Erträge der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO. Sind sie wirklich marktkonform wie vom Gesetz vorgeschrieben?

ShortId
16.3539
Id
20163539
Updated
28.07.2023 05:20
Language
de
Title
Erträge der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO. Sind sie wirklich marktkonform wie vom Gesetz vorgeschrieben?
AdditionalIndexing
2836;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./5. Die Aufsichtsfunktion des Bundesrates betreffend die Anlagetätigkeit besteht aus der Ernennung eines kompetenten Verwaltungsrates und dem Erlass eines Geschäftsreglements (Verordnung über die Verwaltung der Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO; SR 831.192.1). Der Bundesrat achtet darauf, dass die notwendigen Instrumente und Organe zur Steuerung und Überwachung vorhanden sind. Als Revisionsstelle prüft die Eidgenössische Finanzkontrolle die Ausgleichsfonds und berichtet dem Bundesrat über die Ergebnisse. Dabei stützt sie sich auch auf die Expertise des Treuhandunternehmens Ernst &amp; Young für die Revision der Depotbank (Global Custody). Letztendlich genehmigt der Bundesrat den Jahresbericht des Verwaltungsrates und die Rechnungen der Ausgleichsfonds. Dem Verwaltungsrat stehen bei seiner Aufsichtstätigkeit zwei Instrumente zur Verfügung. Die interne Revision erfolgt durch das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG, das direkt dem Verwaltungsrat rapportiert. Für die unabhängige externe Revision ist das Beratungsunternehmen PPCmetrics zuständig. Dieses erstattet dem Verwaltungsratspräsidenten direkt Bericht und prüft insbesondere die Umsetzung der Entscheide und Richtlinien des Verwaltungsrats sowie seiner Ausschüsse durch die Geschäftsstelle. Die externe Revisionsstelle evaluiert die Verwaltung des Ausgleichsfondsvermögens unter Berücksichtigung der branchenüblichen Best Practices und Standards sowie der spezifischen Regelungen.</p><p>2.-4. Bei der Beurteilung der Anlagetätigkeit gilt es drei gleichwertige Kriterien zu berücksichtigen. Neben dem marktkonformen Ertrag sind dies die Sicherstellung der Liquidität und die Sicherheit der Anlagen. AHV, IV und EO werden im Umlageverfahren finanziert. Die Ausgleichsfonds sind daher Reserven der Versicherungen, ihre Erträge dienen dem Werterhalt der Ausgleichsfonds und nicht der Finanzierung von Leistungen. Ein grösserer Finanzierungsbedarf der AHV gegenüber dem Ausgleichsfonds zwingt sogar zu einer risikoärmeren Anlagestrategie wegen der Sicherstellung der Liquidität. Die Erträge fallen damit im Vergleich mit dem Index BVG 25 etwas tiefer aus. Massnahmen zur Steigerung der Erträge eine risikoreichere Anlagestrategie würden erfordern und sind somit nicht zweckmässig. Die im Jahresbericht ausgewiesenen strategischen Benchmarks zur Anlagerendite der einzelnen Ausgleichsfonds helfen bei der Beurteilung der erzielten Erträge.</p><p>Die Anlagepolitik der Compenswiss kann als State of the Art bezeichnet werden. In Anbetracht der genannten Einschränkungen, der derzeitigen Finanzmarktlage sowie der Verzerrungen durch die langjährige äusserst lockere Geldpolitik der wichtigsten Zentralbanken wurde durchaus ein marktkonformer Ertrag erzielt.</p><p>6. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Sicherheit gewährleistet ist. Ein institutioneller Schweizer Investor von der Grösse der Compenswiss muss auf eine geografische Streuung seiner Anlagen achten und kann nicht das Risiko eingehen, sein Vermögen einzig auf die Schweiz zu konzentrieren. Anlagen in ausländischen Währungen dienen somit der Risikodiversifizierung, und gleichzeitig deckt die Compenswiss damit das Währungsrisiko.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO sind für die Verwaltung des Vermögens dieser drei Sozialversicherungen verantwortlich. Dieses Vermögen beträgt mehr als 33,5 Milliarden Franken (Stand am 31. Dezember 2015). </p><p>Nach Artikel 108 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) sind "die Aktiven des AHV-Ausgleichsfonds so anzulegen, dass ihre Sicherheit sowie ein marktkonformer Ertrag gewährleistet sind".