Kein Ende mit Milliarden an Schwarzgeld von inländischen Personen und Unternehmen?

ShortId
16.3578
Id
20163578
Updated
28.07.2023 05:04
Language
de
Title
Kein Ende mit Milliarden an Schwarzgeld von inländischen Personen und Unternehmen?
AdditionalIndexing
2446;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Betrag der seit 2010 bis im Frühjahr 2016 aufgedeckten Vermögenswerte von rund 24,7 Milliarden Franken macht gemessen am insgesamt versteuerten Vermögen (2012) von über 1560 Milliarden Franken rund 1,6 Prozent aus. Dabei wurden sowohl grosse als auch kleine Einkommen und Vermögen offengelegt. Die Möglichkeit zur straflosen Herstellung des rechtmässigen Zustandes wird also von allen Einkommensgruppen genutzt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat den Kantonen zugesichert, die von ihnen gemeldeten Daten vertraulich zu behandeln und nur in aggregierter Form zu veröffentlichen.</p><p>2. In einem Kanton mit wenigen Einwohnern könnten bei Angaben zu den straflosen Selbstanzeigen Rückschlüsse auf die Identität des oder der Steuerpflichtigen gezogen werden. Dies ist mit Blick auf das Steuergeheimnis zu vermeiden. Die Konzeption der elektronischen Verarbeitungssysteme und die Art der Fallerfassung erlauben es zudem nicht jedem Kanton, ohne aufwendige manuelle Arbeiten Angaben zu den straflosen Selbstanzeigen zu liefern.</p><p>3. Der massgebende Indikator für die Wirksamkeit der straflosen Selbstanzeige ist nach Ansicht des Bundesrates nicht der absolute Betrag von aufgedeckten Vermögenswerten, sondern die Anzahl der Selbstanzeigen. Die in der Tendenz gleichbleibende Zahl von erledigten Selbstanzeigen weist darauf hin, dass zwar die Wirkung eines "einmaligen Aufräumens" nicht eintrat, dass aber die auf einmal im Leben begrenzte Möglichkeit zur Straflosigkeit nach wie vor zu Selbstanzeigen motiviert und das Instrument damit wirksam ist.</p><p>4. Die Amnestie von 1940 (Wehropferamnestie) brachte bisher nicht deklarierte Vermögenswerte von 1,5 Milliarden Franken, diejenige von 1945 (Verrechnungssteueramnestie) Vermögenswerte im Umfange von 6,5 Milliarden Franken zum Vorschein. Bei der Amnestie von 1969 ergab eine Schätzung die Aufdeckung von rund 11,5 Milliarden Franken an Vermögen, die Einkommen wurden nicht berücksichtigt.</p><p>5. Die Zahl der erledigten straflosen Selbstanzeigen bewegt sich seit der Einführung 2010 auf etwa derselben Höhe wie die Anzahl der Hinterziehungsverfahren der kantonalen Steuerverwaltungen. Diese Verfahren haben seit 2010 indessen nur in geringem Umfang abgenommen. Dies weist darauf hin, dass die kantonalen Steuerbehörden ohne die Selbstanzeigen eine sehr grosse Anzahl von Hinterziehungsfällen nicht hätten entdecken können. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass als Folge der Selbstanzeige ein Nachsteuerverfahren stattfindet, in dem die Steuern inklusive Verzugszins für die letzten 10 Steuerjahre erhoben werden. Damit erfolgt bezüglich der geschuldeten Steuern keinerlei Besserstellung gegenüber den übrigen Steuerpflichtigen. Der Bundesrat erachtet deshalb die straflose Selbstanzeige des geltenden Rechts als eine massvolle Massnahme.</p><p>6. Es ist schwer vorstellbar, wie bisher nicht deklarierte Einkommen und Vermögen ohne Mithilfe der Steuerpflichtigen grossflächig entdeckt und der Besteuerung zugeführt werden könnten, wenn nicht ein weitverzweigter Investigationsapparat aufgebaut werden soll. Mit der straflosen Selbstanzeige besteht ein Anreiz für die Steuerpflichtigen, bisher nicht deklariertes Einkommen und Vermögen offenzulegen und der Besteuerung zuzuführen.