Nachhaltige Förderung von Berggebieten als Folge des Klimawandels
- ShortId
-
16.3556
- Id
-
20163556
- Updated
-
28.07.2023 05:13
- Language
-
de
- Title
-
Nachhaltige Förderung von Berggebieten als Folge des Klimawandels
- AdditionalIndexing
-
52;2831;15;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Winter- und Sommerdestinationen investieren in Bahnen, Sportanlagen, Beschneiungseinrichtungen, Klettersteige usw., um ihre Angebote gegenüber der Konkurrenz attraktiver zu gestalten und im Wettbewerb mithalten zu können. Mit dem Klimawandel ist zu erwarten, dass zumindest in tiefer gelegenen Winterdestinationen ein Investitionsschutz nicht gewährleistet werden kann - und dies mit Bundesgeldern. Bei diesem fragwürdigen Wettrüsten sollen wenigstens keine Gelder des Bundes fliessen, und damit sollen auch die örtlichen Investitionsanteile in nichtnachhaltige Anlagen, zumindest teilweise, ausbleiben. Wenn Investitionshilfen an höher gelegene Orte ausgerichtet werden, dann sollen diese konsequent an die Bedingungen der in der Bundesverfassung stipulierten Nachhaltigkeit gebunden werden, wobei wirtschaftliche Aspekte (Rentabilität für die Regionen, Wertschöpfung in den Regionen), soziale Aspekte und ökologische Aspekte gleichermassen gewichtet werden sollen.</p>
- <p>1./2. Das Bundesgesetz über Regionalpolitik (BRP) vom 6. Oktober 2006 sieht die Möglichkeit vor, zinsgünstige oder zinsfreie rückzahlbare Darlehen zur Finanzierung von wertschöpfungsorientierten Infrastrukturen zu gewähren. Die Bedingungen zur Unterstützung von Vorhaben sind in den Artikeln 4 und 7 BRP beschrieben.</p><p>Gemäss der Aufgabenteilung (Art. 14ff. BRP) legt die Bundesversammlung in einem achtjährigen Mehrjahresprogramm die Förderschwerpunkte und den Zahlungsrahmen für die Regionalpolitik fest (einer der prioritären thematischen Förderschwerpunkte im Programm 2008-2015 war das "Unterstützen des Strukturwandels im Tourismus"; die "Förderung des Wertschöpfungssystems Tourismus" ist eine der zwei Prioritäten des Programms 2016-2023), während die Kantone für die operative Umsetzung der neuen Regionalpolitik (NRP) zuständig sind und dafür jeweils Vierjahresprogramme erarbeiten.</p><p>Entsprechend schliessen der Bund und die Kantone vierjährige Programmvereinbarungen ab, die die Globalkredite und Ziele festhalten. Darin sind die kantonsspezifischen Ziele und Strategien festgelegt. Auf Basis der kantonalen Umsetzungsprogramme lancieren die Kantone, die Regionen und/oder weitere regionale Entwicklungsträgerinnen und -träger Projekte, Programme und Initiativen, die zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Erhöhung der Wertschöpfung beitragen. Deren Finanzierung mit NRP-Geldern beantragen sie beim Kanton. Dieser entscheidet über eine allfällige Unterstützung der Projekte.</p><p>Seit 2008 wurden 83 Seilbahnprojekte mit Darlehen vom Bund unterstützt. Die Bundesmittel wurden von den Kantonen vergeben und beliefen sich auf insgesamt 154 973 500 Franken. Hinzu kamen im Einklang mit Artikel 16 BRP Äquivalenzbeiträge der Kantone im mindestens gleichen Ausmass. Obschon die Gemeinden für die Unterstützung der Projekte in der Praxis eine wichtige Rolle spielen, ist dem Bund die Höhe ihrer finanziellen Beteiligung nicht bekannt.</p><p>3. In Artikel 2 BRP ist grundsätzlich festgehalten, dass die Anforderungen an eine nachhaltige Entwicklung berücksichtigt werden. Insbesondere müssen die Kantone eine vollständige und glaubwürdige Nachhaltigkeitsbeurteilung ihres vierjährigen Umsetzungsprogramms vorlegen. Zudem durchlaufen die Projekte die ordentlichen raumplanerischen Verfahren auf Kantons- und Bundesebene (Richtplanung, Konzessionierungsverfahren). Für die Verwaltung und Vergabe der Konzessionen sowie der Bau- und Betriebsbewilligungen ist das Bundesamt für Verkehr (BAV) zuständig. Die technische Sicherheit und die Umweltverträglichkeit der Projekte sind für das BAV zentrale Kriterien.