Werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für das Mobility-Pricing aufkommen müssen?

ShortId
16.3654
Id
20163654
Updated
28.07.2023 05:10
Language
de
Title
Werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für das Mobility-Pricing aufkommen müssen?
AdditionalIndexing
44;48;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Verkehr wächst seit Jahren und wird gemäss den "Verkehrsperspektiven 2040" des Bundesamtes für Raumentwicklung auch weiterhin wachsen. Dadurch kommt es in den Spitzenzeiten an verschiedenen Orten zu Engpässen. In der übrigen Zeit sind Strasse und Schiene jedoch weniger stark ausgelastet. Der Bund prüft deshalb ergänzend zu Ausbauten, wie die bestehende Infrastruktur gleichmässiger ausgelastet werden kann. Eine Möglichkeit bietet Mobility-Pricing.</p><p>Am 29. Juni 2016 hat der Bundesrat demzufolge den Konzeptbericht Mobility-Pricing gutgeheissen und veröffentlicht (<a href="http://www.uvek.admin.ch">www.uvek.admin.ch</a> &gt; Verkehr &gt; Mobility Pricing). Gleichzeitig hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, nach Gesprächen mit den zuständigen parlamentarischen Kommissionen und Vertretern der interessierten Gebiete die Durchführung von Pilotversuchen zu prüfen, die rechtlichen Grundlagen für Pilotversuche zu klären und ihm bis Ende Juni 2017 über die Ergebnisse dieser Abklärungen zu berichten. Erst mit zeitlich befristeten, verkehrsträgerübergreifenden Pilotversuchen könnten anschliessend Erfahrungen gesammelt und offene Fragen, wie Mobility-Pricing u. a. sozialverträglich ausgestaltet werden könnte, geklärt werden.</p><p>In Anbetracht des aktuellen Projektstandes lassen sich die gestellten Fragen noch nicht beantworten. Dem Konzeptbericht des Bundesrates liegen aber mehrere Grundprinzipien zugrunde, namentlich auch eine sozialpolitisch verträgliche Ausgestaltung (vgl. Ziff. 7.7 des Konzeptberichtes). Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, Mobility-Pricing tariflich so auszugestalten, dass Mobilität weiterhin für alle Nutzer erschwinglich bleibt. Neben Mobility-Pricing sind auch weitere Massnahmen erforderlich, um die Herausforderungen auf Strasse und Schiene langfristig zu meistern. Dazu gehören beispielsweise flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitsmodelle, angepasste Unterrichtszeiten oder Fahrgemeinschaften (vgl. Ziff. 7.1 des Konzeptberichtes). Der Bundesrat wird die Wirtschaft und die Arbeitgeber dazu ermuntern, das vorhandene Potenzial besser auszuschöpfen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich stelle folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Hat er die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei seinen Überlegungen zum Mobility-Pricing berücksichtigt?</p><p>2. Der Arbeitgeber legt die Arbeitszeiten fest, und die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer muss die Fahrtkosten vom Wohn- zum Arbeitsort in der Regel selber bezahlen. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Fahrtkosten derjenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer höher ausfallen werden, die keine andere Wahl haben, als zu Stosszeiten zu pendeln?</p><p>3. Welche Lösungen empfiehlt er dafür? Werden diese schon im Rahmen der Pilotprojekte umgesetzt?</p><p>4. Unterstützt er den Vorschlag eines Rechts auf Arbeitszeiten, die kein Pendeln zu Stosszeiten voraussetzen?</p><p>5. Unterstützt er den Vorschlag eines Rechts auf Telearbeit?</p><p>6. Unterstützt er den Vorschlag einer Verpflichtung für den Arbeitgeber, die entstehenden Zusatzkosten zu begleichen, wenn dieser Arbeitszeiten vorschreibt, die zu höheren Fahrtkosten führen?</p><p>7. Arbeitgeber haben manchmal aus einem zwingenden (z. B. technischen oder wirtschaftlichen) Grund keine andere Wahl, als ihre Angestellten zu Arbeitszeiten zu beschäftigen, die ein Pendeln zu Stosszeiten voraussetzen, oder Telearbeit ist in ihrem Unternehmen unmöglich. Welche Lösungen sieht der Bundesrat für die Angestellten dieser Arbeitgeber vor?</p><p>8. Sieht der Bundesrat Ausgleichszahlungen für diejenigen Personen vor, die im Sinne von Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe f des Arbeitslosenversicherungsgesetzes gezwungen sind, eine Arbeit anzunehmen, die einen Arbeitsweg von mehr als zwei Stunden und somit ein Pendeln während der Stosszeiten notwendig macht?</p><p>9. Was sieht der Bundesrat für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor, die sich aufgrund familiärer Verpflichtungen (z. B. wegen der Schulzeiten) keine flexiblen Arbeitszeiten einrichten können oder gezwungen sind, während der Stosszeiten zu pendeln?</p><p>10. Was sieht der Bundesrat vor, um zu verhindern, dass sich die von ihm gewünschte "Flexibilisierung der Arbeitszeitmodelle" nicht zum Nachteil der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entwickelt, z. B. indem ihre Arbeitstage verlängert werden, Überstunden entstehen, die weder bezahlt noch kompensiert werden, die Vereinbarkeit mit familiären Verpflichtungen komplizierter wird oder der Arbeitsstress erhöht wird?</p><p>11. Wird der Bundesrat die Sozialpartner in das Projekt Mobility-Pricing mit einbeziehen?</p><p>12. Sieht der Bundesrat allgemein soziale Ausgleichslösungen vor, um die Zusatzkosten des Mobility-Pricings bei Personen mit tiefem Einkommen zu kompensieren? Wenn nein, warum nicht?</p>
  • Werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für das Mobility-Pricing aufkommen müssen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Verkehr wächst seit Jahren und wird gemäss den "Verkehrsperspektiven 2040" des Bundesamtes für Raumentwicklung auch weiterhin wachsen. Dadurch kommt es in den Spitzenzeiten an verschiedenen Orten zu Engpässen. In der übrigen Zeit sind Strasse und Schiene jedoch weniger stark ausgelastet. Der Bund prüft deshalb ergänzend zu Ausbauten, wie die bestehende Infrastruktur gleichmässiger ausgelastet werden kann. Eine Möglichkeit bietet Mobility-Pricing.</p><p>Am 29. Juni 2016 hat der Bundesrat demzufolge den Konzeptbericht Mobility-Pricing gutgeheissen und veröffentlicht (<a href="http://www.uvek.admin.ch">www.uvek.admin.ch</a> &gt; Verkehr &gt; Mobility Pricing). Gleichzeitig hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, nach Gesprächen mit den zuständigen parlamentarischen Kommissionen und Vertretern der interessierten Gebiete die Durchführung von Pilotversuchen zu prüfen, die rechtlichen Grundlagen für Pilotversuche zu klären und ihm bis Ende Juni 2017 über die Ergebnisse dieser Abklärungen zu berichten. Erst mit zeitlich befristeten, verkehrsträgerübergreifenden Pilotversuchen könnten anschliessend Erfahrungen gesammelt und offene Fragen, wie Mobility-Pricing u. a. sozialverträglich ausgestaltet werden könnte, geklärt werden.</p><p>In Anbetracht des aktuellen Projektstandes lassen sich die gestellten Fragen noch nicht beantworten. Dem Konzeptbericht des Bundesrates liegen aber mehrere Grundprinzipien zugrunde, namentlich auch eine sozialpolitisch verträgliche Ausgestaltung (vgl. Ziff. 7.7 des Konzeptberichtes). Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, Mobility-Pricing tariflich so auszugestalten, dass Mobilität weiterhin für alle Nutzer erschwinglich bleibt. Neben Mobility-Pricing sind auch weitere Massnahmen erforderlich, um die Herausforderungen auf Strasse und Schiene langfristig zu meistern. Dazu gehören beispielsweise flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitsmodelle, angepasste Unterrichtszeiten oder Fahrgemeinschaften (vgl. Ziff. 7.1 des Konzeptberichtes). Der Bundesrat wird die Wirtschaft und die Arbeitgeber dazu ermuntern, das vorhandene Potenzial besser auszuschöpfen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich stelle folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Hat er die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei seinen Überlegungen zum Mobility-Pricing berücksichtigt?</p><p>2. Der Arbeitgeber legt die Arbeitszeiten fest, und die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer muss die Fahrtkosten vom Wohn- zum Arbeitsort in der Regel selber bezahlen. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Fahrtkosten derjenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer höher ausfallen werden, die keine andere Wahl haben, als zu Stosszeiten zu pendeln?</p><p>3. Welche Lösungen empfiehlt er dafür? Werden diese schon im Rahmen der Pilotprojekte umgesetzt?</p><p>4. Unterstützt er den Vorschlag eines Rechts auf Arbeitszeiten, die kein Pendeln zu Stosszeiten voraussetzen?</p><p>5. Unterstützt er den Vorschlag eines Rechts auf Telearbeit?</p><p>6. Unterstützt er den Vorschlag einer Verpflichtung für den Arbeitgeber, die entstehenden Zusatzkosten zu begleichen, wenn dieser Arbeitszeiten vorschreibt, die zu höheren Fahrtkosten führen?</p><p>7. Arbeitgeber haben manchmal aus einem zwingenden (z. B. technischen oder wirtschaftlichen) Grund keine andere Wahl, als ihre Angestellten zu Arbeitszeiten zu beschäftigen, die ein Pendeln zu Stosszeiten voraussetzen, oder Telearbeit ist in ihrem Unternehmen unmöglich. Welche Lösungen sieht der Bundesrat für die Angestellten dieser Arbeitgeber vor?</p><p>8. Sieht der Bundesrat Ausgleichszahlungen für diejenigen Personen vor, die im Sinne von Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe f des Arbeitslosenversicherungsgesetzes gezwungen sind, eine Arbeit anzunehmen, die einen Arbeitsweg von mehr als zwei Stunden und somit ein Pendeln während der Stosszeiten notwendig macht?</p><p>9. Was sieht der Bundesrat für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor, die sich aufgrund familiärer Verpflichtungen (z. B. wegen der Schulzeiten) keine flexiblen Arbeitszeiten einrichten können oder gezwungen sind, während der Stosszeiten zu pendeln?</p><p>10. Was sieht der Bundesrat vor, um zu verhindern, dass sich die von ihm gewünschte "Flexibilisierung der Arbeitszeitmodelle" nicht zum Nachteil der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entwickelt, z. B. indem ihre Arbeitstage verlängert werden, Überstunden entstehen, die weder bezahlt noch kompensiert werden, die Vereinbarkeit mit familiären Verpflichtungen komplizierter wird oder der Arbeitsstress erhöht wird?</p><p>11. Wird der Bundesrat die Sozialpartner in das Projekt Mobility-Pricing mit einbeziehen?</p><p>12. Sieht der Bundesrat allgemein soziale Ausgleichslösungen vor, um die Zusatzkosten des Mobility-Pricings bei Personen mit tiefem Einkommen zu kompensieren? Wenn nein, warum nicht?</p>
    • Werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für das Mobility-Pricing aufkommen müssen?

Back to List