Die Entwicklungszusammenarbeit soll ihre Kernaufgaben vollumfänglich wahrnehmen können

ShortId
16.3541
Id
20163541
Updated
28.07.2023 05:19
Language
de
Title
Die Entwicklungszusammenarbeit soll ihre Kernaufgaben vollumfänglich wahrnehmen können
AdditionalIndexing
08;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Botschaft über die internationale Zusammenarbeit der Schweiz listet der Bundesrat eine Reihe von sich gegenseitig ergänzenden Massnahmen auf. Die Hilfe, die Asylsuchenden während ihres ersten Jahres in der Schweiz gewährt wird, fällt zwar nicht unter die internationale Zusammenarbeit, aber die Asylausgaben werden trotzdem der APD der Schweiz angerechnet. In der Botschaft ist vorgesehen, dass die APD für den Zeitraum 2017 bis 2020 0,48 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) betragen soll.</p><p>Aus diesem Grund wird der Bundesrat aufgefordert darzulegen, wie sich der Betrag, der spezifisch für die internationale Zusammenarbeit vorgesehen ist, genau zusammensetzt. Es wäre angezeigt, auf das Jahresende getrennt darzulegen, welcher Anteil an die internationale Zusammenarbeit geht und welcher Anteil zur Deckung der Asylkosten vorgesehen ist. Davon ausgehend ist ein Mechanismus zu definieren, der es der internationalen Zusammenarbeit erlaubt, auch dann ihre Kernaufgaben weiterzuführen, wenn sich die Zahl der Asylsuchenden in der Schweiz deutlich erhöht.</p><p>Die Asylkosten drohen mit der Intensivierung des Migrationsprozesses anzusteigen. Dies darf aber nicht zulasten der Mittel gehen, die für die internationale Zusammenarbeit vorgesehen sind, damit diese ihre Kernaufgaben erfüllen kann - und diese bestehen nach meiner Auffassung darin, die Armut in den Entwicklungsländern zu verringern, bei den Ursachen für das Ungleichgewicht in instabilen Weltgegenden anzusetzen und der lokalen Bevölkerung eine Perspektive zu bieten. All diese Massnahmen sollten unter anderem dazu beitragen, an der Quelle der grossen Migrationsbewegungen anzusetzen oder zumindest deren Ausmass zu mindern.</p>
  • <p>Das Parlament bewilligt für die internationale Zusammenarbeit jeweils Rahmenkredite für vier Jahre, welche das EDA und das WBF ermächtigen, im betroffenen Zeitraum mehrjährige finanzielle Verpflichtungen in einem bestimmten Umfang eingehen zu können. Mit dem Voranschlag bewilligt das Parlament die Voranschlagskredite, d. h. die Mittel, welche im jeweiligen Voranschlagsjahr maximal ausbezahlt werden dürfen. Weder die Rahmenkredite noch die Voranschlagskredite richten sich nach der APD-Quote, sondern sie werden vom Parlament frei festgelegt. Da die APD-Quote eine relevante internationale Vergleichsgrösse darstellt, weist der Bundesrat in den Geschäften mit Einfluss auf diese Quote (beispielsweise in der Botschaft über die internationale Zusammenarbeit 2017-2020) die entsprechenden Auswirkungen aus. Dabei macht er jeweils darauf aufmerksam, dass die Prognosen zur APD-Quote indikativ sind und Schwankungen insbesondere aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung oder der Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufnahme von Asylsuchenden im ersten Jahr ihres Aufenthalts in der Schweiz anfallen, aber auch aufgrund von anderen Faktoren auftreten können.</p><p>Weiter gilt sowohl für die Rahmenkredite als auch für die Voranschlagskredite das Prinzip der Spezifikation, wonach ein Kredit nur für den bei der Bewilligung festgelegten Zweck verwendet werden darf (vgl. Art. 31 Abs. 1 FHG sowie Art. 19 Abs. 1 Bst. d FHV). Da die Mittel im Asylbereich nicht Teil der Kredite für die internationale Zusammenarbeit sind, hat ein Anstieg der Anzahl Asylbewerber keinen Einfluss auf die Möglichkeiten zur Verwendung der bereits bewilligten Mittel für die internationale Zusammenarbeit. Aufgrund der obigen Ausführungen erachtet der Bundesrat das dem Postulat zugrunde liegende Anliegen als erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu untersuchen, wie die Ressourcen, die der internationalen Zusammenarbeit zur Erfüllung ihrer Kernaufgaben zur Verfügung gestellt werden, auf einem stabilen Niveau gehalten werden können - dies auch für den Fall, dass noch mehr Asylsuchende in die Schweiz gelangen. Der Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe (APD) soll dabei nicht als Richtwert dienen, um eine Obergrenze für die Kredite, die zugunsten der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz gesprochen werden, festzulegen.</p>
