Bericht über die Diskriminierung von Eltern auf dem Arbeitsmarkt und ein Aktionsplan als Gegenstrategie
- ShortId
-
16.3589
- Id
-
20163589
- Updated
-
28.07.2023 05:23
- Language
-
de
- Title
-
Bericht über die Diskriminierung von Eltern auf dem Arbeitsmarkt und ein Aktionsplan als Gegenstrategie
- AdditionalIndexing
-
44;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eines der prioritären Handlungsfelder der 2011 lancierten Fachkräfte-Initiative. Die bessere Vereinbarkeit wird namentlich über familienfreundlichere Arbeitsbedingungen (flexible Arbeitszeit, Teilzeitarbeit, Home-Office oder Jobsharing) erreicht. Dies erfordert einen Kulturwandel, der von der Präsenz- zur Ergebnisorientierung führt. Studien zeigen, dass neben den Mitarbeitenden auch die Betriebe von familienfreundlichen Angeboten profitieren. Trotz dieser erwiesenen Vorteile kämpfen Eltern immer noch mit grossen Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. So stellen die Schlichtungsbehörden in den letzten Jahren eine steigende Zahl von Arbeitskonflikten rund um die Mutterschaft fest. Von den Verfahren in den Deutschschweizer Kantonen, die auf <a href="http://www.gleichstellungsgesetz.ch">www.gleichstellungsgesetz.ch</a> zwischen 2013 und 2016 aufgelistet wurden, betrafen 20 diskriminierende Kündigungen wegen Mutterschaft. Es muss davon ausgegangen werden, dass dies nur die Spitze des Eisberges ist, da sich viele Mütter nicht für ihre Rechte wehren und still und leise aus dem Arbeitsmarkt drängen lassen. Auch Väter mit Betreuungsverantwortung und teilzeitarbeitende Eltern haben es generell schwer, das Familienleben mit dem Berufsleben zu verbinden. Es fehlt in der Schweiz zum Beispiel an einem Elternurlaub mit Arbeitsplatzgarantie, wie er in europäischen Ländern verbreitet ist. </p><p>Die bisherigen Sensibilisierungsmassnahmen, die in der Antwort auf die Interpellation Schenker Silvia 16.3248 beschrieben werden, haben offenbar nicht die erwünschte Wirkung gehabt. Um den Handlungsbedarf zu verdeutlichen, sind mehr Informationen über den Stand der Diskriminierungen von Eltern im Arbeitsmarkt nötig. Zudem soll der Bundesrat in einem Aktionsplan aufzeigen, mit welchen Gegenmassnahmen stossende Diskriminierungen beseitigt werden können. Dieser Aktionsplan soll unter anderem dem Parlament als Entscheidungsgrundlage für allfällige Reformen auf Gesetzesstufe dienen.</p>
- <p>Für den Bund ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine politische Priorität und auch aus wirtschaftlicher Hinsicht von grosser Bedeutung.</p><p>Ein zentraler Pfeiler der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind der Schutz vor Diskriminierung und die Gewährleistung der Chancengleichheit. Mit dem Gleichstellungsgesetz (GlG) bestehen die notwendigen gesetzlichen Grundlagen. Der Bundesrat gelangt in seinem Bericht "Recht auf Schutz vor Diskriminierung" in Erfüllung des Postulates Naef 12.3543 im Mai 2016 zum Schluss, dass derzeit keine Revisionen am GlG angezeigt sind, insbesondere im Hinblick auf die prioritäre Realisierung der Lohngleichheit. Das Eidgenössische Gleichstellungsbüro (EBG) informiert und sensibilisiert zudem gezielt und differenziert über Gleichstellungsbelange.</p><p>Die jüngsten Zahlen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung zeigen denn auch, dass Eltern gut im Arbeitsmarkt integriert sind und die Massnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie ihre Wirkung zeigen. So ist der Anteil nichterwerbstätiger Mütter seit 2000 von 31 Prozent auf 20 Prozent (2015) stark gesunken. Die zusätzliche Erwerbstätigkeit der Mütter betraf fast ausschliesslich Teilzeitarbeit, wobei ein Trend zu Beschäftigungsgraden von 50 bis 89 Prozent zu verzeichnen ist. So konnte über die Jahre 2010 bis 2015 die Arbeitsmarktbeteiligung in der Schweiz um rund 100 000 Vollzeitarbeitskräfte gesteigert werden. Gut 70 Prozent davon ging auf Frauen im Alter von 25 bis 54 Jahren zurück. Gleichzeitig hat sich der Anteil von Teilzeit arbeitenden Vätern mit Kindern zwischen 0 bis 6 Jahren zwischen 2004 und 2015 von 6 Prozent auf 12 Prozent verdoppelt.