Stopp der Prämienexplosion

ShortId
16.3648
Id
20163648
Updated
28.07.2023 05:15
Language
de
Title
Stopp der Prämienexplosion
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Wie in seiner Stellungnahme vom 31. August 2016 zu den Motionen Maury Pasquier 16.3494 und der SP-Fraktion 16.3498, "Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Höchstens 10 Prozent des Haushaltbudgets!", erwähnt, hat der Bundesrat in seiner Botschaft über die Revision zur Krankenversicherung vom 6. November 1991 festgehalten, dass es die Kantone sein werden, die bestimmen, ab welchem als Prozentsatz des steuerbaren Einkommens definierten Grenzbetrag sie die Prämien verbilligen. Aufgrund seiner Schätzung gelangte er damals zum Ergebnis, dass die Kantone diesen Grenzbetrag bei 8 Prozent des steuerbaren Einkommens festlegen können (BBl 1992 I 225, 226).</p><p>Am 25. Mai 2016 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019. Unter anderem soll der Beitrag des Bundes an die Prämienverbilligung von 7,5 auf 7,3 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung reduziert werden. Die Senkung soll indessen weder zu einer allgemeinen Reduktion der Prämienverbilligungen noch zu einer reinen Lastenverschiebung zu den Kantonen führen. Der Bundesrat treibt neben dem Stabilisierungsprogramm eine Reform des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung voran. Dort sind Massnahmen vorgesehen, mit denen unerwünschte Schwelleneffekte reduziert werden sollen. Durch diese neuen Regelungen sollen die Kantone bei der Prämienverbilligung für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen entlastet werden. An dieser Entlastung soll auch der Bund teilhaben, indem der Bundesbeitrag an der Prämienverbilligung gesenkt wird.</p><p>2. Die Unternehmenssteuerreform III belässt den Kantonen bei der Ausgestaltung der einzelnen Reformelemente, insbesondere allfälliger kantonaler Gewinnsteuersenkungen, beträchtlichen Handlungsspielraum, dies aufgrund der durch die Verfassung vorgesehenen Steuerautonomie. Die Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung und der Eidgenössischen Finanzverwaltung zu den finanziellen Auswirkungen der im Juni 2016 vom Parlament beschlossenen Reform zeigen, dass mit finanziellen Einbussen bei den Kantonen gerechnet werden muss. Der Bund wird die von den Kantonen beabsichtigten Gewinnsteuersenkungen mittragen, indem er den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von heute 17,0 auf künftig 21,2 Prozent erhöht. Er kann nicht abschätzen, ob und in welchem Umfang die Kantone Mindererträge bei ihren Ausgaben für die Prämienverbilligung ausgleichen werden.</p><p>3. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu den in Ziffer 1 bereits genannten Motionen ausgeführt hat, lehnten es die eidgenössischen Räte bei der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) ab, ein verbindliches Sozialziel für die Prämienverbilligung festzulegen. Die NFA gewährt den Kantonen einen grossen Handlungsspielraum in der Frage, wie hoch die Prämienverbilligung zugunsten der Versicherten in ihrem Kantonsgebiet ausfallen soll und welche Versichertenkreise davon profitieren sollen. Die geltende Regelung ist insofern sinnvoll, als zwischen Prämienverbilligungen, Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe sowie der kantonalen Steuerpolitik ein enger sachlicher Zusammenhang besteht. Damit ist es den Kantonen möglich, diese weitgehend in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Bereiche optimal aufeinander abzustimmen. Eine Änderung dieser Regelung ist daher zurzeit nicht angezeigt.</p><p>Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag der Kommission für Gesundheit und soziale Sicherheit des Nationalrates, die Kantone zu verpflichten, für untere und mittlere Einkommen die Prämien der Kinder um mindestens 80 Prozent und die Prämien der jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent zu verbilligen (siehe seine Stellungnahme vom 12. Oktober 2016 zu den parlamentarischen Initiativen Humbel 10.407 und Rossini 13.477, BBl 2016 7943). Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Rechsteiner Paul 15.3783, "Krankenkassenprämien. Verbesserungen bei den Prämienverbilligungen", erklärt hat, wird er die Entwicklung der Prämienverbilligung und deren sozialpolitische Wirksamkeit in den einzelnen Kantonen auch mittels Statistiken zu den Kantonsanteilen beobachten. Eine über die Jahre grösser werdende Differenz zwischen dem Bundesanteil und dem Kantonsanteil, wie dies in den letzten Jahren beobachtet werden konnte, ist für den Bundesrat nicht wünschbar.</p><p>4. Der Bundesrat hat im Rahmen seiner Strategie Gesundheit 2020 bereits eine Reihe von Massnahmen eingeleitet und umgesetzt, welche die Gesundheitskosten um mehrere Hundert Millionen Franken pro Jahr gesenkt haben. Neue Massnahmen sind eingeleitet, die in den kommenden Jahren weitere spürbare Einsparungen bringen werden. So sollen die Preise der kassenpflichtigen Arzneimittel durch Anpassung des Vertriebsanteils gesenkt werden. Bei den Generikapreisen soll die Einführung eines Referenzpreissystems zu weiteren Einsparungen führen. Weiter sollen die Höchstvergütungsbeträge für medizinische Mittel und Gegenstände angepasst und soll die Vergütung von Analyseleistungen überprüft werden. Darüber hinaus werden medizinische Behandlungen und Eingriffe künftig vermehrt darauf hin überprüft, ob sie wirksam sind.</p><p>Neben den Preis- sind aber auch die Mengeneffekte von Bedeutung. Daher wird das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) Modelle analysieren, die in anderen europäischen Ländern zur Steuerung des Mengenwachstums eingesetzt werden. Im Vordergrund stehen dabei Deutschland und die Niederlande. Überprüft werden beispielsweise Instrumente zur Steuerung von Budgets oder der Menge der zu erbringenden Leistungen. Unterstützt wird das EDI bei diesen Arbeiten von einer internationalen Expertengruppe. Ein Potenzial zur Erhöhung der Effizienz im Gesundheitswesen verspricht sich der Bundesrat auch von neuen Reformansätzen, wie zum Beispiel der einheitlichen Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen. Die Kompetenzen im Gesundheitswesen liegen jedoch nicht nur beim Bund, sondern sind zwischen dem Bund, den Kantonen und weiteren Akteuren aufgeteilt. Um das Kostenwachstum wirksam einzudämmen, müssen alle Akteure ihre Verantwortung wahrnehmen und Massnahmen in ihrem Verantwortungsbereich umsetzen.</p><p>5. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 3. Juni 2016 zur Motion der FDP-Liberalen Fraktion 16.3112, "Krankenversicherung. Mindestfranchise in der Krankenversicherung endlich anpassen", ausführt, will er gewisse Fragen zu den Franchisen im Rahmen des Postulates Schmid-Federer 13.3250, "Auswirkung der Franchise auf die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen", prüfen. Diese Arbeiten sollten im Sommer 2017 abgeschlossen sein. Der Bundesrat will das Ergebnis dieser Arbeiten abwarten, bevor er weitere Studien durchführt.</p><p>6. Mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, welche durch Kopfprämien finanziert wird, und dem sozialpolitischen Korrektiv, den Prämienverbilligungen, ist eine gewisse Solidarität zwischen Gesunden und Kranken sowie zwischen Armen und Reichen gewährleistet. Dieses System hat sich bewährt. Der Bundesrat erachtet diese erreichten Solidaritäten als wichtigen Pfeiler der sozialen Krankenversicherung, den er nicht schwächen will. Er sieht keine Notwendigkeit, von diesen Grundlagen des KVG abzuweichen. Wenn die Ergebnisse der in Ziffer 5 erwähnten Arbeiten vorliegen, wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen im Bereich der Kostenbeteiligungen entscheiden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Auch dieses Jahr werden die Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) voraussichtlich überdurchschnittlich stark ansteigen. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Die jüngsten Berichte der Verwaltung zeigen klar: Die Prämienbelastung ist zwischen 2010 und 2014 um 10 bis 12 Prozent angestiegen. Die Prämien machen in gewissen Kantonen sogar mehr als 20 Prozent des Einkommens aus. Der Bundesrat verfolgt ein Ziel von 8 Prozent. In seinem Stabilisierungsprogramm für die Jahre 2017-2019 will er jedoch bei der individuellen Prämienverbilligung jährlich mehr als 70 Millionen Franken einsparen. Wie erklärt der Bundesrat diesen Widerspruch?</p><p>2. Aufgrund der Unternehmenssteuerreform III werden den Kantonen voraussichtlich finanzielle Ressourcen für das Budget der individuellen Prämienverbilligung fehlen. Wie viele Mittel werden fehlen?</p><p>3. Die Mittel, welche die Kantone für die individuelle Prämienverbilligung einsetzen, verzeichnen seit 2010 nicht mehr die gleiche Entwicklung wie die Prämien; sie weisen einen Rückstand von etwa 20 Prozent auf. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die Vorgaben für die Kantone verschärft werden müssen?</p><p>4. Die Strategie Gesundheit 2020 sieht eine Reihe von Massnahmen zur Dämpfung des Kosten- und des Prämienanstiegs vor, namentlich im Bereich der Steuerung, der Qualität oder der Prävention. Einige dieser Massnahmen wurden allerdings vom Parlament abgelehnt oder sind auf dem besten Weg dazu. Welche anderen Massnahmen zieht der Bundesrat in Betracht, um die Prämienerhöhung einzudämmen?</p><p>5. Mit der Entwicklung der Prämien tritt die Problematik des Verzichts auf medizinische Leistungen in den Vordergrund. Wäre der Bundesrat bereit, eine Studie durchzuführen, um das Ausmass dieser Problematik auf nationaler Ebene zu untersuchen? Wäre er auch dazu bereit, Lösungen aufzuzeigen, um jeder und jedem den Zugang zu den Grundleistungen zu ermöglichen und damit dem Sinn und Zweck des KVG zu entsprechen? </p><p>6. Eine kürzlich durchgeführte Umfrage von Bonus.ch kommt zum ernüchternden Ergebnis, dass sich fast 30 Prozent der Versicherten die Abschaffung der obligatorischen Krankenversicherung wünschen. Glaubt der Bundesrat nicht, dass das im KVG verankerte Solidaritätsprinzip bedroht ist? Wäre er bereit, über eine Änderung des auf der Kopfprämie beruhenden Systems nachzudenken?</p>
  • Stopp der Prämienexplosion
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Wie in seiner Stellungnahme vom 31. August 2016 zu den Motionen Maury Pasquier 16.3494 und der SP-Fraktion 16.3498, "Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Höchstens 10 Prozent des Haushaltbudgets!", erwähnt, hat der Bundesrat in seiner Botschaft über die Revision zur Krankenversicherung vom 6. November 1991 festgehalten, dass es die Kantone sein werden, die bestimmen, ab welchem als Prozentsatz des steuerbaren Einkommens definierten Grenzbetrag sie die Prämien verbilligen. Aufgrund seiner Schätzung gelangte er damals zum Ergebnis, dass die Kantone diesen Grenzbetrag bei 8 Prozent des steuerbaren Einkommens festlegen können (BBl 1992 I 225, 226).</p><p>Am 25. Mai 2016 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019. Unter anderem soll der Beitrag des Bundes an die Prämienverbilligung von 7,5 auf 7,3 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung reduziert werden. Die Senkung soll indessen weder zu einer allgemeinen Reduktion der Prämienverbilligungen noch zu einer reinen Lastenverschiebung zu den Kantonen führen. Der Bundesrat treibt neben dem Stabilisierungsprogramm eine Reform des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung voran. Dort sind Massnahmen vorgesehen, mit denen unerwünschte Schwelleneffekte reduziert werden sollen. Durch diese neuen Regelungen sollen die Kantone bei der Prämienverbilligung für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen entlastet werden. An dieser Entlastung soll auch der Bund teilhaben, indem der Bundesbeitrag an der Prämienverbilligung gesenkt wird.