</p><p>4./5. Die Projektselektion liegt in der Verantwortung der Kantone. Eine Gesamtübersicht der unterstützten Projekte, bei denen die Investitionen mehrheitlich Infrastrukturen unterhalb von 1300 Metern über Meer betreffen, existiert somit auf Bundesebene nicht.</p><p>Obwohl die steigende Schneesicherheitsgrenze für den Fortbestand des Wintersports ein Risiko darstellt, kann sie für die Tourismusdestinationen auch eine Chance sein. Denn die Klimaerwärmung bietet beispielsweise auch Möglichkeiten für den Sommertourismus in den Berggebieten, sodass sich diese vermehrt als Alternative zu den Mittelmeerregionen positionieren können (Bericht vom 26. Juni 2013 über die strukturelle Situation des Schweizer Tourismus und die künftige Tourismusstrategie des Bundesrates).</p><p>Der Bundesrat formuliert allgemeine Vorgaben zuhanden der Kantone, die für deren konkrete Umsetzung zuständig sind. In diesen Vorgaben ist unter anderem festgehalten, dass die geförderten Projekte verstärkt aufgrund strategischer Überlegungen auf Destinationsebene ausgewählt werden sollen. Zudem müssen sie innovativ und wertschöpfungsorientiert sein sowie mit den Vorgaben für eine nachhaltige Raumplanung abgestimmt werden (Botschaft über die Standortförderung 2016-2019 vom 18. Februar 2015).</p><p>Seit 2002 müssen die Kantone, die Seilbahngesellschaften Mittel gewähren, über ein kantonales Konzept verfügen, anhand dessen festgelegt wird, welche Projekte für eine Förderung mit NRP-Geldern infrage kommen. Seit dem Inkrafttreten der NRP im Jahr 2008 verweisen die zwischen dem Bund und den betroffenen Kantonen abgeschlossenen Programmvereinbarungen explizit auf die kantonale Seilbahnstrategie. Auch wenn die Förderentscheidungen auf kantonaler Ebene getroffen werden, ist somit sichergestellt, dass sie einer mit dem Bund vereinbarten Strategie entsprechen.</p><p>Die Umsetzung und die Entscheidungsbefugnis für die Auswahl der einzelnen Förderprojekte liegen zwar bei den Kantonen, diese müssen aber verschiedene vertragliche Verpflichtungen einhalten, darunter die Abstimmung der Entscheide mit den betroffenen Sektoralpolitiken und die Berücksichtigung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung bei der Umsetzung des kantonalen Programms sowie bei der Projektauswahl. Die geförderten Projekte sollen die Wettbewerbsfähigkeit der Region verbessern helfen, dürfen aber keine negativen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft haben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Aufgrund von welchen gesetzlichen Grundlagen wurden im Berggebiet in den letzten fünf Jahren direkt oder indirekt Beförderungs-, Beschneiungs- und weitere in diesem Zusammenhang stehende Anlagen (z. B. Speicherseen) mit Bundesgeldern gefördert bzw. unterstützt?</p><p>2. Welche Beiträge sprach der Bund, welche Beiträge löste dies bei den Kantonen und Gemeinden aus?</p><p>3. Welchen Stellenwert hatte dabei die Frage der Nachhaltigkeit insbesondere im Verhältnis zur wirtschaftlichen Förderung der Regionen? Wie wurde bei einer Güterabwägung vorgegangen?</p><p>4. Welche unterstützten Projekte befinden sich mehrheitlich unterhalb 1300 Meter über Meer (betrifft auch Seilbahnen und Beschneiungsanlagen, deren Bergstationen oberhalb 1300 Meter über Meer liegen, bei denen aber mehr als 50 Prozent der Investitionen unterhalb der Grenze von 1300 Metern über Meer getätigt wurden)?</p><p>5. Zum Thema Klimawandel: Es ist davon auszugehen, dass heute auch Projekte mit öffentlichen Geldern unterstützt werden, die aufgrund ihrer Lage in Zukunft kaum mehr als Winterskigebiet erfolgversprechend tätig sein können und für die somit ein Investitionsschutz nicht gewährleistet ist respektive Überkapazitäten geschaffen werden. Welche Massnahmen ergreift der Bund, damit in Zukunft keine Bundesgelder (zinslose Darlehen oder A-fonds-perdu-Beiträge) in nichtzukunftsträchtige Projekte fliessen?</p>