</p><p>Wie die Postulantin ausführt, kann es trotz der insgesamt guten Arbeitsmarktintegration von Eltern zu Arbeitskonflikten rund um die Mutterschaft resp. zu diskriminierenden Kündigungen kommen (siehe auch Antwort des Bundesrates vom 11. Mai 2016 zur Interpellation Ruiz 16.3079, "Mutter werden und dann den Job verlieren?", und zur Interpellation Schenker Silvia 16.3248). Der Bundesrat bedauert diese Fälle. In den Statistiken der Schweizerischen Konferenz der Schlichtungsstellen nach Gleichstellungsgesetz werden für die Jahre 2013 und 2014 11 respektive 15 Diskriminierungsfälle ausgewiesen. Diese Zahlen, die zwar nicht alle Arbeitnehmenden betreffen, sind im Vergleich zu anderen Arbeitsstreitigkeiten niedrig. Es bestehen aber aufgrund der Erfahrungen in verschiedenen Kantonen Hinweise darauf, dass eine Zunahme der Fälle zu verzeichnen ist. Um ein repräsentatives Bild zur aktuellen Problematik und zur Funktionsweise des GlG zu erhalten, hat das EBG eine vertiefte Analyse der im Rahmen der Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (Postulat Naef 12.3543) untersuchten Schlichtungs- und Gerichtsfälle nach GlG in Auftrag gegeben. Die Resultate werden 2017 erwartet.</p><p>Der Bund setzt sich ferner weiterhin für die Schaffung einer familienfreundlichen Erwerbsarbeitskultur ein. Er unterstützt die Unternehmen gezielt mit Informations- und Sensibilisierungsprojekten, um bewährte Lösungen besser bekanntzumachen. So hat z. B. das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung 2007 in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Arbeitgeberverband und dem Schweizerischen Gewerbeverband das "KMU-Handbuch Beruf und Familie" lanciert, welches bis Ende 2016 in einer Neuauflage erscheint.</p><p>Zudem haben Bund, Kantone und Sozialpartner im Mai 2016 gemeinsam die Website <a href="http://www.fachkraefte-schweiz.ch">www.fachkraefte-schweiz.ch</a> aufgeschaltet, um die gemeinsamen Bestrebungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie gebündelt darzustellen. Weiter werden auf Basis der Finanzhilfen des GlG zahlreiche Programme mit dem Ziel der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie finanziert (Übersicht auf <a href="http://www.topbox.ch">www.topbox.ch</a>).</p><p>Eines der Handlungsfelder der Fachkräfte-Initiative ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Bei diesem Handlungsfeld stehen der Abbau negativer Erwerbsanreize sowie die Förderung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder im Vorschul- und Schulalter im Vordergrund. Diese beiden Ziele sollen mittels sieben Massnahmen erreicht werden. Eine davon betrifft die Neuausrichtung der Vergabe von Finanzhilfen nach GlG, die ab 2017 noch stärker auf die Vereinbarkeit fokussiert wird. Eine weitere Massnahme bildet die Einführung von zwei zusätzlichen Finanzhilfen, welche einerseits die Reduktion der Drittbetreuungskosten der Eltern und andererseits die verbesserte Abstimmung des Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse erwerbstätiger Eltern zum Ziel haben. Sie sollen dazu beitragen, die Arbeitsmarktbeteiligung der Eltern, insbesondere der Mütter, zu erhöhen. Der Bundesrat will dazu während fünf Jahren 100 Millionen Franken bereitstellen. Die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung wurde vom Bundesrat am 29. Juni 2016 zuhanden des Parlamentes verabschiedet.</p><p>Die Lösungsansätze für die weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind bekannt. Aufgrund der laufenden Bestrebungen sieht der Bundesrat keinen Bedarf für weitere Massnahmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zum Stand der Diskriminierung von Eltern im Arbeitsmarkt zu erarbeiten und als Gegenstrategie dazu einen Aktionsplan vorzulegen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie kann nur verbessert werden, wenn Diskriminierungen verhindert werden und eine familienfreundliche Erwerbsarbeitskultur geschaffen wird.</p>
