Kostendeckende Gebühren bei der Zulassung von Pestiziden
- ShortId
-
16.3573
- Id
-
20163573
- Updated
-
28.07.2023 05:07
- Language
-
de
- Title
-
Kostendeckende Gebühren bei der Zulassung von Pestiziden
- AdditionalIndexing
-
55;52;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Artikel 46a des Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) besagt, dass der Bundesrat Gebühren unter Beachtung des Äquivalenzprinzips und des Kostendeckungsprinzips festlegt. Er kann Ausnahmen von der Gebührenerhebung vorsehen, soweit dies durch ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verfügung oder Dienstleistung gerechtfertigt ist. Die Gebühren dürfen nicht höher sein als die tatsächlichen Kosten im Zusammenhang mit dem Erlass; das Gesetz ermöglicht es jedoch, tiefere Gebühren festzulegen. Diese Möglichkeit wird bei landwirtschaftlichen Produktionsmitteln (Saatgut, Dünger, Futtermittel, Pflanzenschutzmittel) wahrgenommen.</p><p>1. Der Bundesrat kann transparent über die Kosten im Zusammenhang mit der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln informieren. Derzeit beschäftigen sich 30 vollzeitäquivalente Stellen mit der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Dies entspricht einem Kostenpunkt für den Bund von jährlich 5,5 Millionen Franken. 2015 wurden 114 400 Franken an Gebühren eingenommen. Der Bundesrat verfügt über keine Zahlen zu den Kosten, die den Kantonen im Zusammenhang mit der Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln entstehen. Die indirekten Kosten, die in der erwähnten Studie angeführt werden, konnten nicht belegt werden.</p><p>2. Dank der tieferen Gebühren stehen der Landwirtschaft bedarfsgerechte Produktionsmittel zur Verfügung. Es liegt im Interesse der Allgemeinheit, dass die Landwirtschaft über dieselben Produktionsmittel verfügt wie ihre Konkurrenz und sie die jüngsten Entwicklungen nutzen kann, die zu einer geringeren Belastung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beitragen. Sind die Gebühren im Verhältnis zur Grösse des Schweizer Markts zu hoch, kann dies davon abhalten, Bewilligungsgesuche für neue Produkte einzureichen, und eine förderliche Entwicklung blockieren. Seit 2005 konnten 81 neue Stoffe bewilligt werden, davon zahlreiche Mittel, die sich für den biologischen Pflanzenschutz eignen. Zu hohe Gebühren können ausserdem zu einer Konzentration des Angebots führen. Kleine Firmen, die in diesem Bereich tätig sind, könnten aus Rentabilitätsgründen darauf verzichten, Gesuche einzureichen. Diese Gründe sprechen für tiefe Gebühren.</p><p>3. Die Zulassungsstelle führt keine analytische Buchhaltung, die eine Aufschlüsselung der Kosten auf die verschiedenen Gesuchtypen ermöglicht.</p><p>4. Im Schnitt der vergangenen drei Jahre wurde für die einzelnen Typen jährlich die folgende Anzahl Gesuche eingereicht: 11 für Zulassungen neuer Wirkstoffe, 75 für Bewilligungen neuer Pflanzenschutzmittel, 17 für Bewilligungen von Generika, 81 für Bewilligungserweiterungen zur Bekämpfung weiterer Schädlinge, 27 für Bewilligungen für geringfügige Verwendungen, 65 für Verkaufsbewilligungen, 253 für Bewilligungen von Parallelimporten, 94 für Erneuerungen von Bewilligungen, 5 für Ausnahmebewilligungen.</p><p>5. Die Anforderungen, die zur Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels erfüllt werden müssen, sind in der Pflanzenschutzmittelverordnung (SR 916.161) festgehalten; sie sind mit jenen der EU harmonisiert. Die Vorbereitung eines Bewilligungsgesuchs birgt für den Gesuchsteller hohe Kosten, wobei die Rentabilität der Investition gewährleistet werden muss. Somit haben Gesuchsteller auch bei tieferen Gebühren kein Interesse daran, aussichtslose Gesuche einzureichen. Dem Bundesrat stehen keine Daten zur Verfügung, die einen Vergleich mit den Nachbarländern ermöglichen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Zulassungsbehörde für Pestizide ist in der Schweiz beim Bundesamt für Landwirtschaft angesiedelt. Im Rahmen der Zulassung werden Entscheide von grosser Tragweite