- Nachhaltige Förderung von Berggebieten als Folge des Klimawandels
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Winter- und Sommerdestinationen investieren in Bahnen, Sportanlagen, Beschneiungseinrichtungen, Klettersteige usw., um ihre Angebote gegenüber der Konkurrenz attraktiver zu gestalten und im Wettbewerb mithalten zu können. Mit dem Klimawandel ist zu erwarten, dass zumindest in tiefer gelegenen Winterdestinationen ein Investitionsschutz nicht gewährleistet werden kann - und dies mit Bundesgeldern. Bei diesem fragwürdigen Wettrüsten sollen wenigstens keine Gelder des Bundes fliessen, und damit sollen auch die örtlichen Investitionsanteile in nichtnachhaltige Anlagen, zumindest teilweise, ausbleiben. Wenn Investitionshilfen an höher gelegene Orte ausgerichtet werden, dann sollen diese konsequent an die Bedingungen der in der Bundesverfassung stipulierten Nachhaltigkeit gebunden werden, wobei wirtschaftliche Aspekte (Rentabilität für die Regionen, Wertschöpfung in den Regionen), soziale Aspekte und ökologische Aspekte gleichermassen gewichtet werden sollen.</p>
- <p>1./2. Das Bundesgesetz über Regionalpolitik (BRP) vom 6. Oktober 2006 sieht die Möglichkeit vor, zinsgünstige oder zinsfreie rückzahlbare Darlehen zur Finanzierung von wertschöpfungsorientierten Infrastrukturen zu gewähren. Die Bedingungen zur Unterstützung von Vorhaben sind in den Artikeln 4 und 7 BRP beschrieben.</p><p>Gemäss der Aufgabenteilung (Art. 14ff. BRP) legt die Bundesversammlung in einem achtjährigen Mehrjahresprogramm die Förderschwerpunkte und den Zahlungsrahmen für die Regionalpolitik fest (einer der prioritären thematischen Förderschwerpunkte im Programm 2008-2015 war das "Unterstützen des Strukturwandels im Tourismus"; die "Förderung des Wertschöpfungssystems Tourismus" ist eine der zwei Prioritäten des Programms 2016-2023), während die Kantone für die operative Umsetzung der neuen Regionalpolitik (NRP) zuständig sind und dafür jeweils Vierjahresprogramme erarbeiten.</p><p>Entsprechend schliessen der Bund und die Kantone vierjährige Programmvereinbarungen ab, die die Globalkredite und Ziele festhalten. Darin sind die kantonsspezifischen Ziele und Strategien festgelegt. Auf Basis der kantonalen Umsetzungsprogramme lancieren die Kantone, die Regionen und/oder weitere regionale Entwicklungsträgerinnen und -träger Projekte, Programme und Initiativen, die zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Erhöhung der Wertschöpfung beitragen. Deren Finanzierung mit NRP-Geldern beantragen sie beim Kanton. Dieser entscheidet über eine allfällige Unterstützung der Projekte.</p><p>Seit 2008 wurden 83 Seilbahnprojekte mit Darlehen vom Bund unterstützt. Die Bundesmittel wurden von den Kantonen vergeben und beliefen sich auf insgesamt 154 973 500 Franken. Hinzu kamen im Einklang mit Artikel 16 BRP Äquivalenzbeiträge der Kantone im mindestens gleichen Ausmass. Obschon die Gemeinden für die Unterstützung der Projekte in der Praxis eine wichtige Rolle spielen, ist dem Bund die Höhe ihrer finanziellen Beteiligung nicht bekannt.</p><p>3. In Artikel 2 BRP ist grundsätzlich festgehalten, dass die Anforderungen an eine nachhaltige Entwicklung berücksichtigt werden. Insbesondere müssen die Kantone eine vollständige und glaubwürdige Nachhaltigkeitsbeurteilung ihres vierjährigen Umsetzungsprogramms vorlegen. Zudem durchlaufen die Projekte die ordentlichen raumplanerischen Verfahren auf Kantons- und Bundesebene (Richtplanung, Konzessionierungsverfahren). Für die Verwaltung und Vergabe der Konzessionen sowie der Bau- und Betriebsbewilligungen ist das Bundesamt für Verkehr (BAV) zuständig. Die technische Sicherheit und die Umweltverträglichkeit der Projekte sind für das BAV zentrale Kriterien.