Methoden zur Bestimmung des Alters von jungen Migrantinnen und Migranten

ShortId
16.3613
Id
20163613
Updated
14.11.2025 06:49
Language
de
Title
Methoden zur Bestimmung des Alters von jungen Migrantinnen und Migranten
AdditionalIndexing
2811;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie der Bundesrat auch in seiner Antwort auf die Interpellation Mazzone 16.3598 festgehalten hat, ist gemäss der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit der behaupteten Minderjährigkeit eines unbegleiteten Minderjährigen eine Gesamtbeurteilung sämtlicher Indizien vorzunehmen (Emark 2004/30 und Emark 2005/16). Es gilt also, eine Abwägung aller Elemente vorzunehmen, die für oder gegen das geltend gemachte Alter sprechen. Diese Indizien sind nicht alle gleichwertig. Die verschiedenen Elemente, mit denen die Glaubhaftigkeit der Minderjährigkeit beurteilt wird (Gesamtbeurteilung sämtlicher Indizien), sind: echte Identitätsausweise (starkes Indiz), Würdigung der Angaben der gesuchstellenden Person in Bezug auf das geltend gemachte Alter (starkes Indiz), Würdigung der Aussagen der gesuchstellenden Person zu den Gründen für die Nichtabgabe von Ausweispapieren (starkes Indiz), Würdigung des Resultats einer Knochenaltersanalyse (schwaches Indiz) und Würdigung der äusserlichen Erscheinung der gesuchstellenden Person (sehr schwaches Indiz).</p><p>Nach der Rechtsprechung können die Ergebnisse einer radiologischen Untersuchung der Handknochen (Methode von Greulich und Pyle) keinen verlässlichen Altersnachweis liefern. Sie müssen im Rahmen der Gesamtbeurteilung sämtlicher Indizien abgewogen werden. Es kann höchstens bestätigt werden, dass eine Person unglaubhafte Angaben zu ihrem Alter gemacht hat, wenn dieses über die Standardabweichungen zwischen angegebenem Alter und Knochenalter hinausgeht (eine Abweichung bis zu drei Jahren liegt gemäss der Beschwerdeinstanz innerhalb der Norm).</p><p>Um die Minderjährigkeit eines Asylsuchenden ohne gültige Identitätsausweise zu beurteilen, hat das Bundeszentrum in Zürich in der Testphase bei einem rechtsmedizinischen Institut eine Untersuchung veranlasst, die auf einer wissenschaftlichen Methode nach verschiedenen Kriterien beruht (morphologische Untersuchung, Knochenaltersbestimmung, Zahnstatus und Röntgenuntersuchung der Schlüsselbeine). Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt in einem neueren Urteil deren Verwendung, lässt ihr aber bisher nicht wesentlich mehr Beweiskraft zukommen als der Knochenaltersbestimmung (BVGer D-859/2016). Ausserdem ist festzuhalten, dass sowohl die meisten europäischen Länder als auch die Vereinigten Staaten sich auf ähnliche medizinische Untersuchungen stützen wie die Schweiz. Da kein präzises und absolut zuverlässiges Verfahren zur Altersbestimmung vorliegt, bleibt die Gesamtbeurteilung sämtlicher Indizien die übliche Methode zur Beurteilung der Minderjährigkeit.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die genaue Bestimmung des Alters von jungen Migrantinnen und Migranten ist mit Blick auf das Verfahren, das auf die betreffende Person zukommt, ein wichtiger Punkt. Ist sie oder er minderjährig oder nicht?</p><p>Ist die um Asyl ersuchende Person minderjährig, so ist es nach Dublin III an der Schweiz, das Verfahren durchzuführen, wobei die Chancen auf Erfolg grösser sind als bei erwachsenen Personen. Ist die betreffende Person älter als 18, so ist das Risiko grösser, in ein anderes Land zurückgeschickt zu werden, das nach den Dublin-Abkommen für das Verfahren zuständig ist. Es ist klar, dass die genaue Altersbestimmung schwierig sein kann, wenn genaue und mit Sicherheit echte Papiere fehlen. Wie wir erfahren haben, wendet unser Land dazu Methoden an, die punkto Genauigkeit und Verlässlichkeit zumindest als fraglich zu bezeichnen sind, Methoden, die offenbar in den meisten anderen Ländern verboten sind.