Mit Start-up-Visa die besten Talente in die Schweiz locken
- ShortId
-
16.3618
- Id
-
20163618
- Updated
-
14.11.2025 07:40
- Language
-
de
- Title
-
Mit Start-up-Visa die besten Talente in die Schweiz locken
- AdditionalIndexing
-
15;44;2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Volk und Stände haben sich am 9. Februar 2014 mit der Annahme der Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" für eine neue Zuwanderungspolitik ausgesprochen, die unter anderem Höchstzahlen für sämtliche ausländerrechtlichen Bewilligungen sowie einen Inländervorrang vorsieht. Der Bundesrat hat am 4. März 2016 seine Botschaft zur Umsetzung dieses Verfassungsartikels verabschiedet. Die Vorschläge des Bundesrates werden zurzeit im Parlament beraten.</p><p>2. Die Erfahrungen bei der Vergabe von Kontingenten für Erwerbstätige aus Drittstaaten zeigen grundsätzlich, dass Schweizer Unternehmen für qualifizierte Arbeitskräfte aus diesen Staaten attraktiv sind. Allerdings ist aufgrund der demografischen Entwicklung in den westlichen Industriestaaten vermehrt mit einem Wettbewerb um Arbeitskräfte mit stark nachgefragten Qualifikationen zu rechnen.</p><p>3. Personen, die ein Unternehmen gründen, können bereits heute eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung in der Schweiz erhalten. Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Personen, die ein Unternehmen gründen, üben eine Erwerbstätigkeit aus, die grundsätzlich eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erfordert (Art. 11 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer; SR 142.20). Personen aus Drittstaaten unterliegen dabei den jährlich festgelegten Höchstzahlen für Erwerbstätige aus Drittstaaten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zur schweizerischen Migrationspolitik zu beantworten:</p><p>1. Der Schweiz mangelt es an Ingenieurinnen und Ingenieuren, an anderen hellen Köpfen, an Unternehmerinnen und Unternehmern und auch an Risikokapital: Sollte sie nicht ihre Migrationspolitik ändern, um diese Mängel zu überwinden? Und wenn ja, wie soll sie das tun?</p><p>2. In China, Indien und den asiatischen Ländern insgesamt besteht ein immenses Potenzial für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Schweiz. Wir müssen unser Augenmerk auf solche Drittländer richten und ihnen erleichterte Lösungen für die Zuwanderung vorschlagen: Ist die Schweiz nach Meinung des Bundesrates diesbezüglich attraktiv genug?</p><p>3. Können besondere Visa für Unternehmerinnen und Unternehmer aus Drittländern geschaffen werden? Können Start-up-Visa geschaffen werden für Zuwanderungswillige, die den Bedürfnissen unseres Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts entsprechen?</p>
- Mit Start-up-Visa die besten Talente in die Schweiz locken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Volk und Stände haben sich am 9. Februar 2014 mit der Annahme der Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" für eine neue Zuwanderungspolitik ausgesprochen, die unter anderem Höchstzahlen für sämtliche ausländerrechtlichen Bewilligungen sowie einen Inländervorrang vorsieht. Der Bundesrat hat am 4. März 2016 seine Botschaft zur Umsetzung dieses Verfassungsartikels verabschiedet. Die Vorschläge des Bundesrates werden zurzeit im Parlament beraten.</p><p>2. Die Erfahrungen bei der Vergabe von Kontingenten für Erwerbstätige aus Drittstaaten zeigen grundsätzlich, dass Schweizer Unternehmen für qualifizierte Arbeitskräfte aus diesen Staaten attraktiv sind. Allerdings ist aufgrund der demografischen Entwicklung in den westlichen Industriestaaten vermehrt mit einem Wettbewerb um Arbeitskräfte mit stark nachgefragten Qualifikationen zu rechnen.</p><p>3. Personen, die ein Unternehmen gründen, können bereits heute eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung in der Schweiz erhalten. Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Personen, die ein Unternehmen gründen, üben eine Erwerbstätigkeit aus, die grundsätzlich eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erfordert (Art. 11 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer; SR 142.20). Personen aus Drittstaaten unterliegen dabei den jährlich festgelegten Höchstzahlen für Erwerbstätige aus Drittstaaten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zur schweizerischen Migrationspolitik zu beantworten:</p><p>1. Der Schweiz mangelt es an Ingenieurinnen und Ingenieuren, an anderen hellen Köpfen, an Unternehmerinnen und Unternehmern und auch an Risikokapital: Sollte sie nicht ihre Migrationspolitik ändern, um diese Mängel zu überwinden? Und wenn ja, wie soll sie das tun?</p><p>2. In China, Indien und den asiatischen Ländern insgesamt besteht ein immenses Potenzial für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Schweiz. Wir müssen unser Augenmerk auf solche Drittländer richten und ihnen erleichterte Lösungen für die Zuwanderung vorschlagen: Ist die Schweiz nach Meinung des Bundesrates diesbezüglich attraktiv genug?</p><p>3. Können besondere Visa für Unternehmerinnen und Unternehmer aus Drittländern geschaffen werden? Können Start-up-Visa geschaffen werden für Zuwanderungswillige, die den Bedürfnissen unseres Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts entsprechen?</p>
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