Die Verschuldung stabilisieren und die Überschüsse für Budgetausgaben und Investitionen in die Zukunft verwenden

ShortId
16.3608
Id
20163608
Updated
28.07.2023 05:17
Language
de
Title
Die Verschuldung stabilisieren und die Überschüsse für Budgetausgaben und Investitionen in die Zukunft verwenden
AdditionalIndexing
24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Finanzen des Bundes sind gesund. Sie haben sich dank der Schuldenbremse sehr positiv entwickelt. Seit 2003 wurden die Mindestanforderungen regelmässig übertroffen. 24,5 Milliarden Franken konnten so dem Ausgleichskonto gutgeschrieben werden. Wir haben die Bruttoschuldenlast drastisch auf fast 100 Milliarden Franken reduziert und den Verschuldungsgrad auf 16 Prozent des Bruttoinlandprodukts gedrückt. Eine langfristig gangbare Budgetpolitik verlangt einen tiefen Verschuldungsgrad. Dieses Ziel haben wir erreicht. Es ist nicht nötig, die Schuldenlast weiter abzubauen. Dies wäre im Gegenteil mit Risiken verbunden: Ein weiterer Abbau würde unseren budgetären Spielraum und die Investitionsmöglichkeiten gefährlich einschränken. Hinzu kommen die negativen Auswirkungen auf die Frankenstärke. Kurz gesagt: Weitere Reduktionen des Verschuldungsgrads hätten in der jetzigen Konjunkturlage insgesamt negative Auswirkungen auf den Wohlstand in der Schweiz.</p><p>In seinem Bericht vom 29. November 2013 zur Schuldenbremse hat der Bundesrat festgehalten, dass das erste Ziel darin besteht, die Verschuldung zu stabilisieren. Wir könnten also eine nominale Schuldenstabilisierung anpeilen, ohne die Verfassung zu verletzen. Dies würde - gemäss Bundesrat - den budgetären Handlungsspielraum um 1 Milliarde Franken erweitern, um 2 Milliarden gar bei einer Stabilisierung des Verschuldungsgrads. Kurz gesagt: Es ist möglich, die Schuldenbremse zu respektieren, die Verschuldung zu stabilisieren und Investitionen neuen Schwung zu verleihen, indem der Plafond gewisser strategischer Ausgaben angehoben wird.</p><p>In seinem Bericht aus dem Jahr 2013 schlägt der Bundesrat dem Parlament vor, im Rahmen der Legislaturplanung alle vier Jahre eine Erhöhung des Ausgabenplafonds zu diskutieren und dafür die auf dem Ausgleichskonto verfügbaren Guthaben zu verwenden. Alternativ dazu könnten die Kreditreste antizipiert werden. Dieses Ziel ist verfassungskonform, erfordert aber eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes.</p><p>Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, die rechtliche Grundlage zu erarbeiten, um verfassungskonforme Ausgaben zu ermöglichen. </p>
  • <p>Wie vom Motionär dargelegt, zielt die Schuldenbremse auf einen dauerhaften Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben (Art. 126 Abs. 1 der Bundesverfassung) und damit auf eine Stabilisierung der nominellen Schulden ab. Dieses Ziel wurde erreicht. Seit 2006 hat der Bundeshaushalt durchgehend strukturelle Überschüsse geschrieben. Dies widerspiegelt sich in der Abnahme des Schuldenstands: Beliefen sich die Bruttoschulden im Einführungsjahr der Schuldenbremse noch auf 124 Milliarden Franken (2003), konnten sie bis 2015 auf knapp 104 Milliarden gesenkt werden. Im gleichen Zeitraum ging die Schuldenquote von 26,1 auf 16,2 Prozent des Bruttoinlandprodukts zurück. Damit konnte der Schuldenaufbau der Neunzigerjahre, welcher der Anlass für die Einführung der Schuldenbremse war, teilweise wieder rückgängig gemacht werden (Schuldenquote 1990: 10,8 Prozent).