</p><p>Diese Methoden beruhen auf:</p><p>1. der Bestimmung des Knochenalters durch verschiedene Röntgenbilder, vor allem der linken Hand. Diese Methode ist mit einer Fehlerspanne von bis zu drei Jahren wenig verlässlich. Die Methode ist deshalb umstritten, und Schweizer Radiologinnen und Radiologen sollen sich aus berufsethischen Gründen geweigert haben, solche Untersuchungen durchzuführen;</p><p>2. Röntgenbildern des Gebisses, um Weisheitszähne nachzuweisen. Diese können aber in der Regel zwischen 16 und 25 Jahren zum Vorschein kommen. Die Methode ist also noch unzuverlässiger als die erste;</p><p>3. einer Untersuchung der sekundären Geschlechtsmerkmale. Diese Methode ist noch unzuverlässiger: Grosse Unterschiede sind die Regel.</p><p>Amnesty International zufolge wären andere Mittel für junge Migrantinnen und Migranten geeigneter und vor allem fairer. Diese Organisation bevorzugt z. B. die Beobachtung von Asylsuchenden durch verschiedene Spezialistinnen und Spezialisten, um mithilfe von Interviews zur Analyse von Persönlichkeit, Charakter und Gefühlen das Alter aufgrund ihrer sozialen und geistigen Entwicklung einzuschätzen.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Kann der Bundesrat bestätigen, dass viele Entscheide, die das Alter der Asylsuchenden betreffen, auf der obenerwähnten, in unseren Augen willkürlichen Praxis beruhen?</p><p>2. Verfügt die Verwaltung, wenn dem so ist, über Studien zur Verlässlichkeit dieser Methoden?</p>
  • Methoden zur Bestimmung des Alters von jungen Migrantinnen und Migranten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie der Bundesrat auch in seiner Antwort auf die Interpellation Mazzone 16.3598 festgehalten hat, ist gemäss der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit der behaupteten Minderjährigkeit eines unbegleiteten Minderjährigen eine Gesamtbeurteilung sämtlicher Indizien vorzunehmen (Emark 2004/30 und Emark 2005/16). Es gilt also, eine Abwägung aller Elemente vorzunehmen, die für oder gegen das geltend gemachte Alter sprechen. Diese Indizien sind nicht alle gleichwertig. Die verschiedenen Elemente, mit denen die Glaubhaftigkeit der Minderjährigkeit beurteilt wird (Gesamtbeurteilung sämtlicher Indizien), sind: echte Identitätsausweise (starkes Indiz), Würdigung der Angaben der gesuchstellenden Person in Bezug auf das geltend gemachte Alter (starkes Indiz), Würdigung der Aussagen der gesuchstellenden Person zu den Gründen für die Nichtabgabe von Ausweispapieren (starkes Indiz), Würdigung des Resultats einer Knochenaltersanalyse (schwaches Indiz) und Würdigung der äusserlichen Erscheinung der gesuchstellenden Person (sehr schwaches Indiz).</p><p>Nach der Rechtsprechung können die Ergebnisse einer radiologischen Untersuchung der Handknochen (Methode von Greulich und Pyle) keinen verlässlichen Altersnachweis liefern. Sie müssen im Rahmen der Gesamtbeurteilung sämtlicher Indizien abgewogen werden. Es kann höchstens bestätigt werden, dass eine Person unglaubhafte Angaben zu ihrem Alter gemacht hat, wenn dieses über die Standardabweichungen zwischen angegebenem Alter und Knochenalter hinausgeht (eine Abweichung bis zu drei Jahren liegt gemäss der Beschwerdeinstanz innerhalb der Norm).