Aktive Ermunterung zur Einbürgerung der ausländischen Wohnbevölkerung, welche das Kriterium der gesetzlichen Wohnsitzdauer erfüllt

ShortId
16.3568
Id
20163568
Updated
28.07.2023 05:06
Language
de
Title
Aktive Ermunterung zur Einbürgerung der ausländischen Wohnbevölkerung, welche das Kriterium der gesetzlichen Wohnsitzdauer erfüllt
AdditionalIndexing
04;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Etwa 25 Prozent der Bevölkerung unseres Landes sind nicht stimm- und wahlberechtigt. Ein Grossteil unserer Bevölkerung hat somit kein Mitspracherecht in Angelegenheiten, die auch sie täglich betreffen. Die Einbürgerung ist für viele Ausländerinnen und Ausländer ein grosser Schritt, den sie gerne machen würden, sich jedoch oftmals aufgrund von wenigen Kenntnissen über das konkrete Verfahren scheuen, diese zu beantragen.</p><p>Die Kantone und der Bund verfügen über alle Daten der ausländischen Wohnbevölkerung. Es sollte daher ohne grossen Aufwand möglich sein, diejenigen Ausländer, welche die Anforderungen der Wohnsitzdauer in der Schweiz für eine Einbürgerung erfüllen, mit einem persönlichen an sie gerichteten Schreiben über die Möglichkeit der Einbürgerung und deren Ablauf zu informieren. </p><p>Im Kanton Basel-Stadt werden alle Ausländerinnen und Ausländer, welche die gesetzliche Aufenthaltsdauer erfüllen, persönlich angeschrieben und über die Möglichkeit der Einbürgerung wie auch den Ablauf des konkreten Verfahrens informiert.</p><p>Mit diesem aktiven Zugehen auf Ausländerinnen und Ausländer hat der Kanton sehr gute Erfahrungen gemacht. Sie fühlen sich, auch wenn sich einige schlussendlich nicht einbürgern lassen, wertgeschätzt und von der Politik und den Behörden wahrgenommen. Durch ein persönliches Schreiben wird den Menschen deutlich, dass es wichtig ist, wenn sie zu einem vollwertigen Mitglied der Schweizer Gesellschaft werden.</p><p>Demzufolge bitte ich den Bundesrat, die obgenannten Fragen zu beantworten.</p>
  • <p>Ausländische Personen, die schon seit langer Zeit in der Schweiz wohnen, sind Teil der hiesigen Bevölkerung. Der Bundesrat hat daher ein Interesse daran, dass sich alle hier lebenden Personen mit der Schweiz und ihren Institutionen verbunden fühlen und sich als Mitbürger am gesellschaftlichen und politischen Leben der Schweiz beteiligen. Auf diesem Weg bildet der Erwerb des Schweizer Bürgerrechts einen wichtigen Schritt zur Integration der ansässigen ausländischen Bevölkerung.</p><p>1./2. Bei der Erlangung des Schweizer Bürgerrechts sind nicht nur die bundesrechtlichen, sondern insbesondere auch die kantonalen und kommunalen Bestimmungen massgebend. So liegt das ordentliche Einbürgerungsverfahren zur Hauptsache in der Zuständigkeit der Kantone, welche zusätzlich zu den bundesrechtlichen Mindestvoraussetzungen eigene Erfordernisse aufstellen können. Aber auch die materiellen Voraussetzungen, namentlich die erfolgreiche Integration, werden durch die Kantone und Gemeinden geprüft. Bei dieser Ausgangslage ist ein persönliches Informationsschreiben, welches allein aufgrund der erfüllten Wohnsitzfrist erfolgt, nicht zielführend. Es könnte bei den betreffenden Personen, welche die übrigen Einbürgerungsvoraussetzungen von Bund, Kantonen und Gemeinden nicht erfüllen, zu falschen Erwartungen oder gar Missverständnissen führen. Aufgrund der Unmöglichkeit, die in materieller und formeller Hinsicht einbürgerungsfähigen Personen zu identifizieren, können die Behörden die potenziellen Einbürgerungskandidatinnen und -kandidaten nicht persönlich anschreiben, um sie zur Einreichung eines Einbürgerungsgesuchs zu ermuntern.</p><p>Allerdings verfügen schon heute alle Kantone über Informationsmittel und Internetseiten, auf welchen sie interessierten Einbürgerungskandidatinnen und -kandidaten die Einbürgerungsanforderungen wie auch die Abläufe des Einbürgerungsverfahrens erklären. Regelmässig wird auf den kantonalen Internetseiten auch auf die Einbürgerungsverfahren des Bundes verwiesen.