Fehlanreize durch staatliche Tierzuchtförderung stoppen

ShortId
16.3656
Id
20163656
Updated
28.07.2023 05:13
Language
de
Title
Fehlanreize durch staatliche Tierzuchtförderung stoppen
AdditionalIndexing
52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat ist sich der Thematik des Antibiotikaeinsatzes in der Milchviehhaltung bewusst. Der Bundesrat teilt die Meinung des Interpellanten aber nicht, wonach die finanzielle Unterstützung anerkannter Zuchtorganisationen den Vorgaben im Landwirtschaftsgesetz widerspreche, und dies aus folgenden Gründen: Eine grosse Errungenschaft zur Ernährungssicherheit des letzten Jahrhunderts waren steigende Leistungen bei Pflanzen und Tieren als Resultat der genetischen Selektion. In der Rindviehzucht sind auch unerwünschte Beziehungen zwischen Leistung und Gesundheit der Tiere sowie Umweltwirkungen untersucht worden. Basierend auf wissenschaftlich erwiesenen Erkenntnissen und wirtschaftlichen Bedingungen haben die verantwortlichen Zuchtorganisationen deshalb funktionelle Merkmale wie Eutergesundheit und Nutzungsdauer in die Zuchtziele integriert und die Selektionsstrategien laufend angepasst. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung und der genetischen Beziehungen untereinander werden Zuchtwerte für einzelne Merkmale zu einem Gesamtzuchtwert zusammengefasst. In den letzten Jahren haben die Fitnessmerkmale gegenüber den Produktionsmerkmalen an Bedeutung gewonnen. Die Zuchtverbände verfolgen damit zunehmend das Ziel, eine problemlose, gesunde, fruchtbare, langlebige, robuste, leistungsfähige und an Schweizer Produktionssysteme angepasste Kuh zu züchten. Damit wird gewährleistet, dass die Zucht auf eine optimale Leistung mit maximaler Berücksichtigung der Gesundheitsmerkmale ausgerichtet ist. Dank der Gesundheitsdatenerfassung durch die Zuchtorganisationen kann künftig langfristig effizienter auf gute Tiergesundheit und auf wirtschaftliche Tiere gezüchtet werden. Dies ist nötig, da z. B. zwischen dem Selektionsmerkmal Milchleistung und der Mastitisanfälligkeit eine züchterisch unerwünschte genetische Korrelation besteht. Bezüglich der Tiergesundheitsdatenerfassung gibt es noch Optimierungspotenzial. Deshalb unterstützen die beiden Bundesämter für Landwirtschaft sowie für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen die Zuchtverbände auch bei diesen Vorhaben. Die hohe Bedeutung der Fitness bei der Auswahl der Zuchttiere leistet einen wichtigen Beitrag, die Zellzahl zu reduzieren, die Mastitisfrequenz zu verbessern und damit den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren. Neben der genetischen Prädisposition für Mastitisanfälligkeit haben jedoch auch Faktoren wie Management, Fütterung und Haltung einen grossen Einfluss auf die Tiergesundheit.</p><p>Zur Verbesserung der Grundlagen in der Tierzucht und zur Unterstützung züchterischer Massnahmen im Einklang mit den strengen internationalen Rechtsvorschriften (WTO-Agrarabkommen und Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Anhang II, Anlage 4; SR 0.916.026.81) unterstützt der Bund die Zuchtverbände in den Bereichen Milch- und Fleischrinderzucht mit jährlich rund 24 Millionen Franken. Diese Gelder unterliegen der üblichen behördlichen Finanzkontrolle. Es gilt festzuhalten, dass die Tierzucht, im Gegensatz zur Pflanzenzucht, in privaten Händen liegt und der Bund über seine Forschungsanstalten keine eigenen Tierzuchtaktivitäten betreibt. Diese Unterstützung privater Zuchtorganisationen ermöglicht, auch