Einführung des Prinzips "one in, two out" für neue Bundeserlasse

ShortId
16.3543
Id
20163543
Updated
28.07.2023 05:17
Language
de
Title
Einführung des Prinzips "one in, two out" für neue Bundeserlasse
AdditionalIndexing
04;421;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit 1984 wächst die Anzahl der Bundeserlasse stetig (plus 120 neue Seiten pro Woche). Am 1. Januar 2016 waren 4900 Bundeserlasse mit insgesamt 69 000 Seiten in Kraft! Mehr als die Hälfte davon sind Staatsverträge, 30 Prozent Verordnungen der Verwaltung mit doppelt so vielen Seiten wie die Gesetze selber!</p><p>Eine vom Schweizerischen Gewerbeverband in Auftrag gegebene KPMG-Studie schätzt die Regulierungskosten mit jährlich 60 Milliarden Franken oder 10 Prozent des Bruttoinlandproduktes! Der Bundesrat schätzt allein die Kosten der wichtigsten Regulierungen auf 10 Milliarden Franken pro Jahr. Diese Kosten belasten die Unternehmen und vermindern ihre Wettbewerbsfähigkeit.</p><p>Mit dem "one in, two out"-Prinzip könnte bei der Übernahme von ausländischem Recht auch der Grundsatz "Gleichwertigkeit statt Nachvollzug" mehr befolgt und dem Hang zum Swiss Finish Einhalt geboten werden.</p><p>Wird das "one in, two out"-Prinzip für einige Jahre angewendet, können die Regulierungskosten vorerst reduziert und anschliessend mit dem "one in, one out"-Prinzip (vgl. parlamentarische Initiative Vogt 16.435) konstant gehalten werden.</p>
  • <p>Im internationalen Vergleich steht die Schweiz bezüglich der administrativen Belastung gut da. Wichtige Indikatoren wie der Doing-Business-Indikator der Weltbank haben sich aber in den letzten Jahren verschlechtert, und die Schweiz droht an Wettbewerbsfähigkeit einzubüssen. Der Bundesrat teilt die Sorge der Motionärin, dass diesem Standortfaktor Sorge getragen werden muss.</p><p>Zahlreiche parlamentarische Vorstösse fordern die Einführung oder Prüfung einer effektiveren Berücksichtigung von Regulierungskosten bei der Gesetzgebung (Postulat Caroni 15.3421, Motion der FDP-Liberalen Fraktion 16.3360, Motion Sollberger 16.3388, parlamentarische Initiativen Vogt 16.435, 16.440, 16.436, 16.437 und die vorliegende Motion Martullo 16.3543). Hinzu kommen die vom Parlament überwiesenen Motionen Vogler 15.3400 und der FDP-Liberalen Fraktion 15.3445, welche unter anderem die standardisierte Berechnung und Darstellung der Regulierungskosten sowie eine unabhängige Prüfstelle zur Kontrolle der Regulierungsfolgenabschätzungen fordern und an deren Umsetzung der Bundesrat jetzt arbeitet.</p><p>Die vorliegende Motion verlangt, dass bei jedem neuen Erlass (oder einzelnen Artikel) mit Kostenfolgen für die Unternehmen bisherige Erlasse (oder einzelne Artikel) mit doppelt so hohen Regulierungskosten ausser Kraft treten sollen. Das "one in, one out"- oder "one in, two out"-Prinzip wird bereits in Ländern wie Kanada, Frankreich, Deutschland und Grossbritannien angewendet, wobei diese Länder Ausnahmen kennen und insbesondere internationales Recht von der Regel ausschliessen. Zur Effizienz und Effektivität dieses Prinzips hinsichtlich der administrativen Entlastung und zu allfälligen Nebenwirkungen lassen sich noch keine abschliessenden Aussagen machen. Problematisch an der vorliegenden Motion ist insbesondere der explizite Einbezug von internationalen Verträgen und Vereinbarungen und von vom Ausland übernommenem Recht. Dies würde eine substanzielle Hürde für Rechtsänderungen schaffen, welche beispielsweise auf die Übernahme von EU-Rechtsentwicklungen im Rahmen der bilateralen Abkommen zurückgehen. Die Gefahr besteht, dass die Schweiz dadurch ihren internationalen Verpflichtungen nicht oder nur mit Verzögerung nachkommen könnte und dass Streitfälle mit den wichtigsten Handelspartnern in Kauf genommen werden müssten, mit den entsprechenden aussenpolitischen und wirtschaftlichen Folgen.