Nach dem Ja zum Asylgesetz. Die Integration fördern, die internationale Zusammenarbeit stärken, um den legalen Zugang zum Asylverfahren zu ermöglichen, und den humanitären Spielraum nutzen
- ShortId
-
16.3580
- Id
-
20163580
- Updated
-
28.07.2023 05:03
- Language
-
de
- Title
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Nach dem Ja zum Asylgesetz. Die Integration fördern, die internationale Zusammenarbeit stärken, um den legalen Zugang zum Asylverfahren zu ermöglichen, und den humanitären Spielraum nutzen
- AdditionalIndexing
-
2811;10
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Mit der Umsetzung der Asylgesetzrevision wird sich die Dauer der Asylverfahren verkürzen. Damit kann in Zukunft die Integrationsförderung bei den Personen aus dem Asylbereich, die in der Schweiz bleiben dürfen, früher einsetzen. Die spezifische Integrationsförderung von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen erfolgt seit 2014 im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme (KIP). Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2015 ein vierjähriges Pilotprogramm beschlossen, das neben der Förderung von rund 1000 Plätzen für eine "Integrationsvorlehre" auch Beiträge an die Kantone zur sprachlichen Förderung von Asylsuchenden mit Bleibeperspektive vorsieht. Das Pilotprogramm startet 2018. Um die Arbeitsmarktintegration der Personen aus dem Asylbereich zu verbessern, soll zudem die Sonderabgabepflicht abgeschafft werden und die Erwerbstätigkeit von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen nicht mehr bewilligungspflichtig sein (Zusatzbotschaft vom 4. März 2016 zur Änderung des Ausländergesetzes "Integration", BBl 2016 2821). Schliesslich sollen im Rahmen einer laufenden Kostenerhebung der Kantone im Asylbereich auch neue Vergütungsmodelle vertieft geprüft werden, welche weiter gehende Anreize für eine verbesserte Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen vorsehen.</p><p>2. Der Erfolg beruflicher Integrationsmassnahmen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehört neben der Ausrichtung der Massnahmen auch das Stellenangebot im jeweiligen Kanton. Zu den Ursachen unterschiedlicher Erfolge gibt es zahlreiche Erfahrungsberichte und Untersuchungen. Aktivitäten und erfolgreiche Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktfähigkeit werden auch in der KIP-Berichterstattung dargestellt. Daneben fördert das Staatssekretariat für Migration innovative Programme und Projekte von nationaler Bedeutung. So werden beispielsweise das Projekt "Potenzialabklärungen für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene", das Programm Mentoring 2014-2016 oder die Massnahmen des Integrationsdialogs Arbeiten der Tripartiten Agglomerationskonferenz Hinweise liefern, wie die berufliche Integration weiter gestärkt werden kann.</p><p>3. Am 4. Mai 2016 publizierte die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Revision der Dublin-III-Verordnung, welcher die Solidarität im Dublin-System stärken und es insgesamt wirkungsvoller und krisenfester machen soll. Der Vorschlag greift auch einen der erwähnten Punkte auf: Er sieht einen Korrekturmechanismus (Verteilschlüssel) vor, der Dublin-Staaten unter besonderem Migrationsdruck entlasten soll. Die Verbesserung des legalen Zugangs zum Asylverfahren, die Berücksichtigung persönlicher Präferenzen von Asylsuchenden für ein bestimmtes Zielland oder die Einräumung der Personenfreizügigkeit für anerkannte Flüchtlinge sind hingegen nicht Gegenstand der aktuellen Revisionsvorlage. Die Schweiz nimmt im Rahmen ihrer Dublin-Assoziierung an den Beratungen zur Revision der Dublin-III-Verordnung teil, und der Bundesrat unterstützt grundsätzlich die Bestrebungen für eine faire Verteilung von Asylsuchenden innerhalb des Dublin-Raums.