dank ihrer Nähe zur Praxis, eine hochstehende, eigenständige Viehzucht in der Schweiz und dadurch eine sinkende Abhängigkeit von ausländischem Zuchtmaterial. Das Bundesamt für Landwirtschaft diskutiert zusammen mit den betroffenen Akteuren laufend die Zuchtstrategien im Blickwinkel der neuesten Entwicklungen in der Molekulargenetik und der Ausrichtung züchterischer Beiträge. Im Laufe des Jahres 2017 sollen diese Zuchtstrategien unter Berücksichtigung der internationalen Situation und Entwicklung, der Trends in der Forschung, der gesellschaftlichen Anforderungen und der Nachhaltigkeit im Rahmen einer "Strategie Tierzucht" erarbeitet und veröffentlicht werden.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass kein weiterer Regelungsbedarf besteht und die aktuellen Gegebenheiten den Vorgaben der Artikel 141 und 142 des Landwirtschaftsgesetzes entsprechen.</p><p>2.a. Der Bundesrat teilt die Meinung des Interpellanten nicht, wonach mit dem Einsatz von Steuergeldern Kraftfuttermittelimporte sowie Krankheiten und Antibiotikaeinsatz beim Rindvieh gesteigert werden. In erster Linie tragen die Landwirte aus eigenem Interesse Sorge zur Gesundheit ihrer Tiere. Sie sind sich auch der grossen finanziellen Einbussen wegen kranker Tiere bewusst und setzen deshalb alles daran, mit gesunden Tieren kostengünstige und hochwertige viehwirtschaftliche Produkte zu erzeugen. Seinerseits hat der Bund mit dem 2014 eingeführten Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF) Anreize zur Förderung einer standortangepassten, effizienten Nutzung von Grundfutter mit einem Grasanteil von mindestens 75 Prozent der Trockensubstanzaufnahme im Talgebiet und mindestens 85 Prozent im Berggebiet geschaffen. Damit veredeln Wiederkäuer für den Menschen nicht direkt nutzbares pflanzliches Material zu Milch und Fleisch. Die durchschnittliche Beteiligung am GMF-Programm lag 2014 bei etwa 70 Prozent der Grünfläche und bei etwa 60 Prozent der Betriebe. Der GMF-Beitrag kann tendenziell bremsend auf die Entwicklungsdynamik bei der Milchleistung und den Kraftfuttereinsatz wirken.</p><p>Mit einer weiteren Verbesserung der Tiergesundheit können der Antibiotikaeinsatz und damit die Resistenzen reduziert werden. Die nachhaltige Förderung der Tiergesundheit in der Nutztierhaltung bzw. in der landwirtschaftlichen Produktion steht in engem Zusammenhang mit der vom Bundesrat beschlossenen Strategie zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenzen (Star). Die Bundesämter für Gesundheit, für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie für Landwirtschaft haben in den letzten Monaten mit Beteiligung des Bundesamtes für Umwelt eine breitabgestützte Gesamtstrategie entworfen. Im Rahmen der Berichterstattung zur Umsetzung von Star soll unter anderem aufgezeigt werden, wie die Verantwortung und Mitwirkung der Tierhaltenden und der Tierärzteschaft für die Gesunderhaltung der Nutztiere verstärkt gefördert und gegebenenfalls eingefordert werden kann.