Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutzmittel. Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit

ShortId
16.3659
Id
20163659
Updated
14.11.2025 08:33
Language
de
Title
Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutzmittel. Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit
AdditionalIndexing
55;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit dem Nationalen Aktionsplan PSM will der Bundesrat die Risiken von Pflanzenschutzmitteln halbieren. Das Risiko definiert er dabei lediglich als die Auswirkungen des PSM-Einsatzes auf Mensch und Umwelt, obwohl die vorgesehenen Massnahmen andere Risiken erhöhen und zusätzliche Aufwände verursachen. So führt z. B. ein verringerter Fungizideinsatz im Getreidebau zu einem erhöhten Risiko von humantoxischen Mykotoxinen auf dem Erntegut. Das zeigte sich gerade dieses Jahr, als aufgrund des Wetters der Pflanzenschutz sehr herausfordernd war. Bei zusätzlichen Restriktionen besteht die Gefahr, dass die landwirtschaftliche Produktion der Schweiz zurückgeht. Der steigende Kostendruck würde die Wettbewerbsfähigkeit belasten. Die Güter würden stattdessen importiert und die mit der Produktion zusammenhängenden Risiken lediglich ins Ausland verlagert.</p>
  • <p>Bis am 28. Oktober 2016 konnten interessierte Kreise eine Stellungnahme zum Entwurf des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel (PSM) einreichen. Aufgrund dieser Eingaben wird der Aktionsplan noch angepasst. Der Bundesrat wird die definitive Fassung voraussichtlich Mitte 2017 genehmigen.</p><p>1. Die Risiken von PSM für Mensch und Umwelt werden im Aktionsplan in Kapitel 4 beschrieben. Handlungsbedarf wurde vor allem in den Bereichen Oberflächengewässer, Anwender und Biodiversität identifiziert. Verschiedene Messungen weisen darauf hin, dass in landwirtschaftsintensiven Regionen bestimmte PSM in kleinen und mittleren Fliessgewässern ökotoxikologisch relevante Konzentrationen überschreiten können. Auch musste festgestellt werden, dass Anwender die erforderlichen Schutzmassnahmen nicht immer ausreichend umsetzen und sich so selber gefährden.</p><p>2./3. Die Risikoreduktion um 50 Prozent ist ein strategisches Ziel. Dieses stützt sich nicht einzig auf das nach dem heutigen Stand des toxikologischen Wissens definierbare Risiko von PSM (Stoffeigenschaften und Dosis), sondern beinhaltet auch den Aspekt der Qualitätsverbesserung. Neben der gezielten Reduktion wissenschaftlich nachweisbarer Risiken soll mit dem Aktionsplan - unabhängig vom toxikologischen Risiko - auch das vorhandene Potenzial zur Verminderung und Einschränkung der Anwendungen und Emissionen von PSM genutzt werden. Bei der Festlegung messbarer operationaler Reduktionsziele wurden die heute bekannten Möglichkeiten berücksichtigt. Die Ziele sind ambitioniert, sollten aber in der Praxis mit den abgestützten Massnahmen erreichbar sein. Risiko, Anwendungen und Emissionen der Periode 2012-2015 bilden die Basis zur Berechnung der angestrebten Reduktionsziele.</p><p>4. Der Aktionsplan spricht nicht von einem Paradigmenwechsel. Im Zentrum steht die konsequente Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes. Sind nichtchemische Methoden für den Schutz der Kulturen verfügbar, wirksam und wirtschaftlich vertretbar, ist deren Einsatz vorzuziehen. Die Verwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln soll auf das notwendige Mass beschränkt werden. Neben der generellen Reduktion der Anwendungen sollen auch die Nebenwirkungen mit gezielten Massnahmen (z. B. zur Verminderung der Abschwemmung in die Gewässer) reduziert werden.</p><p>5./6. Der integrierte Pflanzenschutz bedingt eine sorgfältige Abwägung aller verfügbaren und wirksamen Pflanzenschutzmethoden, die wirtschaftlich vertretbar sind und welche die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt reduzieren oder minimieren. Die optimale Kombination dieser Methoden ist standortabhängig und kann nicht alleine durch national verbindliche Regelungen vorgegeben werden. Zielkonflikte wurden bei der Auswahl der Massnahmen im Aktionsplan so weit als möglich berücksichtigt. Der Betriebsleiter trifft die Auswahl seiner Massnahmen und trägt die Verantwortung dafür. Konflikte zwischen den Zielen sind nicht in jedem Fall zu vermeiden. Grundsätzlich gilt: Je grösser das Risiko für ein Schutzziel ist, desto weniger werden die wirtschaftlichen Folgen berücksichtigt. Bei geringem Risiko wird die wirtschaftliche Auswirkung auf die Landwirtschaft und die Ernährungssicherung entsprechend höher gewichtet. Entschädigungen für einzelne Massnahmen im Rahmen der bestehenden Mittel (z. B. Direktzahlungen) werden geprüft. Der Aktionsplan hat zum Ziel, die produzierende Schweizer Landwirtschaft zu stärken, indem sich diese noch stärker auf einen Markt mit anspruchsvollen Konsumentinnen und Konsumenten ausrichten kann. Ein Export der Risiken durch eine Erhöhung des Imports von Lebensmitteln ist nicht zielführend.