</p><p>3./4. Mit Blick auf das neue Einbürgerungsrecht des Bundes, welches am 1. Januar 2018 in Kraft tritt, werden die bestehenden Internetseiten aktualisiert. Zugleich wird das Handbuch zum Bürgerrecht vollständig überarbeitet und an das neue Recht angepasst. Das Handbuch wird der breiten Öffentlichkeit ebenfalls auf dem Internet zur Verfügung gestellt. Wie bereits in der Antwort zur Interpellation Rechsteiner Paul 16.3144, "Einbürgerung von Secondos fördern", vom 17. März 2016 festgehalten, begrüsst es der Bundesrat, wenn die zuständigen Behörden der Gemeinden, der Kantone sowie des Bundes die ausländische Bevölkerung über die Möglichkeit zur Einbürgerung informieren. Einzelne Kantone haben bereits solche Kampagnen zugunsten jugendlicher Ausländerinnen und Ausländer durchgeführt. Der Bundesrat ist gerne bereit, eine entsprechende Sensibilisierung im Rahmen seiner regelmässigen Gespräche mit den Vertretern der zuständigen Kantons- und Gemeindegremien zu thematisieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Besteht eine Möglichkeit, dass der Bund alle Ausländerinnen und Ausländer, welche die gesetzliche Wohnsitzfrist in der Schweiz für eine Einbürgerung erfüllen, auf die Möglichkeit der Einbürgerung mittels eines persönlichen Schreibens hinweist?</p><p>2. Besteht allenfalls die Möglichkeit, dass der Bund die Kantone dazu verpflichten oder ermuntern kann, diejenigen Ausländerinnen und Ausländer, welche die Wohnsitzfrist für eine Einbürgerung erfüllen, darüber zu informieren und sie über das jeweilige kantonale Einbürgerungsverfahren aufzuklären?</p><p>3. Hat der Bund andere Massnahmen geplant, um die ausländische Wohnbevölkerung aktiv zur Einbürgerung zu ermuntern? Wenn ja, welche? </p><p>4. Hat der Bund andere Massnahmen geplant, oder kann er sich vorstellen, weitere Massnahmen zu ergreifen, um die politische Partizipation der ausländischen Bevölkerung zu ermöglichen?</p>
  • Aktive Ermunterung zur Einbürgerung der ausländischen Wohnbevölkerung, welche das Kriterium der gesetzlichen Wohnsitzdauer erfüllt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Etwa 25 Prozent der Bevölkerung unseres Landes sind nicht stimm- und wahlberechtigt. Ein Grossteil unserer Bevölkerung hat somit kein Mitspracherecht in Angelegenheiten, die auch sie täglich betreffen. Die Einbürgerung ist für viele Ausländerinnen und Ausländer ein grosser Schritt, den sie gerne machen würden, sich jedoch oftmals aufgrund von wenigen Kenntnissen über das konkrete Verfahren scheuen, diese zu beantragen.</p><p>Die Kantone und der Bund verfügen über alle Daten der ausländischen Wohnbevölkerung. Es sollte daher ohne grossen Aufwand möglich sein, diejenigen Ausländer, welche die Anforderungen der Wohnsitzdauer in der Schweiz für eine Einbürgerung erfüllen, mit einem persönlichen an sie gerichteten Schreiben über die Möglichkeit der Einbürgerung und deren Ablauf zu informieren. </p><p>Im Kanton Basel-Stadt werden alle Ausländerinnen und Ausländer, welche die gesetzliche Aufenthaltsdauer erfüllen, persönlich angeschrieben und über die Möglichkeit der Einbürgerung wie auch den Ablauf des konkreten Verfahrens informiert.</p><p>Mit diesem aktiven Zugehen auf Ausländerinnen und Ausländer hat der Kanton sehr gute Erfahrungen gemacht. Sie fühlen sich, auch wenn sich einige schlussendlich nicht einbürgern lassen, wertgeschätzt und von der Politik und den Behörden wahrgenommen. Durch ein persönliches Schreiben wird den Menschen deutlich, dass es wichtig ist, wenn sie zu einem vollwertigen Mitglied der Schweizer Gesellschaft werden.</p><p>Demzufolge bitte ich den Bundesrat, die obgenannten Fragen zu beantworten.</p>
