Neuestes Tisa-Informationsleck bestätigt die Selbstfesselung der Demokratie
- ShortId
-
16.3684
- Id
-
20163684
- Updated
-
14.11.2025 08:21
- Language
-
de
- Title
-
Neuestes Tisa-Informationsleck bestätigt die Selbstfesselung der Demokratie
- AdditionalIndexing
-
15;52;66
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat kommentiert von unbekannter Seite an die Öffentlichkeit gebrachtes Textmaterial grundsätzlich nicht. Er weist darauf hin, dass in Verhandlungen eingebrachte Textvorschläge die Positionen einzelner Parteien darstellen und - wie in anderen ähnlichen Verhandlungen - der Verhandlungsdynamik und einem regen Abänderungs- und Verwerfungsprozess unterliegen. Deshalb lassen sich im aktuellen Stadium der Tisa-Verhandlungen auf Grundlage von Textvorschlägen keine Prognosen für ein allfälliges Verhandlungsresultat ableiten.</p><p>1. Im Tisa führt jede Verhandlungspartei in ihrer nationalen Verpflichtungsliste einerseits jene Dienstleistungssektoren auf, in denen sie sich zur Zulassung ausländischer Anbieter verpflichtet, und bringt andererseits Vorbehalte für Regulierungsbereiche und Sektoren an, bei denen sie frei bleibt, diskriminierende Massnahmen beizubehalten, anzupassen oder einzuführen. Die Schweiz hat in ihrer Verpflichtungsliste kommerzielle Dienstleistungssektoren aufgeführt (u. a. Dienstleistungen für Unternehmen, Beratung, Engineering, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Transport und Logistik) und Vorbehalte beispielsweise für die Regulierung in Bereichen wie Subventionen, natürliche Personen als Dienstleistungserbringer und Grundstückerwerb sowie für öffentliche Dienstleistungen angebracht (in Sektoren wie öffentliches Bildungswesen, Gesundheitswesen, Sozialwesen, öffentlicher Verkehr, audiovisuelle Dienstleistungen, bei der Post und der Energieversorgung). Die Schweizer Tisa-Offerte ist auf der Internetseite des Seco (<a href="http://www.seco.admin.ch">www.seco.admin.ch</a>) publiziert.</p><p>2./3. Die Einschränkung umwelt- und klimapolitischer Massnahmen sowie der Förderung erneuerbarer Energien oder von Energiesparmassnahmen ist nicht Gegenstand der Tisa-Verhandlungen. Werden Vorschläge eingebracht, die das Verfolgen von Zielen im öffentlichen Interesse in diesen oder anderen Bereichen einschränken, lehnt die Schweiz diese ab. Im Übrigen ist es in einer plurilateralen Verhandlung normal, dass verschiedene Teilnehmer ihren Interessen entsprechende Vorschläge einbringen. Das heisst aber nicht, dass diese Zustimmung und Eingang ins Abkommen finden.</p><p>4. Nein. Das Tisa verhindert diesbezügliche Massnahmen, die nicht nach Nationalität des Dienstleistungserbringers unterscheiden, nicht. Darüber hinaus wird das Tisa wie andere internationale Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (Gats/WTO, Freihandelsabkommen) eine breite Ausnahme für Regulierungen und Massnahmen (inklusive betreffend Derivate) im Rahmen der Finanzmarktaufsicht sowie eine Ausnahme für die effektive und gerechte Besteuerung (einschliesslich von Finanzprodukten) enthalten.</p><p>5. In der Schweizer Tisa-Offerte ist der Service public auch im Medienbereich (einschliesslich SRF) ausgeschlossen.</p><p>6. Mit den erwähnten Vorbehalten in der Tisa-Verpflichtungsliste der Schweiz (vgl. Antworten zu den Fragen 1 und 5), welche auch für Massnahmen im Kompetenzbereich der Kantone und Gemeinden gelten, zielt der Bundesrat auf die gleichen Regulierungsmöglichkeiten auf allen Regierungsebenen ab, wie sie schon unter früher abgeschlossenen internationalen Abkommen bestehen (insbesondere Gats/WTO und Freihandelsabkommen).