Lebensmittelverschwendung stoppen. Verwertung von einheimischem Pferdefleisch verbessern

ShortId
16.3525
Id
20163525
Updated
28.07.2023 05:04
Language
de
Title
Lebensmittelverschwendung stoppen. Verwertung von einheimischem Pferdefleisch verbessern
AdditionalIndexing
52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit dem 1. Januar 2011 müssen alle Pferde auf www.agate.ch bei der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registriert und entweder als Heim- oder als Nutztiere deklariert werden. Die heutige Situation und gesetzliche Auslegung verunmöglicht es für alle Zeiten, dass ein Tier, welches einmal als Heimtier registriert wurde, wieder als Nutztier umdeklariert wird. Diese Regelung hat zur Konsequenz, dass solche Tiere nie mehr geschlachtet und in irgendeiner Form verwertet werden dürfen, sondern unsinnigerweise über eine Kehrichtverbrennungsanlage entsorgt werden müssen.</p><p>Die Heimtierdeklaration hat ja den Zweck, dass diese Tiere in Bezug auf die Medikamentenverabreichung weniger strengen Restriktionen unterstellt sind, weil Heimtiere eben nicht in die Lebensmittelkette gelangen dürfen, was im Grundsatz absolut richtig ist. Es ist aber auch erwiesen, dass verabreichte Medikamente nach bekannten Fristen keine Rückstände mehr beim behandelten Tier zurücklassen. Deshalb sollen die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass Heimtiere nach einer Karenzfrist von einem Jahr wieder als Nutztiere gelten und entsprechend auch verwertet werden dürfen. Nach heutigen Kenntnissen würde eine Karenzfrist von sechs Monaten bei allen bekannten Medikamenten eigentlich ausreichen, mit einer Frist von zwölf Monaten ist aber sichergestellt, dass die Verwertung absolut unproblematisch ist. Gerade bei Pferden stellt sich diese Problematik häufig, weil aus Unkenntnis der Konsequenzen Fohlen oft als Heimtiere deklariert werden. Die Schweiz muss aber heute über 80 Prozent des Pferdefleisches importieren, und zwar vor allem aus Herkunftsländern mit unzumutbarer Tierhaltung und brutalen und langen Transporten. Es ist deshalb absolut unsinnig, gesunde und von der Haltung her absolut erstrangige einheimische Lebensmittel zu vernichten und an deren Stelle fragwürdige Importe zuzulassen oder sogar noch zu fördern.</p>
  • <p>Unterschiedliche Gründe können den Ausschlag geben, weshalb jemand sein Pferd als Heimtier deklariert. So kann der Tierhalter aus ethischen Überlegungen oder emotionalen Gründen verhindern wollen, dass das Tier zu einem späteren Zeitpunkt geschlachtet werden kann. Weiter ermöglicht der Verwendungszweck Heimtier, ein Pferd bei Bedarf mit einer erweiterten Palette an Tierarzneimitteln zu behandeln und auf das Führen eines Behandlungsjournals zu verzichten. Heimtiere können somit bei spezifischen Krankheitsfällen mit Wirkstoffen therapiert werden, deren Einsatz bei Nutztieren aus Gründen der Lebensmittelsicherheit verboten ist. Zu Wirkstoffen, deren Anwendung an Nutztieren verboten ist, existieren keine Daten aus Rückstandsstudien, und es ist somit unmöglich, für diese Wirkstoffe eine sichere Absetz- oder Karenzfrist festzulegen.</p><p>In Artikel 15 der Tierarzneimittelverordnung (SR 812.212.27) ist deshalb vorgesehen, dass der Verwendungszweck Heimtier unwiderruflich ist. Die Tierverkehrsdatenbank macht den Eigentümer während des Prozesses der Änderung des Verwendungszwecks deutlich darauf aufmerksam, dass eine Rückkehr zum Verwendungszweck Nutztier nicht möglich ist. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, Fohlen bereits nach der Geburt als Heimtier zu deklarieren. Eine Änderung des Verwendungszwecks von Nutztier zu Heimtier kann z. B. auch erst dann vorgenommen werden, wenn die Anwendung spezifischer Medikamente unerlässlich ist. Zudem stimmt diese Regelung mit der Regelung der EU (Art. 37 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/262) überein und garantiert so die Äquivalenz der Vorschriften, wie sie im bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Anhang 11) festgeschrieben ist. Nur mit der gegenseitigen Anerkennung der Gleichwertigkeit der Vorschriften für Produkte tierischer Herkunft sowie im Bereich Tiergesundheit konnten die Veterinärgrenzkontrollen zwischen der Schweiz und der EU ab 2009 abgeschafft werden, was den bilateralen Handel seither entsprechend erleichtert.</p><p>Schliesslich kann darauf hingewiesen werden, dass in der Schweiz der Pferdefleischkonsum in den letzten Jahren insgesamt gesunken ist (von 5414 Tonnen im Jahr 2011 auf 3585 Tonnen im Jahr 2015); auch die Inlandproduktion ist im gleichen Zeitraum gesunken (von 3115 auf 2652 Tiere). Damit ist der Inlandanteil am Gesamtkonsum von Pferdefleisch gleichzeitig um 2 Prozent gestiegen (Proviande, "Der Fleischmarkt im Überblick 2015").</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen in Artikel 15 der Verordnung über die Tierarzneimittel (TAMV) so anzupassen, dass insbesondere Pferde, die als Heimtiere deklariert werden, nach einer Karenzfrist von einem Jahr wieder als Nutztiere zugelassen werden.</p>