</p><p>4. Der Bundesrat hat seit dem Beginn des Bürgerkriegs in Syrien im März 2011 über 250 Millionen Franken für humanitäre Hilfe zugunsten der notleidenden Bevölkerung vor Ort bereitgestellt und unterstützt auch den Uno-Friedensprozess politisch, finanziell und organisatorisch. Daneben setzt die Schweiz durch die Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Personen bereits heute ein wichtiges Zeichen der Solidarität. Im Rahmen der laufenden Programme zur Neuansiedlung (Resettlement) von anerkannten Flüchtlingen und zur Umverteilung (Relocation) von schutzbedürftigen Asylsuchenden aus Italien und Griechenland sowie bei der Gewährung humanitärer Visa nimmt die Schweiz bereits heute gezielt vulnerable Personen wie Familien, unbegleitete Minderjährige oder Kranke auf. Der Bundesrat ist grundsätzlich bereit, die bestehenden Instrumente zum Schutz bedrohter und besonders verletzlicher Personen weiterzuführen.</p><p>5. Der Bundesrat ist besorgt über die Zunahme der Zahl unbegleiteter Minderjähriger auf den Flüchtlings- und Migrationsrouten. Unbegleitete Minderjährige haben spezifische Schutzbedürfnisse und sind in besonderem Masse gefährdet, Opfer von Menschenhandel zu werden. Der Bundesrat unterstützt auch die Empfehlungen der SODK zur Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen vom Juli 2016. Diese sollen dazu beitragen, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich bestmöglich gewahrt werden, so etwa bei der Wahl der geeigneten Unterbringungsform oder bei der Suche nach Familienangehörigen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Asylgesetzrevision wurde mit einer grossen Mehrheit angenommen. Dennoch stellen einige Parteien bereits jetzt wieder neue Gesetzesänderungen zur Debatte. Die Grünen sind der Meinung, dass nun im Inland auf die Umsetzung der Revision fokussiert werden muss, dass der Bundesrat angesichts der Flüchtlingskatastrophe historischen Ausmasses zusätzlich:</p><p>- die internationale Zusammenarbeit stärken und eine Weiterentwicklung des Dublin-Abkommens unterstützen soll, welche den legalen Zugang zu Asylverfahren in Europa ermöglicht;</p><p>- den Spielraum für humanitäre Aktionen im Zusammenhang mit den in Griechenland, aber auch in türkischen Lagern gestrandeten Flüchtlingen ausschöpfen soll.</p><p>1. Welche Anstrengungen unternimmt der Bund, um parallel zur Umsetzung der Reorganisation im Asylbereich dafür zu sorgen, dass die Kantone die verkürzten Verfahren nutzen, um bei ihnen zugewiesenen Schutzbedürftigen rasch eine intensive Integrationsunterstützung zu leisten?</p><p>2. Der Erfolg der Kantone, die Teilnahme von Schutzbedürftigen am Erwerbsleben zu fördern, ist sehr unterschiedlich. Ist der Bundesrat bereit, hier Best Practices der erfolgreichen Kantone zusammenzustellen und gegebenenfalls darauf hinzuwirken, dass diese auch von anderen Kantonen übernommen werden?</p><p>3. Die europäischen Grünen stellen eine Weiterentwicklung von Dublin zur Debatte. Die Kernelemente: legaler Zugang zu einem Asylverfahren (Legal Access) für Flüchtlinge, die sich ausserhalb eines Dublin-Landes befinden; verbindlicher Verteilschlüssel aller Dublin-Staaten unter Berücksichtigung der Bevölkerungsgrösse, der wirtschaftlichen Stärke und der bereits aufgenommenen Flüchtlinge; Präferenzsystem (ohne Rechtsanspruch), um die Präferenzen der Flüchtlinge für ein bestimmtes Zielland nach Möglichkeit zu berücksichtigen; Zugang der Flüchtlinge zur Personenfreizügigkeit nach einer Wartefrist von zwei Jahren. Ist er gewillt, sich für eine solche Weiterentwicklung auf europäischer Ebene einzusetzen?</p><p>4. Ist er gewillt, Spielräume auszunützen, um besonders verletzliche Personen (Verletzte, UMA, Familien mit Kindern, traumatisierte Frauen) aus Flüchtlingslagern z. B. in der Türkei und Griechenland in der Schweiz aufzunehmen?</p><p>5. Welche Möglichkeiten sieht er, um insbesondere die Situation der gemäss Berichten zahlreichen unbegleiteten Minderjährigen (UMA) auf der Flucht zu verbessern?</p>