</p><p>7. "Standstill" (Stillhalteklausel) bedeutet, dass ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Tisa in Bereichen, für die in der Länderliste keine entsprechenden Vorbehalte angebracht sind, keine neuen diskriminierenden Massnahmen im Vergleich zur nationalen Gesetzgebung bei Inkrafttreten des Abkommens eingeführt werden dürfen. Eine Privatisierung bzw. das Rückgängigmachen einer Liberalisierung ist an sich keine diskriminierende Massnahme und wird somit von der Stillhalteklausel nicht erfasst. Für allfällige diskriminierende Massnahmen hat die Schweiz die nötigen Vorbehalte angebracht (vgl. Antwort zu Frage 1). Diese Vorbehalte gelten auch gegenüber der Stillhalteklausel. Die Schweiz hat in ihrer Verpflichtungsliste festgehalten, dass die Wasserversorgung ausserhalb des Geltungsbereichs der Verpflichtungsliste liegt.</p><p>8. Angesichts der Tatsache, dass zahlreiche Schweizer Unternehmen in verschiedenen Dienstleistungssektoren zum Teil stark exportabhängig sind (Finanzdienstleistungen, Handels-, Transport- und Logistikdienstleistungen, Tourismus, Beratungs-, Ingenieur-, Informatik-, Telekommunikations-, Installations- und Wartungsdienstleistungen usw.), geht der Bundesrat davon aus, dass verbesserte international vereinbarte Rahmenbedingungen für den Dienstleistungshandel, wie sie mit dem Tisa angestrebt werden, zu mehr Rechtssicherheit und zu einem Abbau ungerechtfertigter Hindernisse beim Zugang zu ausländischen Märkten führen. Dies stärkt die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Dienstleistungsexporteure, was die Wertschöpfung der Schweizer Volkswirtschaft erhöht und zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz beiträgt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ein Informationsleck hat im September 2016 neue Ergebnisse aus den geheimen Tisa-Verhandlungen in die Öffentlichkeit gespült. Die bisherigen Befürchtungen werden dabei bestätigt: Das Tisa-Abkommen führt zu einer Selbstfesselung der Demokratie, es ermöglicht internationalen Konzernen weitreichende Rechte und Einflussnahmen auf die nationale Gesetzgebung und setzt den Service public, die Energiewende, den Datenschutz und die Klimapolitik aufs Spiel.</p><p>Der Bundesrat hat bisher beteuert, dass Tisa auf die Schweiz kaum Auswirkungen haben wird und dass er nur selektiv einzelne Abkommen unterzeichnen will. Es stellen sich deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Welche Verpflichtungen für welche Sektoren will der Bundesrat aktuell eingehen?</p><p>2. Bestätigt er die Einschätzung der Umweltverbände, dass der Anhang "Energie und Bergbau" selbst in denjenigen Ländern zu Einschränkungen von umwelt- und klimapolitischen Massnahmen führt, die den Energiesektor auf die Negativliste setzen?</p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass die im Anhang "Energie und Bergbau" postulierte "Technologieneutralität" die gezielte Förderung von erneuerbarer Energie oder von Energie-Sparmassnahmen verhindern soll?</p><p>4. Teilt er die Auffassung, dass das Finanzdienstleistungsabkommen die Regulierung von Rohstoffderivaten und die Regulierung und Besteuerung von Finanzprodukten verhindern will?</p><p>5. Ist auch der Medienbereich von den Tisa-Plänen der Schweiz betroffen?</p><p>6. Gemäss Bundesrat sind Ratchet- und Standstill-Bestimmungen "ausschliesslich auf diskriminierende Massnahmen anwendbar, das heisst auf Massnahmen, die zwischen in- und ausländischen Anbietern unterscheiden, und auch dort nur, soweit in der nationalen Verpflichtungsliste keine Vorbehalte angebracht sind". Kann er garantieren, dass alle von Kantonen und Gemeinden erbrachten Dienstleistungen bzw. Public-Private-Partnerschaften von diesen undemokratischen Fesselklauseln ausgenommen werden?</p><p>7. Erachtet er die Irreversibilität der Standstill-Klausel als vereinbar mit den Spielregeln der Demokratie? Weshalb soll es unmöglich werden, eine schlecht funktionierende Privatisierung (z. B. der Wasserversorgung) oder Liberalisierung wieder rückgängig zu machen?</p><p>8. Auf welche Studien zu erwarteten volkswirtschaftlichen und arbeitsmarktlichen Folgen von Tisa für die Schweiz stützt er sich bei den Verhandlungen ab?</p>
