Stopp der Täuschung der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten. Keine Schweizer Telefonnummern zur Vortäuschung wirtschaftlicher Tätigkeiten in der Schweiz
- ShortId
-
16.3526
- Id
-
20163526
- Updated
-
28.07.2023 14:50
- Language
-
de
- Title
-
Stopp der Täuschung der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten. Keine Schweizer Telefonnummern zur Vortäuschung wirtschaftlicher Tätigkeiten in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
15;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Schweiz tätige Telecom-Unternehmungen vergeben Schweizer Telefonnummern an Unternehmungen, die ihren Sitz ausserhalb der Schweiz haben, dort oder in einem Drittstaat ihre wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und dabei insbesondere Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten unter Vortäuschung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in der Schweiz anrufen - sehr oft auch Personen, die sich mittels Sterneintrag gegen unerwünschte Anrufe zu schützen versuchen. Solcherart tätige ausländische Unternehmen verstossen nicht nur gegen die Interessen sowohl der Versicherer - die unnötig als Täter vermutet werden - als auch der Konsumentinnen und Konsumenten, sondern in sehr zahlreichen Fällen auch gegen Schweizer Recht (u. a. Art. 3 Abs. 1 Bst. u UWG), insbesondere wenn sie Personen in der Schweiz gegen deren ausdrücklichen Willen (z. B. Sterneintrag, weitere Listen) telefonisch belangen. Die vom Bundesrat verlangten Massnahmen sollen solche Anrufe möglichst verhindern oder erschweren, sei es im Vorfeld durch Einschränkungen bei der Vergabe von entsprechenden Telefonnummern oder nach erfolgtem Rechtsbruch durch erleichterte Strafverfolgungsmassnahmen (z. B. über eine Erweiterung der Kompetenzen des Seco oder anderer zuständiger Dienste beim Blockieren bzw. Sperren einer Telefonnummer sowie beim Ausfindigmachen des Inhabers einer Telefonnummer).</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik unerwünschter Werbeanrufe bewusst. Er hat Massnahmen dagegen im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage für die anstehende Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) geprüft und Vorschläge gemacht, die mehrheitlich positiv aufgenommen wurden.</p><p>Mit der unter Ziffer 1 vorgeschlagenen Massnahme hat er sich bereits anlässlich der Beantwortung der Interpellation Savary 15.3790, "Unbekannte Rufnummernblöcke. Was unternimmt der Bundesrat?", auseinandergesetzt.</p><p>Moderne Kommunikationstechnologien (insbesondere Voice over IP, VoIP) machen es möglich, dass Endkundinnen und Endkunden auf einfache Weise ihre Zugangsdaten, wie z. B. die Login-Daten zu ihrem VoIP-Abonnement, Dritten weitergeben, damit diese mit der Identität der Endkundin oder des Endkunden Anrufe tätigen können. Zudem können die angezeigten Nummern technisch ohne Weiteres gefälscht werden (sogenanntes Spoofing).</p><p>Das Problem lässt sich in der Praxis nicht dadurch lösen, dass die Fernmeldedienstanbieterinnen schweizerische Telefonnummern nur noch Endkundinnen und Endkunden in der Schweiz zur Verfügung stellen dürfen, da Missbräuche relativ einfach vorzunehmen sind. Gleiches gilt für die Zuteilung von Rufnummernblöcken an in der Schweiz gemeldete Telecom-Unternehmen mit Sitz im Ausland.</p><p>Der Telecom-Sektor steht in einem internationalen Kontext, und länderübergreifende Entwicklungen sind zu berücksichtigen. Die Vergabe nationaler Nummern durch die Fernmeldedienstanbieterinnen an Endkundinnen und Endkunden mit Sitz im Ausland wird gegenwärtig nicht nur in der Schweiz, sondern in einer Vielzahl anderer Länder praktiziert. Auf europäischer Ebene laufen zurzeit Diskussionen, die in den Erlass einer Empfehlung der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation münden könnten, bei welcher die Schweiz Mitglied ist. Diese Empfehlung würde die Mitgliedstaaten dazu anhalten, den Fernmelde-dienstanbieterinnen vorzuschreiben, Telefonnummern aus dem nationalen Nummerierungsplan nur an Private und Unternehmen mit Wohnsitz bzw. Sitz im Inland zu vergeben. Der Bundesrat will das Ergebnis der internationalen Verhandlungen abwarten, bevor er auf nationaler Ebene tätig wird.