- Nach dem Ja zum Asylgesetz. Die Integration fördern, die internationale Zusammenarbeit stärken, um den legalen Zugang zum Asylverfahren zu ermöglichen, und den humanitären Spielraum nutzen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Mit der Umsetzung der Asylgesetzrevision wird sich die Dauer der Asylverfahren verkürzen. Damit kann in Zukunft die Integrationsförderung bei den Personen aus dem Asylbereich, die in der Schweiz bleiben dürfen, früher einsetzen. Die spezifische Integrationsförderung von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen erfolgt seit 2014 im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme (KIP). Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2015 ein vierjähriges Pilotprogramm beschlossen, das neben der Förderung von rund 1000 Plätzen für eine "Integrationsvorlehre" auch Beiträge an die Kantone zur sprachlichen Förderung von Asylsuchenden mit Bleibeperspektive vorsieht. Das Pilotprogramm startet 2018. Um die Arbeitsmarktintegration der Personen aus dem Asylbereich zu verbessern, soll zudem die Sonderabgabepflicht abgeschafft werden und die Erwerbstätigkeit von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen nicht mehr bewilligungspflichtig sein (Zusatzbotschaft vom 4. März 2016 zur Änderung des Ausländergesetzes "Integration", BBl 2016 2821). Schliesslich sollen im Rahmen einer laufenden Kostenerhebung der Kantone im Asylbereich auch neue Vergütungsmodelle vertieft geprüft werden, welche weiter gehende Anreize für eine verbesserte Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen vorsehen.</p><p>2. Der Erfolg beruflicher Integrationsmassnahmen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehört neben der Ausrichtung der Massnahmen auch das Stellenangebot im jeweiligen Kanton. Zu den Ursachen unterschiedlicher Erfolge gibt es zahlreiche Erfahrungsberichte und Untersuchungen. Aktivitäten und erfolgreiche Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktfähigkeit werden auch in der KIP-Berichterstattung dargestellt. Daneben fördert das Staatssekretariat für Migration innovative Programme und Projekte von nationaler Bedeutung. So werden beispielsweise das Projekt "Potenzialabklärungen für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene", das Programm Mentoring 2014-2016 oder die Massnahmen des Integrationsdialogs Arbeiten der Tripartiten Agglomerationskonferenz Hinweise liefern, wie die berufliche Integration weiter gestärkt werden kann.</p><p>3. Am 4. Mai 2016 publizierte die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Revision der Dublin-III-Verordnung, welcher die Solidarität im Dublin-System stärken und es insgesamt wirkungsvoller und krisenfester machen soll. Der Vorschlag greift auch einen der erwähnten Punkte auf: Er sieht einen Korrekturmechanismus (Verteilschlüssel) vor, der Dublin-Staaten unter besonderem Migrationsdruck entlasten soll. Die Verbesserung des legalen Zugangs zum Asylverfahren, die Berücksichtigung persönlicher Präferenzen von Asylsuchenden für ein bestimmtes Zielland oder die Einräumung der Personenfreizügigkeit für anerkannte Flüchtlinge sind hingegen nicht Gegenstand der aktuellen Revisionsvorlage. Die Schweiz nimmt im Rahmen ihrer Dublin-Assoziierung an den Beratungen zur Revision der Dublin-III-Verordnung teil, und der Bundesrat unterstützt grundsätzlich die Bestrebungen für eine faire Verteilung von Asylsuchenden innerhalb des Dublin-Raums.