</p><p>4./5. Die Projektselektion liegt in der Verantwortung der Kantone. Eine Gesamtübersicht der unterstützten Projekte, bei denen die Investitionen mehrheitlich Infrastrukturen unterhalb von 1300 Metern über Meer betreffen, existiert somit auf Bundesebene nicht.</p><p>Obwohl die steigende Schneesicherheitsgrenze für den Fortbestand des Wintersports ein Risiko darstellt, kann sie für die Tourismusdestinationen auch eine Chance sein. Denn die Klimaerwärmung bietet beispielsweise auch Möglichkeiten für den Sommertourismus in den Berggebieten, sodass sich diese vermehrt als Alternative zu den Mittelmeerregionen positionieren können (Bericht vom 26. Juni 2013 über die strukturelle Situation des Schweizer Tourismus und die künftige Tourismusstrategie des Bundesrates).</p><p>Der Bundesrat formuliert allgemeine Vorgaben zuhanden der Kantone, die für deren konkrete Umsetzung zuständig sind. In diesen Vorgaben ist unter anderem festgehalten, dass die geförderten Projekte verstärkt aufgrund strategischer Überlegungen auf Destinationsebene ausgewählt werden sollen. Zudem müssen sie innovativ und wertschöpfungsorientiert sein sowie mit den Vorgaben für eine nachhaltige Raumplanung abgestimmt werden (Botschaft über die Standortförderung 2016-2019 vom 18. Februar 2015).</p><p>Seit 2002 müssen die Kantone, die Seilbahngesellschaften Mittel gewähren, über ein kantonales Konzept verfügen, anhand dessen festgelegt wird, welche Projekte für eine Förderung mit NRP-Geldern infrage kommen. Seit dem Inkrafttreten der NRP im Jahr 2008 verweisen die zwischen dem Bund und den betroffenen Kantonen abgeschlossenen Programmvereinbarungen explizit auf die kantonale Seilbahnstrategie. Auch wenn die Förderentscheidungen auf kantonaler Ebene getroffen werden, ist somit sichergestellt, dass sie einer mit dem Bund vereinbarten Strategie entsprechen.</p><p>Die Umsetzung und die Entscheidungsbefugnis für die Auswahl der einzelnen Förderprojekte liegen zwar bei den Kantonen, diese müssen aber verschiedene vertragliche Verpflichtungen einhalten, darunter die Abstimmung der Entscheide mit den betroffenen Sektoralpolitiken und die Berücksichtigung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung bei der Umsetzung des kantonalen Programms sowie bei der Projektauswahl. Die geförderten Projekte sollen die Wettbewerbsfähigkeit der Region verbessern helfen, dürfen aber keine negativen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft haben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Aufgrund von welchen gesetzlichen Grundlagen wurden im Berggebiet in den letzten fünf Jahren direkt oder indirekt Beförderungs-, Beschneiungs- und weitere in diesem Zusammenhang stehende Anlagen (z. B. Speicherseen) mit Bundesgeldern gefördert bzw. unterstützt?</p><p>2. Welche Beiträge sprach der Bund, welche Beiträge löste dies bei den Kantonen und Gemeinden aus?</p><p>3. Welchen Stellenwert hatte dabei die Frage der Nachhaltigkeit insbesondere im Verhältnis zur wirtschaftlichen Förderung der Regionen? Wie wurde bei einer Güterabwägung vorgegangen?</p><p>4. Welche unterstützten Projekte befinden sich mehrheitlich unterhalb 1300 Meter über Meer (betrifft auch Seilbahnen und Beschneiungsanlagen, deren Bergstationen oberhalb 1300 Meter über Meer liegen, bei denen aber mehr als 50 Prozent der Investitionen unterhalb der Grenze von 1300 Metern über Meer getätigt wurden)?</p><p>5. Zum Thema Klimawandel: Es ist davon auszugehen, dass heute auch Projekte mit öffentlichen Geldern unterstützt werden, die aufgrund ihrer Lage in Zukunft kaum mehr als Winterskigebiet erfolgversprechend tätig sein können und für die somit ein Investitionsschutz nicht gewährleistet ist respektive Überkapazitäten geschaffen werden. Welche Massnahmen ergreift der Bund, damit in Zukunft keine Bundesgelder (zinslose Darlehen oder A-fonds-perdu-Beiträge) in nichtzukunftsträchtige Projekte fliessen?</p>
- Nachhaltige Förderung von Berggebieten als Folge des Klimawandels
Back to List