gefällt, wird doch festgelegt, welche Pestizide unter welchen Bedingungen, wann und wo angewendet werden dürfen. Umso wichtiger wäre ein transparentes und demokratisch legitimiertes Zulassungsverfahren, was heute nicht der Fall ist. Der Fall von "Moon Privilege" hat nun auch das Vertrauen in die Zulassung auf der Produzentenseite erschüttert. Mängel im heutigen Zulassungsverfahren beinhalten nicht nur zusätzliche Risiken, sondern schmälern auch das Vertrauen von Konsumentinnen und Konsumenten in die Landwirtschaft. Im Rahmen der Zulassung und Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) fallen erhebliche Kosten an. Eine kürzlich erschienene Studie der Infras schätzt die Personalkosten der Behörde auf etwa 20 Millionen Schweizerfranken pro Jahr. Gebühren für die Prüfung des Zulassungsgesuchs können bei den Antragstellern eingehoben werden. In der Schweiz fallen für die Behandlung eines umfassenden Zulassungsgesuchs für ein Pflanzenschutzmittel 400 bis 2500 Schweizerfranken (GebV-BLW) Gebühren an. Für ein vergleichbares Verfahren werden in Deutschland 5200 bis 129 000 Euro und in Österreich etwa 50 000 Euro in Rechnung gestellt. In England wird sogar teilweise der administrative Aufwand inklusive Monitoring des PSM-Einsatzes und der Auswirkungen auf Gewässer durch Gebühren gedeckt.</p><p>1. Wie gedenkt der Bundesrat in Zukunft Kostenwahrheit und Kostengerechtigkeit beim Zulassungsverfahren von Pestiziden sicherzustellen?</p><p>2. Ist er bereit, die Gebühren für die Zulassung so anzupassen, dass sie dem Prinzip des Verursacherprinzips gerecht werden und nicht zulasten der Steuerzahler gehen?</p><p>3. Wie hoch sind die behördlichen Personalkosten für die Bearbeitung der einzelnen Zulassungsgesuche (Aufschlüsselung nach Gesuchstyp)?</p><p>4. Wie viele Zulassungsgesuche (je Typ) werden pro Jahr in der Schweiz eingebracht und bearbeitet?</p><p>5. Schafft die günstige Zulassung in der Schweiz einen Anreiz, aussichtslose Gesuche zu stellen, z. B. im Vergleich mit Nachbarländern mit höheren Gebühren?</p>
- Kostendeckende Gebühren bei der Zulassung von Pestiziden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Artikel 46a des Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) besagt, dass der Bundesrat Gebühren unter Beachtung des Äquivalenzprinzips und des Kostendeckungsprinzips festlegt. Er kann Ausnahmen von der Gebührenerhebung vorsehen, soweit dies durch ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verfügung oder Dienstleistung gerechtfertigt ist. Die Gebühren dürfen nicht höher sein als die tatsächlichen Kosten im Zusammenhang mit dem Erlass; das Gesetz ermöglicht es jedoch, tiefere Gebühren festzulegen. Diese Möglichkeit wird bei landwirtschaftlichen Produktionsmitteln (Saatgut, Dünger, Futtermittel, Pflanzenschutzmittel) wahrgenommen.</p><p>1. Der Bundesrat kann transparent über die Kosten im Zusammenhang mit der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln informieren. Derzeit beschäftigen sich 30 vollzeitäquivalente Stellen mit der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Dies entspricht einem Kostenpunkt für den Bund von jährlich 5,5 Millionen Franken. 2015 wurden 114 400 Franken an Gebühren eingenommen. Der Bundesrat verfügt über keine Zahlen zu den Kosten, die den Kantonen im Zusammenhang mit der Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln entstehen. Die indirekten Kosten, die in der erwähnten Studie angeführt werden, konnten nicht belegt werden.</p><p>2. Dank der tieferen Gebühren stehen der Landwirtschaft bedarfsgerechte Produktionsmittel zur Verfügung. Es liegt im Interesse der Allgemeinheit, dass die Landwirtschaft über dieselben Produktionsmittel verfügt wie ihre Konkurrenz und sie die jüngsten Entwicklungen nutzen kann, die zu einer geringeren Belastung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beitragen. Sind die Gebühren im Verhältnis zur Grösse des Schweizer Markts zu hoch, kann dies davon abhalten, Bewilligungsgesuche für neue Produkte einzureichen, und eine förderliche Entwicklung blockieren. Seit 2005 konnten 81 neue Stoffe bewilligt werden, davon zahlreiche Mittel, die sich für den biologischen Pflanzenschutz eignen. Zu hohe Gebühren können ausserdem zu einer Konzentration des Angebots führen. Kleine Firmen, die in diesem Bereich tätig sind, könnten aus Rentabilitätsgründen darauf verzichten, Gesuche einzureichen. Diese Gründe sprechen für tiefe Gebühren.