Kein Mikroplastik zum Schutz unserer Gewässer, der Meere und unserer Gesundheit

ShortId
16.3586
Id
20163586
Updated
28.07.2023 05:21
Language
de
Title
Kein Mikroplastik zum Schutz unserer Gewässer, der Meere und unserer Gesundheit
AdditionalIndexing
52;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Jährlich landen 10 Millionen Tonnen Plastikmüll in den Weltmeeren. Die G-7-Staaten haben deshalb im Sommer 2015 einen Aktionsplan gegen die Meeresverschmutzung (<a href="https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/08/2015-08-13-g7-aktionspl-meeresschutz.html">https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/08/2015-08-13-g7-aktionspl-meeresschutz.html</a>) unterzeichnet. Problematisch angesehen wird auch Mikroplastik, das von den Herstellern in Crèmes und Duschgels verwendet wird. Zudem haben sich zehn EU-Staaten für ein Forschungsprogramm zu Mikroplastik zusammengeschlossen (<a href="https://epss-jpi-oceans.ptj.de/home">https://epss-jpi-oceans.ptj.de/home</a>). Die Forschungsanträge werden u. a. von Philippe Corvini geprüft, Professor an der FHNW.</p><p>Die Frage ist entsprechend nicht, ob Mikroplastik in unsere Gewässer gelangen und sie belasten, sondern wie wir unsere Gewässer und uns Menschen vor dieser starken Verschmutzung schützen können.</p><p>Als primäres Mikroplastik werden sogenannte Kunststoffpellets bezeichnet, die von der Industrie zur Weiterverarbeitung hergestellt werden. Feines Plastikgranulat findet sich in Peelings, als Massageperlen in Duschgels sowie in Zahnpasten. Eine vollständige Filterung in Klärwerken ist nicht möglich, wodurch das Mikroplastik über das Abwasser direkt in unsere Gewässer (Flüsse, Seen, Meere) gelangt. Aufgrund seiner wasserabweisenden Oberfläche zieht Mikroplastik Schadstoffe an und lagert diese an der Oberfläche ab. Die Partikel werden dann samt Schadstoffen von den Wasserorganismen aufgenommen: Mikroplastik wurde in Seehunden, Fischen, Muscheln und kleineren Organismen nachgewiesen, die es mit ihrer Nahrung aufnehmen. Die Partikel gefährden somit nicht nur Tiere und unsere Umwelt, sondern auch konkret uns Menschen, wenn wir schadstoffbelasteten Fisch konsumieren.</p><p>Da es ökologisch abbaubare und umweltverträgliche Produkte gibt (z. B. Granulat aus Baumnussschalen), um die Mikroplastikteile in Kosmetika zu ersetzen, ist ein Verbot unproblematisch.</p>
  • <p>Die Gewässerverschmutzung mit Mikroplastik ist dem Bundesrat bekannt. In einer von der ETH Lausanne im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) durchgeführten Untersuchung von mehreren Schweizer Seen sowie der Rhone wurde festgestellt, dass industriell hergestelltes Mikroplastik, wie beispielsweise die in Körperpflegeprodukten verwendeten Polyethylen-Kügelchen, nur einen kleinen Anteil des gesamten Mikroplastiks in Schweizer Seen ausmacht (<a href="http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/37656.pdf">http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/37656.pdf</a>). Auch in einer im Jahr 2015 von der dänischen Umweltschutzbehörde veröffentlichten Studie wurde für Dänemark geschätzt, dass Körperpflegeprodukte mit 0,1 Prozent nur für einen geringen Teil der Emissionen von Mikroplastik in die Umwelt verantwortlich sind (<a href="http://www2.mst.dk/Udgiv/publications/2015/10/978-87-93352-80-3.pdf">http://www2.mst.dk/Udgiv/publications/2015/10/978-87-93352-80-3.pdf</a>). Mit ein Grund dafür ist die Tatsache, dass in modernen Kläranlagen ein grosser Teil des Mikroplastiks aus dem Abwasser entfernt und im Klärschlamm zurückgehalten wird, wie weitere Untersuchungen in der Schweiz und in anderen Ländern Europas gezeigt haben. Für den grössten Teil der Emissionen ist laut der Studie sekundäres Mikroplastik wie der Abrieb von Reifen, Schuhen oder Textilien verantwortlich.</p><p>Im Gegensatz zu den bekannten und gut untersuchten Beeinträchtigungen von Wasserlebewesen durch Mikroverunreinigungen und Pflanzenschutzmittel werden Effekte von Mikroplastik auf Wasserorganismen erst seit Kurzem untersucht. Aus den bisher veröffentlichten Studien ergeben sich keine Hinweise auf ökotoxische Effekte bei den in Schweizer Gewässern vorliegenden Umweltkonzentrationen. Dennoch steht der Eintrag von schwer abbaubaren Mikroplastikteilchen, welche in Körperpflegeprodukten enthalten sind und über den Abwasserpfad in die Gewässer gelangen, im Widerspruch zum Verbot der Verunreinigung der Gewässer (Gewässerschutzgesetz; SR 814.20). Für die menschliche Gesundheit wird hingegen die Gefährdung, welche von Mikroplastik in Körperpflegeprodukten ausgeht, als gering eingestuft. Die Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (SR 817.023.31) enthält folglich diesbezüglich keine Einschränkungen.