</p><p>2.b. Der Bundesrat ist sich der Tatsache bewusst, dass vereinzelt Züchter ihre Tiere mit unangemessenen Eingriffen auf Tierausstellungen vorbereiten, zum Schaden der grossen Mehrheit der Züchter. Tierausstellungen ziehen viele Besucher aus allen Bevölkerungsgruppen an und sind auch ein Schaufenster, um die Schweizer Viehzucht auf den Exportmärkten bekanntzumachen. Sie werden deshalb im Rahmen der landwirtschaftlichen Absatzförderung mit subsidiären Finanzhilfen unterstützt, sofern sie eine internationale Ausstrahlung haben. Die Bundesbehörden erwarten von Züchtern, Verbänden und Ausstellern, dass Tierschutzbestimmungen und der Ehrenkodex der Branche eingehalten werden. Die Finanzhilfen sind an diese Auflagen gebunden, und im Falle von Verstössen behält sich der Bund das Recht vor, Finanzhilfen zurückzufordern. Das Bundesamt für Landwirtschaft ist in Kontakt mit den zuständigen Verantwortlichen der Zuchtverbände. Diese treffen Massnahmen, damit Missstände künftig verhindert werden und das Wohlbefinden der Tiere an Ausstellungen im In- und im Ausland respektiert wird. Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft schweizerischer Rinderzüchter (ASR) hat am 18. Oktober 2016 ein neues Ausstellungsreglement für das Bereitstellen und die Auffuhr von Tieren an Milchviehausstellungen in der Schweiz verabschiedet. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Entgegen dem heute bereits bestehenden Ehrenkodex der ASR handelt es sich bei der neuen Regelung um ein Reglement, das für alle ASR-Mitgliedsverbände verbindlich ist. Der Bundesrat ist deshalb zuversichtlich, dass die Missstände verschwinden werden, und wird die Entwicklungen genau verfolgen. Sollten sie nicht zeitnah behoben werden, wird das zuständige Departement überprüfen, ob eine weitere finanzielle Unterstützung von Tierausstellungen mit internationaler Ausstrahlung noch gerechtfertigt und zweckmässig ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Von den 33 Millionen Franken des Bundes zur Förderung der Tierzucht fliesst rund die Hälfte zu den Milchvieh-Zuchtverbänden. Artikel 141 des Landwirtschaftsgesetzes besagt, dass eine staatliche Zuchtförderung nur zulässig ist, wenn die Tiere und Rassen den natürlichen Verhältnissen des Landes angepasst, gesund und widerstandsfähig sind und eine auf den Markt ausgerichtete Erzeugung viehwirtschaftlicher Produkte ermöglichen. Die gegenwärtige Situation bei den Milchkühen widerspricht diesen Vorgaben zu sehr. Eine Studie der ETH Zürich vom Frühjahr 2015 zur "Nachhaltigkeit der Schweizer Milchproduktion" im Auftrag der Emmi AG zeigt, dass Betriebe mit weniger als 7000 Kilogramm Milchleistung je Kuh 22 Prozent weniger Antibiotika einsetzen als Betriebe mit einem Leistungsniveau von mehr als 8000 Kilogramm. Trotzdem gibt es weiter Zuchtbemühungen in Richtung Leistungssteigerung und Hochleistung. Der Milchmarkt ist durch eine Überproduktion gekennzeichnet, viel Milch wird aus Importkraftfutter statt einheimischem Gras und Heu erzeugt, männliche Kälber der einseitigen Milchrassen werden wegen unrentabler Mast zum Teil bereits im Babyalter geschlachtet, an nationalen Viehausstellungen finden sich verbotene und tierquälerische Manipulationen an den Kühen, hochleistungsbedingte Krankheiten und Abgänge bei Kühen sind verbreitet.</p><p>Der Bundesrat wird um Antworten auf folgende Fragen gebeten:</p><p>1. Teilt er die Meinung, dass diese Negativkonsequenzen der Viehzucht den Absichten und Vorgaben von Artikel 141 des Landwirtschaftsgesetzes widersprechen?</p><p>2. Was gedenkt er zu tun, damit Steuergelder nicht weiterhin eingesetzt werden, um:</p><p>a. die Milchleistung und damit den Importkraftfuttereinsatz, hochleistungsbedingte Milchvieh-Krankheiten und Antibiotikaeinsatz noch mehr zu steigern; und</p><p>b. Viehausstellungen zu subventionieren, wo tierschutzwidrige Manipulationen, u. a. Zitzenverkleben, Einsatz von Beruhigungs- und Schmerzmitteln, Abrasieren der Tasthaare an den Kühen, vorgenommen werden?</p>
