Bürokratieabbau. Elektronische Exportvalidierung statt antiquierte Stempel
- ShortId
-
16.3669
- Id
-
20163669
- Updated
-
28.07.2023 05:22
- Language
-
de
- Title
-
Bürokratieabbau. Elektronische Exportvalidierung statt antiquierte Stempel
- AdditionalIndexing
-
15;2446
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Individualtouristen aus dem Ausland, welche die auf Einkäufen in der Schweiz bezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern wollen, können bei ihrer Ausreise vom Zoll ein Ausfuhrdokument stempeln lassen. Damit bestätigt der Zoll, dass die im Ausfuhrdokument genannten Gegenstände das Schweizer Zollgebiet verlassen haben. Als Ausfuhrdokument dienen Formulare von privaten Dienstleistenden, die für die Kundschaft den Prozess der Mehrwertsteuerrückerstattung abwickeln. Kann das Ausfuhrdokument bei der Ausreise nicht vom Zoll gestempelt werden, kann der Nachweis, dass sich die Gegenstände im Zollausland befinden, auch auf andere Weise erbracht werden (Bestätigung durch Schweizer Vertretungen im Ausland, Einfuhrdokumente usw.). Um künftig weitgehend auf gestempelte Papierformulare verzichten zu können und den Prozess effizienter zu gestalten, wurde ein System entwickelt, bei dem die Kundschaft die Ausfuhr der Gegenstände an einem elektronischen Terminal am Flughafen oder an grösseren Bahnhöfen selbst bestätigen kann. In verschiedenen Staaten sind bereits solche Systeme in Betrieb oder in Vorbereitung. Dies würde eine Aufwandreduktion beim Zollpersonal zur Folge haben.</p><p>Grundsätzlich wird die Schweizer Wirtschaft durch die Vereinfachung der Prozesse gestärkt, der Mehrwert für Touristen gesteigert, die Abwicklungskosten sowie Betrugsrisiken gesenkt und die Attraktivität des Einkaufens in der Schweiz stark gesteigert.</p><p>Die Ziffern 2 bis 4 dienen der Kundenfreundlichkeit und der Vereinfachung des Abwicklungsprozesses, welche andere Länder bereits vollzogen haben.</p><p>Ad 2.: In Europa kennen nur vier Länder die Unterschrift auf Formular. Dies wäre eine Gleichstellung wie bei Gruppenabwicklung.</p><p>Ad 3.: Drei Monate ist Standard in Europa. Arabische Gäste bleiben oft länger als einen Monat in Europa.</p><p>Ad 4.: Der Markt reguliert sich selber. In Deutschland zeigt es sich, dass kleine Rückerstattungen nicht attraktiv sind.</p>
- <p>Die Senkung der administrativen Kosten stellt für den Bundesrat ein Dauerziel dar. Es muss jedoch auch sichergestellt sein, dass geschuldete Steuern tatsächlich in die Bundeskasse fliessen.</p><p>1. Der Bundesrat ist bereit, die Einführung einer elektronischen Exportvalidierung zu prüfen. Auch bei einer elektronischen Ausfuhrbestätigung müsste aber zumindest eine stichprobenweise Überprüfung, dass die Waren die Schweiz tatsächlich verlassen haben, möglich sein.</p><p>2. Der Verzicht auf die Unterschrift macht nur in einem rein elektronischen Verfahren Sinn. Wo weiterhin physische Formulare verwendet werden, sieht der Bundesrat keinen Grund, auf die Unterschrift zu verzichten. Im Zusammenhang mit der Prüfung der Einführung einer elektronischen Exportvalidierung wird auch der Verzicht auf die Unterschrift geprüft, um Medienbrüche zu vermeiden.</p><p>3. Der Bundesrat ist bereit, eine Verlängerung der Frist für die Ausfuhr des Gegenstandes von bisher einem Monat auf drei Monate zu prüfen. Drei Monate entsprechen der in der EU üblichen Ausfuhrfrist.</p><p>4. Die Abschaffung des Mindestbetrags von 300 Franken würde insgesamt zu einer massiven Zunahme von steuerfreien Ausfuhren im Reiseverkehr führen. Dies zeigt sich am Beispiel Deutschlands, das keinen Mindestbetrag kennt und wo an der Grenze zur Schweiz beim Deutschen Zoll 150 Vollzeitstellen nötig sind, um die rund 16 Millionen Ausfuhrbestätigungen pro Jahr abzustempeln. Die Abschaffung des Mindestbetrags bei den Ausfuhren würde im heutigen System zu grossem administrativem Arbeitszuwachs bei der Verwaltung führen. Dieser könnte hingegen mit einer vollständig elektronischen Abwicklung der Ausfuhren im Reiseverkehr massiv reduziert werden. Der Bundesrat lehnt daher eine Abschaffung des Mindestbetrags zum heutigen Zeitpunkt ab, ist hingegen bereit, dies nach Einführung einer elektronischen Abwicklung der Ausfuhren im Reiseverkehr zu prüfen.</p><p>Zusammenfassend ist festzuhalten, dass mit der Motion sinnvolle Ansätze verfolgt werden sollen. Der Bundesrat ist dementsprechend bereit, die Anliegen zu prüfen, lehnt aber eine vollumfängliche Umsetzung der Motion ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf mit folgendem Inhalt vorzulegen:</p><p>1. Einführung einer elektronischen Exportvalidierung;</p><p>2. Abschaffung der Unterschriften auf dem Tax-free-Exportformular;</p><p>3. Verlängerung der Exportfrist von einem Monat auf drei Monate;</p><p>4. Abschaffung des Minimumbetrags von 300 Schweizerfranken.</p>
