Neue Impulse wider die Heiratsstrafe
- ShortId
-
16.3661
- Id
-
20163661
- Updated
-
28.07.2023 05:09
- Language
-
de
- Title
-
Neue Impulse wider die Heiratsstrafe
- AdditionalIndexing
-
2446;1211
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat nimmt gemäss Medienmitteilung vom 31. August 2016 im Jahr 2017 einen weiteren Anlauf zur Beseitigung der Heiratsstrafe bei der Bundessteuer. Demnach ist primär die Variante Alternativberechnung vorgesehen. Ein Postulat dient dazu, auch einmal ein Thema von einer anderen Seite anzugehen und neue Impulse zu setzen: Eine weitere und allenfalls einfachere Möglichkeit wäre eine Anpassung der Steuertarife. Die kantonalen Tarife und Tarifmodelle könnten als Vorlage dienen.</p>
- <p>Am 31. August 2016 hat der Bundesrat in der Frage rund um die Beseitigung der steuerlichen Heiratsstrafe und die Erzielung ausgewogener Belastungsrelationen bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung eine Weichenstellung vorgenommen. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile ist er zum Schluss gekommen, dass er mit der Weiterverfolgung des Modells des Mehrfachtarifs mit alternativer Steuerberechnung die praktikabelste Vorgehensweise gefunden hat, um die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer gezielt und rasch zu beseitigen. Bei diesem Modell nimmt die Steuerbehörde neben der ordentlichen Steuerberechnung eine alternative Berechnung der Steuerbelastung des Ehepaars vor, die sich an die Besteuerung von unverheirateten Paaren anlehnt. Dabei wird der tiefere der beiden Steuerbeträge dem Ehepaar in Rechnung gestellt. Auf Basis dieser Stossrichtung hat der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, bis Ende März 2017 eine Botschaft vorzulegen.</p><p>Die von der Postulantin geforderte Prüfung, wie die Beseitigung der Heiratsstrafe auf Bundesebene anhand tarifarischer Massnahmen ausgestaltet werden kann, ist aus heutiger Sicht obsolet, da dies auf der Basis umfangreicher Analysen und Grundlagen bereits vorgenommen wurde. So wurden beispielsweise im Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung (<a href="https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/45144.pdf">https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/45144.pdf</a>) vom 31. August 2016 insgesamt fünf Modelle einer umfassenden Prüfung unterzogen, darunter auch die Korrekturen am geltenden Mehrfachtarif-Modell und das Splittingsystem.</p><p>Dabei hat sich gezeigt, dass die Korrekturen am geltenden Mehrfachtarif-Modell zu Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer in der Höhe von 1,96 Milliarden Franken (Basis: Soll-Ertrag der Steuerperiode 2012) führen würden, die alternative Steuerberechnung hingegen zu 0,95 bis 1,1 Milliarden Franken. Das Vollsplitting würde zudem Mindereinnahmen von 2,3 Milliarden Franken und das Teilsplitting (Faktor 1,7) solche von 1,2 bis 1,6 Milliarden Franken (je nach Abzügen) nach sich ziehen.</p><p>Darüber hinaus würde es namentlich bei Splitting-Modellen zu neuen Ungleichbehandlungen kommen. So führt das Vollsplitting aufgrund des gemeinsamen Einkommens zum Satz des halben Gesamteinkommens (Divisor 2) zu einer starken Entlastung der Ehe, wodurch sich systembedingt eine relativ hohe Belastung von Alleinstehenden im Vergleich zu Ehepaaren ergibt. Auch die Stossrichtung für Korrekturen am geltenden Mehrfachmodell wirkt nicht ausreichend gezielt auf die Beseitigung der Heiratsstrafe und führt dadurch zu höheren Mindereinnahmen als beispielsweise bei der alternativen Steuerberechnung.</p><p>Radikale Modelle, die eine Abkehr von den progressiv ausgestalteten Tarifen der direkten Bundessteuer auf dem Einkommen natürlicher Personen anvisieren, sind ebenfalls bereits Anlass einer umfassenden Untersuchung gewesen. So hat Professor Christian Keuschnigg im Auftrag der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Jahre 2006 unter dem Titel "Ein zukunfts- und wachstumsorientiertes Steuersystem für die Schweiz" (<a href="http://www.estv.admin.ch">http://www.estv.admin.ch</a>) die Einführung eines Einheitssteuersatzes bei der direkten Bundessteuer (Flat Rate Tax) geprüft. Seine Einschätzung fiel wenig vielversprechend aus. Namentlich hielt er fest, dass eine solche Massnahme ungünstige Verteilungswirkungen haben würde, weil für die oberen Einkommensschichten eine Verringerung, hingegen für die mittleren und unteren Einkommensschichten eine Erhöhung des Grenzsteuersatzes resultieren würde.</p><p>Aufgrund der in bestehenden Analysen, Grundlagen und Berichten gewonnenen Erkenntnisse für das weitere Vorgehen zur Beseitigung der Heiratsstrafe erachtet der Bundesrat eine erneute Prüfung tarifarischer Massnahmen bei der direkten Bundessteuer als nicht angezeigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Heiratsstrafe mittels Tarifanpassung bzw. -modifizierung und einer Anpassung der Sozialabzüge auf Bundesebene ausgestaltet werden könnte. Die Kantone liefern mit ihren Tarifen und Tarifmodellen mögliche Vorlagen. Die Belastungsdifferenzen bei der Analyse durch den Bundesrat müssten sich dabei innerhalb der festgehaltenen bundesgerichtlichen Grenzen bewegen und müssten im Rahmen der geplanten Revision des Steuerrechts aufgenommen werden.</p>
