Die SBB ergreifen Sparmassnahmen auf dem Buckel der Menschen mit Behinderung
- ShortId
-
16.3642
- Id
-
20163642
- Updated
-
28.07.2023 04:58
- Language
-
de
- Title
-
Die SBB ergreifen Sparmassnahmen auf dem Buckel der Menschen mit Behinderung
- AdditionalIndexing
-
2836;44;32;48;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz hat verschiedene Massnahmen für eine bessere Integration der Menschen mit Behinderung verabschiedet. Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz, verschiedenen Revisionen des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung und dem neuen Erwachsenenschutzrecht hat sich die Situation der Menschen mit Behinderung in unserem Land merklich verbessert. Die Selbstbestimmung und die Teilnahme der Menschen mit Behinderung werden mit der Integrationspolitik des Sozialstaates sowohl auf nationaler als auch auf kantonaler und kommunaler Ebene zusätzlich gefördert. Umso mehr sollte sich auch ein bundesnahes Unternehmen an diesen Grundsätzen orientieren und mit gutem Beispiel vorangehen und nicht genau das Gegenteil davon tun.</p>
- <p>1. Der Anteil des Billettverkaufs durch Dritte am Gesamtabsatz der SBB ist über die letzten Jahre kontinuierlich gesunken. An den insgesamt 52 Verkaufspunkten Dritter wird weniger als 1 Prozent aller Billette verkauft. Durch die Entwicklung elektronischer Alternativen ist mit einem weiteren Rückgang des Absatzes zu rechnen. Die SBB haben sich deshalb entschlossen, per 1. Januar 2018 den Billettverkauf durch Drittpartner nicht zu verlängern.</p><p>2. Die Aufhebung des Billettverkaufs durch Drittpartner führt gemäss SBB dazu, dass Verkaufsprovisionen von jährlich 5 Millionen Franken nicht mehr bei den Drittpartnern, sondern bei Transportunternehmen (mehrheitlich SBB) anfallen.</p><p>3. Die geplante Auflösung der Zusammenarbeit mit dem Tessiner Verband für die Eingliederung von Menschen mit Handicap ist per 2018 vorgesehen. Der Entscheid der SBB, auf den Billettverkauf durch Dritte zu verzichten, wurde unabhängig vom Sparprogramm Railfit gefällt. Zu Umsatz und Einsparungen an den einzelnen Standorten geben die SBB keine Zahlen bekannt.</p><p>4. Der Betrieb des Schalters in Giubiasco beruht auf einer Vereinbarung der SBB mit der Federazione ticinese integrazione andicap (FTIA). Zur Art und Weise der Kündigung äussert sich der Bundesrat nicht, da dies in die operative Tätigkeit des Unternehmens fällt.</p><p>5. In Bellinzona hat bereits Ende September 2016 ein Gespräch zwischen Vertretern der SBB, den Stationshaltern aus Airolo und Giubiasco sowie der FTIA im Zusammenhang mit dem angekündigten Rückzug der SBB stattgefunden. Insbesondere in Giubiasco wollen die SBB unter Einbezug der FTIA nach Möglichkeiten suchen, die Mitarbeitenden mit einer Behinderung nach Ablauf des Vertrags ab 2018 weiter zu beschäftigen. Für Anfang November 2016 wurde ein Folgetreffen vereinbart.</p><p>6. Die Förderung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen ist ein wichtiges Anliegen, das der Bund mit verschiedenen Massnahmen fördert. Es ist deshalb bedauerlich, wenn solche Initiativen nicht weitergeführt werden. Eine langfristig erfolgreiche Förderung der Integration schliesst jedoch die Möglichkeit ein, veränderten Rahmenbedingungen angemessen Rechnung tragen zu können. Dabei ist ein frühzeitiger Einbezug der involvierten Partner bei sich abzeichnenden Änderungen nötig. Der Bundesrat erwartet, dass bundesnahe Betriebe und auch die SBB bei der Integration von Menschen mit Behinderungen eine hohe Sensibilität zeigen und ihre Verantwortung wahrnehmen.</p><p>7./8. Die bundesnahen Betriebe sind im Rahmen der strategischen Vorgaben des Bundes gehalten, als Arbeitgeber die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Auch darüber hinaus haben ihre Aktivitäten Signalwirkung. Wie sie dieser Rolle im Einzelfall nachkommen, ist Sache der operativen Führung der bundesnahen Betriebe.