</p><p>Der Zugang zu ausländischen Märkten für Schweizer Unternehmen würde somit erschwert (z. B. durch technische Handelshemmnisse) oder mit Unsicherheiten behaftet. Hinzu kommt, dass ein starrer Mechanismus, der ausschliesslich an die prognostizierten Regulierungskosten anknüpft und keinen Bezug auf das eigentliche Ziel einer Regulierung nimmt, nicht automatisch zu einer zweckmässigen Regulierung führt. Es ist deshalb zielführender, wenn der Bundesrat verschiedene Modelle zur Eindämmung der Regulierungsdichte prüft - unter Einbezug der Vor- und Nachteile sowie der damit einhergehenden Kosten und unter Berücksichtigung der Erfahrungen anderer Länder.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf zur Einführung des "one in, two out"-Prinzips für neue Bundeserlasse vorzulegen. Pro neu in Kraft tretenden Erlass müssen bisherige Erlasse mit doppelt so hohen Regulierungsfolgekosten ausser Kraft gesetzt werden. Internationale Verträge und Vereinbarungen, vom Ausland übernommenes Recht sowie Verordnungen sind mit einzubeziehen. Als Erlass gelten nicht nur Gesetze usw., sondern auch einzelne Artikel. </p><p>Für die Regulierungsfolgekosten werden, soweit vorhanden, die Regulierungsfolgenabschätzungen (RFA) beigezogen. Sofern solche nicht vorhanden sind, sind fundierte Regulierungsfolgekosten-Abschätzungen ausreichend.</p><p>Das "one in, two out"-Prinzip soll jeweils auf Erlasse innerhalb desselben Departementes angewendet werden, das heisst, für neu einzuführende Erlasse müssen Erlasse im Zuständigkeitsbereich desselben Departementes ausser Kraft gesetzt werden.</p><p>Zusammen mit dem Gesetzentwurf soll der Bundesrat auch aufzeigen, wie die Umsetzung des "one in, two out"-Prinzips für den Bundesrat, in den Departementen und für die Räte möglichst effizient organisiert werden kann.</p>
  • Einführung des Prinzips "one in, two out" für neue Bundeserlasse
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit 1984 wächst die Anzahl der Bundeserlasse stetig (plus 120 neue Seiten pro Woche). Am 1. Januar 2016 waren 4900 Bundeserlasse mit insgesamt 69 000 Seiten in Kraft! Mehr als die Hälfte davon sind Staatsverträge, 30 Prozent Verordnungen der Verwaltung mit doppelt so vielen Seiten wie die Gesetze selber!</p><p>Eine vom Schweizerischen Gewerbeverband in Auftrag gegebene KPMG-Studie schätzt die Regulierungskosten mit jährlich 60 Milliarden Franken oder 10 Prozent des Bruttoinlandproduktes! Der Bundesrat schätzt allein die Kosten der wichtigsten Regulierungen auf 10 Milliarden Franken pro Jahr. Diese Kosten belasten die Unternehmen und vermindern ihre Wettbewerbsfähigkeit.</p><p>Mit dem "one in, two out"-Prinzip könnte bei der Übernahme von ausländischem Recht auch der Grundsatz "Gleichwertigkeit statt Nachvollzug" mehr befolgt und dem Hang zum Swiss Finish Einhalt geboten werden.</p><p>Wird das "one in, two out"-Prinzip für einige Jahre angewendet, können die Regulierungskosten vorerst reduziert und anschliessend mit dem "one in, one out"-Prinzip (vgl. parlamentarische Initiative Vogt 16.435) konstant gehalten werden.</p>
    • <p>Im internationalen Vergleich steht die Schweiz bezüglich der administrativen Belastung gut da. Wichtige Indikatoren wie der Doing-Business-Indikator der Weltbank haben sich aber in den letzten Jahren verschlechtert, und die Schweiz droht an Wettbewerbsfähigkeit einzubüssen. Der Bundesrat teilt die Sorge der Motionärin, dass diesem Standortfaktor Sorge getragen werden muss.