</p><p>4. Der Bundesrat hat seit dem Beginn des Bürgerkriegs in Syrien im März 2011 über 250 Millionen Franken für humanitäre Hilfe zugunsten der notleidenden Bevölkerung vor Ort bereitgestellt und unterstützt auch den Uno-Friedensprozess politisch, finanziell und organisatorisch. Daneben setzt die Schweiz durch die Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Personen bereits heute ein wichtiges Zeichen der Solidarität. Im Rahmen der laufenden Programme zur Neuansiedlung (Resettlement) von anerkannten Flüchtlingen und zur Umverteilung (Relocation) von schutzbedürftigen Asylsuchenden aus Italien und Griechenland sowie bei der Gewährung humanitärer Visa nimmt die Schweiz bereits heute gezielt vulnerable Personen wie Familien, unbegleitete Minderjährige oder Kranke auf. Der Bundesrat ist grundsätzlich bereit, die bestehenden Instrumente zum Schutz bedrohter und besonders verletzlicher Personen weiterzuführen.</p><p>5. Der Bundesrat ist besorgt über die Zunahme der Zahl unbegleiteter Minderjähriger auf den Flüchtlings- und Migrationsrouten. Unbegleitete Minderjährige haben spezifische Schutzbedürfnisse und sind in besonderem Masse gefährdet, Opfer von Menschenhandel zu werden. Der Bundesrat unterstützt auch die Empfehlungen der SODK zur Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen vom Juli 2016. Diese sollen dazu beitragen, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich bestmöglich gewahrt werden, so etwa bei der Wahl der geeigneten Unterbringungsform oder bei der Suche nach Familienangehörigen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Asylgesetzrevision wurde mit einer grossen Mehrheit angenommen. Dennoch stellen einige Parteien bereits jetzt wieder neue Gesetzesänderungen zur Debatte. Die Grünen sind der Meinung, dass nun im Inland auf die Umsetzung der Revision fokussiert werden muss, dass der Bundesrat angesichts der Flüchtlingskatastrophe historischen Ausmasses zusätzlich:</p><p>- die internationale Zusammenarbeit stärken und eine Weiterentwicklung des Dublin-Abkommens unterstützen soll, welche den legalen Zugang zu Asylverfahren in Europa ermöglicht;</p><p>- den Spielraum für humanitäre Aktionen im Zusammenhang mit den in Griechenland, aber auch in türkischen Lagern gestrandeten Flüchtlingen ausschöpfen soll.</p><p>1. Welche Anstrengungen unternimmt der Bund, um parallel zur Umsetzung der Reorganisation im Asylbereich dafür zu sorgen, dass die Kantone die verkürzten Verfahren nutzen, um bei ihnen zugewiesenen Schutzbedürftigen rasch eine intensive Integrationsunterstützung zu leisten?</p><p>2. Der Erfolg der Kantone, die Teilnahme von Schutzbedürftigen am Erwerbsleben zu fördern, ist sehr unterschiedlich. Ist der Bundesrat bereit, hier Best Practices der erfolgreichen Kantone zusammenzustellen und gegebenenfalls darauf hinzuwirken, dass diese auch von anderen Kantonen übernommen werden?</p><p>3. Die europäischen Grünen stellen eine Weiterentwicklung von Dublin zur Debatte. Die Kernelemente: legaler Zugang zu einem Asylverfahren (Legal Access) für Flüchtlinge, die sich ausserhalb eines Dublin-Landes befinden; verbindlicher Verteilschlüssel aller Dublin-Staaten unter Berücksichtigung der Bevölkerungsgrösse, der wirtschaftlichen Stärke und der bereits aufgenommenen Flüchtlinge; Präferenzsystem (ohne Rechtsanspruch), um die Präferenzen der Flüchtlinge für ein bestimmtes Zielland nach Möglichkeit zu berücksichtigen; Zugang der Flüchtlinge zur Personenfreizügigkeit nach einer Wartefrist von zwei Jahren. Ist er gewillt, sich für eine solche Weiterentwicklung auf europäischer Ebene einzusetzen?</p><p>4. Ist er gewillt, Spielräume auszunützen, um besonders verletzliche Personen (Verletzte, UMA, Familien mit Kindern, traumatisierte Frauen) aus Flüchtlingslagern z. B. in der Türkei und Griechenland in der Schweiz aufzunehmen?</p><p>5. Welche Möglichkeiten sieht er, um insbesondere die Situation der gemäss Berichten zahlreichen unbegleiteten Minderjährigen (UMA) auf der Flucht zu verbessern?</p>
- Nach dem Ja zum Asylgesetz. Die Integration fördern, die internationale Zusammenarbeit stärken, um den legalen Zugang zum Asylverfahren zu ermöglichen, und den humanitären Spielraum nutzen
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