  • Lebensmittelverschwendung stoppen. Verwertung von einheimischem Pferdefleisch verbessern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit dem 1. Januar 2011 müssen alle Pferde auf www.agate.ch bei der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registriert und entweder als Heim- oder als Nutztiere deklariert werden. Die heutige Situation und gesetzliche Auslegung verunmöglicht es für alle Zeiten, dass ein Tier, welches einmal als Heimtier registriert wurde, wieder als Nutztier umdeklariert wird. Diese Regelung hat zur Konsequenz, dass solche Tiere nie mehr geschlachtet und in irgendeiner Form verwertet werden dürfen, sondern unsinnigerweise über eine Kehrichtverbrennungsanlage entsorgt werden müssen.</p><p>Die Heimtierdeklaration hat ja den Zweck, dass diese Tiere in Bezug auf die Medikamentenverabreichung weniger strengen Restriktionen unterstellt sind, weil Heimtiere eben nicht in die Lebensmittelkette gelangen dürfen, was im Grundsatz absolut richtig ist. Es ist aber auch erwiesen, dass verabreichte Medikamente nach bekannten Fristen keine Rückstände mehr beim behandelten Tier zurücklassen. Deshalb sollen die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass Heimtiere nach einer Karenzfrist von einem Jahr wieder als Nutztiere gelten und entsprechend auch verwertet werden dürfen. Nach heutigen Kenntnissen würde eine Karenzfrist von sechs Monaten bei allen bekannten Medikamenten eigentlich ausreichen, mit einer Frist von zwölf Monaten ist aber sichergestellt, dass die Verwertung absolut unproblematisch ist. Gerade bei Pferden stellt sich diese Problematik häufig, weil aus Unkenntnis der Konsequenzen Fohlen oft als Heimtiere deklariert werden. Die Schweiz muss aber heute über 80 Prozent des Pferdefleisches importieren, und zwar vor allem aus Herkunftsländern mit unzumutbarer Tierhaltung und brutalen und langen Transporten. Es ist deshalb absolut unsinnig, gesunde und von der Haltung her absolut erstrangige einheimische Lebensmittel zu vernichten und an deren Stelle fragwürdige Importe zuzulassen oder sogar noch zu fördern.</p>
    • <p>Unterschiedliche Gründe können den Ausschlag geben, weshalb jemand sein Pferd als Heimtier deklariert. So kann der Tierhalter aus ethischen Überlegungen oder emotionalen Gründen verhindern wollen, dass das Tier zu einem späteren Zeitpunkt geschlachtet werden kann. Weiter ermöglicht der Verwendungszweck Heimtier, ein Pferd bei Bedarf mit einer erweiterten Palette an Tierarzneimitteln zu behandeln und auf das Führen eines Behandlungsjournals zu verzichten. Heimtiere können somit bei spezifischen Krankheitsfällen mit Wirkstoffen therapiert werden, deren Einsatz bei Nutztieren aus Gründen der Lebensmittelsicherheit verboten ist. Zu Wirkstoffen, deren Anwendung an Nutztieren verboten ist, existieren keine Daten aus Rückstandsstudien, und es ist somit unmöglich, für diese Wirkstoffe eine sichere Absetz- oder Karenzfrist festzulegen.</p><p>In Artikel 15 der Tierarzneimittelverordnung (SR 812.212.27) ist deshalb vorgesehen, dass der Verwendungszweck Heimtier unwiderruflich ist. Die Tierverkehrsdatenbank macht den Eigentümer während des Prozesses der Änderung des Verwendungszwecks deutlich darauf aufmerksam, dass eine Rückkehr zum Verwendungszweck Nutztier nicht möglich ist. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, Fohlen bereits nach der Geburt als Heimtier zu deklarieren. Eine Änderung des Verwendungszwecks von Nutztier zu Heimtier kann z. B. auch erst dann vorgenommen werden, wenn die Anwendung spezifischer Medikamente unerlässlich ist. Zudem stimmt diese Regelung mit der Regelung der EU (Art. 37 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/262) überein und garantiert so die Äquivalenz der Vorschriften, wie sie im bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Anhang 11) festgeschrieben ist. Nur mit der gegenseitigen Anerkennung der Gleichwertigkeit der Vorschriften für Produkte tierischer Herkunft sowie im Bereich Tiergesundheit konnten die Veterinärgrenzkontrollen zwischen der Schweiz und der EU ab 2009 abgeschafft werden, was den bilateralen Handel seither entsprechend erleichtert.</p><p>Schliesslich kann darauf hingewiesen werden, dass in der Schweiz der Pferdefleischkonsum in den letzten Jahren insgesamt gesunken ist (von 5414 Tonnen im Jahr 2011 auf 3585 Tonnen im Jahr 2015); auch die Inlandproduktion ist im gleichen Zeitraum gesunken (von 3115 auf 2652 Tiere). Damit ist der Inlandanteil am Gesamtkonsum von Pferdefleisch gleichzeitig um 2 Prozent gestiegen (Proviande, "Der Fleischmarkt im Überblick 2015").</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen in Artikel 15 der Verordnung über die Tierarzneimittel (TAMV) so anzupassen, dass insbesondere Pferde, die als Heimtiere deklariert werden, nach einer Karenzfrist von einem Jahr wieder als Nutztiere zugelassen werden.</p>
    • Lebensmittelverschwendung stoppen. Verwertung von einheimischem Pferdefleisch verbessern

Back to List