    • <p>Ausländische Personen, die schon seit langer Zeit in der Schweiz wohnen, sind Teil der hiesigen Bevölkerung. Der Bundesrat hat daher ein Interesse daran, dass sich alle hier lebenden Personen mit der Schweiz und ihren Institutionen verbunden fühlen und sich als Mitbürger am gesellschaftlichen und politischen Leben der Schweiz beteiligen. Auf diesem Weg bildet der Erwerb des Schweizer Bürgerrechts einen wichtigen Schritt zur Integration der ansässigen ausländischen Bevölkerung.</p><p>1./2. Bei der Erlangung des Schweizer Bürgerrechts sind nicht nur die bundesrechtlichen, sondern insbesondere auch die kantonalen und kommunalen Bestimmungen massgebend. So liegt das ordentliche Einbürgerungsverfahren zur Hauptsache in der Zuständigkeit der Kantone, welche zusätzlich zu den bundesrechtlichen Mindestvoraussetzungen eigene Erfordernisse aufstellen können. Aber auch die materiellen Voraussetzungen, namentlich die erfolgreiche Integration, werden durch die Kantone und Gemeinden geprüft. Bei dieser Ausgangslage ist ein persönliches Informationsschreiben, welches allein aufgrund der erfüllten Wohnsitzfrist erfolgt, nicht zielführend. Es könnte bei den betreffenden Personen, welche die übrigen Einbürgerungsvoraussetzungen von Bund, Kantonen und Gemeinden nicht erfüllen, zu falschen Erwartungen oder gar Missverständnissen führen. Aufgrund der Unmöglichkeit, die in materieller und formeller Hinsicht einbürgerungsfähigen Personen zu identifizieren, können die Behörden die potenziellen Einbürgerungskandidatinnen und -kandidaten nicht persönlich anschreiben, um sie zur Einreichung eines Einbürgerungsgesuchs zu ermuntern.</p><p>Allerdings verfügen schon heute alle Kantone über Informationsmittel und Internetseiten, auf welchen sie interessierten Einbürgerungskandidatinnen und -kandidaten die Einbürgerungsanforderungen wie auch die Abläufe des Einbürgerungsverfahrens erklären. Regelmässig wird auf den kantonalen Internetseiten auch auf die Einbürgerungsverfahren des Bundes verwiesen.</p><p>3./4. Mit Blick auf das neue Einbürgerungsrecht des Bundes, welches am 1. Januar 2018 in Kraft tritt, werden die bestehenden Internetseiten aktualisiert. Zugleich wird das Handbuch zum Bürgerrecht vollständig überarbeitet und an das neue Recht angepasst. Das Handbuch wird der breiten Öffentlichkeit ebenfalls auf dem Internet zur Verfügung gestellt. Wie bereits in der Antwort zur Interpellation Rechsteiner Paul 16.3144, "Einbürgerung von Secondos fördern", vom 17. März 2016 festgehalten, begrüsst es der Bundesrat, wenn die zuständigen Behörden der Gemeinden, der Kantone sowie des Bundes die ausländische Bevölkerung über die Möglichkeit zur Einbürgerung informieren. Einzelne Kantone haben bereits solche Kampagnen zugunsten jugendlicher Ausländerinnen und Ausländer durchgeführt. Der Bundesrat ist gerne bereit, eine entsprechende Sensibilisierung im Rahmen seiner regelmässigen Gespräche mit den Vertretern der zuständigen Kantons- und Gemeindegremien zu thematisieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Besteht eine Möglichkeit, dass der Bund alle Ausländerinnen und Ausländer, welche die gesetzliche Wohnsitzfrist in der Schweiz für eine Einbürgerung erfüllen, auf die Möglichkeit der Einbürgerung mittels eines persönlichen Schreibens hinweist?</p><p>2. Besteht allenfalls die Möglichkeit, dass der Bund die Kantone dazu verpflichten oder ermuntern kann, diejenigen Ausländerinnen und Ausländer, welche die Wohnsitzfrist für eine Einbürgerung erfüllen, darüber zu informieren und sie über das jeweilige kantonale Einbürgerungsverfahren aufzuklären?</p><p>3. Hat der Bund andere Massnahmen geplant, um die ausländische Wohnbevölkerung aktiv zur Einbürgerung zu ermuntern? Wenn ja, welche? </p><p>4. Hat der Bund andere Massnahmen geplant, oder kann er sich vorstellen, weitere Massnahmen zu ergreifen, um die politische Partizipation der ausländischen Bevölkerung zu ermöglichen?</p>
    • Aktive Ermunterung zur Einbürgerung der ausländischen Wohnbevölkerung, welche das Kriterium der gesetzlichen Wohnsitzdauer erfüllt

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