</p><p>7. Der Aktionsplan ist offen für und begrüsst neue Massnahmen, die helfen, die gesetzten Ziele effektiv und effizient zu erreichen. Erfolgversprechend sind Lösungswege, welche verschiedene Akteure entlang der Wertschöpfungskette einschliessen. Dazu können auch Branchenlösungen zählen.</p><p>8. Mit dem Aktionsplan soll die Nachhaltigkeit der Schweizer Landwirtschaft gestärkt werden. Dazu soll sowohl bei der Auswahl der prioritär umzusetzenden Massnahmen wie auch bei der konkreten Ausgestaltung der Massnahmen auf ein möglichst günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis geachtet werden (siehe Fragen 5 und 6). Die betroffenen Bundesämter, die Akteure und die Branche sind gefordert, Priorisierungsvorschläge zu erarbeiten und gemeinsam festzulegen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um Antworten auf die folgenden Fragen:</p><p>1. Welche der heute bestehenden Risiken des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln (PSM) sind nicht im akzeptierbaren Bereich?</p><p>2. Auf welche wissenschaftliche Basis wird das Reduktionsziel von 50 Prozent abgestützt?</p><p>3. Werden dabei die bisher bereits erzielten Fortschritte und die noch bestehenden Möglichkeiten berücksichtigt?</p><p>4. Wie ist der angesprochene Paradigmenwechsel zu verstehen und begründet?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, die Risiken, die sich aus weiteren Restriktionen für Mensch, Umwelt und Landwirtschaft ergeben (erhöhte Risiken wie Mykotoxine, Mehraufwände, Mindererträge, Verschiebung von Risiken ins Ausland), im Aktionsplan umfassend und analog den direkten Risiken der PSM-Anwendung zu beziffern und zu bewerten?</p><p>6. Wird die Erhaltung von Selbstversorgungsgrad und Ernährungssicherheit im Aktionsplan berücksichtigt?</p><p>7. Ist er bereit, Branchenlösungen für einen verbesserten Umgang mit PSM den Vorrang zu geben?</p><p>8. Ist er bereit, im Aktionsplan eine Abwägung von Aufwand und Nutzen der vorgeschlagenen Massnahmen vorzunehmen, sodass nur Massnahmen umgesetzt werden, welche gesamtschweizerisch und im Sinne der Nachhaltigkeit insgesamt vorteilhaft sind?</p>
  • Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutzmittel. Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit dem Nationalen Aktionsplan PSM will der Bundesrat die Risiken von Pflanzenschutzmitteln halbieren. Das Risiko definiert er dabei lediglich als die Auswirkungen des PSM-Einsatzes auf Mensch und Umwelt, obwohl die vorgesehenen Massnahmen andere Risiken erhöhen und zusätzliche Aufwände verursachen. So führt z. B. ein verringerter Fungizideinsatz im Getreidebau zu einem erhöhten Risiko von humantoxischen Mykotoxinen auf dem Erntegut. Das zeigte sich gerade dieses Jahr, als aufgrund des Wetters der Pflanzenschutz sehr herausfordernd war. Bei zusätzlichen Restriktionen besteht die Gefahr, dass die landwirtschaftliche Produktion der Schweiz zurückgeht. Der steigende Kostendruck würde die Wettbewerbsfähigkeit belasten. Die Güter würden stattdessen importiert und die mit der Produktion zusammenhängenden Risiken lediglich ins Ausland verlagert.</p>
    • <p>Bis am 28. Oktober 2016 konnten interessierte Kreise eine Stellungnahme zum Entwurf des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel (PSM) einreichen. Aufgrund dieser Eingaben wird der Aktionsplan noch angepasst. Der Bundesrat wird die definitive Fassung voraussichtlich Mitte 2017 genehmigen.</p><p>1. Die Risiken von PSM für Mensch und Umwelt werden im Aktionsplan in Kapitel 4 beschrieben. Handlungsbedarf wurde vor allem in den Bereichen Oberflächengewässer, Anwender und Biodiversität identifiziert. Verschiedene Messungen weisen darauf hin, dass in landwirtschaftsintensiven Regionen bestimmte PSM in kleinen und mittleren Fliessgewässern ökotoxikologisch relevante Konzentrationen überschreiten können. Auch musste festgestellt werden, dass Anwender die erforderlichen Schutzmassnahmen nicht immer ausreichend umsetzen und sich so selber gefährden.