Kesb. Wie weiter?

ShortId
16.3638
Id
20163638
Updated
28.07.2023 05:18
Language
de
Title
Kesb. Wie weiter?
AdditionalIndexing
1211;04;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat wurde vom Parlament mit der Überweisung des Postulates 14.3891, "Erste Erkenntnisse aus dem Wechsel von Laienbehörden zur Kesb", sowie des Postulates 14.3776, "Professionalisierung des Sozialstaats um jeden Preis?", in der Wintersession 2014 beauftragt, das seit dem 1. Januar 2013 geltende Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (Kesr) zu überprüfen. Wie der Bundesrat in der Medienmitteilung vom 4. Mai 2016 bekanntgegeben hat, sollten in einem ersten Schritt die organisatorische Umsetzung und Kennzahlen zu den Leistungen und Kosten aufgezeigt werden. Die bereits publizierte externe Studie bietet dafür eine wichtige Arbeitsgrundlage. In einem zweiten Schritt wird der Bundesrat die unterschiedliche Umsetzung des neuen Rechts und die Empfehlungen der externen Studie vertieft prüfen und das neue Recht kritisch evaluieren. Der Bericht des Bundesrates wird zur Frage Stellung nehmen, ob Massnahmen zu ergreifen sind und ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat seinen Bericht im ersten Quartal 2017 verabschieden wird.</p><p>1. Verschiedene Kantone haben bereits Massnahmen ergriffen, um die Umsetzung des Kesr zu optimieren. So ist die Regelung der Finanzierung der Massnahmen eine Frage des kantonalen Rechts. Es ist deshalb primär Aufgabe der betroffenen Kantone, die notwendigen Verbesserungen in die Wege zu leiten.</p><p>2. Der in Aussicht gestellte Bericht des Bundesrates wird die Arbeit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in Bezug auf verschiedene Fragen untersuchen. Der Bundesrat will den Ergebnissen dieser Evaluation nicht vorgreifen.</p><p>3./5. Der in Aussicht gestellte Bericht des Bundesrates wird die Frage des Einbezugs der Gemeinden (Akteneinsicht, vorgängige Anhörung, Beschwerderecht) ansprechen und mögliche Massnahmen vorschlagen.</p><p>4. Der Bund hat im Bereich des Kesr keine Aufsichtsfunktion. Einzig das Bundesgericht kann deshalb mit seiner Rechtsprechung unmittelbar Einfluss auf die Rechtsanwendung nehmen. Es besteht aber eine enge informelle Zusammenarbeit und ein regelmässiger Austausch zwischen dem für die Gesetzgebung in diesem Bereich zuständigen Bundesamt für Justiz und der Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz.</p><p>6. Der Bundesrat wird sich im angekündigten Bericht mit der externen Studie und den darin abgegebenen Empfehlungen auseinandersetzen. Der Bericht wird ausserdem zahlreiche weitere Punkte thematisieren. Sofern sich ein Handlungsbedarf ergibt, sollen mögliche Massnahmen vorgeschlagen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat aufgrund meines Postulates 14.3776 einen Bericht in Auftrag gegeben zur Evaluation und Verbesserung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb). Dieser wurde Anfang 2016 publiziert, allerdings ohne grosse Aufmerksamkeit zu generieren.</p><p>Im 88 Seiten langen Bericht wurden 138 der 147 Kesb-Organisationen analysiert. Der Bericht zeigt, dass es kein Idealmodell gibt - obwohl dies von den Befürwortern der Kesb-Modernisierung immer behauptet wurde. Die Autoren fordern, dass es dort Regelungen braucht, wo Gemeinden die Kesb finanzieren und gleichzeitig organisatorisch eingebunden sind. Dies gibt den Gemeinden Recht: Wer bezahlt, soll auch mitreden und Informationen erhalten, eventuell ist eine Konsultationspflicht zu schaffen. Bislang wurde dies als "Einmischung" kategorisch abgelehnt. Fakt ist, gemäss dem Bericht, dass es in der Schweiz viele Modelle gibt und alle Formen funktionieren können.