</p><p>Um die Minderjährigkeit eines Asylsuchenden ohne gültige Identitätsausweise zu beurteilen, hat das Bundeszentrum in Zürich in der Testphase bei einem rechtsmedizinischen Institut eine Untersuchung veranlasst, die auf einer wissenschaftlichen Methode nach verschiedenen Kriterien beruht (morphologische Untersuchung, Knochenaltersbestimmung, Zahnstatus und Röntgenuntersuchung der Schlüsselbeine). Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt in einem neueren Urteil deren Verwendung, lässt ihr aber bisher nicht wesentlich mehr Beweiskraft zukommen als der Knochenaltersbestimmung (BVGer D-859/2016). Ausserdem ist festzuhalten, dass sowohl die meisten europäischen Länder als auch die Vereinigten Staaten sich auf ähnliche medizinische Untersuchungen stützen wie die Schweiz. Da kein präzises und absolut zuverlässiges Verfahren zur Altersbestimmung vorliegt, bleibt die Gesamtbeurteilung sämtlicher Indizien die übliche Methode zur Beurteilung der Minderjährigkeit.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die genaue Bestimmung des Alters von jungen Migrantinnen und Migranten ist mit Blick auf das Verfahren, das auf die betreffende Person zukommt, ein wichtiger Punkt. Ist sie oder er minderjährig oder nicht?</p><p>Ist die um Asyl ersuchende Person minderjährig, so ist es nach Dublin III an der Schweiz, das Verfahren durchzuführen, wobei die Chancen auf Erfolg grösser sind als bei erwachsenen Personen. Ist die betreffende Person älter als 18, so ist das Risiko grösser, in ein anderes Land zurückgeschickt zu werden, das nach den Dublin-Abkommen für das Verfahren zuständig ist. Es ist klar, dass die genaue Altersbestimmung schwierig sein kann, wenn genaue und mit Sicherheit echte Papiere fehlen. Wie wir erfahren haben, wendet unser Land dazu Methoden an, die punkto Genauigkeit und Verlässlichkeit zumindest als fraglich zu bezeichnen sind, Methoden, die offenbar in den meisten anderen Ländern verboten sind.</p><p>Diese Methoden beruhen auf:</p><p>1. der Bestimmung des Knochenalters durch verschiedene Röntgenbilder, vor allem der linken Hand. Diese Methode ist mit einer Fehlerspanne von bis zu drei Jahren wenig verlässlich. Die Methode ist deshalb umstritten, und Schweizer Radiologinnen und Radiologen sollen sich aus berufsethischen Gründen geweigert haben, solche Untersuchungen durchzuführen;</p><p>2. Röntgenbildern des Gebisses, um Weisheitszähne nachzuweisen. Diese können aber in der Regel zwischen 16 und 25 Jahren zum Vorschein kommen. Die Methode ist also noch unzuverlässiger als die erste;</p><p>3. einer Untersuchung der sekundären Geschlechtsmerkmale. Diese Methode ist noch unzuverlässiger: Grosse Unterschiede sind die Regel.</p><p>Amnesty International zufolge wären andere Mittel für junge Migrantinnen und Migranten geeigneter und vor allem fairer. Diese Organisation bevorzugt z. B. die Beobachtung von Asylsuchenden durch verschiedene Spezialistinnen und Spezialisten, um mithilfe von Interviews zur Analyse von Persönlichkeit, Charakter und Gefühlen das Alter aufgrund ihrer sozialen und geistigen Entwicklung einzuschätzen.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Kann der Bundesrat bestätigen, dass viele Entscheide, die das Alter der Asylsuchenden betreffen, auf der obenerwähnten, in unseren Augen willkürlichen Praxis beruhen?</p><p>2. Verfügt die Verwaltung, wenn dem so ist, über Studien zur Verlässlichkeit dieser Methoden?</p>
    • Methoden zur Bestimmung des Alters von jungen Migrantinnen und Migranten

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