</p><p>Gemäss Umwelt- und Chemikalienrecht liegt die Verantwortung für das Inverkehrbringen von Stoffen und Zubereitungen bei den Herstellern bzw. Importeuren. Ihnen obliegt es, eine Selbstkontrolle durchzuführen, um zu beurteilen, ob Stoffe in ihren Produkten bei vorschriftsgemässem Umgang die Umwelt oder mittelbar den Menschen gefährden können, sowie erforderlichenfalls Massnahmen zum Schutz von Gesundheit und Umwelt zu treffen.</p><p>Der Bundesrat begrüsst, dass einige Hersteller von Körperpflegeprodukten freiwillig auf die Verwendung von Mikroplastikteilchen in ihren Produkten verzichten wollen (<a href="http://www.srf.ch/content/download/3955470/57544718/version/2/file/stellungnahmen_kosmetikhersteller.pdf">http://www.srf.ch/content/download/3955470/57544718/version/2/file/stellungnahmen_kosmetikhersteller.pdf</a>). Ein Verbot von Mikroplastikteilchen in Körperpflegeprodukten erachtet der Bundesrat nach den heutigen Kenntnissen hingegen als unverhältnismässige Massnahme. Im Sinne von Artikel 41a des Umweltschutzgesetzes (SR 814.01), "Zusammenarbeit mit der Wirtschaft", wird das Bafu das Gespräch mit der zuständigen Branche aufnehmen. Falls im Gespräch mit der Branche keine Fortschritte erzielt werden, prüft der Bundesrat eine Anpassung der rechtlichen Bestimmungen.</p><p>Das Bundesamt für Umwelt, das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie das Bundesamt für Gesundheit werden die Thematik weiterhin aufmerksam verfolgen. Auf internationaler Ebene (u. a. OECD und EU) sind verschiedene Bestrebungen zur Minderung der Belastung der Gewässer mit Makro- und Mikroplastik im Gang.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, auf Verordnungs- oder Gesetzesstufe die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, um die Verwendung von kleinsten Kunststoffpartikeln (Mikroplastik) in Körperpflegeprodukten zu verbieten.</p>
  • Kein Mikroplastik zum Schutz unserer Gewässer, der Meere und unserer Gesundheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Jährlich landen 10 Millionen Tonnen Plastikmüll in den Weltmeeren. Die G-7-Staaten haben deshalb im Sommer 2015 einen Aktionsplan gegen die Meeresverschmutzung (<a href="https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/08/2015-08-13-g7-aktionspl-meeresschutz.html">https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/08/2015-08-13-g7-aktionspl-meeresschutz.html</a>) unterzeichnet. Problematisch angesehen wird auch Mikroplastik, das von den Herstellern in Crèmes und Duschgels verwendet wird. Zudem haben sich zehn EU-Staaten für ein Forschungsprogramm zu Mikroplastik zusammengeschlossen (<a href="https://epss-jpi-oceans.ptj.de/home">https://epss-jpi-oceans.ptj.de/home</a>). Die Forschungsanträge werden u. a. von Philippe Corvini geprüft, Professor an der FHNW.</p><p>Die Frage ist entsprechend nicht, ob Mikroplastik in unsere Gewässer gelangen und sie belasten, sondern wie wir unsere Gewässer und uns Menschen vor dieser starken Verschmutzung schützen können.</p><p>Als primäres Mikroplastik werden sogenannte Kunststoffpellets bezeichnet, die von der Industrie zur Weiterverarbeitung hergestellt werden. Feines Plastikgranulat findet sich in Peelings, als Massageperlen in Duschgels sowie in Zahnpasten. Eine vollständige Filterung in Klärwerken ist nicht möglich, wodurch das Mikroplastik über das Abwasser direkt in unsere Gewässer (Flüsse, Seen, Meere) gelangt. Aufgrund seiner wasserabweisenden Oberfläche zieht Mikroplastik Schadstoffe an und lagert diese an der Oberfläche ab. Die Partikel werden dann samt Schadstoffen von den Wasserorganismen aufgenommen: Mikroplastik wurde in Seehunden, Fischen, Muscheln und kleineren Organismen nachgewiesen, die es mit ihrer Nahrung aufnehmen. Die Partikel gefährden somit nicht nur Tiere und unsere Umwelt, sondern auch konkret uns Menschen, wenn wir schadstoffbelasteten Fisch konsumieren.</p><p>Da es ökologisch abbaubare und umweltverträgliche Produkte gibt (z. B. Granulat aus Baumnussschalen), um die Mikroplastikteile in Kosmetika zu ersetzen, ist ein Verbot unproblematisch.</p>