</p><p>3. Die Zulassungsstelle führt keine analytische Buchhaltung, die eine Aufschlüsselung der Kosten auf die verschiedenen Gesuchtypen ermöglicht.</p><p>4. Im Schnitt der vergangenen drei Jahre wurde für die einzelnen Typen jährlich die folgende Anzahl Gesuche eingereicht: 11 für Zulassungen neuer Wirkstoffe, 75 für Bewilligungen neuer Pflanzenschutzmittel, 17 für Bewilligungen von Generika, 81 für Bewilligungserweiterungen zur Bekämpfung weiterer Schädlinge, 27 für Bewilligungen für geringfügige Verwendungen, 65 für Verkaufsbewilligungen, 253 für Bewilligungen von Parallelimporten, 94 für Erneuerungen von Bewilligungen, 5 für Ausnahmebewilligungen.</p><p>5. Die Anforderungen, die zur Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels erfüllt werden müssen, sind in der Pflanzenschutzmittelverordnung (SR 916.161) festgehalten; sie sind mit jenen der EU harmonisiert. Die Vorbereitung eines Bewilligungsgesuchs birgt für den Gesuchsteller hohe Kosten, wobei die Rentabilität der Investition gewährleistet werden muss. Somit haben Gesuchsteller auch bei tieferen Gebühren kein Interesse daran, aussichtslose Gesuche einzureichen. Dem Bundesrat stehen keine Daten zur Verfügung, die einen Vergleich mit den Nachbarländern ermöglichen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Zulassungsbehörde für Pestizide ist in der Schweiz beim Bundesamt für Landwirtschaft angesiedelt. Im Rahmen der Zulassung werden Entscheide von grosser Tragweite gefällt, wird doch festgelegt, welche Pestizide unter welchen Bedingungen, wann und wo angewendet werden dürfen. Umso wichtiger wäre ein transparentes und demokratisch legitimiertes Zulassungsverfahren, was heute nicht der Fall ist. Der Fall von "Moon Privilege" hat nun auch das Vertrauen in die Zulassung auf der Produzentenseite erschüttert. Mängel im heutigen Zulassungsverfahren beinhalten nicht nur zusätzliche Risiken, sondern schmälern auch das Vertrauen von Konsumentinnen und Konsumenten in die Landwirtschaft. Im Rahmen der Zulassung und Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) fallen erhebliche Kosten an. Eine kürzlich erschienene Studie der Infras schätzt die Personalkosten der Behörde auf etwa 20 Millionen Schweizerfranken pro Jahr. Gebühren für die Prüfung des Zulassungsgesuchs können bei den Antragstellern eingehoben werden. In der Schweiz fallen für die Behandlung eines umfassenden Zulassungsgesuchs für ein Pflanzenschutzmittel 400 bis 2500 Schweizerfranken (GebV-BLW) Gebühren an. Für ein vergleichbares Verfahren werden in Deutschland 5200 bis 129 000 Euro und in Österreich etwa 50 000 Euro in Rechnung gestellt. In England wird sogar teilweise der administrative Aufwand inklusive Monitoring des PSM-Einsatzes und der Auswirkungen auf Gewässer durch Gebühren gedeckt.</p><p>1. Wie gedenkt der Bundesrat in Zukunft Kostenwahrheit und Kostengerechtigkeit beim Zulassungsverfahren von Pestiziden sicherzustellen?</p><p>2. Ist er bereit, die Gebühren für die Zulassung so anzupassen, dass sie dem Prinzip des Verursacherprinzips gerecht werden und nicht zulasten der Steuerzahler gehen?</p><p>3. Wie hoch sind die behördlichen Personalkosten für die Bearbeitung der einzelnen Zulassungsgesuche (Aufschlüsselung nach Gesuchstyp)?</p><p>4. Wie viele Zulassungsgesuche (je Typ) werden pro Jahr in der Schweiz eingebracht und bearbeitet?</p><p>5. Schafft die günstige Zulassung in der Schweiz einen Anreiz, aussichtslose Gesuche zu stellen, z. B. im Vergleich mit Nachbarländern mit höheren Gebühren?</p>
- Kostendeckende Gebühren bei der Zulassung von Pestiziden
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