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die SBB haben entschieden, den Zusammenarbeitsvertrag mit dem Tessiner Verband für die Eingliederung von Menschen mit Handicap (Federazione ticinese integrazione andicap) per 31. Dezember 2017 nicht mehr zu erneuern. Der Verband bietet heute - u. a. für die Gemeinde Giubiasco - Dienste in Zusammenhang mit den Transportleistungen am Bahnhof von Giubiasco an. Dieses Projekt bietet neun Personen mit Behinderung die Möglichkeit, eine Ausbildung zu absolvieren und einer Arbeit nachzugehen. Dieser Schalter - einzigartig in seiner Art - ist ein konkretes Beispiel für die Umsetzung der Politik des Bundesrates zur besseren Integration von Personen mit Behinderung in der Arbeitswelt; gleichzeitig ist er für Menschen mit Behinderung eine nicht zu unterschätzende Ausbildungseinrichtung und Möglichkeit, einer Arbeit nachzugehen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Welche Gründe haben die SBB zur Schliessung des Schalters veranlasst?</p><p>2. Mit welchen Einsparungen wird aufgrund dieses Entscheids gerechnet?</p><p>3. Welchen prozentualen Anteil am gesamten von den SBB für 2017 beschlossenen Sparpaket macht die Schliessung des Schalters aus?</p><p>4. Ist dem Bundesrat bekannt, dass dieser einseitig gefällte Entscheid der SBB, der im Übrigen auf fragliche Art und Weise kommuniziert wurde, die jahrelange Arbeit von drei institutionellen Partnern, nämlich Bund, Kanton (via die für die Invalidenversicherung zuständige Stelle) und Gemeinde (Giubiasco), zunichtemacht?</p><p>5. Welche Alternativen haben die SBB, um den neun Angestellten die Fortsetzung ihrer Ausbildung und ihrer Arbeitsintegration zu ermöglichen?</p><p>6. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass dieser Entscheid der Integrationspolitik widerspricht, die der Bund zur Verbesserung der Situation der Menschen mit Behinderung verfolgt?</p><p>7. Müsste ein bundesnahes Unternehmen wie die SBB nicht Vorbild sein und im Bereich einer besseren Arbeitsintegration der Menschen mit Behinderung mit gutem Beispiel vorangehen?</p><p>8. Wie beurteilt der Bundesrat diesen Entscheid unter dem Blickwinkel der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung?</p>
- Die SBB ergreifen Sparmassnahmen auf dem Buckel der Menschen mit Behinderung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweiz hat verschiedene Massnahmen für eine bessere Integration der Menschen mit Behinderung verabschiedet. Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz, verschiedenen Revisionen des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung und dem neuen Erwachsenenschutzrecht hat sich die Situation der Menschen mit Behinderung in unserem Land merklich verbessert. Die Selbstbestimmung und die Teilnahme der Menschen mit Behinderung werden mit der Integrationspolitik des Sozialstaates sowohl auf nationaler als auch auf kantonaler und kommunaler Ebene zusätzlich gefördert. Umso mehr sollte sich auch ein bundesnahes Unternehmen an diesen Grundsätzen orientieren und mit gutem Beispiel vorangehen und nicht genau das Gegenteil davon tun.</p>
- <p>1. Der Anteil des Billettverkaufs durch Dritte am Gesamtabsatz der SBB ist über die letzten Jahre kontinuierlich gesunken. An den insgesamt 52 Verkaufspunkten Dritter wird weniger als 1 Prozent aller Billette verkauft. Durch die Entwicklung elektronischer Alternativen ist mit einem weiteren Rückgang des Absatzes zu rechnen. Die SBB haben sich deshalb entschlossen, per 1. Januar 2018 den Billettverkauf durch Drittpartner nicht zu verlängern.</p><p>2. Die Aufhebung des Billettverkaufs durch Drittpartner führt gemäss SBB dazu, dass Verkaufsprovisionen von jährlich 5 Millionen Franken nicht mehr bei den Drittpartnern, sondern bei Transportunternehmen (mehrheitlich SBB) anfallen.</p><p>3. Die geplante Auflösung der Zusammenarbeit mit dem Tessiner Verband für die Eingliederung von Menschen mit Handicap ist per 2018 vorgesehen. Der Entscheid der SBB, auf den Billettverkauf durch Dritte zu verzichten, wurde unabhängig vom Sparprogramm Railfit gefällt. Zu Umsatz und Einsparungen an den einzelnen Standorten geben die SBB keine Zahlen bekannt.