Durch die Landwirtschaft verursachte Umweltschäden mit Steuervergünstigungen fördern?

ShortId
16.3548
Id
20163548
Updated
14.11.2025 07:18
Language
de
Title
Durch die Landwirtschaft verursachte Umweltschäden mit Steuervergünstigungen fördern?
AdditionalIndexing
55;52;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Einnahmen des Bundes aus der Mehrwertsteuer auf Düngemitteln und Pestiziden stammen zum einen aus den Verkäufen an Private und an Gemeinwesen. Durch die Besteuerung zum reduzierten Satz von 2,5 Prozent entgehen dem Bund hierbei Einnahmen von sehr grob geschätzt 10 Millionen Franken pro Jahr.</p><p>Der Grossteil der Düngemittel und Pestizide wird allerdings in der Landwirtschaft eingesetzt. Eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes in diesem Bereich hätte aber nur geringe Auswirkungen auf die Einnahmen des Bundes. Da es sich bei den Düngemitteln und Pestiziden um Vorleistungen handelt, wird nämlich die darauf lastende Vorsteuer grundsätzlich neutralisiert. Dies erfolgt entweder durch den Vorsteuerabzug der steuerpflichtigen Landwirte oder Landwirtinnen oder aber durch den pauschalierten Vorsteuerabzug ihrer steuerpflichtigen Kundinnen und Kunden. Da die Landwirte und Landwirtinnen Subventionen erhalten, müssen sie jedoch ihren Vorsteuerabzug entsprechend kürzen. Auch der Satz für den pauschalierten Vorsteuerabzug berücksichtigt diese Vorsteuerkürzung. Aus diesem Grund fällt in der Landwirtschaft auf Düngemitteln und Pestiziden aktuell eine Taxe occulte von rund 2 Millionen Franken pro Jahr an. Diese Taxe occulte verbleibt bei den Landwirten und Landwirtinnen, ausser es gelingt ihnen, sie verdeckt im Preis der Produkte auf die Kundschaft zu überwälzen. Bei einem Steuersatz von 8 Prozent läge die Taxe occulte bei rund 6,5 Millionen Franken. Durch die Besteuerung zum reduzierten Satz von 2,5 Prozent entgehen dem Bund im Bereich der Landwirtschaft somit Einnahmen von etwa 4,5 Millionen Franken pro Jahr.</p><p>Insgesamt belaufen sich die jährlichen Mindereinnahmen des Bundes demnach auf ungefähr 15 Millionen Franken.</p><p>2. Es liegt ein gewisser Widerspruch zu den Umweltzielen vor, wenn die Düngemittel und Pestizide bei der Mehrwertsteuer zum reduzierten Satz besteuert werden. Gemäss der Antwort auf die Frage 1 ist der Zusammenhang zwischen Mehrwertsteuer und Verbrauch wegen des Vorsteuerabzugs aber schwach, sodass von einer Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes nur eine geringe Lenkungswirkung zu erwarten wäre.</p><p>3. Eine grössere Lenkungswirkung liesse sich allenfalls durch spezifische Abgaben erzielen. Der Aktionsplanentwurf zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, den das Bundesamt für Landwirtschaft am 5. Juli 2016 in die Anhörung gegeben hat, sieht unter Ziffer 6.1.1.6 deshalb vor, dass bis Ende 2019 geprüft werden soll, ob und gegebenenfalls wie in der Schweiz eine Abgabe auf Pflanzenschutzmitteln eingeführt werden soll.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der im internationalen Vergleich hohe Pestizid- und Düngemitteleinsatz der Schweizer Landwirtschaft verursacht erhebliche Umweltbelastungen. Deshalb verfolgt der Bundesrat seit Jahren das Ziel, den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln und Mineraldüngern zu reduzieren. Leider konnten die gesteckten Ziele bisher nicht erreicht werden. Trotzdem wird der Verkauf von Pestiziden und Düngemitteln heute steuerlich begünstigt. Sie unterliegen dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viel Steuereinnahmen entgehen dem Bund, weil die Pestizide und Düngemittel mit 2,5 Prozent statt mit dem Normalsatz von 8 Prozent besteuert werden?</p><p>2. Erkennt er den Widerspruch zwischen den steuerpolitischen Vorgaben und den umweltpolitischen Zielen?</p><p>3. Wie lässt sich dieser Widerspruch auflösen?</p>