</p><p>7. Von offizieller Seite wurden bisher wegen der stark unterschiedlichen Methoden keine solchen Schätzungen vorgenommen. In seiner Antwort auf das Postulat Wermuth 14.4239, "Bericht über das Ausmass der Steuerhinterziehung und Steuervermeidung in der Schweiz", erklärte sich der Bundesrat bereit, die Ansätze zur Messung der Steuerhinterziehung in einem Bericht darzustellen. Der Nationalrat hat dieses Postulat am 24. September 2015 abgelehnt.</p><p>8. Im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision des Steuerstrafrechts (2013) sollten unter anderem den kantonalen Steuerbehörden mehr Untersuchungsmittel zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung zur Verfügung gestellt werden.</p><p>Mit der Vernehmlassung zur Revision der Verrechnungssteuer (2014/15) hatte der Bundesrat vorgeschlagen, den Kapitalmarkt Schweiz zu fördern, aber auch den Sicherungszweck der Verrechnungssteuer zu stärken.</p><p>Der Bundesrat hat sich gegen die Volksinitiative "Ja zum Schutze der Privatsphäre" ausgesprochen. Diese will Auskünfte Dritter an die Steuerbehörden nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen zulassen und würde nach der Interpretation des Bundesrates zu einer Zunahme der Steuerhinterziehung führen.</p><p>Vor dem Hintergrund dieser hängigen Volksinitiative hat der Bundesrat sowohl die Revision des Steuerstrafrechts als auch die Revision der Verrechnungssteuer sistiert. Die bestehenden Instrumente zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung werden dabei weiterhin konsequent eingesetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bei der Beratung des Bundesgesetzes über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und Einführung der straflosen Selbstanzeige wurde 2007/08 davon ausgegangen, dass mit dieser "reduzierten Amnestie" nicht so viele schwarze Vermögen neu gemeldet würden wie mit der letzten allgemeinen Steueramnestie von 1969, die 11,5 Milliarden Schweizerfranken Schwarzgelder ans Tageslicht brachte. </p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass bis dato allein in denjenigen Kantonen, welche die Zahlen publizieren, rund 25 Milliarden Schweizerfranken Schwarzgeld mit straflosen Selbstanzeigen gemeldet wurden? Wie verteilen sich die bisher selbstangezeigten Vermögen auf die Kantone?</p><p>2. Wie ist es zu interpretieren, dass Kantone wie Appenzell Innerrhoden, Schaffhausen, Uri, Waadt und Zug die mit straflosen Selbstanzeigen aufgedeckten Vermögen geheim halten?</p><p>3. Wie kann die Wirkung des vorgenannten Bundesgesetzes gemessen werden, wenn einzelne Kantone sich bis anhin weigern, ihre Ergebnisse zu veröffentlichen?</p><p>4. Wie viel Schwarzgeld förderten die allgemeinen Steueramnestien von 1940, 1945 und 1969 genau zutage?</p><p>5. Ist er bereit, die Bestimmungen zur straflosen Selbstanzeige aufzuheben und damit zu dokumentieren, dass die Weissgeldstrategie auch im Inland durchgesetzt wird und demzufolge Steuerhinterziehung auch für Inländerinnen und Inländer kein Kavaliersdelikt mehr ist? Wäre das nicht zielführend für die Reputation der Schweiz im In- und Ausland?</p><p>6. Wäre es nicht gerecht, die noch bestehenden Milliarden undeklarierter Vermögenswerte rasch einer Versteuerung zuzuführen, statt im Bund, bei den Kantonen, Städten und Gemeinden drastische Abbaupakete oder Steuererhöhungen vorzulegen?</p><p>7. Wie viele Milliarden haben nach seiner Einschätzung die in der Schweiz steuerpflichtigen Menschen und Unternehmen im In- und Ausland schwarz angelegt?</p><p>8. Mit welchen Massnahmen plant er, im Interesse der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen, der gesetzmässigen Veranlagung sämtlicher Steuerpflichtigen sowie der Steuerehrlichkeit und der Steuermoral gegen Steuerhinterzieher und -betrüger aus dem Inland vorzugehen?</p>