</p><p>Auch bei der Finanzierung gibt es Spannendes zu lesen: Hier wird eine Aufteilung der Kosten zulasten Kanton empfohlen, wenn kleine Gemeinden Kesb-Fälle haben. Für die Gemeinden wäre dies eine wichtige Entlastung. Formalismus durch die Kesb ist fehl am Platz.</p><p>Die Studie belegt, was schon lange zu vermuten war: Die Fragen, die heute bei der Kesb offen sind, sind teilweise dadurch entstanden, dass die Implementierung der Professionalisierung mit zu wenig Offenheit und Augenmass "durchgedrückt" wurde.</p><p>Der Kesb-Bericht von Interface hat vier Empfehlungen gemacht, es stellt sich die Frage nach deren Umsetzung - diese steht ja weiterhin im Raum, und es gibt noch keine Neuigkeiten seitens Behörden:</p><p>1. Inwiefern wurden die Systeme in den Kantonen verfeinert und die Prozesse optimiert, auch hinsichtlich der Finanzierungsmodelle?</p><p>2. Inwiefern wurde die Ermittlung der Wirksamkeit der Kesb an die Hand genommen?</p><p>3. Wird der Einbezug der Gemeinden gemäss Tessiner Modell oder zum Beispiel der Einbezug bei Sachverhaltsabklärungen nun aktiv durch den Bund unterstützt?</p><p>4. Wie wird der Austausch zwischen den Behörden der Kantone und des Bundes organisiert und umgesetzt?</p><p>5. Wie wird die Möglichkeit zur Akteneinsicht durch Gemeinden erfolgen? Braucht es dazu eine ZGB-Revision?</p><p>6. Wie beurteilt der Bundesrat die Empfehlungen und den Bericht? Gibt es weitere oder andere Massnahmen, die der Bundesrat erwägt? Welche Massnahmen sind nach Ansicht des Bundesrates prioritär, und bis wann wird darüber Bericht erstattet?</p>
  • Kesb. Wie weiter?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat wurde vom Parlament mit der Überweisung des Postulates 14.3891, "Erste Erkenntnisse aus dem Wechsel von Laienbehörden zur Kesb", sowie des Postulates 14.3776, "Professionalisierung des Sozialstaats um jeden Preis?", in der Wintersession 2014 beauftragt, das seit dem 1. Januar 2013 geltende Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (Kesr) zu überprüfen. Wie der Bundesrat in der Medienmitteilung vom 4. Mai 2016 bekanntgegeben hat, sollten in einem ersten Schritt die organisatorische Umsetzung und Kennzahlen zu den Leistungen und Kosten aufgezeigt werden. Die bereits publizierte externe Studie bietet dafür eine wichtige Arbeitsgrundlage. In einem zweiten Schritt wird der Bundesrat die unterschiedliche Umsetzung des neuen Rechts und die Empfehlungen der externen Studie vertieft prüfen und das neue Recht kritisch evaluieren. Der Bericht des Bundesrates wird zur Frage Stellung nehmen, ob Massnahmen zu ergreifen sind und ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat seinen Bericht im ersten Quartal 2017 verabschieden wird.</p><p>1. Verschiedene Kantone haben bereits Massnahmen ergriffen, um die Umsetzung des Kesr zu optimieren. So ist die Regelung der Finanzierung der Massnahmen eine Frage des kantonalen Rechts. Es ist deshalb primär Aufgabe der betroffenen Kantone, die notwendigen Verbesserungen in die Wege zu leiten.</p><p>2. Der in Aussicht gestellte Bericht des Bundesrates wird die Arbeit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in Bezug auf verschiedene Fragen untersuchen. Der Bundesrat will den Ergebnissen dieser Evaluation nicht vorgreifen.