Unabhängige Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen

ShortId
16.3630
Id
20163630
Updated
24.06.2025 23:36
Language
de
Title
Unabhängige Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen
AdditionalIndexing
34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat stellt im Bericht zum Service public fest, dass die Schweiz als eines von wenigen demokratischen Ländern über keine unabhängige Regulierungs- bzw. Aufsichtsbehörde verfüge. Auch die Emek hat die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen im Rundfunk diskutiert und eine unabhängige Regulierungsbehörde als unabdingbar betrachtet.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 17. Juni 2016 dem Parlament den "Bericht zur Überprüfung der Definition und der Leistungen des Service public der SRG unter Berücksichtigung der privaten elektronischen Medien" unterbreitet (16.043, "Service-public-Bericht", in Erfüllung des Postulates der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates 14.3298). Darin stellt er mittelfristig die Arbeiten für ein Gesetz über elektronische Medien in Aussicht (S. 112f. des Berichtes). Mit diesem Gesetzentwurf wird der Bundesrat dem Parlament auch Vorschläge zu den Zuständigkeiten im Aufsichts- und Regulierungsbereich unterbreiten und damit das vorliegende Postulat umsetzen.</p><p>Die Neuordnung der Zuständigkeiten wird im gesamten Kontext des neuen Gesetzes zu positionieren sein. Im Rahmen dieser Abklärungen werden auch die Schnittstellen mit der bereits bestehenden unabhängigen Regulierungsbehörde im Fernmeldebereich (Eidgenössische Kommunikationskommission) zu prüfen sein. Der Bundesrat hatte bereits in der Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen eine "Kommission für Fernmeldewesen und elektronische Medien" vorgeschlagen, um der zunehmenden Konvergenz Rechnung zu tragen (Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen vom 18. Dezember 2002, BBl 2003 1733). Dieser Vorschlag wurde aber vom Parlament damals verworfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie in der Schweiz eine unabhängige Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen geschaffen werden könnte. Zusätzlich soll die Zusammenführung der unabhängigen Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen mit der Aufsicht im Bereich Fernmeldewesen geprüft werden.</p>
  • Unabhängige Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat stellt im Bericht zum Service public fest, dass die Schweiz als eines von wenigen demokratischen Ländern über keine unabhängige Regulierungs- bzw. Aufsichtsbehörde verfüge. Auch die Emek hat die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen im Rundfunk diskutiert und eine unabhängige Regulierungsbehörde als unabdingbar betrachtet.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 17. Juni 2016 dem Parlament den "Bericht zur Überprüfung der Definition und der Leistungen des Service public der SRG unter Berücksichtigung der privaten elektronischen Medien" unterbreitet (16.043, "Service-public-Bericht", in Erfüllung des Postulates der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates 14.3298). Darin stellt er mittelfristig die Arbeiten für ein Gesetz über elektronische Medien in Aussicht (S. 112f. des Berichtes). Mit diesem Gesetzentwurf wird der Bundesrat dem Parlament auch Vorschläge zu den Zuständigkeiten im Aufsichts- und Regulierungsbereich unterbreiten und damit das vorliegende Postulat umsetzen.</p><p>Die Neuordnung der Zuständigkeiten wird im gesamten Kontext des neuen Gesetzes zu positionieren sein. Im Rahmen dieser Abklärungen werden auch die Schnittstellen mit der bereits bestehenden unabhängigen Regulierungsbehörde im Fernmeldebereich (Eidgenössische Kommunikationskommission) zu prüfen sein. Der Bundesrat hatte bereits in der Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen eine "Kommission für Fernmeldewesen und elektronische Medien" vorgeschlagen, um der zunehmenden Konvergenz Rechnung zu tragen (Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen vom 18. Dezember 2002, BBl 2003 1733). Dieser Vorschlag wurde aber vom Parlament damals verworfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie in der Schweiz eine unabhängige Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen geschaffen werden könnte. Zusätzlich soll die Zusammenführung der unabhängigen Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen mit der Aufsicht im Bereich Fernmeldewesen geprüft werden.</p>
    • Unabhängige Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen

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