  • Kein Ende mit Milliarden an Schwarzgeld von inländischen Personen und Unternehmen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Betrag der seit 2010 bis im Frühjahr 2016 aufgedeckten Vermögenswerte von rund 24,7 Milliarden Franken macht gemessen am insgesamt versteuerten Vermögen (2012) von über 1560 Milliarden Franken rund 1,6 Prozent aus. Dabei wurden sowohl grosse als auch kleine Einkommen und Vermögen offengelegt. Die Möglichkeit zur straflosen Herstellung des rechtmässigen Zustandes wird also von allen Einkommensgruppen genutzt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat den Kantonen zugesichert, die von ihnen gemeldeten Daten vertraulich zu behandeln und nur in aggregierter Form zu veröffentlichen.</p><p>2. In einem Kanton mit wenigen Einwohnern könnten bei Angaben zu den straflosen Selbstanzeigen Rückschlüsse auf die Identität des oder der Steuerpflichtigen gezogen werden. Dies ist mit Blick auf das Steuergeheimnis zu vermeiden. Die Konzeption der elektronischen Verarbeitungssysteme und die Art der Fallerfassung erlauben es zudem nicht jedem Kanton, ohne aufwendige manuelle Arbeiten Angaben zu den straflosen Selbstanzeigen zu liefern.</p><p>3. Der massgebende Indikator für die Wirksamkeit der straflosen Selbstanzeige ist nach Ansicht des Bundesrates nicht der absolute Betrag von aufgedeckten Vermögenswerten, sondern die Anzahl der Selbstanzeigen. Die in der Tendenz gleichbleibende Zahl von erledigten Selbstanzeigen weist darauf hin, dass zwar die Wirkung eines "einmaligen Aufräumens" nicht eintrat, dass aber die auf einmal im Leben begrenzte Möglichkeit zur Straflosigkeit nach wie vor zu Selbstanzeigen motiviert und das Instrument damit wirksam ist.</p><p>4. Die Amnestie von 1940 (Wehropferamnestie) brachte bisher nicht deklarierte Vermögenswerte von 1,5 Milliarden Franken, diejenige von 1945 (Verrechnungssteueramnestie) Vermögenswerte im Umfange von 6,5 Milliarden Franken zum Vorschein. Bei der Amnestie von 1969 ergab eine Schätzung die Aufdeckung von rund 11,5 Milliarden Franken an Vermögen, die Einkommen wurden nicht berücksichtigt.</p><p>5. Die Zahl der erledigten straflosen Selbstanzeigen bewegt sich seit der Einführung 2010 auf etwa derselben Höhe wie die Anzahl der Hinterziehungsverfahren der kantonalen Steuerverwaltungen. Diese Verfahren haben seit 2010 indessen nur in geringem Umfang abgenommen. Dies weist darauf hin, dass die kantonalen Steuerbehörden ohne die Selbstanzeigen eine sehr grosse Anzahl von Hinterziehungsfällen nicht hätten entdecken können. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass als Folge der Selbstanzeige ein Nachsteuerverfahren stattfindet, in dem die Steuern inklusive Verzugszins für die letzten 10 Steuerjahre erhoben werden. Damit erfolgt bezüglich der geschuldeten Steuern keinerlei Besserstellung gegenüber den übrigen Steuerpflichtigen. Der Bundesrat erachtet deshalb die straflose Selbstanzeige des geltenden Rechts als eine massvolle Massnahme.</p><p>6. Es ist schwer vorstellbar, wie bisher nicht deklarierte Einkommen und Vermögen ohne Mithilfe der Steuerpflichtigen grossflächig entdeckt und der Besteuerung zugeführt werden könnten, wenn nicht ein weitverzweigter Investigationsapparat aufgebaut werden soll. Mit der straflosen Selbstanzeige besteht ein Anreiz für die Steuerpflichtigen, bisher nicht deklariertes Einkommen und Vermögen offenzulegen und der Besteuerung zuzuführen.</p><p>7. Von offizieller Seite wurden bisher wegen der stark unterschiedlichen Methoden keine solchen Schätzungen vorgenommen. In seiner Antwort auf das Postulat Wermuth 14.4239, "Bericht über das Ausmass der Steuerhinterziehung und Steuervermeidung in der Schweiz", erklärte sich der Bundesrat bereit, die Ansätze zur Messung der Steuerhinterziehung in einem Bericht darzustellen. Der Nationalrat hat dieses Postulat am 24. September 2015 abgelehnt.