  • Durch die Landwirtschaft verursachte Umweltschäden mit Steuervergünstigungen fördern?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Einnahmen des Bundes aus der Mehrwertsteuer auf Düngemitteln und Pestiziden stammen zum einen aus den Verkäufen an Private und an Gemeinwesen. Durch die Besteuerung zum reduzierten Satz von 2,5 Prozent entgehen dem Bund hierbei Einnahmen von sehr grob geschätzt 10 Millionen Franken pro Jahr.</p><p>Der Grossteil der Düngemittel und Pestizide wird allerdings in der Landwirtschaft eingesetzt. Eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes in diesem Bereich hätte aber nur geringe Auswirkungen auf die Einnahmen des Bundes. Da es sich bei den Düngemitteln und Pestiziden um Vorleistungen handelt, wird nämlich die darauf lastende Vorsteuer grundsätzlich neutralisiert. Dies erfolgt entweder durch den Vorsteuerabzug der steuerpflichtigen Landwirte oder Landwirtinnen oder aber durch den pauschalierten Vorsteuerabzug ihrer steuerpflichtigen Kundinnen und Kunden. Da die Landwirte und Landwirtinnen Subventionen erhalten, müssen sie jedoch ihren Vorsteuerabzug entsprechend kürzen. Auch der Satz für den pauschalierten Vorsteuerabzug berücksichtigt diese Vorsteuerkürzung. Aus diesem Grund fällt in der Landwirtschaft auf Düngemitteln und Pestiziden aktuell eine Taxe occulte von rund 2 Millionen Franken pro Jahr an. Diese Taxe occulte verbleibt bei den Landwirten und Landwirtinnen, ausser es gelingt ihnen, sie verdeckt im Preis der Produkte auf die Kundschaft zu überwälzen. Bei einem Steuersatz von 8 Prozent läge die Taxe occulte bei rund 6,5 Millionen Franken. Durch die Besteuerung zum reduzierten Satz von 2,5 Prozent entgehen dem Bund im Bereich der Landwirtschaft somit Einnahmen von etwa 4,5 Millionen Franken pro Jahr.</p><p>Insgesamt belaufen sich die jährlichen Mindereinnahmen des Bundes demnach auf ungefähr 15 Millionen Franken.</p><p>2. Es liegt ein gewisser Widerspruch zu den Umweltzielen vor, wenn die Düngemittel und Pestizide bei der Mehrwertsteuer zum reduzierten Satz besteuert werden. Gemäss der Antwort auf die Frage 1 ist der Zusammenhang zwischen Mehrwertsteuer und Verbrauch wegen des Vorsteuerabzugs aber schwach, sodass von einer Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes nur eine geringe Lenkungswirkung zu erwarten wäre.</p><p>3. Eine grössere Lenkungswirkung liesse sich allenfalls durch spezifische Abgaben erzielen. Der Aktionsplanentwurf zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, den das Bundesamt für Landwirtschaft am 5. Juli 2016 in die Anhörung gegeben hat, sieht unter Ziffer 6.1.1.6 deshalb vor, dass bis Ende 2019 geprüft werden soll, ob und gegebenenfalls wie in der Schweiz eine Abgabe auf Pflanzenschutzmitteln eingeführt werden soll.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der im internationalen Vergleich hohe Pestizid- und Düngemitteleinsatz der Schweizer Landwirtschaft verursacht erhebliche Umweltbelastungen. Deshalb verfolgt der Bundesrat seit Jahren das Ziel, den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln und Mineraldüngern zu reduzieren. Leider konnten die gesteckten Ziele bisher nicht erreicht werden. Trotzdem wird der Verkauf von Pestiziden und Düngemitteln heute steuerlich begünstigt. Sie unterliegen dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viel Steuereinnahmen entgehen dem Bund, weil die Pestizide und Düngemittel mit 2,5 Prozent statt mit dem Normalsatz von 8 Prozent besteuert werden?</p><p>2. Erkennt er den Widerspruch zwischen den steuerpolitischen Vorgaben und den umweltpolitischen Zielen?</p><p>3. Wie lässt sich dieser Widerspruch auflösen?</p>
    • Durch die Landwirtschaft verursachte Umweltschäden mit Steuervergünstigungen fördern?

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