- Neuestes Tisa-Informationsleck bestätigt die Selbstfesselung der Demokratie
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat kommentiert von unbekannter Seite an die Öffentlichkeit gebrachtes Textmaterial grundsätzlich nicht. Er weist darauf hin, dass in Verhandlungen eingebrachte Textvorschläge die Positionen einzelner Parteien darstellen und - wie in anderen ähnlichen Verhandlungen - der Verhandlungsdynamik und einem regen Abänderungs- und Verwerfungsprozess unterliegen. Deshalb lassen sich im aktuellen Stadium der Tisa-Verhandlungen auf Grundlage von Textvorschlägen keine Prognosen für ein allfälliges Verhandlungsresultat ableiten.</p><p>1. Im Tisa führt jede Verhandlungspartei in ihrer nationalen Verpflichtungsliste einerseits jene Dienstleistungssektoren auf, in denen sie sich zur Zulassung ausländischer Anbieter verpflichtet, und bringt andererseits Vorbehalte für Regulierungsbereiche und Sektoren an, bei denen sie frei bleibt, diskriminierende Massnahmen beizubehalten, anzupassen oder einzuführen. Die Schweiz hat in ihrer Verpflichtungsliste kommerzielle Dienstleistungssektoren aufgeführt (u. a. Dienstleistungen für Unternehmen, Beratung, Engineering, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Transport und Logistik) und Vorbehalte beispielsweise für die Regulierung in Bereichen wie Subventionen, natürliche Personen als Dienstleistungserbringer und Grundstückerwerb sowie für öffentliche Dienstleistungen angebracht (in Sektoren wie öffentliches Bildungswesen, Gesundheitswesen, Sozialwesen, öffentlicher Verkehr, audiovisuelle Dienstleistungen, bei der Post und der Energieversorgung). Die Schweizer Tisa-Offerte ist auf der Internetseite des Seco (<a href="http://www.seco.admin.ch">www.seco.admin.ch</a>) publiziert.</p><p>2./3. Die Einschränkung umwelt- und klimapolitischer Massnahmen sowie der Förderung erneuerbarer Energien oder von Energiesparmassnahmen ist nicht Gegenstand der Tisa-Verhandlungen. Werden Vorschläge eingebracht, die das Verfolgen von Zielen im öffentlichen Interesse in diesen oder anderen Bereichen einschränken, lehnt die Schweiz diese ab. Im Übrigen ist es in einer plurilateralen Verhandlung normal, dass verschiedene Teilnehmer ihren Interessen entsprechende Vorschläge einbringen. Das heisst aber nicht, dass diese Zustimmung und Eingang ins Abkommen finden.</p><p>4. Nein. Das Tisa verhindert diesbezügliche Massnahmen, die nicht nach Nationalität des Dienstleistungserbringers unterscheiden, nicht. Darüber hinaus wird das Tisa wie andere internationale Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (Gats/WTO, Freihandelsabkommen) eine breite Ausnahme für Regulierungen und Massnahmen (inklusive betreffend Derivate) im Rahmen der Finanzmarktaufsicht sowie eine Ausnahme für die effektive und gerechte Besteuerung (einschliesslich von Finanzprodukten) enthalten.</p><p>5. In der Schweizer Tisa-Offerte ist der Service public auch im Medienbereich (einschliesslich SRF) ausgeschlossen.</p><p>6. Mit den erwähnten Vorbehalten in der Tisa-Verpflichtungsliste der Schweiz (vgl. Antworten zu den Fragen 1 und 5), welche auch für Massnahmen im Kompetenzbereich der Kantone und Gemeinden gelten, zielt der Bundesrat auf die gleichen Regulierungsmöglichkeiten auf allen Regierungsebenen ab, wie sie schon unter früher abgeschlossenen internationalen Abkommen bestehen (insbesondere Gats/WTO und Freihandelsabkommen).