</p><p>3./5. Der in Aussicht gestellte Bericht des Bundesrates wird die Frage des Einbezugs der Gemeinden (Akteneinsicht, vorgängige Anhörung, Beschwerderecht) ansprechen und mögliche Massnahmen vorschlagen.</p><p>4. Der Bund hat im Bereich des Kesr keine Aufsichtsfunktion. Einzig das Bundesgericht kann deshalb mit seiner Rechtsprechung unmittelbar Einfluss auf die Rechtsanwendung nehmen. Es besteht aber eine enge informelle Zusammenarbeit und ein regelmässiger Austausch zwischen dem für die Gesetzgebung in diesem Bereich zuständigen Bundesamt für Justiz und der Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz.</p><p>6. Der Bundesrat wird sich im angekündigten Bericht mit der externen Studie und den darin abgegebenen Empfehlungen auseinandersetzen. Der Bericht wird ausserdem zahlreiche weitere Punkte thematisieren. Sofern sich ein Handlungsbedarf ergibt, sollen mögliche Massnahmen vorgeschlagen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat aufgrund meines Postulates 14.3776 einen Bericht in Auftrag gegeben zur Evaluation und Verbesserung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb). Dieser wurde Anfang 2016 publiziert, allerdings ohne grosse Aufmerksamkeit zu generieren.</p><p>Im 88 Seiten langen Bericht wurden 138 der 147 Kesb-Organisationen analysiert. Der Bericht zeigt, dass es kein Idealmodell gibt - obwohl dies von den Befürwortern der Kesb-Modernisierung immer behauptet wurde. Die Autoren fordern, dass es dort Regelungen braucht, wo Gemeinden die Kesb finanzieren und gleichzeitig organisatorisch eingebunden sind. Dies gibt den Gemeinden Recht: Wer bezahlt, soll auch mitreden und Informationen erhalten, eventuell ist eine Konsultationspflicht zu schaffen. Bislang wurde dies als "Einmischung" kategorisch abgelehnt. Fakt ist, gemäss dem Bericht, dass es in der Schweiz viele Modelle gibt und alle Formen funktionieren können.</p><p>Auch bei der Finanzierung gibt es Spannendes zu lesen: Hier wird eine Aufteilung der Kosten zulasten Kanton empfohlen, wenn kleine Gemeinden Kesb-Fälle haben. Für die Gemeinden wäre dies eine wichtige Entlastung. Formalismus durch die Kesb ist fehl am Platz.</p><p>Die Studie belegt, was schon lange zu vermuten war: Die Fragen, die heute bei der Kesb offen sind, sind teilweise dadurch entstanden, dass die Implementierung der Professionalisierung mit zu wenig Offenheit und Augenmass "durchgedrückt" wurde.</p><p>Der Kesb-Bericht von Interface hat vier Empfehlungen gemacht, es stellt sich die Frage nach deren Umsetzung - diese steht ja weiterhin im Raum, und es gibt noch keine Neuigkeiten seitens Behörden:</p><p>1. Inwiefern wurden die Systeme in den Kantonen verfeinert und die Prozesse optimiert, auch hinsichtlich der Finanzierungsmodelle?</p><p>2. Inwiefern wurde die Ermittlung der Wirksamkeit der Kesb an die Hand genommen?</p><p>3. Wird der Einbezug der Gemeinden gemäss Tessiner Modell oder zum Beispiel der Einbezug bei Sachverhaltsabklärungen nun aktiv durch den Bund unterstützt?</p><p>4. Wie wird der Austausch zwischen den Behörden der Kantone und des Bundes organisiert und umgesetzt?</p><p>5. Wie wird die Möglichkeit zur Akteneinsicht durch Gemeinden erfolgen? Braucht es dazu eine ZGB-Revision?</p><p>6. Wie beurteilt der Bundesrat die Empfehlungen und den Bericht? Gibt es weitere oder andere Massnahmen, die der Bundesrat erwägt? Welche Massnahmen sind nach Ansicht des Bundesrates prioritär, und bis wann wird darüber Bericht erstattet?</p>
    • Kesb. Wie weiter?

Back to List