Finanziert der Bund die Autobahnzubringer Oberaargau und Emmental als flankierende Massnahmen zum Ausbau der A1 auf sechs Spuren mit?
- ShortId
-
16.3552
- Id
-
20163552
- Updated
-
28.07.2023 05:11
- Language
-
de
- Title
-
Finanziert der Bund die Autobahnzubringer Oberaargau und Emmental als flankierende Massnahmen zum Ausbau der A1 auf sechs Spuren mit?
- AdditionalIndexing
-
24;48
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Das Bundesamt für Strassen (Astra) erarbeitet derzeit zwei Projekte, mit denen die Autobahn A1 zwischen Schönbühl und Kirchberg bzw. zwischen Luterbach und Härkingen auf sechs Spuren ausgebaut werden soll. In diesem Zusammenhang werden flankierende Massnahmen geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung werden grundsätzlich auch parallele kantonale Projekte (wie die beiden Autobahnzubringer Oberaargau und Emmental) mitberücksichtigt, damit die Bauvorhaben von Bund und Kanton möglichst gut aufeinander abgestimmt werden können.</p><p>2. Ein neuer Autobahnzubringer kann grundsätzlich eine flankierende Massnahme darstellen. Die Beurteilung hängt jedoch immer vom konkreten Projekt ab. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass eine neue Zubringerstrecke den Interessen der Nationalstrasse dient.</p><p>3./4. Die detaillierte Darstellung der einzelnen verkehrlich flankierenden Massnahmen erfolgt in den jeweiligen Ausführungsprojekten. Diese liegen noch nicht vor. Die Verteilung der Beiträge ist deshalb noch offen.</p><p>5. Wenn eine flankierende Massnahme den Interessen der Nationalstrasse dient, bildet sie Projektbestandteil. Mit der Genehmigung der entsprechenden Projekte werden auch die notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt. Die Nationalstrassenverordnung vom 7. November 2007 (NSV; SR 725.111) verlangt im Übrigen, dass die flankierenden Massnahmen im generellen Projekt (Art. 11 NSV) und im Ausführungsprojekt (Art. 12 NSV) darzustellen sind.</p><p>6. Ja. Die im Sachplan Verkehr festgehaltenen Kriterien für die Bestimmung des Nationalstrassennetzes wurden nicht geändert. Die Strecke Niederbipp-Langenthal erfüllt die entsprechenden Kriterien nicht und kann daher nicht in das Nationalstrassennetz aufgenommen werden.</p><p>7. Nein. Der Bund wird sich unter dem Titel der flankierenden Massnahmen an der vom Kanton Bern geplanten Umfahrung Aarwangen finanziell lediglich im Umfang der für ihn relevanten verkehrlichen Mehrwerte beteiligen.</p><p>8. Falls sich der Kanton Bern für die Variante 0 plus entscheiden sollte, würde das Astra auch diese Variante im Zusammenhang mit flankierenden Massnahmen überprüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Kanton Bern will im Oberaargau und Emmental für total 557 Millionen Franken zwei Autobahnzubringer bauen. Die Finanzierung der zwei neuen Strassen soll über ordentliche Mittel, durch Gelder aus dem kantonalen Investitionsspitzenfonds und Bundesbeiträge sichergestellt werden. Bislang lehnte der Bund eine Aufnahme eben dieser Projekte ins Nationalstrassennetz und somit eine Finanzierung derselben deutlich ab (vgl. Standesinitiative Bern 09.303). Ende März teilte nun aber der Kanton mit, dass er mit "namhaften Bundesgeldern von mehreren zehn Millionen Franken" rechne. Ohne Bundesbeteiligung könne sich Bern die Strassen, die er neuerdings "Verkehrssanierungen" nennt, nicht leisten.</p><p>Auch der Bund will Strassen bauen. Der Ausbau der Autobahn A1 Härkingen-Luterbach auf sechs Spuren kostet insgesamt 818 Millionen Franken. Davon sind 60 Millionen für flankierende Massnahmen vorgesehen. Deren Ziel ist es, die negativen Auswirkungen des Leistungsausbaus der A1 in der Region zu vermindern.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Stimmt es, dass der Bund die Autobahnzubringer Oberaargau und Emmental als flankierende Massnahmen zum Ausbau der A1 (Härkingen-Luterbach und Schönbühl-Kirchberg) mitfinanzieren will? Falls ja, mit welcher Begründung?</p><p>2. Gelten für den Bundesrat neue Autobahnzubringer grundsätzlich als "flankierende Massnahmen"?</p><p>3. Wie werden die 60 Millionen Franken für flankierende Massnahmen geografisch (Kantone Bern/Solothurn) verteilt?</p><p>4. Wie viele Gelder fliessen davon in den Autobahnzubringer Oberaargau?</p><p>5. Auf welche rechtliche Grundlage stützen sich diese Finanzierungen?</p><p>6. Ist er noch immer der Ansicht, dass der geplante Autobahnzubringer Oberaargau die Kriterien des Sachplans Verkehr für Verbindungen von nationaler Bedeutung nicht erfüllt (vgl. Frage Pieren 12.5074)?</p><p>7. Beteiligt sich der Bund bereits an den Planungskosten (19 Millionen Franken) für die Autobahnzubringer? Falls ja, auf welche Grundlage stützt sich diese Mitfinanzierung?</p><p>8. Ist es auch denkbar, dass der Bund Projekte der ebenfalls geprüften Variante 0 plus (Sanierung der bestehenden Strasse und Verbesserungen bezüglich Verkehrssicherheit) unterstützen würde?</p>