</p><p>2. Die Unternehmenssteuerreform III belässt den Kantonen bei der Ausgestaltung der einzelnen Reformelemente, insbesondere allfälliger kantonaler Gewinnsteuersenkungen, beträchtlichen Handlungsspielraum, dies aufgrund der durch die Verfassung vorgesehenen Steuerautonomie. Die Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung und der Eidgenössischen Finanzverwaltung zu den finanziellen Auswirkungen der im Juni 2016 vom Parlament beschlossenen Reform zeigen, dass mit finanziellen Einbussen bei den Kantonen gerechnet werden muss. Der Bund wird die von den Kantonen beabsichtigten Gewinnsteuersenkungen mittragen, indem er den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von heute 17,0 auf künftig 21,2 Prozent erhöht. Er kann nicht abschätzen, ob und in welchem Umfang die Kantone Mindererträge bei ihren Ausgaben für die Prämienverbilligung ausgleichen werden.</p><p>3. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu den in Ziffer 1 bereits genannten Motionen ausgeführt hat, lehnten es die eidgenössischen Räte bei der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) ab, ein verbindliches Sozialziel für die Prämienverbilligung festzulegen. Die NFA gewährt den Kantonen einen grossen Handlungsspielraum in der Frage, wie hoch die Prämienverbilligung zugunsten der Versicherten in ihrem Kantonsgebiet ausfallen soll und welche Versichertenkreise davon profitieren sollen. Die geltende Regelung ist insofern sinnvoll, als zwischen Prämienverbilligungen, Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe sowie der kantonalen Steuerpolitik ein enger sachlicher Zusammenhang besteht. Damit ist es den Kantonen möglich, diese weitgehend in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Bereiche optimal aufeinander abzustimmen. Eine Änderung dieser Regelung ist daher zurzeit nicht angezeigt.</p><p>Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag der Kommission für Gesundheit und soziale Sicherheit des Nationalrates, die Kantone zu verpflichten, für untere und mittlere Einkommen die Prämien der Kinder um mindestens 80 Prozent und die Prämien der jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent zu verbilligen (siehe seine Stellungnahme vom 12. Oktober 2016 zu den parlamentarischen Initiativen Humbel 10.407 und Rossini 13.477, BBl 2016 7943). Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Rechsteiner Paul 15.3783, "Krankenkassenprämien. Verbesserungen bei den Prämienverbilligungen", erklärt hat, wird er die Entwicklung der Prämienverbilligung und deren sozialpolitische Wirksamkeit in den einzelnen Kantonen auch mittels Statistiken zu den Kantonsanteilen beobachten. Eine über die Jahre grösser werdende Differenz zwischen dem Bundesanteil und dem Kantonsanteil, wie dies in den letzten Jahren beobachtet werden konnte, ist für den Bundesrat nicht wünschbar.</p><p>4. Der Bundesrat hat im Rahmen seiner Strategie Gesundheit 2020 bereits eine Reihe von Massnahmen eingeleitet und umgesetzt, welche die Gesundheitskosten um mehrere Hundert Millionen Franken pro Jahr gesenkt haben. Neue Massnahmen sind eingeleitet, die in den kommenden Jahren weitere spürbare Einsparungen bringen werden. So sollen die Preise der kassenpflichtigen Arzneimittel durch Anpassung des Vertriebsanteils gesenkt werden. Bei den Generikapreisen soll die Einführung eines Referenzpreissystems zu weiteren Einsparungen führen. Weiter sollen die Höchstvergütungsbeträge für medizinische Mittel und Gegenstände angepasst und soll die Vergütung von Analyseleistungen überprüft werden. Darüber hinaus werden medizinische Behandlungen und Eingriffe künftig vermehrt darauf hin überprüft, ob sie wirksam sind.</p><p>Neben den Preis- sind aber auch die Mengeneffekte von Bedeutung. Daher wird das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) Modelle analysieren, die in anderen europäischen Ländern zur Steuerung des Mengenwachstums eingesetzt werden. Im Vordergrund stehen dabei Deutschland und die Niederlande. Überprüft werden beispielsweise Instrumente zur Steuerung von Budgets oder der Menge der zu erbringenden Leistungen. Unterstützt wird das EDI bei diesen Arbeiten von einer internationalen Expertengruppe. Ein Potenzial zur Erhöhung der Effizienz im Gesundheitswesen verspricht sich der Bundesrat auch von neuen Reformansätzen, wie zum Beispiel der einheitlichen Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen. Die Kompetenzen im Gesundheitswesen liegen jedoch nicht nur beim Bund, sondern sind zwischen dem Bund, den Kantonen und weiteren Akteuren aufgeteilt. Um das Kostenwachstum wirksam einzudämmen, müssen alle Akteure ihre Verantwortung wahrnehmen und Massnahmen in ihrem Verantwortungsbereich umsetzen.