  • Fehlanreize durch staatliche Tierzuchtförderung stoppen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat ist sich der Thematik des Antibiotikaeinsatzes in der Milchviehhaltung bewusst. Der Bundesrat teilt die Meinung des Interpellanten aber nicht, wonach die finanzielle Unterstützung anerkannter Zuchtorganisationen den Vorgaben im Landwirtschaftsgesetz widerspreche, und dies aus folgenden Gründen: Eine grosse Errungenschaft zur Ernährungssicherheit des letzten Jahrhunderts waren steigende Leistungen bei Pflanzen und Tieren als Resultat der genetischen Selektion. In der Rindviehzucht sind auch unerwünschte Beziehungen zwischen Leistung und Gesundheit der Tiere sowie Umweltwirkungen untersucht worden. Basierend auf wissenschaftlich erwiesenen Erkenntnissen und wirtschaftlichen Bedingungen haben die verantwortlichen Zuchtorganisationen deshalb funktionelle Merkmale wie Eutergesundheit und Nutzungsdauer in die Zuchtziele integriert und die Selektionsstrategien laufend angepasst. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung und der genetischen Beziehungen untereinander werden Zuchtwerte für einzelne Merkmale zu einem Gesamtzuchtwert zusammengefasst. In den letzten Jahren haben die Fitnessmerkmale gegenüber den Produktionsmerkmalen an Bedeutung gewonnen. Die Zuchtverbände verfolgen damit zunehmend das Ziel, eine problemlose, gesunde, fruchtbare, langlebige, robuste, leistungsfähige und an Schweizer Produktionssysteme angepasste Kuh zu züchten. Damit wird gewährleistet, dass die Zucht auf eine optimale Leistung mit maximaler Berücksichtigung der Gesundheitsmerkmale ausgerichtet ist. Dank der Gesundheitsdatenerfassung durch die Zuchtorganisationen kann künftig langfristig effizienter auf gute Tiergesundheit und auf wirtschaftliche Tiere gezüchtet werden. Dies ist nötig, da z. B. zwischen dem Selektionsmerkmal Milchleistung und der Mastitisanfälligkeit eine züchterisch unerwünschte genetische Korrelation besteht. Bezüglich der Tiergesundheitsdatenerfassung gibt es noch Optimierungspotenzial. Deshalb unterstützen die beiden Bundesämter für Landwirtschaft sowie für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen die Zuchtverbände auch bei diesen Vorhaben. Die hohe Bedeutung der Fitness bei der Auswahl der Zuchttiere leistet einen wichtigen Beitrag, die Zellzahl zu reduzieren, die Mastitisfrequenz zu verbessern und damit den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren. Neben der genetischen Prädisposition für Mastitisanfälligkeit haben jedoch auch Faktoren wie Management, Fütterung und Haltung einen grossen Einfluss auf die Tiergesundheit.</p><p>Zur Verbesserung der Grundlagen in der Tierzucht und zur Unterstützung züchterischer Massnahmen im Einklang mit den strengen internationalen Rechtsvorschriften (WTO-Agrarabkommen und Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Anhang II, Anlage 4; SR 0.916.026.81) unterstützt der Bund die Zuchtverbände in den Bereichen Milch- und Fleischrinderzucht mit jährlich rund 24 Millionen Franken. Diese Gelder unterliegen der üblichen behördlichen Finanzkontrolle. Es gilt festzuhalten, dass die Tierzucht, im Gegensatz zur Pflanzenzucht, in privaten Händen liegt und der Bund über seine Forschungsanstalten keine eigenen Tierzuchtaktivitäten betreibt. Diese Unterstützung privater Zuchtorganisationen ermöglicht, auch dank ihrer Nähe zur Praxis, eine hochstehende, eigenständige Viehzucht in der Schweiz und dadurch eine sinkende Abhängigkeit