    • <p>Die Gewässerverschmutzung mit Mikroplastik ist dem Bundesrat bekannt. In einer von der ETH Lausanne im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) durchgeführten Untersuchung von mehreren Schweizer Seen sowie der Rhone wurde festgestellt, dass industriell hergestelltes Mikroplastik, wie beispielsweise die in Körperpflegeprodukten verwendeten Polyethylen-Kügelchen, nur einen kleinen Anteil des gesamten Mikroplastiks in Schweizer Seen ausmacht (<a href="http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/37656.pdf">http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/37656.pdf</a>). Auch in einer im Jahr 2015 von der dänischen Umweltschutzbehörde veröffentlichten Studie wurde für Dänemark geschätzt, dass Körperpflegeprodukte mit 0,1 Prozent nur für einen geringen Teil der Emissionen von Mikroplastik in die Umwelt verantwortlich sind (<a href="http://www2.mst.dk/Udgiv/publications/2015/10/978-87-93352-80-3.pdf">http://www2.mst.dk/Udgiv/publications/2015/10/978-87-93352-80-3.pdf</a>). Mit ein Grund dafür ist die Tatsache, dass in modernen Kläranlagen ein grosser Teil des Mikroplastiks aus dem Abwasser entfernt und im Klärschlamm zurückgehalten wird, wie weitere Untersuchungen in der Schweiz und in anderen Ländern Europas gezeigt haben. Für den grössten Teil der Emissionen ist laut der Studie sekundäres Mikroplastik wie der Abrieb von Reifen, Schuhen oder Textilien verantwortlich.</p><p>Im Gegensatz zu den bekannten und gut untersuchten Beeinträchtigungen von Wasserlebewesen durch Mikroverunreinigungen und Pflanzenschutzmittel werden Effekte von Mikroplastik auf Wasserorganismen erst seit Kurzem untersucht. Aus den bisher veröffentlichten Studien ergeben sich keine Hinweise auf ökotoxische Effekte bei den in Schweizer Gewässern vorliegenden Umweltkonzentrationen. Dennoch steht der Eintrag von schwer abbaubaren Mikroplastikteilchen, welche in Körperpflegeprodukten enthalten sind und über den Abwasserpfad in die Gewässer gelangen, im Widerspruch zum Verbot der Verunreinigung der Gewässer (Gewässerschutzgesetz; SR 814.20). Für die menschliche Gesundheit wird hingegen die Gefährdung, welche von Mikroplastik in Körperpflegeprodukten ausgeht, als gering eingestuft. Die Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (SR 817.023.31) enthält folglich diesbezüglich keine Einschränkungen.</p><p>Gemäss Umwelt- und Chemikalienrecht liegt die Verantwortung für das Inverkehrbringen von Stoffen und Zubereitungen bei den Herstellern bzw. Importeuren. Ihnen obliegt es, eine Selbstkontrolle durchzuführen, um zu beurteilen, ob Stoffe in ihren Produkten bei vorschriftsgemässem Umgang die Umwelt oder mittelbar den Menschen gefährden können, sowie erforderlichenfalls Massnahmen zum Schutz von Gesundheit und Umwelt zu treffen.</p><p>Der Bundesrat begrüsst, dass einige Hersteller von Körperpflegeprodukten freiwillig auf die Verwendung von Mikroplastikteilchen in ihren Produkten verzichten wollen (<a href="http://www.srf.ch/content/download/3955470/57544718/version/2/file/stellungnahmen_kosmetikhersteller.pdf">http://www.srf.ch/content/download/3955470/57544718/version/2/file/stellungnahmen_kosmetikhersteller.pdf</a>). Ein Verbot von Mikroplastikteilchen in Körperpflegeprodukten erachtet der Bundesrat nach den heutigen Kenntnissen hingegen als unverhältnismässige Massnahme. Im Sinne von Artikel 41a des Umweltschutzgesetzes (SR 814.01), "Zusammenarbeit mit der Wirtschaft", wird das Bafu das Gespräch mit der zuständigen Branche aufnehmen. Falls im Gespräch mit der Branche keine Fortschritte erzielt werden, prüft der Bundesrat eine Anpassung der rechtlichen Bestimmungen.</p><p>Das Bundesamt für Umwelt, das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie das Bundesamt für Gesundheit werden die Thematik weiterhin aufmerksam verfolgen. Auf internationaler Ebene (u. a. OECD und EU) sind verschiedene Bestrebungen zur Minderung der Belastung der Gewässer mit Makro- und Mikroplastik im Gang.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, auf Verordnungs- oder Gesetzesstufe die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, um die Verwendung von kleinsten Kunststoffpartikeln (Mikroplastik) in Körperpflegeprodukten zu verbieten.</p>
    • Kein Mikroplastik zum Schutz unserer Gewässer, der Meere und unserer Gesundheit

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