- Neue Impulse wider die Heiratsstrafe
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat nimmt gemäss Medienmitteilung vom 31. August 2016 im Jahr 2017 einen weiteren Anlauf zur Beseitigung der Heiratsstrafe bei der Bundessteuer. Demnach ist primär die Variante Alternativberechnung vorgesehen. Ein Postulat dient dazu, auch einmal ein Thema von einer anderen Seite anzugehen und neue Impulse zu setzen: Eine weitere und allenfalls einfachere Möglichkeit wäre eine Anpassung der Steuertarife. Die kantonalen Tarife und Tarifmodelle könnten als Vorlage dienen.</p>
- <p>Am 31. August 2016 hat der Bundesrat in der Frage rund um die Beseitigung der steuerlichen Heiratsstrafe und die Erzielung ausgewogener Belastungsrelationen bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung eine Weichenstellung vorgenommen. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile ist er zum Schluss gekommen, dass er mit der Weiterverfolgung des Modells des Mehrfachtarifs mit alternativer Steuerberechnung die praktikabelste Vorgehensweise gefunden hat, um die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer gezielt und rasch zu beseitigen. Bei diesem Modell nimmt die Steuerbehörde neben der ordentlichen Steuerberechnung eine alternative Berechnung der Steuerbelastung des Ehepaars vor, die sich an die Besteuerung von unverheirateten Paaren anlehnt. Dabei wird der tiefere der beiden Steuerbeträge dem Ehepaar in Rechnung gestellt. Auf Basis dieser Stossrichtung hat der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, bis Ende März 2017 eine Botschaft vorzulegen.</p><p>Die von der Postulantin geforderte Prüfung, wie die Beseitigung der Heiratsstrafe auf Bundesebene anhand tarifarischer Massnahmen ausgestaltet werden kann, ist aus heutiger Sicht obsolet, da dies auf der Basis umfangreicher Analysen und Grundlagen bereits vorgenommen wurde. So wurden beispielsweise im Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung (<a href="https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/45144.pdf">https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/45144.pdf</a>) vom 31. August 2016 insgesamt fünf Modelle einer umfassenden Prüfung unterzogen, darunter auch die Korrekturen am geltenden Mehrfachtarif-Modell und das Splittingsystem.</p><p>Dabei hat sich gezeigt, dass die Korrekturen am geltenden Mehrfachtarif-Modell zu Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer in der Höhe von 1,96 Milliarden Franken (Basis: Soll-Ertrag der Steuerperiode 2012) führen würden, die alternative Steuerberechnung hingegen zu 0,95 bis 1,1 Milliarden Franken. Das Vollsplitting würde zudem Mindereinnahmen von 2,3 Milliarden Franken und das Teilsplitting (Faktor 1,7) solche von 1,2 bis 1,6 Milliarden Franken (je nach Abzügen) nach sich ziehen.</p><p>Darüber hinaus würde es namentlich bei Splitting-Modellen zu neuen Ungleichbehandlungen kommen. So führt das Vollsplitting aufgrund des gemeinsamen Einkommens zum Satz des halben Gesamteinkommens (Divisor 2) zu einer starken Entlastung der Ehe, wodurch sich systembedingt eine relativ hohe Belastung von Alleinstehenden im Vergleich zu Ehepaaren ergibt. Auch die Stossrichtung für Korrekturen am geltenden Mehrfachmodell wirkt nicht ausreichend gezielt auf die Beseitigung der Heiratsstrafe und führt dadurch zu höheren Mindereinnahmen als beispielsweise bei der alternativen Steuerberechnung.</p><p>Radikale Modelle, die eine Abkehr von den progressiv ausgestalteten Tarifen der direkten Bundessteuer auf dem Einkommen natürlicher Personen anvisieren, sind ebenfalls bereits Anlass einer umfassenden Untersuchung gewesen. So hat Professor Christian Keuschnigg im Auftrag der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Jahre 2006 unter dem Titel "Ein zukunfts- und wachstumsorientiertes Steuersystem für die Schweiz" (<a href="http://www.estv.admin.ch">http://www.estv.admin.ch</a>) die Einführung eines Einheitssteuersatzes bei der direkten Bundessteuer (Flat Rate Tax) geprüft. Seine Einschätzung fiel wenig vielversprechend aus. Namentlich hielt er fest, dass eine solche Massnahme ungünstige Verteilungswirkungen haben würde, weil für die oberen Einkommensschichten eine Verringerung, hingegen für die mittleren und unteren Einkommensschichten eine Erhöhung des Grenzsteuersatzes resultieren würde.</p><p>Aufgrund der in bestehenden Analysen, Grundlagen und Berichten gewonnenen Erkenntnisse für das weitere Vorgehen zur Beseitigung der Heiratsstrafe erachtet der Bundesrat eine erneute Prüfung tarifarischer Massnahmen bei der direkten Bundessteuer als nicht angezeigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Heiratsstrafe mittels Tarifanpassung bzw. -modifizierung und einer Anpassung der Sozialabzüge auf Bundesebene ausgestaltet werden könnte. Die Kantone liefern mit ihren Tarifen und Tarifmodellen mögliche Vorlagen. Die Belastungsdifferenzen bei der Analyse durch den Bundesrat müssten sich dabei innerhalb der festgehaltenen bundesgerichtlichen Grenzen bewegen und müssten im Rahmen der geplanten Revision des Steuerrechts aufgenommen werden.</p>
- Neue Impulse wider die Heiratsstrafe
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