</p><p>Dabei darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass es in vielen Fällen im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten sein kann, wenn Unternehmen, welche ihren Sitz nicht in der Schweiz haben, über lokale Nummern zum entsprechend günstigen Tarif (z. B. im Rahmen einer Festnetz-Flat-Rate) erreicht werden können. Zu denken ist dabei beispielsweise an eine Support-Hotline eines Computerherstellers, die im Ausland betrieben wird. Weiter kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Zuteilungsverweigerung von Schweizer Telefonnummern an Unternehmen mit Sitz im Ausland zu vermehrten missbräuchlichen Spoofing-Aktivitäten führen kann, was für die tatsächlichen Nummerninhaberinnen und -inhaber sehr unangenehme Konsequenzen hat.</p><p>Die Einführung erleichterter Verfahren bzw. eine allfällige Delegation an dafür kompetente Amtsstellen, um gegen entsprechende Unternehmen vorzugehen, wie dies unter Ziffer 2 vorgeschlagen wird, wurde in der FMG-Vernehmlassungsvorlage nicht aufgegriffen. Entsprechende Möglichkeiten werden inzwischen aber von der Verwaltung zuhanden der anstehenden Revision des FMG geprüft.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, unter Berücksichtigung internationaler Verpflichtungen Massnahmen mit folgenden Zielen zu treffen:</p><p>1. Es soll vermieden werden, dass im Ausland tätige Unternehmen von in der Schweiz tätigen Telecom-Anbietern Telefonnummern zugesprochen erhalten, mit welchen Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten unter Vortäuschung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in der Schweiz und oft gegen ihren schriftlich festgelegten Willen belästigt werden.</p><p>2. Solange dies nicht möglich ist, soll in der Schweiz wohnhaften Konsumentinnen und Konsumenten ermöglicht werden, mittels erleichterter Verfahren und allenfalls per Delegation an dafür kompetente Organisationen gegen entsprechende Unternehmen vorzugehen, die in dieser Frage gegen die Schweizer Rechtsordnung verstossen.</p>
- Stopp der Täuschung der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten. Keine Schweizer Telefonnummern zur Vortäuschung wirtschaftlicher Tätigkeiten in der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In der Schweiz tätige Telecom-Unternehmungen vergeben Schweizer Telefonnummern an Unternehmungen, die ihren Sitz ausserhalb der Schweiz haben, dort oder in einem Drittstaat ihre wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und dabei insbesondere Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten unter Vortäuschung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in der Schweiz anrufen - sehr oft auch Personen, die sich mittels Sterneintrag gegen unerwünschte Anrufe zu schützen versuchen. Solcherart tätige ausländische Unternehmen verstossen nicht nur gegen die Interessen sowohl der Versicherer - die unnötig als Täter vermutet werden - als auch der Konsumentinnen und Konsumenten, sondern in sehr zahlreichen Fällen auch gegen Schweizer Recht (u. a. Art. 3 Abs. 1 Bst. u UWG), insbesondere wenn sie Personen in der Schweiz gegen deren ausdrücklichen Willen (z. B. Sterneintrag, weitere Listen) telefonisch belangen. Die vom Bundesrat verlangten Massnahmen sollen solche Anrufe möglichst verhindern oder erschweren, sei es im Vorfeld durch Einschränkungen bei der Vergabe von entsprechenden Telefonnummern oder nach erfolgtem Rechtsbruch durch erleichterte Strafverfolgungsmassnahmen (z. B. über eine Erweiterung der Kompetenzen des Seco oder anderer zuständiger Dienste beim Blockieren bzw. Sperren einer Telefonnummer sowie beim Ausfindigmachen des Inhabers einer Telefonnummer).</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik unerwünschter Werbeanrufe bewusst. Er hat Massnahmen dagegen im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage für die anstehende Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) geprüft und Vorschläge gemacht, die mehrheitlich positiv aufgenommen wurden.