</p><p>8. Im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision des Steuerstrafrechts (2013) sollten unter anderem den kantonalen Steuerbehörden mehr Untersuchungsmittel zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung zur Verfügung gestellt werden.</p><p>Mit der Vernehmlassung zur Revision der Verrechnungssteuer (2014/15) hatte der Bundesrat vorgeschlagen, den Kapitalmarkt Schweiz zu fördern, aber auch den Sicherungszweck der Verrechnungssteuer zu stärken.</p><p>Der Bundesrat hat sich gegen die Volksinitiative "Ja zum Schutze der Privatsphäre" ausgesprochen. Diese will Auskünfte Dritter an die Steuerbehörden nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen zulassen und würde nach der Interpretation des Bundesrates zu einer Zunahme der Steuerhinterziehung führen.</p><p>Vor dem Hintergrund dieser hängigen Volksinitiative hat der Bundesrat sowohl die Revision des Steuerstrafrechts als auch die Revision der Verrechnungssteuer sistiert. Die bestehenden Instrumente zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung werden dabei weiterhin konsequent eingesetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bei der Beratung des Bundesgesetzes über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und Einführung der straflosen Selbstanzeige wurde 2007/08 davon ausgegangen, dass mit dieser "reduzierten Amnestie" nicht so viele schwarze Vermögen neu gemeldet würden wie mit der letzten allgemeinen Steueramnestie von 1969, die 11,5 Milliarden Schweizerfranken Schwarzgelder ans Tageslicht brachte. </p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass bis dato allein in denjenigen Kantonen, welche die Zahlen publizieren, rund 25 Milliarden Schweizerfranken Schwarzgeld mit straflosen Selbstanzeigen gemeldet wurden? Wie verteilen sich die bisher selbstangezeigten Vermögen auf die Kantone?</p><p>2. Wie ist es zu interpretieren, dass Kantone wie Appenzell Innerrhoden, Schaffhausen, Uri, Waadt und Zug die mit straflosen Selbstanzeigen aufgedeckten Vermögen geheim halten?</p><p>3. Wie kann die Wirkung des vorgenannten Bundesgesetzes gemessen werden, wenn einzelne Kantone sich bis anhin weigern, ihre Ergebnisse zu veröffentlichen?</p><p>4. Wie viel Schwarzgeld förderten die allgemeinen Steueramnestien von 1940, 1945 und 1969 genau zutage?</p><p>5. Ist er bereit, die Bestimmungen zur straflosen Selbstanzeige aufzuheben und damit zu dokumentieren, dass die Weissgeldstrategie auch im Inland durchgesetzt wird und demzufolge Steuerhinterziehung auch für Inländerinnen und Inländer kein Kavaliersdelikt mehr ist? Wäre das nicht zielführend für die Reputation der Schweiz im In- und Ausland?</p><p>6. Wäre es nicht gerecht, die noch bestehenden Milliarden undeklarierter Vermögenswerte rasch einer Versteuerung zuzuführen, statt im Bund, bei den Kantonen, Städten und Gemeinden drastische Abbaupakete oder Steuererhöhungen vorzulegen?</p><p>7. Wie viele Milliarden haben nach seiner Einschätzung die in der Schweiz steuerpflichtigen Menschen und Unternehmen im In- und Ausland schwarz angelegt?</p><p>8. Mit welchen Massnahmen plant er, im Interesse der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen, der gesetzmässigen Veranlagung sämtlicher Steuerpflichtigen sowie der Steuerehrlichkeit und der Steuermoral gegen Steuerhinterzieher und -betrüger aus dem Inland vorzugehen?</p>
    • Kein Ende mit Milliarden an Schwarzgeld von inländischen Personen und Unternehmen?

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