Rahmenabkommen Schweiz/EU im Bereich einer gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik?
- ShortId
-
16.3671
- Id
-
20163671
- Updated
-
28.07.2023 05:21
- Language
-
de
- Title
-
Rahmenabkommen Schweiz/EU im Bereich einer gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik?
- AdditionalIndexing
-
10;09;2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1.-3. Die EU hat die Schweiz bereits 2004 zum Abschluss eines Abkommens eingeladen, in dem die allgemeinen Modalitäten einer Teilnahme der Schweiz an Einsätzen der EU zur Friedensförderung geregelt werden. Diese Einsätze organisiert die EU im Rahmen ihrer Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Die GSVP ist wiederum Teil der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik der EU (Gasp). Mit einer Assoziierung der Schweiz an der Gasp oder der GSVP der EU hat das vorgeschlagene Abkommen allerdings nichts zu tun. Ein solches Abkommen würde lediglich die Beteiligung der Schweiz an Friedensförderungseinsätzen der EU administrativ vereinfachen und beschleunigen. Zudem plant der Bundesrat, ein Abkommen auszuhandeln, das nur die zivilen Beiträge an diese Einsätze regelt. Die Entsendung von Militärpersonal wäre davon nicht betroffen. Der Bundesrat hat das Verhandlungsmandat noch nicht verabschiedet, plant aber, 2017 einen Grundsatzentscheid in dieser Frage zu fällen.</p><p>Ohne ein entsprechendes Abkommen muss für jede Beteiligung der Schweiz mit zivilen Beiträgen an einem Friedensförderungseinsatz der EU ein separates Beteiligungsabkommen abgeschlossen werden. Dies führt teilweise zu mehrmonatiger Verzögerung bei der Rekrutierung von Experten. Ein generelles Abkommen würde den administrativen Aufwand verringern. Die Schweiz würde jedoch weiterhin stets eine separate Entscheidung fällen, ob sie sich anschliessend an einem konkreten Einsatz beteiligen möchte. Ein solches Abkommen würde nichts an der eigenständigen Entscheidungsfindung der Schweiz basierend auf dem Friedensförderungsgesetz ändern. Die Vereinbarkeit einer Beteiligung der Schweiz mit der Neutralität würde weiterhin für jeden Einsatz einzeln geprüft.</p><p>Derzeit entsendet die Schweiz je einen zivilen Experten in EU-Missionen in der Ukraine, in Kosovo und in Mali. Sie hat daran ein zweifaches Interesse, wie zuletzt im Sicherheitspolitischen Bericht 2016 festgehalten: Einerseits tragen diese ausgewählten EU-Einsätze direkt zur Sicherheit der Schweiz bei, anderseits ermöglichen sie der Schweiz die Zusammenarbeit mit der EU und deren Mitgliedstaaten als Partner in der Friedensförderung. Mit einem Abkommen zur Regelung der administrativen Modalitäten für zivile Beiträge an Friedensförderungseinsätzen der EU könnte die Schweiz ihre aussenpolitischen, sicherheitspolitischen und europapolitischen Ziele noch wirkungsvoller verfolgen.</p><p>4./5. Der Bundesrat plant, mit der EU ein Abkommen auszuhandeln, das nur die Entsendung von zivilem Personal regelt. Die Armee und die Teilnahme an friedensfördernden Einsätzen mit militärischem Personal sind davon nicht betroffen. Entsprechend hätte ein solches Abkommen auch keine Konsequenzen für die Armee.</p><p>6. Zu den Entwicklungen in der europäischen Sicherheitsarchitektur hat sich der Bundesrat zuletzt ausführlich im sicherheitspolitischen Bericht geäussert. Dazu zählen unter anderem die neue globale Strategie der Aussen- und Sicherheitspolitik der EU sowie verschiedene Vorschläge für eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigung. Der Bundesrat verfolgt diese Entwicklungen weiterhin. Die bisherige Praxis der Schweiz betreffend die Teilnahme an ausgewählten friedensfördernden Missionen der EU sieht er von diesen Entwicklungen nicht betroffen. Auch mit einem generellen Abkommen, das einen Rahmen für die Teilnahme der Schweiz mit zivilen Beiträgen an solchen Missionen schaffen würde, würde sich dies nicht ändern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Unabhängig von den Verhandlungen mit der EU über die Masseneinwanderungs-Initiative und jenen zu einem institutionellen Abkommen will gemäss Medienberichten der Bundesrat mit dem Departement für auswärtige Angelegenheiten als treibende Kraft noch dieses Jahr ein neues Rahmenabkommen mit der EU prüfen, dies im Bereich einer "gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik" (Gasp). Dem Bundesrat geht es um die Teilnahme der Schweiz an Operationen zur Konfliktverhütung, zum Krisenmanagement und zur Friedenserhaltung im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.