</p><p>2015 betrug der Ertrag der Anlagen der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO minus 0,77 Prozent. Zum Vergleich: Der Pictet-BVG-Index 25 wies eine Rendite von plus 0,5 Prozent aus. Und die Schweizerfranken-Obligationen brachten gemäss Swiss Bond Index (SBI) eine Rendite von plus 2,17 Prozent ein. </p><p>2014 betrug der Ertrag der Anlagen der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO plus 7,11 Prozent. Zum Vergleich: Der Pictet-BVG-Index 25 wies eine Rendite von plus 9,44 Prozent aus. Und die Schweizerfranken-Obligationen brachten gemäss SBI eine Rendite von plus 8,2 Prozent ein. </p><p>Die folgenden Angaben stammen aus dem Jahresbericht 2015 der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO:</p><p>20,5 Milliarden sind in ausländischen Anlagen und Währungen angelegt, 13 Milliarden in Schweizerfranken.</p><p>Annähernd 11 Milliarden werden von Vermögensverwaltern in London und in den USA (New York, San Francisco, Pasadena usw.) verwaltet.</p><p>1. Stellt der Bundesrat im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion sicher, dass die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO die Aktiven so anlegen, dass - wie vom Gesetz vorgeschrieben - ein marktkonformer Ertrag gewährleistet ist? </p><p>2. Nach welchen Kriterien evaluiert der Bundesrat, ob die von den Ausgleichsfonds AHV/IV/EO jährlich erzielten Erträge marktkonform sind?</p><p>3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die von den Ausgleichsfonds AHV/IV/EO 2014 und 2015 erzielten Erträge marktkonform sind?</p><p>4. Sollten angesichts des Finanzbedarfs der AHV nicht Massnahmen ergriffen werden, damit die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO bessere Erträge erzielen, wie es gemäss den Indizes von SBI und BVG 25 anscheinend möglich ist?</p><p>5. Stellt der Bundesrat sicher, dass die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO die Aktiven so anlegen, dass deren Sicherheit - wie vom Gesetz vorgeschrieben - gewährleistet ist?</p><p>6. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese Sicherheit gewährleistet ist, wenn ungefähr zwei Drittel des Vermögens der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO in ausländischen Anlagen und Währungen angelegt sind?</p>
  • Erträge der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO. Sind sie wirklich marktkonform wie vom Gesetz vorgeschrieben?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./5. Die Aufsichtsfunktion des Bundesrates betreffend die Anlagetätigkeit besteht aus der Ernennung eines kompetenten Verwaltungsrates und dem Erlass eines Geschäftsreglements (Verordnung über die Verwaltung der Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO; SR 831.192.1). Der Bundesrat achtet darauf, dass die notwendigen Instrumente und Organe zur Steuerung und Überwachung vorhanden sind. Als Revisionsstelle prüft die Eidgenössische Finanzkontrolle die Ausgleichsfonds und berichtet dem Bundesrat über die Ergebnisse. Dabei stützt sie sich auch auf die Expertise des Treuhandunternehmens Ernst &amp; Young für die Revision der Depotbank (Global Custody). Letztendlich genehmigt der Bundesrat den Jahresbericht des Verwaltungsrates und die Rechnungen der Ausgleichsfonds. Dem Verwaltungsrat stehen bei seiner Aufsichtstätigkeit zwei Instrumente zur Verfügung. Die interne Revision erfolgt durch das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG, das direkt dem Verwaltungsrat rapportiert. Für die unabhängige externe Revision ist das Beratungsunternehmen PPCmetrics zuständig. Dieses erstattet dem Verwaltungsratspräsidenten direkt Bericht und prüft insbesondere die Umsetzung der Entscheide und Richtlinien des Verwaltungsrats sowie seiner Ausschüsse durch die Geschäftsstelle. Die externe Revisionsstelle evaluiert die Verwaltung des Ausgleichsfondsvermögens unter Berücksichtigung der branchenüblichen Best Practices und Standards sowie der spezifischen Regelungen.</p><p>2.