der gleichen Richtung grundsätzlich verboten, Ausnahmen davon gelten allerdings im sogenannten Kolonnenverkehr. Das Bundesgericht hat dazu eine Praxis entwickelt und kürzlich auch modifiziert (siehe z. B. Urteile 6B_263/2016 und 6B_374/2015).</p><p>Für die Motorfahrzeuglenker ist die Unterscheidung von verbotenem Rechtsüberholen und zulässigem Vorbeifahren im Kolonnenverkehr unter Umständen schwierig und die Rechtsunsicherheit gross. Dies ist umso stossender, als gravierende Geldstrafen und Bussen drohen. Auch die Verkehrssicherheit leidet unter der juristisch zwar möglichen, faktisch und situativ aber schwierigen Unterscheidung.</p><p>Dieser Missstand könnte durch die generelle Zulassung des Rechtsüberholens beseitigt werden. Gleichzeitig würde so auch der Verkehrsfluss auf Autobahnen verbessert, weil durch - ebenfalls regelwidriges, aber leider verbreitetes - Linksfahren heute die Kapazität mehrspuriger Strassen stark eingeschränkt wird.</p><p>Eine solche grundlegende Regeländerung könnte und müsste durch eine geeignete Informations- und Aufklärungskampagne begleitet werden. Dass Verkehrsteilnehmer in der Schweiz in der Lage sind, sich auf neue Verkehrsregeln einzustellen, hat die erfolgreiche Realisierung zahlreicher Kreisel gezeigt. Allfälligen Sicherheitsbedenken auf kritischen Streckenabschnitten könnte durch Überholverbote Rechnung getragen werden.</p>
- <p>Der Bundesrat ist nicht bereit, das eigentliche Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen zu gestatten, weil dies der Verkehrssicherheit abträglich wäre. Der Grundsatz des Rechtsfahrens und Linksüberholens ist zudem im nationalen Recht auf Gesetzesstufe (Art. 34 und 35 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958; SR 741.01) sowie im internationalen Recht (Art. 11 Ziff. 1 Bst. a des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Strassenverkehr, Wiener Übereinkommen; SR 0.741.10) verankert. Mit Blick auf die jüngste bundesgerichtliche Rechtsprechung (Urteil 6B_374/2015 vom 3. März 2016) ist der Bundesrat indessen bereit, die entsprechenden Bestimmungen der Verkehrsregelnverordnung zu überprüfen und allenfalls Lockerungen zur Diskussion zu stellen, die mit der Verkehrssicherheit und den übergeordneten Rechtsvorschriften im Einklang stehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ist der Bundesrat bereit, das geltende Verbot des Rechtsüberholens auf Autobahnen durch eine Änderung von Artikel 8 der Verkehrsregelnverordnung (VRV; SR 741.11) zukünftig grundsätzlich zu erlauben?</p><p>Falls nein, mit welcher alternativen Massnahme könnte die bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt werden, die heute bezüglich der Voraussetzungen zulässigen Rechtsüberholens respektive Vorbeifahrens im Kolonnenverkehr besteht?</p>
- Rechtsüberholen auf Autobahnen zulassen. Rechtssicherheit und Verkehrsfluss verbessern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gemäss Artikel 8 VRV ist das Rechtsüberholen auf Strassen ausserorts mit mehreren Fahrstreifen in der gleichen Richtung grundsätzlich verboten, Ausnahmen davon gelten allerdings im sogenannten Kolonnenverkehr. Das Bundesgericht hat dazu eine Praxis entwickelt und kürzlich auch modifiziert (siehe z. B. Urteile 6B_263/2016 und 6B_374/2015).</p><p>Für die Motorfahrzeuglenker ist die Unterscheidung von verbotenem Rechtsüberholen und zulässigem Vorbeifahren im Kolonnenverkehr unter Umständen schwierig und die Rechtsunsicherheit gross. Dies ist umso stossender, als gravierende Geldstrafen und Bussen drohen. Auch die Verkehrssicherheit leidet unter der juristisch zwar möglichen, faktisch und situativ aber schwierigen Unterscheidung.</p><p>Dieser Missstand könnte durch die generelle Zulassung des Rechtsüberholens beseitigt werden. Gleichzeitig würde so auch der Verkehrsfluss auf Autobahnen verbessert, weil durch - ebenfalls regelwidriges, aber leider verbreitetes - Linksfahren heute die Kapazität mehrspuriger Strassen stark eingeschränkt wird.</p><p>Eine solche grundlegende Regeländerung könnte und müsste durch eine geeignete Informations- und Aufklärungskampagne begleitet werden. Dass Verkehrsteilnehmer in der Schweiz in der Lage sind, sich auf neue Verkehrsregeln einzustellen, hat die erfolgreiche Realisierung zahlreicher Kreisel gezeigt. Allfälligen Sicherheitsbedenken auf kritischen Streckenabschnitten könnte durch Überholverbote Rechnung getragen werden.</p>
- <p>Der Bundesrat ist nicht bereit, das eigentliche Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen zu gestatten, weil dies der Verkehrssicherheit abträglich wäre. Der Grundsatz des Rechtsfahrens und Linksüberholens ist zudem im nationalen Recht auf Gesetzesstufe (Art. 34 und 35 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958; SR 741.01) sowie im internationalen Recht (Art. 11 Ziff. 1 Bst. a des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Strassenverkehr, Wiener Übereinkommen; SR 0.741.10) verankert. Mit Blick auf die jüngste bundesgerichtliche Rechtsprechung (Urteil 6B_374/2015 vom 3. März 2016) ist der Bundesrat indessen bereit, die entsprechenden Bestimmungen der Verkehrsregelnverordnung zu überprüfen und allenfalls Lockerungen zur Diskussion zu stellen, die mit der Verkehrssicherheit und den übergeordneten Rechtsvorschriften im Einklang stehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ist der Bundesrat bereit, das geltende Verbot des Rechtsüberholens auf Autobahnen durch eine Änderung von Artikel 8 der Verkehrsregelnverordnung (VRV; SR 741.11) zukünftig grundsätzlich zu erlauben?</p><p>Falls nein, mit welcher alternativen Massnahme könnte die bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt werden, die heute bezüglich der Voraussetzungen zulässigen Rechtsüberholens respektive Vorbeifahrens im Kolonnenverkehr besteht?</p>
- Rechtsüberholen auf Autobahnen zulassen. Rechtssicherheit und Verkehrsfluss verbessern
Back to List