</p><p>4. Der Betrieb des Schalters in Giubiasco beruht auf einer Vereinbarung der SBB mit der Federazione ticinese integrazione andicap (FTIA). Zur Art und Weise der Kündigung äussert sich der Bundesrat nicht, da dies in die operative Tätigkeit des Unternehmens fällt.</p><p>5. In Bellinzona hat bereits Ende September 2016 ein Gespräch zwischen Vertretern der SBB, den Stationshaltern aus Airolo und Giubiasco sowie der FTIA im Zusammenhang mit dem angekündigten Rückzug der SBB stattgefunden. Insbesondere in Giubiasco wollen die SBB unter Einbezug der FTIA nach Möglichkeiten suchen, die Mitarbeitenden mit einer Behinderung nach Ablauf des Vertrags ab 2018 weiter zu beschäftigen. Für Anfang November 2016 wurde ein Folgetreffen vereinbart.</p><p>6. Die Förderung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen ist ein wichtiges Anliegen, das der Bund mit verschiedenen Massnahmen fördert. Es ist deshalb bedauerlich, wenn solche Initiativen nicht weitergeführt werden. Eine langfristig erfolgreiche Förderung der Integration schliesst jedoch die Möglichkeit ein, veränderten Rahmenbedingungen angemessen Rechnung tragen zu können. Dabei ist ein frühzeitiger Einbezug der involvierten Partner bei sich abzeichnenden Änderungen nötig. Der Bundesrat erwartet, dass bundesnahe Betriebe und auch die SBB bei der Integration von Menschen mit Behinderungen eine hohe Sensibilität zeigen und ihre Verantwortung wahrnehmen.</p><p>7./8. Die bundesnahen Betriebe sind im Rahmen der strategischen Vorgaben des Bundes gehalten, als Arbeitgeber die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Auch darüber hinaus haben ihre Aktivitäten Signalwirkung. Wie sie dieser Rolle im Einzelfall nachkommen, ist Sache der operativen Führung der bundesnahen Betriebe.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die SBB haben entschieden, den Zusammenarbeitsvertrag mit dem Tessiner Verband für die Eingliederung von Menschen mit Handicap (Federazione ticinese integrazione andicap) per 31. Dezember 2017 nicht mehr zu erneuern. Der Verband bietet heute - u. a. für die Gemeinde Giubiasco - Dienste in Zusammenhang mit den Transportleistungen am Bahnhof von Giubiasco an. Dieses Projekt bietet neun Personen mit Behinderung die Möglichkeit, eine Ausbildung zu absolvieren und einer Arbeit nachzugehen. Dieser Schalter - einzigartig in seiner Art - ist ein konkretes Beispiel für die Umsetzung der Politik des Bundesrates zur besseren Integration von Personen mit Behinderung in der Arbeitswelt; gleichzeitig ist er für Menschen mit Behinderung eine nicht zu unterschätzende Ausbildungseinrichtung und Möglichkeit, einer Arbeit nachzugehen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Welche Gründe haben die SBB zur Schliessung des Schalters veranlasst?</p><p>2. Mit welchen Einsparungen wird aufgrund dieses Entscheids gerechnet?</p><p>3. Welchen prozentualen Anteil am gesamten von den SBB für 2017 beschlossenen Sparpaket macht die Schliessung des Schalters aus?</p><p>4. Ist dem Bundesrat bekannt, dass dieser einseitig gefällte Entscheid der SBB, der im Übrigen auf fragliche Art und Weise kommuniziert wurde, die jahrelange Arbeit von drei institutionellen Partnern, nämlich Bund, Kanton (via die für die Invalidenversicherung zuständige Stelle) und Gemeinde (Giubiasco), zunichtemacht?</p><p>5. Welche Alternativen haben die SBB, um den neun Angestellten die Fortsetzung ihrer Ausbildung und ihrer Arbeitsintegration zu ermöglichen?</p><p>6. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass dieser Entscheid der Integrationspolitik widerspricht, die der Bund zur Verbesserung der Situation der Menschen mit Behinderung verfolgt?</p><p>7. Müsste ein bundesnahes Unternehmen wie die SBB nicht Vorbild sein und im Bereich einer besseren Arbeitsintegration der Menschen mit Behinderung mit gutem Beispiel vorangehen?</p><p>8. Wie beurteilt der Bundesrat diesen Entscheid unter dem Blickwinkel der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung?</p>
- Die SBB ergreifen Sparmassnahmen auf dem Buckel der Menschen mit Behinderung
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