</p><p>Zahlreiche parlamentarische Vorstösse fordern die Einführung oder Prüfung einer effektiveren Berücksichtigung von Regulierungskosten bei der Gesetzgebung (Postulat Caroni 15.3421, Motion der FDP-Liberalen Fraktion 16.3360, Motion Sollberger 16.3388, parlamentarische Initiativen Vogt 16.435, 16.440, 16.436, 16.437 und die vorliegende Motion Martullo 16.3543). Hinzu kommen die vom Parlament überwiesenen Motionen Vogler 15.3400 und der FDP-Liberalen Fraktion 15.3445, welche unter anderem die standardisierte Berechnung und Darstellung der Regulierungskosten sowie eine unabhängige Prüfstelle zur Kontrolle der Regulierungsfolgenabschätzungen fordern und an deren Umsetzung der Bundesrat jetzt arbeitet.</p><p>Die vorliegende Motion verlangt, dass bei jedem neuen Erlass (oder einzelnen Artikel) mit Kostenfolgen für die Unternehmen bisherige Erlasse (oder einzelne Artikel) mit doppelt so hohen Regulierungskosten ausser Kraft treten sollen. Das "one in, one out"- oder "one in, two out"-Prinzip wird bereits in Ländern wie Kanada, Frankreich, Deutschland und Grossbritannien angewendet, wobei diese Länder Ausnahmen kennen und insbesondere internationales Recht von der Regel ausschliessen. Zur Effizienz und Effektivität dieses Prinzips hinsichtlich der administrativen Entlastung und zu allfälligen Nebenwirkungen lassen sich noch keine abschliessenden Aussagen machen. Problematisch an der vorliegenden Motion ist insbesondere der explizite Einbezug von internationalen Verträgen und Vereinbarungen und von vom Ausland übernommenem Recht. Dies würde eine substanzielle Hürde für Rechtsänderungen schaffen, welche beispielsweise auf die Übernahme von EU-Rechtsentwicklungen im Rahmen der bilateralen Abkommen zurückgehen. Die Gefahr besteht, dass die Schweiz dadurch ihren internationalen Verpflichtungen nicht oder nur mit Verzögerung nachkommen könnte und dass Streitfälle mit den wichtigsten Handelspartnern in Kauf genommen werden müssten, mit den entsprechenden aussenpolitischen und wirtschaftlichen Folgen.</p><p>Der Zugang zu ausländischen Märkten für Schweizer Unternehmen würde somit erschwert (z. B. durch technische Handelshemmnisse) oder mit Unsicherheiten behaftet. Hinzu kommt, dass ein starrer Mechanismus, der ausschliesslich an die prognostizierten Regulierungskosten anknüpft und keinen Bezug auf das eigentliche Ziel einer Regulierung nimmt, nicht automatisch zu einer zweckmässigen Regulierung führt. Es ist deshalb zielführender, wenn der Bundesrat verschiedene Modelle zur Eindämmung der Regulierungsdichte prüft - unter Einbezug der Vor- und Nachteile sowie der damit einhergehenden Kosten und unter Berücksichtigung der Erfahrungen anderer Länder.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf zur Einführung des "one in, two out"-Prinzips für neue Bundeserlasse vorzulegen. Pro neu in Kraft tretenden Erlass müssen bisherige Erlasse mit doppelt so hohen Regulierungsfolgekosten ausser Kraft gesetzt werden. Internationale Verträge und Vereinbarungen, vom Ausland übernommenes Recht sowie Verordnungen sind mit einzubeziehen. Als Erlass gelten nicht nur Gesetze usw., sondern auch einzelne Artikel. </p><p>Für die Regulierungsfolgekosten werden, soweit vorhanden, die Regulierungsfolgenabschätzungen (RFA) beigezogen. Sofern solche nicht vorhanden sind, sind fundierte Regulierungsfolgekosten-Abschätzungen ausreichend.</p><p>Das "one in, two out"-Prinzip soll jeweils auf Erlasse innerhalb desselben Departementes angewendet werden, das heisst, für neu einzuführende Erlasse müssen Erlasse im Zuständigkeitsbereich desselben Departementes ausser Kraft gesetzt werden.</p><p>Zusammen mit dem Gesetzentwurf soll der Bundesrat auch aufzeigen, wie die Umsetzung des "one in, two out"-Prinzips für den Bundesrat, in den Departementen und für die Räte möglichst effizient organisiert werden kann.</p>
    • Einführung des Prinzips "one in, two out" für neue Bundeserlasse

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