</p><p>2./3. Die Risikoreduktion um 50 Prozent ist ein strategisches Ziel. Dieses stützt sich nicht einzig auf das nach dem heutigen Stand des toxikologischen Wissens definierbare Risiko von PSM (Stoffeigenschaften und Dosis), sondern beinhaltet auch den Aspekt der Qualitätsverbesserung. Neben der gezielten Reduktion wissenschaftlich nachweisbarer Risiken soll mit dem Aktionsplan - unabhängig vom toxikologischen Risiko - auch das vorhandene Potenzial zur Verminderung und Einschränkung der Anwendungen und Emissionen von PSM genutzt werden. Bei der Festlegung messbarer operationaler Reduktionsziele wurden die heute bekannten Möglichkeiten berücksichtigt. Die Ziele sind ambitioniert, sollten aber in der Praxis mit den abgestützten Massnahmen erreichbar sein. Risiko, Anwendungen und Emissionen der Periode 2012-2015 bilden die Basis zur Berechnung der angestrebten Reduktionsziele.</p><p>4. Der Aktionsplan spricht nicht von einem Paradigmenwechsel. Im Zentrum steht die konsequente Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes. Sind nichtchemische Methoden für den Schutz der Kulturen verfügbar, wirksam und wirtschaftlich vertretbar, ist deren Einsatz vorzuziehen. Die Verwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln soll auf das notwendige Mass beschränkt werden. Neben der generellen Reduktion der Anwendungen sollen auch die Nebenwirkungen mit gezielten Massnahmen (z. B. zur Verminderung der Abschwemmung in die Gewässer) reduziert werden.</p><p>5./6. Der integrierte Pflanzenschutz bedingt eine sorgfältige Abwägung aller verfügbaren und wirksamen Pflanzenschutzmethoden, die wirtschaftlich vertretbar sind und welche die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt reduzieren oder minimieren. Die optimale Kombination dieser Methoden ist standortabhängig und kann nicht alleine durch national verbindliche Regelungen vorgegeben werden. Zielkonflikte wurden bei der Auswahl der Massnahmen im Aktionsplan so weit als möglich berücksichtigt. Der Betriebsleiter trifft die Auswahl seiner Massnahmen und trägt die Verantwortung dafür. Konflikte zwischen den Zielen sind nicht in jedem Fall zu vermeiden. Grundsätzlich gilt: Je grösser das Risiko für ein Schutzziel ist, desto weniger werden die wirtschaftlichen Folgen berücksichtigt. Bei geringem Risiko wird die wirtschaftliche Auswirkung auf die Landwirtschaft und die Ernährungssicherung entsprechend höher gewichtet. Entschädigungen für einzelne Massnahmen im Rahmen der bestehenden Mittel (z. B. Direktzahlungen) werden geprüft. Der Aktionsplan hat zum Ziel, die produzierende Schweizer Landwirtschaft zu stärken, indem sich diese noch stärker auf einen Markt mit anspruchsvollen Konsumentinnen und Konsumenten ausrichten kann. Ein Export der Risiken durch eine Erhöhung des Imports von Lebensmitteln ist nicht zielführend.</p><p>7. Der Aktionsplan ist offen für und begrüsst neue Massnahmen, die helfen, die gesetzten Ziele effektiv und effizient zu erreichen. Erfolgversprechend sind Lösungswege, welche verschiedene Akteure entlang der Wertschöpfungskette einschliessen. Dazu können auch Branchenlösungen zählen.</p><p>8. Mit dem Aktionsplan soll die Nachhaltigkeit der Schweizer Landwirtschaft gestärkt werden. Dazu soll sowohl bei der Auswahl der prioritär umzusetzenden Massnahmen wie auch bei der konkreten Ausgestaltung der Massnahmen auf ein möglichst günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis geachtet werden (siehe Fragen 5 und 6). Die betroffenen Bundesämter, die Akteure und die Branche sind gefordert, Priorisierungsvorschläge zu erarbeiten und gemeinsam festzulegen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um Antworten auf die folgenden Fragen:</p><p>1. Welche der heute bestehenden Risiken des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln (PSM) sind nicht im akzeptierbaren Bereich?</p><p>2. Auf welche wissenschaftliche Basis wird das Reduktionsziel von 50 Prozent abgestützt?</p><p>3. Werden dabei die bisher bereits erzielten Fortschritte und die noch bestehenden Möglichkeiten berücksichtigt?</p><p>4. Wie ist der angesprochene Paradigmenwechsel zu verstehen und begründet?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, die Risiken, die sich aus weiteren Restriktionen für Mensch, Umwelt und Landwirtschaft ergeben (erhöhte Risiken wie Mykotoxine, Mehraufwände, Mindererträge, Verschiebung von Risiken ins Ausland), im Aktionsplan umfassend und analog den direkten Risiken der PSM-Anwendung zu beziffern und zu bewerten?</p><p>6. Wird die Erhaltung von Selbstversorgungsgrad und Ernährungssicherheit im Aktionsplan berücksichtigt?</p><p>7. Ist er bereit, Branchenlösungen für einen verbesserten Umgang mit PSM den Vorrang zu geben?</p><p>8. Ist er bereit, im Aktionsplan eine Abwägung von Aufwand und Nutzen der vorgeschlagenen Massnahmen vorzunehmen, sodass nur Massnahmen umgesetzt werden, welche gesamtschweizerisch und im Sinne der Nachhaltigkeit insgesamt vorteilhaft sind?</p>
    • Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutzmittel. Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit

Back to List