Öffentliches Beschaffungswesen und Transparenz bei Unteraufträgen

ShortId
16.3667
Id
20163667
Updated
28.07.2023 04:43
Language
de
Title
Öffentliches Beschaffungswesen und Transparenz bei Unteraufträgen
AdditionalIndexing
15;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die von den Bedarfsstellen und den zentralen Beschaffungsstellen zu erfassenden Daten werden in Anhang 3 (Tabelle B) der Verordnung vom 24. Oktober 2012 über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens der Bundesverwaltung (Org-VöB; SR 172.056.15) vorgeschrieben. Hinsichtlich der bei Vergaben zum Zuge kommenden Unternehmungen muss der Zuschlagsempfänger erfasst werden. Eine Meldung von Subunternehmungen wird weder vom Zuschlagsempfänger gefordert noch vom Vergabe- bzw. Vertragsmanagementsystem (SAP) zur Erfassung bzw. Auswertung unterstützt.</p><p>2. Im Bereich der öffentlichen Bauten des Bundes sind keine signifikanten Indizien erkennbar, dass vermehrt ausländische Vertragspartner im Auftrag von Schweizer Unternehmen tätig sind.</p><p>3. Der Bund führt bei seinen Bauvorhaben keine Importstatistik über Bauelemente wie Fenster und Türen. Bei den Bauprojekten des Bundes gibt es keine Indizien, dass vermehrt importierte Fenster oder Türen zum Einsatz kommen. </p><p>4. Der Bundesrat sorgt für wirtschaftlich günstige Rahmenbedingungen für Unternehmen und damit indirekt auch für eine hohe Beschäftigung. Die öffentlichen Bauherren, vertreten durch die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB), und die Sozialpartner erarbeiten für den Baubereich Instrumente für einen effizienteren Nachweis, dass die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen gewährleistet ist. Dies dient dem Erhalt gleicher Wettbewerbsbedingungen zwischen einheimischen und ausländischen Unternehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Mit Verweis auf das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gibt es eine Statistik, die im Rahmen des Beschaffungswesens die Subunternehmer nach ihrem Geschäftssitz oder Wohnsitz erfasst?</p><p>2. Engagieren Schweizer Unternehmen vermehrt ausländische Subunternehmer, seitdem der Euromindestkurs am 15. Januar 2015 aufgehoben wurde?</p><p>3. Wie entwickeln sich die Importstatistiken über Hauptbestandteile im Baugewerbe, namentlich im Bereich Fenster und Türen?</p><p>4. Plant der Bundesrat, Massnahmen zu ergreifen, um die Arbeitsplätze in der Schweiz zu erhalten? Wenn ja, welche?</p>
  • Öffentliches Beschaffungswesen und Transparenz bei Unteraufträgen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die von den Bedarfsstellen und den zentralen Beschaffungsstellen zu erfassenden Daten werden in Anhang 3 (Tabelle B) der Verordnung vom 24. Oktober 2012 über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens der Bundesverwaltung (Org-VöB; SR 172.056.15) vorgeschrieben. Hinsichtlich der bei Vergaben zum Zuge kommenden Unternehmungen muss der Zuschlagsempfänger erfasst werden. Eine Meldung von Subunternehmungen wird weder vom Zuschlagsempfänger gefordert noch vom Vergabe- bzw. Vertragsmanagementsystem (SAP) zur Erfassung bzw. Auswertung unterstützt.</p><p>2. Im Bereich der öffentlichen Bauten des Bundes sind keine signifikanten Indizien erkennbar, dass vermehrt ausländische Vertragspartner im Auftrag von Schweizer Unternehmen tätig sind.</p><p>3. Der Bund führt bei seinen Bauvorhaben keine Importstatistik über Bauelemente wie Fenster und Türen. Bei den Bauprojekten des Bundes gibt es keine Indizien, dass vermehrt importierte Fenster oder Türen zum Einsatz kommen. </p><p>4. Der Bundesrat sorgt für wirtschaftlich günstige Rahmenbedingungen für Unternehmen und damit indirekt auch für eine hohe Beschäftigung. Die öffentlichen Bauherren, vertreten durch die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB), und die Sozialpartner erarbeiten für den Baubereich Instrumente für einen effizienteren Nachweis, dass die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen gewährleistet ist. Dies dient dem Erhalt gleicher Wettbewerbsbedingungen zwischen einheimischen und ausländischen Unternehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Mit Verweis auf das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gibt es eine Statistik, die im Rahmen des Beschaffungswesens die Subunternehmer nach ihrem Geschäftssitz oder Wohnsitz erfasst?</p><p>2. Engagieren Schweizer Unternehmen vermehrt ausländische Subunternehmer, seitdem der Euromindestkurs am 15. Januar 2015 aufgehoben wurde?</p><p>3. Wie entwickeln sich die Importstatistiken über Hauptbestandteile im Baugewerbe, namentlich im Bereich Fenster und Türen?</p><p>4. Plant der Bundesrat, Massnahmen zu ergreifen, um die Arbeitsplätze in der Schweiz zu erhalten? Wenn ja, welche?</p>
    • Öffentliches Beschaffungswesen und Transparenz bei Unteraufträgen

Back to List