</p><p>5. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 3. Juni 2016 zur Motion der FDP-Liberalen Fraktion 16.3112, "Krankenversicherung. Mindestfranchise in der Krankenversicherung endlich anpassen", ausführt, will er gewisse Fragen zu den Franchisen im Rahmen des Postulates Schmid-Federer 13.3250, "Auswirkung der Franchise auf die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen", prüfen. Diese Arbeiten sollten im Sommer 2017 abgeschlossen sein. Der Bundesrat will das Ergebnis dieser Arbeiten abwarten, bevor er weitere Studien durchführt.</p><p>6. Mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, welche durch Kopfprämien finanziert wird, und dem sozialpolitischen Korrektiv, den Prämienverbilligungen, ist eine gewisse Solidarität zwischen Gesunden und Kranken sowie zwischen Armen und Reichen gewährleistet. Dieses System hat sich bewährt. Der Bundesrat erachtet diese erreichten Solidaritäten als wichtigen Pfeiler der sozialen Krankenversicherung, den er nicht schwächen will. Er sieht keine Notwendigkeit, von diesen Grundlagen des KVG abzuweichen. Wenn die Ergebnisse der in Ziffer 5 erwähnten Arbeiten vorliegen, wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen im Bereich der Kostenbeteiligungen entscheiden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Auch dieses Jahr werden die Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) voraussichtlich überdurchschnittlich stark ansteigen. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Die jüngsten Berichte der Verwaltung zeigen klar: Die Prämienbelastung ist zwischen 2010 und 2014 um 10 bis 12 Prozent angestiegen. Die Prämien machen in gewissen Kantonen sogar mehr als 20 Prozent des Einkommens aus. Der Bundesrat verfolgt ein Ziel von 8 Prozent. In seinem Stabilisierungsprogramm für die Jahre 2017-2019 will er jedoch bei der individuellen Prämienverbilligung jährlich mehr als 70 Millionen Franken einsparen. Wie erklärt der Bundesrat diesen Widerspruch?</p><p>2. Aufgrund der Unternehmenssteuerreform III werden den Kantonen voraussichtlich finanzielle Ressourcen für das Budget der individuellen Prämienverbilligung fehlen. Wie viele Mittel werden fehlen?</p><p>3. Die Mittel, welche die Kantone für die individuelle Prämienverbilligung einsetzen, verzeichnen seit 2010 nicht mehr die gleiche Entwicklung wie die Prämien; sie weisen einen Rückstand von etwa 20 Prozent auf. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die Vorgaben für die Kantone verschärft werden müssen?</p><p>4. Die Strategie Gesundheit 2020 sieht eine Reihe von Massnahmen zur Dämpfung des Kosten- und des Prämienanstiegs vor, namentlich im Bereich der Steuerung, der Qualität oder der Prävention. Einige dieser Massnahmen wurden allerdings vom Parlament abgelehnt oder sind auf dem besten Weg dazu. Welche anderen Massnahmen zieht der Bundesrat in Betracht, um die Prämienerhöhung einzudämmen?</p><p>5. Mit der Entwicklung der Prämien tritt die Problematik des Verzichts auf medizinische Leistungen in den Vordergrund. Wäre der Bundesrat bereit, eine Studie durchzuführen, um das Ausmass dieser Problematik auf nationaler Ebene zu untersuchen? Wäre er auch dazu bereit, Lösungen aufzuzeigen, um jeder und jedem den Zugang zu den Grundleistungen zu ermöglichen und damit dem Sinn und Zweck des KVG zu entsprechen? </p><p>6. Eine kürzlich durchgeführte Umfrage von Bonus.ch kommt zum ernüchternden Ergebnis, dass sich fast 30 Prozent der Versicherten die Abschaffung der obligatorischen Krankenversicherung wünschen. Glaubt der Bundesrat nicht, dass das im KVG verankerte Solidaritätsprinzip bedroht ist? Wäre er bereit, über eine Änderung des auf der Kopfprämie beruhenden Systems nachzudenken?</p>
    • Stopp der Prämienexplosion

Back to List