- Bericht über die Diskriminierung von Eltern auf dem Arbeitsmarkt und ein Aktionsplan als Gegenstrategie
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eines der prioritären Handlungsfelder der 2011 lancierten Fachkräfte-Initiative. Die bessere Vereinbarkeit wird namentlich über familienfreundlichere Arbeitsbedingungen (flexible Arbeitszeit, Teilzeitarbeit, Home-Office oder Jobsharing) erreicht. Dies erfordert einen Kulturwandel, der von der Präsenz- zur Ergebnisorientierung führt. Studien zeigen, dass neben den Mitarbeitenden auch die Betriebe von familienfreundlichen Angeboten profitieren. Trotz dieser erwiesenen Vorteile kämpfen Eltern immer noch mit grossen Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. So stellen die Schlichtungsbehörden in den letzten Jahren eine steigende Zahl von Arbeitskonflikten rund um die Mutterschaft fest. Von den Verfahren in den Deutschschweizer Kantonen, die auf <a href="http://www.gleichstellungsgesetz.ch">www.gleichstellungsgesetz.ch</a> zwischen 2013 und 2016 aufgelistet wurden, betrafen 20 diskriminierende Kündigungen wegen Mutterschaft. Es muss davon ausgegangen werden, dass dies nur die Spitze des Eisberges ist, da sich viele Mütter nicht für ihre Rechte wehren und still und leise aus dem Arbeitsmarkt drängen lassen. Auch Väter mit Betreuungsverantwortung und teilzeitarbeitende Eltern haben es generell schwer, das Familienleben mit dem Berufsleben zu verbinden. Es fehlt in der Schweiz zum Beispiel an einem Elternurlaub mit Arbeitsplatzgarantie, wie er in europäischen Ländern verbreitet ist. </p><p>Die bisherigen Sensibilisierungsmassnahmen, die in der Antwort auf die Interpellation Schenker Silvia 16.3248 beschrieben werden, haben offenbar nicht die erwünschte Wirkung gehabt. Um den Handlungsbedarf zu verdeutlichen, sind mehr Informationen über den Stand der Diskriminierungen von Eltern im Arbeitsmarkt nötig. Zudem soll der Bundesrat in einem Aktionsplan aufzeigen, mit welchen Gegenmassnahmen stossende Diskriminierungen beseitigt werden können. Dieser Aktionsplan soll unter anderem dem Parlament als Entscheidungsgrundlage für allfällige Reformen auf Gesetzesstufe dienen.</p>
- <p>Für den Bund ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine politische Priorität und auch aus wirtschaftlicher Hinsicht von grosser Bedeutung.</p><p>Ein zentraler Pfeiler der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind der Schutz vor Diskriminierung und die Gewährleistung der Chancengleichheit. Mit dem Gleichstellungsgesetz (GlG) bestehen die notwendigen gesetzlichen Grundlagen. Der Bundesrat gelangt in seinem Bericht "Recht auf Schutz vor Diskriminierung" in Erfüllung des Postulates Naef 12.3543 im Mai 2016 zum Schluss, dass derzeit keine Revisionen am GlG angezeigt sind, insbesondere im Hinblick auf die prioritäre Realisierung der Lohngleichheit. Das Eidgenössische Gleichstellungsbüro (EBG) informiert und sensibilisiert zudem gezielt und differenziert über Gleichstellungsbelange.</p><p>Die jüngsten Zahlen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung zeigen denn auch, dass Eltern gut im Arbeitsmarkt integriert sind und die Massnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie ihre Wirkung zeigen. So ist der Anteil nichterwerbstätiger Mütter seit 2000 von 31 Prozent auf 20 Prozent (2015) stark gesunken. Die zusätzliche Erwerbstätigkeit der Mütter betraf fast ausschliesslich Teilzeitarbeit, wobei ein Trend zu Beschäftigungsgraden von 50 bis 89 Prozent zu verzeichnen ist. So konnte über die Jahre 2010 bis 2015 die Arbeitsmarktbeteiligung in der Schweiz um rund 100 000 Vollzeitarbeitskräfte gesteigert werden. Gut 70 Prozent davon ging auf Frauen im Alter von 25 bis 54 Jahren zurück. Gleichzeitig hat sich der Anteil von Teilzeit arbeitenden Vätern mit Kindern zwischen 0 bis 6 Jahren zwischen 2004 und 2015 von 6 Prozent auf 12 Prozent verdoppelt.