</p><p>Mit der unter Ziffer 1 vorgeschlagenen Massnahme hat er sich bereits anlässlich der Beantwortung der Interpellation Savary 15.3790, "Unbekannte Rufnummernblöcke. Was unternimmt der Bundesrat?", auseinandergesetzt.</p><p>Moderne Kommunikationstechnologien (insbesondere Voice over IP, VoIP) machen es möglich, dass Endkundinnen und Endkunden auf einfache Weise ihre Zugangsdaten, wie z. B. die Login-Daten zu ihrem VoIP-Abonnement, Dritten weitergeben, damit diese mit der Identität der Endkundin oder des Endkunden Anrufe tätigen können. Zudem können die angezeigten Nummern technisch ohne Weiteres gefälscht werden (sogenanntes Spoofing).</p><p>Das Problem lässt sich in der Praxis nicht dadurch lösen, dass die Fernmeldedienstanbieterinnen schweizerische Telefonnummern nur noch Endkundinnen und Endkunden in der Schweiz zur Verfügung stellen dürfen, da Missbräuche relativ einfach vorzunehmen sind. Gleiches gilt für die Zuteilung von Rufnummernblöcken an in der Schweiz gemeldete Telecom-Unternehmen mit Sitz im Ausland.</p><p>Der Telecom-Sektor steht in einem internationalen Kontext, und länderübergreifende Entwicklungen sind zu berücksichtigen. Die Vergabe nationaler Nummern durch die Fernmeldedienstanbieterinnen an Endkundinnen und Endkunden mit Sitz im Ausland wird gegenwärtig nicht nur in der Schweiz, sondern in einer Vielzahl anderer Länder praktiziert. Auf europäischer Ebene laufen zurzeit Diskussionen, die in den Erlass einer Empfehlung der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation münden könnten, bei welcher die Schweiz Mitglied ist. Diese Empfehlung würde die Mitgliedstaaten dazu anhalten, den Fernmelde-dienstanbieterinnen vorzuschreiben, Telefonnummern aus dem nationalen Nummerierungsplan nur an Private und Unternehmen mit Wohnsitz bzw. Sitz im Inland zu vergeben. Der Bundesrat will das Ergebnis der internationalen Verhandlungen abwarten, bevor er auf nationaler Ebene tätig wird.</p><p>Dabei darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass es in vielen Fällen im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten sein kann, wenn Unternehmen, welche ihren Sitz nicht in der Schweiz haben, über lokale Nummern zum entsprechend günstigen Tarif (z. B. im Rahmen einer Festnetz-Flat-Rate) erreicht werden können. Zu denken ist dabei beispielsweise an eine Support-Hotline eines Computerherstellers, die im Ausland betrieben wird. Weiter kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Zuteilungsverweigerung von Schweizer Telefonnummern an Unternehmen mit Sitz im Ausland zu vermehrten missbräuchlichen Spoofing-Aktivitäten führen kann, was für die tatsächlichen Nummerninhaberinnen und -inhaber sehr unangenehme Konsequenzen hat.</p><p>Die Einführung erleichterter Verfahren bzw. eine allfällige Delegation an dafür kompetente Amtsstellen, um gegen entsprechende Unternehmen vorzugehen, wie dies unter Ziffer 2 vorgeschlagen wird, wurde in der FMG-Vernehmlassungsvorlage nicht aufgegriffen. Entsprechende Möglichkeiten werden inzwischen aber von der Verwaltung zuhanden der anstehenden Revision des FMG geprüft.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, unter Berücksichtigung internationaler Verpflichtungen Massnahmen mit folgenden Zielen zu treffen:</p><p>1. Es soll vermieden werden, dass im Ausland tätige Unternehmen von in der Schweiz tätigen Telecom-Anbietern Telefonnummern zugesprochen erhalten, mit welchen Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten unter Vortäuschung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in der Schweiz und oft gegen ihren schriftlich festgelegten Willen belästigt werden.</p><p>2. Solange dies nicht möglich ist, soll in der Schweiz wohnhaften Konsumentinnen und Konsumenten ermöglicht werden, mittels erleichterter Verfahren und allenfalls per Delegation an dafür kompetente Organisationen gegen entsprechende Unternehmen vorzugehen, die in dieser Frage gegen die Schweizer Rechtsordnung verstossen.</p>
- Stopp der Täuschung der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten. Keine Schweizer Telefonnummern zur Vortäuschung wirtschaftlicher Tätigkeiten in der Schweiz
Back to List