  • Die Entwicklungszusammenarbeit soll ihre Kernaufgaben vollumfänglich wahrnehmen können
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Botschaft über die internationale Zusammenarbeit der Schweiz listet der Bundesrat eine Reihe von sich gegenseitig ergänzenden Massnahmen auf. Die Hilfe, die Asylsuchenden während ihres ersten Jahres in der Schweiz gewährt wird, fällt zwar nicht unter die internationale Zusammenarbeit, aber die Asylausgaben werden trotzdem der APD der Schweiz angerechnet. In der Botschaft ist vorgesehen, dass die APD für den Zeitraum 2017 bis 2020 0,48 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) betragen soll.</p><p>Aus diesem Grund wird der Bundesrat aufgefordert darzulegen, wie sich der Betrag, der spezifisch für die internationale Zusammenarbeit vorgesehen ist, genau zusammensetzt. Es wäre angezeigt, auf das Jahresende getrennt darzulegen, welcher Anteil an die internationale Zusammenarbeit geht und welcher Anteil zur Deckung der Asylkosten vorgesehen ist. Davon ausgehend ist ein Mechanismus zu definieren, der es der internationalen Zusammenarbeit erlaubt, auch dann ihre Kernaufgaben weiterzuführen, wenn sich die Zahl der Asylsuchenden in der Schweiz deutlich erhöht.</p><p>Die Asylkosten drohen mit der Intensivierung des Migrationsprozesses anzusteigen. Dies darf aber nicht zulasten der Mittel gehen, die für die internationale Zusammenarbeit vorgesehen sind, damit diese ihre Kernaufgaben erfüllen kann - und diese bestehen nach meiner Auffassung darin, die Armut in den Entwicklungsländern zu verringern, bei den Ursachen für das Ungleichgewicht in instabilen Weltgegenden anzusetzen und der lokalen Bevölkerung eine Perspektive zu bieten. All diese Massnahmen sollten unter anderem dazu beitragen, an der Quelle der grossen Migrationsbewegungen anzusetzen oder zumindest deren Ausmass zu mindern.</p>
    • <p>Das Parlament bewilligt für die internationale Zusammenarbeit jeweils Rahmenkredite für vier Jahre, welche das EDA und das WBF ermächtigen, im betroffenen Zeitraum mehrjährige finanzielle Verpflichtungen in einem bestimmten Umfang eingehen zu können. Mit dem Voranschlag bewilligt das Parlament die Voranschlagskredite, d. h. die Mittel, welche im jeweiligen Voranschlagsjahr maximal ausbezahlt werden dürfen. Weder die Rahmenkredite noch die Voranschlagskredite richten sich nach der APD-Quote, sondern sie werden vom Parlament frei festgelegt. Da die APD-Quote eine relevante internationale Vergleichsgrösse darstellt, weist der Bundesrat in den Geschäften mit Einfluss auf diese Quote (beispielsweise in der Botschaft über die internationale Zusammenarbeit 2017-2020) die entsprechenden Auswirkungen aus. Dabei macht er jeweils darauf aufmerksam, dass die Prognosen zur APD-Quote indikativ sind und Schwankungen insbesondere aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung oder der Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufnahme von Asylsuchenden im ersten Jahr ihres Aufenthalts in der Schweiz anfallen, aber auch aufgrund von anderen Faktoren auftreten können.</p><p>Weiter gilt sowohl für die Rahmenkredite als auch für die Voranschlagskredite das Prinzip der Spezifikation, wonach ein Kredit nur für den bei der Bewilligung festgelegten Zweck verwendet werden darf (vgl. Art. 31 Abs. 1 FHG sowie Art. 19 Abs. 1 Bst. d FHV). Da die Mittel im Asylbereich nicht Teil der Kredite für die internationale Zusammenarbeit sind, hat ein Anstieg der Anzahl Asylbewerber keinen Einfluss auf die Möglichkeiten zur Verwendung der bereits bewilligten Mittel für die internationale Zusammenarbeit. Aufgrund der obigen Ausführungen erachtet der Bundesrat das dem Postulat zugrunde liegende Anliegen als erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu untersuchen, wie die Ressourcen, die der internationalen Zusammenarbeit zur Erfüllung ihrer Kernaufgaben zur Verfügung gestellt werden, auf einem stabilen Niveau gehalten werden können - dies auch für den Fall, dass noch mehr Asylsuchende in die Schweiz gelangen. Der Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe (APD) soll dabei nicht als Richtwert dienen, um eine Obergrenze für die Kredite, die zugunsten der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz gesprochen werden, festzulegen.</p>
    • Die Entwicklungszusammenarbeit soll ihre Kernaufgaben vollumfänglich wahrnehmen können

Back to List