Zwangsheiraten in der Schweiz

ShortId
16.3655
Id
20163655
Updated
14.11.2025 08:34
Language
de
Title
Zwangsheiraten in der Schweiz
AdditionalIndexing
2811;1211;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat beobachtet die Entwicklung und insbesondere das Thema der Zwangsheirat von minderjährigen Asylsuchenden aus Staaten, in denen dieses Phänomen bekannt ist, aufmerksam.</p><p>1. Gemäss verschiedenen Organisationen bestehen Anzeichen, dass Zwangsheiraten von Minderjährigen in der Schweiz in jüngster Zeit zugenommen haben. So hat die Fachstelle Zwangsheirat in den ersten zehn Monaten dieses Jahres Kenntnis von 42 Fällen erhalten, in denen Kinder von weniger als 16 Jahren Opfer von erzwungenen Ehen oder Verlobungen sind. Zudem verzeichnete sie 113 Meldungen zu Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren. Der Bund verfügt jedoch über keine Statistiken diesbezüglich. Es ist nicht möglich, die Zahl der Zwangsheiraten von Minderjährigen im Asylbereich zu bestimmen. Es lässt sich somit auch nicht sagen, ob diese Personen aus den in der Interpellation genannten Ländern stammen.</p><p>Schätzungen zu Zwangsheiraten in der Schweiz wurden in einem entsprechenden Bericht des Bundesrates vom 14. September 2012 präsentiert. Für die Jahre 2009 und 2010 wird die Zahl der Personen, die unter Druck gesetzt wurden, gegen ihren Willen eine Heirat einzugehen, auf 348 Personen geschätzt. Die Zahl der Personen, die zum Verzicht auf eine Liebesbeziehung gezwungen wurden, wird mit 384 beziffert. Ausserdem geht die Studie davon aus, dass 659 Personen gezwungen wurden, verheiratet zu bleiben.</p><p>Das Staatssekretariat für Migration hat 2013 eine Machbarkeitsstudie für ein Monitoring zu Zwangsheirat in der Schweiz in Auftrag gegeben. Diese hat gezeigt, dass ein Monitoring keine repräsentativen Ergebnisse bringen würde. Auf den Aufbau eines finanziell und administrativ aufwendigen Monitorings wurde daher verzichtet.</p><p>2. Gemäss dem genannten Bericht des Bundesrates liegt der Zwang durch das familiäre Umfeld hauptsächlich darin begründet, dass die betroffene Person jemanden heiraten soll, der gleicher ethnischer, nationaler oder religiöser Herkunft ist.</p><p>3. Die Schweiz hat ein neues Gesetz zur wirksameren Bekämpfung von Zwangsheiraten (Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten) eingeführt, das seit 2013 in Kraft ist. Dieses sieht unter anderem eine Strafnorm vor, die Zwangsheiraten explizit nennt und ermöglicht, diese stärker zu bestrafen (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren statt wie bisher drei Jahren, Art. 181a StGB), sowie Bestimmungen in verschiedenen Gesetzen (IPRG, ZGB, PartG, AsylG, AuG), welche die Annullierung von Zwangsheiraten und Minderjährigenehen bezwecken. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik wurden in der Schweiz im Jahr 2013 zwei Anzeigen wegen Zwangsheirat eingereicht; im Jahr 2014 waren es drei und im Jahr 2015 dreizehn. Bisher haben lediglich zwei Verfahren zu einer rechtskräftigen Verurteilung geführt. Der Bund verfügt über keine vergleichbaren Daten im Bereich des Zivilrechts.</p><p>Um diese gesetzgeberischen Massnahmen zu ergänzen, hat der Bundesrat im Jahr 2012 das Bundesprogramm Bekämpfung Zwangsheiraten eingeführt, wofür der Bund zwei Millionen Franken einsetzt. Das Programm läuft über fünf Jahre (2013-2017) und umfasst die Bereiche Prävention, Betreuung/Beratung, Schutz und Ausbildung. Der Bundesrat wird Mitte 2017 einen Evaluationsbericht über die getroffenen Massnahmen veröffentlichen.</p><p>In diesem Bereich ist die Schweiz auch aussenpolitisch aktiv. Sie setzt sich namentlich bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen, im Menschenrechtsrat und in der Kommission für den Status der Frauen ein, um die Rechte von Frauen und Mädchen zu stärken.