</p><p>Diese Schuldenreduktion ist grösstenteils auf ungeplante Überschüsse zurückzuführen, die etwa je zur Hälfte auf Schätzfehlern bei den Einnahmen und auf ausgabenseitigen Budgetunterschreitungen basieren. Die Budgetunterschreitungen bei den Ausgaben sind systembedingt. Die Ausgaben bleiben im Regelfall unter dem Budget, weil die vom Parlament bewilligten Voranschlagskredite oft nicht vollständig verwendet werden. Auch in Zukunft dürften die Ausgaben am Jahresende rund 1 Milliarde Franken unter dem Budget liegen und dürfen das Rechnungsergebnis in diesem Umfang besser ausfallen als budgetiert.</p><p>Unter den geltenden Regeln werden diese strukturellen Überschüsse dem Ausgleichskonto gutgeschrieben und führen zu einer entsprechenden Schuldenreduktion. Eine anderweitige Verwendung der Mittel auf dem Ausgleichskonto der Schuldenbremse ist aufgrund der heutigen gesetzlichen Regelung hingegen nicht möglich.</p><p>Vor dem Hintergrund, dass die Schulden seit dem Jahr 2006 deutlich reduziert wurden, will der Bundesrat die Handhabung der Schuldenbremse überprüfen, ohne aber den bereits erreichten Schuldenabbau und die in der Bundesverfassung verankerte Ausgabenregel infrage zu stellen. Das Eidgenössische Finanzdepartement wird dem Bundesrat dazu bis Ende 2016 einen Bericht vorlegen.</p><p>Eine Anpassung im Sinne des Motionärs könnte vorsehen, dass die ausgabenseitigen Budgetunterschreitungen nicht nur für den Schuldenabbau, sondern auch für zukünftige Ausgaben verwendet werden können. Der Bundesrat wird erst nach Konsultation des per Ende 2016 vorliegenden Berichtes entscheiden, ob dem Parlament tatsächlich eine Anpassung vorgeschlagen werden soll.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzliche Grundlagen auszuarbeiten, die es dem Parlament ermöglichen, Überschüsse zur Reduktion der öffentlichen Verschuldung, aber auch zur Erhöhung des Ausgabenplafonds im Budget zu verwenden.</p>
  • Die Verschuldung stabilisieren und die Überschüsse für Budgetausgaben und Investitionen in die Zukunft verwenden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Finanzen des Bundes sind gesund. Sie haben sich dank der Schuldenbremse sehr positiv entwickelt. Seit 2003 wurden die Mindestanforderungen regelmässig übertroffen. 24,5 Milliarden Franken konnten so dem Ausgleichskonto gutgeschrieben werden. Wir haben die Bruttoschuldenlast drastisch auf fast 100 Milliarden Franken reduziert und den Verschuldungsgrad auf 16 Prozent des Bruttoinlandprodukts gedrückt. Eine langfristig gangbare Budgetpolitik verlangt einen tiefen Verschuldungsgrad. Dieses Ziel haben wir erreicht. Es ist nicht nötig, die Schuldenlast weiter abzubauen. Dies wäre im Gegenteil mit Risiken verbunden: Ein weiterer Abbau würde unseren budgetären Spielraum und die Investitionsmöglichkeiten gefährlich einschränken. Hinzu kommen die negativen Auswirkungen auf die Frankenstärke. Kurz gesagt: Weitere Reduktionen des Verschuldungsgrads hätten in der jetzigen Konjunkturlage insgesamt negative Auswirkungen auf den Wohlstand in der Schweiz.</p><p>In seinem Bericht vom 29. November 2013 zur Schuldenbremse hat der Bundesrat festgehalten, dass das erste Ziel darin besteht, die Verschuldung zu stabilisieren. Wir könnten also eine nominale Schuldenstabilisierung anpeilen, ohne die Verfassung zu verletzen. Dies würde - gemäss Bundesrat - den budgetären Handlungsspielraum um 1 Milliarde Franken erweitern, um 2 Milliarden gar bei einer Stabilisierung des Verschuldungsgrads. Kurz gesagt: Es ist möglich, die Schuldenbremse zu respektieren, die Verschuldung zu stabilisieren und Investitionen neuen Schwung zu verleihen, indem der Plafond gewisser strategischer Ausgaben angehoben wird.