- Bürokratieabbau. Elektronische Exportvalidierung statt antiquierte Stempel
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Individualtouristen aus dem Ausland, welche die auf Einkäufen in der Schweiz bezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern wollen, können bei ihrer Ausreise vom Zoll ein Ausfuhrdokument stempeln lassen. Damit bestätigt der Zoll, dass die im Ausfuhrdokument genannten Gegenstände das Schweizer Zollgebiet verlassen haben. Als Ausfuhrdokument dienen Formulare von privaten Dienstleistenden, die für die Kundschaft den Prozess der Mehrwertsteuerrückerstattung abwickeln. Kann das Ausfuhrdokument bei der Ausreise nicht vom Zoll gestempelt werden, kann der Nachweis, dass sich die Gegenstände im Zollausland befinden, auch auf andere Weise erbracht werden (Bestätigung durch Schweizer Vertretungen im Ausland, Einfuhrdokumente usw.). Um künftig weitgehend auf gestempelte Papierformulare verzichten zu können und den Prozess effizienter zu gestalten, wurde ein System entwickelt, bei dem die Kundschaft die Ausfuhr der Gegenstände an einem elektronischen Terminal am Flughafen oder an grösseren Bahnhöfen selbst bestätigen kann. In verschiedenen Staaten sind bereits solche Systeme in Betrieb oder in Vorbereitung. Dies würde eine Aufwandreduktion beim Zollpersonal zur Folge haben.</p><p>Grundsätzlich wird die Schweizer Wirtschaft durch die Vereinfachung der Prozesse gestärkt, der Mehrwert für Touristen gesteigert, die Abwicklungskosten sowie Betrugsrisiken gesenkt und die Attraktivität des Einkaufens in der Schweiz stark gesteigert.</p><p>Die Ziffern 2 bis 4 dienen der Kundenfreundlichkeit und der Vereinfachung des Abwicklungsprozesses, welche andere Länder bereits vollzogen haben.</p><p>Ad 2.: In Europa kennen nur vier Länder die Unterschrift auf Formular. Dies wäre eine Gleichstellung wie bei Gruppenabwicklung.</p><p>Ad 3.: Drei Monate ist Standard in Europa. Arabische Gäste bleiben oft länger als einen Monat in Europa.</p><p>Ad 4.: Der Markt reguliert sich selber. In Deutschland zeigt es sich, dass kleine Rückerstattungen nicht attraktiv sind.</p>
- <p>Die Senkung der administrativen Kosten stellt für den Bundesrat ein Dauerziel dar. Es muss jedoch auch sichergestellt sein, dass geschuldete Steuern tatsächlich in die Bundeskasse fliessen.</p><p>1. Der Bundesrat ist bereit, die Einführung einer elektronischen Exportvalidierung zu prüfen. Auch bei einer elektronischen Ausfuhrbestätigung müsste aber zumindest eine stichprobenweise Überprüfung, dass die Waren die Schweiz tatsächlich verlassen haben, möglich sein.</p><p>2. Der Verzicht auf die Unterschrift macht nur in einem rein elektronischen Verfahren Sinn. Wo weiterhin physische Formulare verwendet werden, sieht der Bundesrat keinen Grund, auf die Unterschrift zu verzichten. Im Zusammenhang mit der Prüfung der Einführung einer elektronischen Exportvalidierung wird auch der Verzicht auf die Unterschrift geprüft, um Medienbrüche zu vermeiden.</p><p>3. Der Bundesrat ist bereit, eine Verlängerung der Frist für die Ausfuhr des Gegenstandes von bisher einem Monat auf drei Monate zu prüfen. Drei Monate entsprechen der in der EU üblichen Ausfuhrfrist.</p><p>4. Die Abschaffung des Mindestbetrags von 300 Franken würde insgesamt zu einer massiven Zunahme von steuerfreien Ausfuhren im Reiseverkehr führen. Dies zeigt sich am Beispiel Deutschlands, das keinen Mindestbetrag kennt und wo an der Grenze zur Schweiz beim Deutschen Zoll 150 Vollzeitstellen nötig sind, um die rund 16 Millionen Ausfuhrbestätigungen pro Jahr abzustempeln. Die Abschaffung des Mindestbetrags bei den Ausfuhren würde im heutigen System zu grossem administrativem Arbeitszuwachs bei der Verwaltung führen. Dieser könnte hingegen mit einer vollständig elektronischen Abwicklung der Ausfuhren im Reiseverkehr massiv reduziert werden. Der Bundesrat lehnt daher eine Abschaffung des Mindestbetrags zum heutigen Zeitpunkt ab, ist hingegen bereit, dies nach Einführung einer elektronischen Abwicklung der Ausfuhren im Reiseverkehr zu prüfen.</p><p>Zusammenfassend ist festzuhalten, dass mit der Motion sinnvolle Ansätze verfolgt werden sollen. Der Bundesrat ist dementsprechend bereit, die Anliegen zu prüfen, lehnt aber eine vollumfängliche Umsetzung der Motion ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf mit folgendem Inhalt vorzulegen:</p><p>1. Einführung einer elektronischen Exportvalidierung;</p><p>2. Abschaffung der Unterschriften auf dem Tax-free-Exportformular;</p><p>3. Verlängerung der Exportfrist von einem Monat auf drei Monate;</p><p>4. Abschaffung des Minimumbetrags von 300 Schweizerfranken.</p>
- Bürokratieabbau. Elektronische Exportvalidierung statt antiquierte Stempel
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