- Finanziert der Bund die Autobahnzubringer Oberaargau und Emmental als flankierende Massnahmen zum Ausbau der A1 auf sechs Spuren mit?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Das Bundesamt für Strassen (Astra) erarbeitet derzeit zwei Projekte, mit denen die Autobahn A1 zwischen Schönbühl und Kirchberg bzw. zwischen Luterbach und Härkingen auf sechs Spuren ausgebaut werden soll. In diesem Zusammenhang werden flankierende Massnahmen geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung werden grundsätzlich auch parallele kantonale Projekte (wie die beiden Autobahnzubringer Oberaargau und Emmental) mitberücksichtigt, damit die Bauvorhaben von Bund und Kanton möglichst gut aufeinander abgestimmt werden können.</p><p>2. Ein neuer Autobahnzubringer kann grundsätzlich eine flankierende Massnahme darstellen. Die Beurteilung hängt jedoch immer vom konkreten Projekt ab. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass eine neue Zubringerstrecke den Interessen der Nationalstrasse dient.</p><p>3./4. Die detaillierte Darstellung der einzelnen verkehrlich flankierenden Massnahmen erfolgt in den jeweiligen Ausführungsprojekten. Diese liegen noch nicht vor. Die Verteilung der Beiträge ist deshalb noch offen.</p><p>5. Wenn eine flankierende Massnahme den Interessen der Nationalstrasse dient, bildet sie Projektbestandteil. Mit der Genehmigung der entsprechenden Projekte werden auch die notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt. Die Nationalstrassenverordnung vom 7. November 2007 (NSV; SR 725.111) verlangt im Übrigen, dass die flankierenden Massnahmen im generellen Projekt (Art. 11 NSV) und im Ausführungsprojekt (Art. 12 NSV) darzustellen sind.</p><p>6. Ja. Die im Sachplan Verkehr festgehaltenen Kriterien für die Bestimmung des Nationalstrassennetzes wurden nicht geändert. Die Strecke Niederbipp-Langenthal erfüllt die entsprechenden Kriterien nicht und kann daher nicht in das Nationalstrassennetz aufgenommen werden.</p><p>7. Nein. Der Bund wird sich unter dem Titel der flankierenden Massnahmen an der vom Kanton Bern geplanten Umfahrung Aarwangen finanziell lediglich im Umfang der für ihn relevanten verkehrlichen Mehrwerte beteiligen.</p><p>8. Falls sich der Kanton Bern für die Variante 0 plus entscheiden sollte, würde das Astra auch diese Variante im Zusammenhang mit flankierenden Massnahmen überprüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Kanton Bern will im Oberaargau und Emmental für total 557 Millionen Franken zwei Autobahnzubringer bauen. Die Finanzierung der zwei neuen Strassen soll über ordentliche Mittel, durch Gelder aus dem kantonalen Investitionsspitzenfonds und Bundesbeiträge sichergestellt werden. Bislang lehnte der Bund eine Aufnahme eben dieser Projekte ins Nationalstrassennetz und somit eine Finanzierung derselben deutlich ab (vgl. Standesinitiative Bern 09.303). Ende März teilte nun aber der Kanton mit, dass er mit "namhaften Bundesgeldern von mehreren zehn Millionen Franken" rechne. Ohne Bundesbeteiligung könne sich Bern die Strassen, die er neuerdings "Verkehrssanierungen" nennt, nicht leisten.</p><p>Auch der Bund will Strassen bauen. Der Ausbau der Autobahn A1 Härkingen-Luterbach auf sechs Spuren kostet insgesamt 818 Millionen Franken. Davon sind 60 Millionen für flankierende Massnahmen vorgesehen. Deren Ziel ist es, die negativen Auswirkungen des Leistungsausbaus der A1 in der Region zu vermindern.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Stimmt es, dass der Bund die Autobahnzubringer Oberaargau und Emmental als flankierende Massnahmen zum Ausbau der A1 (Härkingen-Luterbach und Schönbühl-Kirchberg) mitfinanzieren will? Falls ja, mit welcher Begründung?</p><p>2. Gelten für den Bundesrat neue Autobahnzubringer grundsätzlich als "flankierende Massnahmen"?</p><p>3. Wie werden die 60 Millionen Franken für flankierende Massnahmen geografisch (Kantone Bern/Solothurn) verteilt?</p><p>4. Wie viele Gelder fliessen davon in den Autobahnzubringer Oberaargau?</p><p>5. Auf welche rechtliche Grundlage stützen sich diese Finanzierungen?</p><p>6. Ist er noch immer der Ansicht, dass der geplante Autobahnzubringer Oberaargau die Kriterien des Sachplans Verkehr für Verbindungen von nationaler Bedeutung nicht erfüllt (vgl. Frage Pieren 12.5074)?</p><p>7. Beteiligt sich der Bund bereits an den Planungskosten (19 Millionen Franken) für die Autobahnzubringer? Falls ja, auf welche Grundlage stützt sich diese Mitfinanzierung?</p><p>8. Ist es auch denkbar, dass der Bund Projekte der ebenfalls geprüften Variante 0 plus (Sanierung der bestehenden Strasse und Verbesserungen bezüglich Verkehrssicherheit) unterstützen würde?</p>
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