von ausländischem Zuchtmaterial. Das Bundesamt für Landwirtschaft diskutiert zusammen mit den betroffenen Akteuren laufend die Zuchtstrategien im Blickwinkel der neuesten Entwicklungen in der Molekulargenetik und der Ausrichtung züchterischer Beiträge. Im Laufe des Jahres 2017 sollen diese Zuchtstrategien unter Berücksichtigung der internationalen Situation und Entwicklung, der Trends in der Forschung, der gesellschaftlichen Anforderungen und der Nachhaltigkeit im Rahmen einer "Strategie Tierzucht" erarbeitet und veröffentlicht werden.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass kein weiterer Regelungsbedarf besteht und die aktuellen Gegebenheiten den Vorgaben der Artikel 141 und 142 des Landwirtschaftsgesetzes entsprechen.</p><p>2.a. Der Bundesrat teilt die Meinung des Interpellanten nicht, wonach mit dem Einsatz von Steuergeldern Kraftfuttermittelimporte sowie Krankheiten und Antibiotikaeinsatz beim Rindvieh gesteigert werden. In erster Linie tragen die Landwirte aus eigenem Interesse Sorge zur Gesundheit ihrer Tiere. Sie sind sich auch der grossen finanziellen Einbussen wegen kranker Tiere bewusst und setzen deshalb alles daran, mit gesunden Tieren kostengünstige und hochwertige viehwirtschaftliche Produkte zu erzeugen. Seinerseits hat der Bund mit dem 2014 eingeführten Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF) Anreize zur Förderung einer standortangepassten, effizienten Nutzung von Grundfutter mit einem Grasanteil von mindestens 75 Prozent der Trockensubstanzaufnahme im Talgebiet und mindestens 85 Prozent im Berggebiet geschaffen. Damit veredeln Wiederkäuer für den Menschen nicht direkt nutzbares pflanzliches Material zu Milch und Fleisch. Die durchschnittliche Beteiligung am GMF-Programm lag 2014 bei etwa 70 Prozent der Grünfläche und bei etwa 60 Prozent der Betriebe. Der GMF-Beitrag kann tendenziell bremsend auf die Entwicklungsdynamik bei der Milchleistung und den Kraftfuttereinsatz wirken.</p><p>Mit einer weiteren Verbesserung der Tiergesundheit können der Antibiotikaeinsatz und damit die Resistenzen reduziert werden. Die nachhaltige Förderung der Tiergesundheit in der Nutztierhaltung bzw. in der landwirtschaftlichen Produktion steht in engem Zusammenhang mit der vom Bundesrat beschlossenen Strategie zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenzen (Star). Die Bundesämter für Gesundheit, für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie für Landwirtschaft haben in den letzten Monaten mit Beteiligung des Bundesamtes für Umwelt eine breitabgestützte Gesamtstrategie entworfen. Im Rahmen der Berichterstattung zur Umsetzung von Star soll unter anderem aufgezeigt werden, wie die Verantwortung und Mitwirkung der Tierhaltenden und der Tierärzteschaft für die Gesunderhaltung der Nutztiere verstärkt gefördert und gegebenenfalls eingefordert werden kann.</p><p>2.b. Der Bundesrat ist sich der Tatsache bewusst, dass vereinzelt Züchter ihre Tiere mit unangemessenen Eingriffen auf Tierausstellungen vorbereiten, zum Schaden der grossen Mehrheit der Züchter. Tierausstellungen ziehen viele Besucher aus allen Bevölkerungsgruppen an und sind auch ein Schaufenster, um die Schweizer Viehzucht auf den Exportmärkten bekanntzumachen. Sie werden deshalb im Rahmen der landwirtschaftlichen Absatzförderung mit subsidiären Finanzhilfen unterstützt, sofern sie eine internationale Ausstrahlung haben. Die Bundesbehörden erwarten von Züchtern, Verbänden und Ausstellern, dass Tierschutzbestimmungen und der Ehrenkodex der Branche eingehalten werden. Die Finanzhilfen sind an diese Auflagen gebunden, und im Falle von Verstössen behält sich der Bund das Recht vor, Finanzhilfen zurückzufordern. Das Bundesamt für Landwirtschaft ist in Kontakt mit den zuständigen Verantwortlichen der Zuchtverbände. Diese treffen Massnahmen, damit Missstände künftig verhindert werden und das Wohlbefinden der Tiere an Ausstellungen im In- und im Ausland respektiert wird. Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft schweizerischer Rinderzüchter (ASR) hat am 18. Oktober 2016 ein neues Ausstellungsreglement für das Bereitstellen und die Auffuhr von Tieren an Milchviehausstellungen in der Schweiz verabschiedet. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Entgegen dem heute bereits bestehenden Ehrenkodex der ASR handelt es sich bei der neuen Regelung um ein Reglement, das für alle ASR-Mitgliedsverbände verbindlich ist. Der Bundesrat ist deshalb zuversichtlich, dass die Missstände verschwinden werden, und wird die Entwicklungen genau verfolgen. Sollten sie nicht zeitnah behoben werden, wird das zuständige Departement überprüfen, ob eine weitere finanzielle Unterstützung von Tierausstellungen mit internationaler Ausstrahlung noch gerechtfertigt und zweckmässig ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Von den 33 Millionen Franken des Bundes zur Förderung der Tierzucht fliesst rund die Hälfte zu den Milchvieh-Zuchtverbänden. Artikel 141 des Landwirtschaftsgesetzes besagt, dass eine staatliche Zuchtförderung nur zulässig ist, wenn die Tiere und Rassen den natürlichen Verhältnissen des Landes angepasst, gesund und widerstandsfähig sind und eine auf den Markt ausgerichtete Erzeugung viehwirtschaftlicher Produkte ermöglichen. Die gegenwärtige Situation bei den Milchkühen widerspricht diesen Vorgaben zu sehr. Eine Studie der ETH Zürich vom Frühjahr 2015 zur "Nachhaltigkeit der Schweizer Milchproduktion" im Auftrag der Emmi AG zeigt, dass Betriebe mit weniger als 7000 Kilogramm Milchleistung je Kuh 22 Prozent weniger Antibiotika einsetzen als Betriebe mit einem Leistungsniveau von mehr als 8000 Kilogramm. Trotzdem gibt es weiter Zuchtbemühungen in Richtung Leistungssteigerung und Hochleistung. Der Milchmarkt ist durch eine Überproduktion gekennzeichnet, viel Milch wird aus Importkraftfutter statt einheimischem Gras und Heu erzeugt, männliche Kälber der einseitigen Milchrassen werden wegen unrentabler Mast zum Teil bereits im Babyalter geschlachtet, an nationalen Viehausstellungen finden sich verbotene und tierquälerische Manipulationen an den Kühen, hochleistungsbedingte Krankheiten und Abgänge bei Kühen sind verbreitet.</p><p>Der Bundesrat wird um Antworten auf folgende Fragen gebeten:</p><p>1. Teilt er die Meinung, dass diese Negativkonsequenzen der Viehzucht den Absichten und Vorgaben von Artikel 141 des Landwirtschaftsgesetzes widersprechen?</p><p>2. Was gedenkt er zu tun, damit Steuergelder nicht weiterhin eingesetzt werden, um:</p><p>a. die Milchleistung und damit den Importkraftfuttereinsatz, hochleistungsbedingte Milchvieh-Krankheiten und Antibiotikaeinsatz noch mehr zu steigern; und</p><p>b. Viehausstellungen zu subventionieren, wo tierschutzwidrige Manipulationen, u. a. Zitzenverkleben, Einsatz von Beruhigungs- und Schmerzmitteln, Abrasieren der Tasthaare an den Kühen, vorgenommen werden?</p>
    • Fehlanreize durch staatliche Tierzuchtförderung stoppen

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