</p><p>4. Gemäss dem Bericht des Bundesrates vom 14. September 2012 haben Personen, die in der Schweiz unter Zwang stehen zu heiraten, folgendes soziodemografisches Profil: Es handelt sich hauptsächlich um junge Frauen zwischen 18 und 25 Jahren, die vor allem aus den Balkanländern, der Türkei und Sri Lanka stammen.</p><p>91 Prozent der Personen, die bei der Fachstelle Zwangsheirat Rat gesucht haben, sind in der Schweiz geboren oder hier aufgewachsen (interne Erhebung der Fachstelle Zwangsheirat für 2015). Die Problematik der Zwangsheirat lässt sich somit nicht ausschliesslich mit der neuen Zuwanderung und den in der Interpellation genannten Gemeinschaften in Verbindung bringen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Trotz der Verschärfung der Massnahmen, die 2012 vom Parlament verabschiedet wurde, sind 2016 offensichtlich bereits mehr als 100 Fälle von Zwangsheiraten registriert worden; 2015 waren es weniger als 60. In einer grossen Zahl von Fällen handelt es sich um Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Gemäss meinen Informationen kommen die meisten minderjährigen Verheirateten aus eritreischen, somalischen, irakischen, afghanischen oder syrischen Gemeinschaften, die sich in der Schweiz niedergelassen haben. Die höheren Zahlen können also mit der stärkeren Zuwanderung aus diesen Ländern erklärt werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele Zwangsheiraten wurden in der Schweiz von 2005 bis heute registriert?</p><p>2. Welche Gründe für die Zwangsheirat werden von den Verantwortlichen genannt?</p><p>3. Welche Massnahmen hat der Bundesrat getroffen, um diesen Missbrauch zu verhindern einerseits und um gegen die Verantwortlichen vorzugehen andererseits?</p><p>4. Sind die Migrationsströme der obengenannten Gemeinschaften für diese Situation verantwortlich?</p>
  • Zwangsheiraten in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat beobachtet die Entwicklung und insbesondere das Thema der Zwangsheirat von minderjährigen Asylsuchenden aus Staaten, in denen dieses Phänomen bekannt ist, aufmerksam.</p><p>1. Gemäss verschiedenen Organisationen bestehen Anzeichen, dass Zwangsheiraten von Minderjährigen in der Schweiz in jüngster Zeit zugenommen haben. So hat die Fachstelle Zwangsheirat in den ersten zehn Monaten dieses Jahres Kenntnis von 42 Fällen erhalten, in denen Kinder von weniger als 16 Jahren Opfer von erzwungenen Ehen oder Verlobungen sind. Zudem verzeichnete sie 113 Meldungen zu Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren. Der Bund verfügt jedoch über keine Statistiken diesbezüglich. Es ist nicht möglich, die Zahl der Zwangsheiraten von Minderjährigen im Asylbereich zu bestimmen. Es lässt sich somit auch nicht sagen, ob diese Personen aus den in der Interpellation genannten Ländern stammen.</p><p>Schätzungen zu Zwangsheiraten in der Schweiz wurden in einem entsprechenden Bericht des Bundesrates vom 14. September 2012 präsentiert. Für die Jahre 2009 und 2010 wird die Zahl der Personen, die unter Druck gesetzt wurden, gegen ihren Willen eine Heirat einzugehen, auf 348 Personen geschätzt. Die Zahl der Personen, die zum Verzicht auf eine Liebesbeziehung gezwungen wurden, wird mit 384 beziffert. Ausserdem geht die Studie davon aus, dass 659 Personen gezwungen wurden, verheiratet zu bleiben.</p><p>Das Staatssekretariat für Migration hat 2013 eine Machbarkeitsstudie für ein Monitoring zu Zwangsheirat in der Schweiz in Auftrag gegeben. Diese hat gezeigt, dass ein Monitoring keine repräsentativen Ergebnisse bringen würde. Auf den Aufbau eines finanziell und administrativ aufwendigen Monitorings wurde daher verzichtet.