</p><p>Wie die Postulantin ausführt, kann es trotz der insgesamt guten Arbeitsmarktintegration von Eltern zu Arbeitskonflikten rund um die Mutterschaft resp. zu diskriminierenden Kündigungen kommen (siehe auch Antwort des Bundesrates vom 11. Mai 2016 zur Interpellation Ruiz 16.3079, "Mutter werden und dann den Job verlieren?", und zur Interpellation Schenker Silvia 16.3248). Der Bundesrat bedauert diese Fälle. In den Statistiken der Schweizerischen Konferenz der Schlichtungsstellen nach Gleichstellungsgesetz werden für die Jahre 2013 und 2014 11 respektive 15 Diskriminierungsfälle ausgewiesen. Diese Zahlen, die zwar nicht alle Arbeitnehmenden betreffen, sind im Vergleich zu anderen Arbeitsstreitigkeiten niedrig. Es bestehen aber aufgrund der Erfahrungen in verschiedenen Kantonen Hinweise darauf, dass eine Zunahme der Fälle zu verzeichnen ist. Um ein repräsentatives Bild zur aktuellen Problematik und zur Funktionsweise des GlG zu erhalten, hat das EBG eine vertiefte Analyse der im Rahmen der Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (Postulat Naef 12.3543) untersuchten Schlichtungs- und Gerichtsfälle nach GlG in Auftrag gegeben. Die Resultate werden 2017 erwartet.</p><p>Der Bund setzt sich ferner weiterhin für die Schaffung einer familienfreundlichen Erwerbsarbeitskultur ein. Er unterstützt die Unternehmen gezielt mit Informations- und Sensibilisierungsprojekten, um bewährte Lösungen besser bekanntzumachen. So hat z. B. das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung 2007 in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Arbeitgeberverband und dem Schweizerischen Gewerbeverband das "KMU-Handbuch Beruf und Familie" lanciert, welches bis Ende 2016 in einer Neuauflage erscheint.</p><p>Zudem haben Bund, Kantone und Sozialpartner im Mai 2016 gemeinsam die Website <a href="http://www.fachkraefte-schweiz.ch">www.fachkraefte-schweiz.ch</a> aufgeschaltet, um die gemeinsamen Bestrebungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie gebündelt darzustellen. Weiter werden auf Basis der Finanzhilfen des GlG zahlreiche Programme mit dem Ziel der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie finanziert (Übersicht auf <a href="http://www.topbox.ch">www.topbox.ch</a>).</p><p>Eines der Handlungsfelder der Fachkräfte-Initiative ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Bei diesem Handlungsfeld stehen der Abbau negativer Erwerbsanreize sowie die Förderung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder im Vorschul- und Schulalter im Vordergrund. Diese beiden Ziele sollen mittels sieben Massnahmen erreicht werden. Eine davon betrifft die Neuausrichtung der Vergabe von Finanzhilfen nach GlG, die ab 2017 noch stärker auf die Vereinbarkeit fokussiert wird. Eine weitere Massnahme bildet die Einführung von zwei zusätzlichen Finanzhilfen, welche einerseits die Reduktion der Drittbetreuungskosten der Eltern und andererseits die verbesserte Abstimmung des Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse erwerbstätiger Eltern zum Ziel haben. Sie sollen dazu beitragen, die Arbeitsmarktbeteiligung der Eltern, insbesondere der Mütter, zu erhöhen. Der Bundesrat will dazu während fünf Jahren 100 Millionen Franken bereitstellen. Die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung wurde vom Bundesrat am 29. Juni 2016 zuhanden des Parlamentes verabschiedet.</p><p>Die Lösungsansätze für die weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind bekannt. Aufgrund der laufenden Bestrebungen sieht der Bundesrat keinen Bedarf für weitere Massnahmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zum Stand der Diskriminierung von Eltern im Arbeitsmarkt zu erarbeiten und als Gegenstrategie dazu einen Aktionsplan vorzulegen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie kann nur verbessert werden, wenn Diskriminierungen verhindert werden und eine familienfreundliche Erwerbsarbeitskultur geschaffen wird.</p>
- Bericht über die Diskriminierung von Eltern auf dem Arbeitsmarkt und ein Aktionsplan als Gegenstrategie
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