</p><p>Interessanterweise geht aus dem neuen Weissbuch der deutschen Bundesregierung zur "Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr" hervor, welche Rolle die EU mit den zu stärkenden Streitkräften vorsieht. Es wird darin aufgezeigt, wie die Kampfkraft und Kriegsfähigkeit verbessert werden soll und wie nationale Streitkräfte harmonisiert werden. Bezüglich Zukunft des Gasp wird von Abschreckung, kollektiver Verteidigung, verstärkter Vornepräsenz durch mobile und schnell einsetzbare Kräfte, von nuklearer Teilhabe sowie von durchhaltefähigen Beiträgen entlang von Nato-Planungszielen gesprochen. Dabei spricht die deutsche Bundesregierung von Fähigkeitsdefiziten von Drittstaaten und der Ertüchtigung von deren Sicherheitsstrukturen. Dies würde die Beratung, Ausbildung und Ausrüstung betreffen. </p><p>Wenn die Schweiz nun als Drittstaat ein Gasp-Rahmenabkommen mit der EU eingeht, welches aus Sicht der EU und deren Mitgliedstaaten hauptsächlich auf die Stärkung der gemeinsamen Verteidigungsfähigkeit ausgerichtet ist, stellen sich für unser Land schon einige Fragen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie verträgt sich ein derartiges Gasp-Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU mit der Verfassungsmässigkeit, insbesondere mit der Neutralität?</p><p>2. Was würde dieses Abkommen staats- und sicherheitspolitisch für die Schweiz bedeuten?</p><p>3. Welchen möglichen Einfluss hätte ein solches Abkommen auf unsere Aussen- und Europapolitik?</p><p>4. Welches sind die zu erwartenden Konsequenzen auf Führung, Ausbildung, Ausrüstung und Budget für die Armee?</p><p>5. Ist eine damit verbundene Unterstellung von Truppen der Schweizer Armee unter die EU-Führung tatsächlich die Absicht des Bundesrates?</p><p>6. Wie beurteilt er im Allgemeinen solche internationalen sicherheitspolitischen Kooperationsüberlegungen?</p>
- Rahmenabkommen Schweiz/EU im Bereich einer gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1.-3. Die EU hat die Schweiz bereits 2004 zum Abschluss eines Abkommens eingeladen, in dem die allgemeinen Modalitäten einer Teilnahme der Schweiz an Einsätzen der EU zur Friedensförderung geregelt werden. Diese Einsätze organisiert die EU im Rahmen ihrer Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Die GSVP ist wiederum Teil der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik der EU (Gasp). Mit einer Assoziierung der Schweiz an der Gasp oder der GSVP der EU hat das vorgeschlagene Abkommen allerdings nichts zu tun. Ein solches Abkommen würde lediglich die Beteiligung der Schweiz an Friedensförderungseinsätzen der EU administrativ vereinfachen und beschleunigen. Zudem plant der Bundesrat, ein Abkommen auszuhandeln, das nur die zivilen Beiträge an diese Einsätze regelt. Die Entsendung von Militärpersonal wäre davon nicht betroffen. Der Bundesrat hat das Verhandlungsmandat noch nicht verabschiedet, plant aber, 2017 einen Grundsatzentscheid in dieser Frage zu fällen.</p><p>Ohne ein entsprechendes Abkommen muss für jede Beteiligung der Schweiz mit zivilen Beiträgen an einem Friedensförderungseinsatz der EU ein separates Beteiligungsabkommen abgeschlossen werden. Dies führt teilweise zu mehrmonatiger Verzögerung bei der Rekrutierung von Experten. Ein generelles Abkommen würde den administrativen Aufwand verringern. Die Schweiz würde jedoch weiterhin stets eine separate Entscheidung fällen, ob sie sich anschliessend an einem konkreten Einsatz beteiligen möchte. Ein solches Abkommen würde nichts an der eigenständigen Entscheidungsfindung der Schweiz basierend auf dem Friedensförderungsgesetz ändern. Die Vereinbarkeit einer Beteiligung der Schweiz mit der Neutralität würde weiterhin für jeden Einsatz einzeln geprüft.