-4. Bei der Beurteilung der Anlagetätigkeit gilt es drei gleichwertige Kriterien zu berücksichtigen. Neben dem marktkonformen Ertrag sind dies die Sicherstellung der Liquidität und die Sicherheit der Anlagen. AHV, IV und EO werden im Umlageverfahren finanziert. Die Ausgleichsfonds sind daher Reserven der Versicherungen, ihre Erträge dienen dem Werterhalt der Ausgleichsfonds und nicht der Finanzierung von Leistungen. Ein grösserer Finanzierungsbedarf der AHV gegenüber dem Ausgleichsfonds zwingt sogar zu einer risikoärmeren Anlagestrategie wegen der Sicherstellung der Liquidität. Die Erträge fallen damit im Vergleich mit dem Index BVG 25 etwas tiefer aus. Massnahmen zur Steigerung der Erträge eine risikoreichere Anlagestrategie würden erfordern und sind somit nicht zweckmässig. Die im Jahresbericht ausgewiesenen strategischen Benchmarks zur Anlagerendite der einzelnen Ausgleichsfonds helfen bei der Beurteilung der erzielten Erträge.</p><p>Die Anlagepolitik der Compenswiss kann als State of the Art bezeichnet werden. In Anbetracht der genannten Einschränkungen, der derzeitigen Finanzmarktlage sowie der Verzerrungen durch die langjährige äusserst lockere Geldpolitik der wichtigsten Zentralbanken wurde durchaus ein marktkonformer Ertrag erzielt.</p><p>6. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Sicherheit gewährleistet ist. Ein institutioneller Schweizer Investor von der Grösse der Compenswiss muss auf eine geografische Streuung seiner Anlagen achten und kann nicht das Risiko eingehen, sein Vermögen einzig auf die Schweiz zu konzentrieren. Anlagen in ausländischen Währungen dienen somit der Risikodiversifizierung, und gleichzeitig deckt die Compenswiss damit das Währungsrisiko.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO sind für die Verwaltung des Vermögens dieser drei Sozialversicherungen verantwortlich. Dieses Vermögen beträgt mehr als 33,5 Milliarden Franken (Stand am 31. Dezember 2015). </p><p>Nach Artikel 108 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) sind "die Aktiven des AHV-Ausgleichsfonds so anzulegen, dass ihre Sicherheit sowie ein marktkonformer Ertrag gewährleistet sind".</p><p>2015 betrug der Ertrag der Anlagen der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO minus 0,77 Prozent. Zum Vergleich: Der Pictet-BVG-Index 25 wies eine Rendite von plus 0,5 Prozent aus. Und die Schweizerfranken-Obligationen brachten gemäss Swiss Bond Index (SBI) eine Rendite von plus 2,17 Prozent ein. </p><p>2014 betrug der Ertrag der Anlagen der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO plus 7,11 Prozent. Zum Vergleich: Der Pictet-BVG-Index 25 wies eine Rendite von plus 9,44 Prozent aus. Und die Schweizerfranken-Obligationen brachten gemäss SBI eine Rendite von plus 8,2 Prozent ein. </p><p>Die folgenden Angaben stammen aus dem Jahresbericht 2015 der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO:</p><p>20,5 Milliarden sind in ausländischen Anlagen und Währungen angelegt, 13 Milliarden in Schweizerfranken.</p><p>Annähernd 11 Milliarden werden von Vermögensverwaltern in London und in den USA (New York, San Francisco, Pasadena usw.) verwaltet.</p><p>1. Stellt der Bundesrat im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion sicher, dass die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO die Aktiven so anlegen, dass - wie vom Gesetz vorgeschrieben - ein marktkonformer Ertrag gewährleistet ist? </p><p>2. Nach welchen Kriterien evaluiert der Bundesrat, ob die von den Ausgleichsfonds AHV/IV/EO jährlich erzielten Erträge marktkonform sind?</p><p>3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die von den Ausgleichsfonds AHV/IV/EO 2014 und 2015 erzielten Erträge marktkonform sind?</p><p>4. Sollten angesichts des Finanzbedarfs der AHV nicht Massnahmen ergriffen werden, damit die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO bessere Erträge erzielen, wie es gemäss den Indizes von SBI und BVG 25 anscheinend möglich ist?</p><p>5. Stellt der Bundesrat sicher, dass die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO die Aktiven so anlegen, dass deren Sicherheit - wie vom Gesetz vorgeschrieben - gewährleistet ist?</p><p>6. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese Sicherheit gewährleistet ist, wenn ungefähr zwei Drittel des Vermögens der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO in ausländischen Anlagen und Währungen angelegt sind?</p>
    • Erträge der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO. Sind sie wirklich marktkonform wie vom Gesetz vorgeschrieben?

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