</p><p>2. Gemäss dem genannten Bericht des Bundesrates liegt der Zwang durch das familiäre Umfeld hauptsächlich darin begründet, dass die betroffene Person jemanden heiraten soll, der gleicher ethnischer, nationaler oder religiöser Herkunft ist.</p><p>3. Die Schweiz hat ein neues Gesetz zur wirksameren Bekämpfung von Zwangsheiraten (Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten) eingeführt, das seit 2013 in Kraft ist. Dieses sieht unter anderem eine Strafnorm vor, die Zwangsheiraten explizit nennt und ermöglicht, diese stärker zu bestrafen (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren statt wie bisher drei Jahren, Art. 181a StGB), sowie Bestimmungen in verschiedenen Gesetzen (IPRG, ZGB, PartG, AsylG, AuG), welche die Annullierung von Zwangsheiraten und Minderjährigenehen bezwecken. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik wurden in der Schweiz im Jahr 2013 zwei Anzeigen wegen Zwangsheirat eingereicht; im Jahr 2014 waren es drei und im Jahr 2015 dreizehn. Bisher haben lediglich zwei Verfahren zu einer rechtskräftigen Verurteilung geführt. Der Bund verfügt über keine vergleichbaren Daten im Bereich des Zivilrechts.</p><p>Um diese gesetzgeberischen Massnahmen zu ergänzen, hat der Bundesrat im Jahr 2012 das Bundesprogramm Bekämpfung Zwangsheiraten eingeführt, wofür der Bund zwei Millionen Franken einsetzt. Das Programm läuft über fünf Jahre (2013-2017) und umfasst die Bereiche Prävention, Betreuung/Beratung, Schutz und Ausbildung. Der Bundesrat wird Mitte 2017 einen Evaluationsbericht über die getroffenen Massnahmen veröffentlichen.</p><p>In diesem Bereich ist die Schweiz auch aussenpolitisch aktiv. Sie setzt sich namentlich bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen, im Menschenrechtsrat und in der Kommission für den Status der Frauen ein, um die Rechte von Frauen und Mädchen zu stärken.</p><p>4. Gemäss dem Bericht des Bundesrates vom 14. September 2012 haben Personen, die in der Schweiz unter Zwang stehen zu heiraten, folgendes soziodemografisches Profil: Es handelt sich hauptsächlich um junge Frauen zwischen 18 und 25 Jahren, die vor allem aus den Balkanländern, der Türkei und Sri Lanka stammen.</p><p>91 Prozent der Personen, die bei der Fachstelle Zwangsheirat Rat gesucht haben, sind in der Schweiz geboren oder hier aufgewachsen (interne Erhebung der Fachstelle Zwangsheirat für 2015). Die Problematik der Zwangsheirat lässt sich somit nicht ausschliesslich mit der neuen Zuwanderung und den in der Interpellation genannten Gemeinschaften in Verbindung bringen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Trotz der Verschärfung der Massnahmen, die 2012 vom Parlament verabschiedet wurde, sind 2016 offensichtlich bereits mehr als 100 Fälle von Zwangsheiraten registriert worden; 2015 waren es weniger als 60. In einer grossen Zahl von Fällen handelt es sich um Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Gemäss meinen Informationen kommen die meisten minderjährigen Verheirateten aus eritreischen, somalischen, irakischen, afghanischen oder syrischen Gemeinschaften, die sich in der Schweiz niedergelassen haben. Die höheren Zahlen können also mit der stärkeren Zuwanderung aus diesen Ländern erklärt werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele Zwangsheiraten wurden in der Schweiz von 2005 bis heute registriert?</p><p>2. Welche Gründe für die Zwangsheirat werden von den Verantwortlichen genannt?</p><p>3. Welche Massnahmen hat der Bundesrat getroffen, um diesen Missbrauch zu verhindern einerseits und um gegen die Verantwortlichen vorzugehen andererseits?</p><p>4. Sind die Migrationsströme der obengenannten Gemeinschaften für diese Situation verantwortlich?</p>
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