</p><p>Derzeit entsendet die Schweiz je einen zivilen Experten in EU-Missionen in der Ukraine, in Kosovo und in Mali. Sie hat daran ein zweifaches Interesse, wie zuletzt im Sicherheitspolitischen Bericht 2016 festgehalten: Einerseits tragen diese ausgewählten EU-Einsätze direkt zur Sicherheit der Schweiz bei, anderseits ermöglichen sie der Schweiz die Zusammenarbeit mit der EU und deren Mitgliedstaaten als Partner in der Friedensförderung. Mit einem Abkommen zur Regelung der administrativen Modalitäten für zivile Beiträge an Friedensförderungseinsätzen der EU könnte die Schweiz ihre aussenpolitischen, sicherheitspolitischen und europapolitischen Ziele noch wirkungsvoller verfolgen.</p><p>4./5. Der Bundesrat plant, mit der EU ein Abkommen auszuhandeln, das nur die Entsendung von zivilem Personal regelt. Die Armee und die Teilnahme an friedensfördernden Einsätzen mit militärischem Personal sind davon nicht betroffen. Entsprechend hätte ein solches Abkommen auch keine Konsequenzen für die Armee.</p><p>6. Zu den Entwicklungen in der europäischen Sicherheitsarchitektur hat sich der Bundesrat zuletzt ausführlich im sicherheitspolitischen Bericht geäussert. Dazu zählen unter anderem die neue globale Strategie der Aussen- und Sicherheitspolitik der EU sowie verschiedene Vorschläge für eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigung. Der Bundesrat verfolgt diese Entwicklungen weiterhin. Die bisherige Praxis der Schweiz betreffend die Teilnahme an ausgewählten friedensfördernden Missionen der EU sieht er von diesen Entwicklungen nicht betroffen. Auch mit einem generellen Abkommen, das einen Rahmen für die Teilnahme der Schweiz mit zivilen Beiträgen an solchen Missionen schaffen würde, würde sich dies nicht ändern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Unabhängig von den Verhandlungen mit der EU über die Masseneinwanderungs-Initiative und jenen zu einem institutionellen Abkommen will gemäss Medienberichten der Bundesrat mit dem Departement für auswärtige Angelegenheiten als treibende Kraft noch dieses Jahr ein neues Rahmenabkommen mit der EU prüfen, dies im Bereich einer "gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik" (Gasp). Dem Bundesrat geht es um die Teilnahme der Schweiz an Operationen zur Konfliktverhütung, zum Krisenmanagement und zur Friedenserhaltung im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.</p><p>Interessanterweise geht aus dem neuen Weissbuch der deutschen Bundesregierung zur "Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr" hervor, welche Rolle die EU mit den zu stärkenden Streitkräften vorsieht. Es wird darin aufgezeigt, wie die Kampfkraft und Kriegsfähigkeit verbessert werden soll und wie nationale Streitkräfte harmonisiert werden. Bezüglich Zukunft des Gasp wird von Abschreckung, kollektiver Verteidigung, verstärkter Vornepräsenz durch mobile und schnell einsetzbare Kräfte, von nuklearer Teilhabe sowie von durchhaltefähigen Beiträgen entlang von Nato-Planungszielen gesprochen. Dabei spricht die deutsche Bundesregierung von Fähigkeitsdefiziten von Drittstaaten und der Ertüchtigung von deren Sicherheitsstrukturen. Dies würde die Beratung, Ausbildung und Ausrüstung betreffen. </p><p>Wenn die Schweiz nun als Drittstaat ein Gasp-Rahmenabkommen mit der EU eingeht, welches aus Sicht der EU und deren Mitgliedstaaten hauptsächlich auf die Stärkung der gemeinsamen Verteidigungsfähigkeit ausgerichtet ist, stellen sich für unser Land schon einige Fragen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie verträgt sich ein derartiges Gasp-Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU mit der Verfassungsmässigkeit, insbesondere mit der Neutralität?</p><p>2. Was würde dieses Abkommen staats- und sicherheitspolitisch für die Schweiz bedeuten?</p><p>3. Welchen möglichen Einfluss hätte ein solches Abkommen auf unsere Aussen- und Europapolitik?</p><p>4. Welches sind die zu erwartenden Konsequenzen auf Führung, Ausbildung, Ausrüstung und Budget für die Armee?</p><p>5. Ist eine damit verbundene Unterstellung von Truppen der Schweizer Armee unter die EU-Führung tatsächlich die Absicht des Bundesrates?</p><p>6. Wie beurteilt er im Allgemeinen solche internationalen sicherheitspolitischen Kooperationsüberlegungen?</p>
- Rahmenabkommen Schweiz/EU im Bereich einer gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik?
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