</p><p>In seinem Bericht aus dem Jahr 2013 schlägt der Bundesrat dem Parlament vor, im Rahmen der Legislaturplanung alle vier Jahre eine Erhöhung des Ausgabenplafonds zu diskutieren und dafür die auf dem Ausgleichskonto verfügbaren Guthaben zu verwenden. Alternativ dazu könnten die Kreditreste antizipiert werden. Dieses Ziel ist verfassungskonform, erfordert aber eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes.</p><p>Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, die rechtliche Grundlage zu erarbeiten, um verfassungskonforme Ausgaben zu ermöglichen. </p>
    • <p>Wie vom Motionär dargelegt, zielt die Schuldenbremse auf einen dauerhaften Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben (Art. 126 Abs. 1 der Bundesverfassung) und damit auf eine Stabilisierung der nominellen Schulden ab. Dieses Ziel wurde erreicht. Seit 2006 hat der Bundeshaushalt durchgehend strukturelle Überschüsse geschrieben. Dies widerspiegelt sich in der Abnahme des Schuldenstands: Beliefen sich die Bruttoschulden im Einführungsjahr der Schuldenbremse noch auf 124 Milliarden Franken (2003), konnten sie bis 2015 auf knapp 104 Milliarden gesenkt werden. Im gleichen Zeitraum ging die Schuldenquote von 26,1 auf 16,2 Prozent des Bruttoinlandprodukts zurück. Damit konnte der Schuldenaufbau der Neunzigerjahre, welcher der Anlass für die Einführung der Schuldenbremse war, teilweise wieder rückgängig gemacht werden (Schuldenquote 1990: 10,8 Prozent).</p><p>Diese Schuldenreduktion ist grösstenteils auf ungeplante Überschüsse zurückzuführen, die etwa je zur Hälfte auf Schätzfehlern bei den Einnahmen und auf ausgabenseitigen Budgetunterschreitungen basieren. Die Budgetunterschreitungen bei den Ausgaben sind systembedingt. Die Ausgaben bleiben im Regelfall unter dem Budget, weil die vom Parlament bewilligten Voranschlagskredite oft nicht vollständig verwendet werden. Auch in Zukunft dürften die Ausgaben am Jahresende rund 1 Milliarde Franken unter dem Budget liegen und dürfen das Rechnungsergebnis in diesem Umfang besser ausfallen als budgetiert.</p><p>Unter den geltenden Regeln werden diese strukturellen Überschüsse dem Ausgleichskonto gutgeschrieben und führen zu einer entsprechenden Schuldenreduktion. Eine anderweitige Verwendung der Mittel auf dem Ausgleichskonto der Schuldenbremse ist aufgrund der heutigen gesetzlichen Regelung hingegen nicht möglich.</p><p>Vor dem Hintergrund, dass die Schulden seit dem Jahr 2006 deutlich reduziert wurden, will der Bundesrat die Handhabung der Schuldenbremse überprüfen, ohne aber den bereits erreichten Schuldenabbau und die in der Bundesverfassung verankerte Ausgabenregel infrage zu stellen. Das Eidgenössische Finanzdepartement wird dem Bundesrat dazu bis Ende 2016 einen Bericht vorlegen.</p><p>Eine Anpassung im Sinne des Motionärs könnte vorsehen, dass die ausgabenseitigen Budgetunterschreitungen nicht nur für den Schuldenabbau, sondern auch für zukünftige Ausgaben verwendet werden können. Der Bundesrat wird erst nach Konsultation des per Ende 2016 vorliegenden Berichtes entscheiden, ob dem Parlament tatsächlich eine Anpassung vorgeschlagen werden soll.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzliche Grundlagen auszuarbeiten, die es dem Parlament ermöglichen, Überschüsse zur Reduktion der öffentlichen Verschuldung, aber auch zur Erhöhung des Ausgabenplafonds im Budget zu verwenden.</p>
    • Die Verschuldung stabilisieren und die Überschüsse für Budgetausgaben und Investitionen in die Zukunft verwenden

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