</p><p>7. "Standstill" (Stillhalteklausel) bedeutet, dass ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Tisa in Bereichen, für die in der Länderliste keine entsprechenden Vorbehalte angebracht sind, keine neuen diskriminierenden Massnahmen im Vergleich zur nationalen Gesetzgebung bei Inkrafttreten des Abkommens eingeführt werden dürfen. Eine Privatisierung bzw. das Rückgängigmachen einer Liberalisierung ist an sich keine diskriminierende Massnahme und wird somit von der Stillhalteklausel nicht erfasst. Für allfällige diskriminierende Massnahmen hat die Schweiz die nötigen Vorbehalte angebracht (vgl. Antwort zu Frage 1). Diese Vorbehalte gelten auch gegenüber der Stillhalteklausel. Die Schweiz hat in ihrer Verpflichtungsliste festgehalten, dass die Wasserversorgung ausserhalb des Geltungsbereichs der Verpflichtungsliste liegt.</p><p>8. Angesichts der Tatsache, dass zahlreiche Schweizer Unternehmen in verschiedenen Dienstleistungssektoren zum Teil stark exportabhängig sind (Finanzdienstleistungen, Handels-, Transport- und Logistikdienstleistungen, Tourismus, Beratungs-, Ingenieur-, Informatik-, Telekommunikations-, Installations- und Wartungsdienstleistungen usw.), geht der Bundesrat davon aus, dass verbesserte international vereinbarte Rahmenbedingungen für den Dienstleistungshandel, wie sie mit dem Tisa angestrebt werden, zu mehr Rechtssicherheit und zu einem Abbau ungerechtfertigter Hindernisse beim Zugang zu ausländischen Märkten führen. Dies stärkt die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Dienstleistungsexporteure, was die Wertschöpfung der Schweizer Volkswirtschaft erhöht und zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz beiträgt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ein Informationsleck hat im September 2016 neue Ergebnisse aus den geheimen Tisa-Verhandlungen in die Öffentlichkeit gespült. Die bisherigen Befürchtungen werden dabei bestätigt: Das Tisa-Abkommen führt zu einer Selbstfesselung der Demokratie, es ermöglicht internationalen Konzernen weitreichende Rechte und Einflussnahmen auf die nationale Gesetzgebung und setzt den Service public, die Energiewende, den Datenschutz und die Klimapolitik aufs Spiel.</p><p>Der Bundesrat hat bisher beteuert, dass Tisa auf die Schweiz kaum Auswirkungen haben wird und dass er nur selektiv einzelne Abkommen unterzeichnen will. Es stellen sich deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Welche Verpflichtungen für welche Sektoren will der Bundesrat aktuell eingehen?</p><p>2. Bestätigt er die Einschätzung der Umweltverbände, dass der Anhang "Energie und Bergbau" selbst in denjenigen Ländern zu Einschränkungen von umwelt- und klimapolitischen Massnahmen führt, die den Energiesektor auf die Negativliste setzen?</p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass die im Anhang "Energie und Bergbau" postulierte "Technologieneutralität" die gezielte Förderung von erneuerbarer Energie oder von Energie-Sparmassnahmen verhindern soll?</p><p>4. Teilt er die Auffassung, dass das Finanzdienstleistungsabkommen die Regulierung von Rohstoffderivaten und die Regulierung und Besteuerung von Finanzprodukten verhindern will?</p><p>5. Ist auch der Medienbereich von den Tisa-Plänen der Schweiz betroffen?</p><p>6. Gemäss Bundesrat sind Ratchet- und Standstill-Bestimmungen "ausschliesslich auf diskriminierende Massnahmen anwendbar, das heisst auf Massnahmen, die zwischen in- und ausländischen Anbietern unterscheiden, und auch dort nur, soweit in der nationalen Verpflichtungsliste keine Vorbehalte angebracht sind". Kann er garantieren, dass alle von Kantonen und Gemeinden erbrachten Dienstleistungen bzw. Public-Private-Partnerschaften von diesen undemokratischen Fesselklauseln ausgenommen werden?</p><p>7. Erachtet er die Irreversibilität der Standstill-Klausel als vereinbar mit den Spielregeln der Demokratie? Weshalb soll es unmöglich werden, eine schlecht funktionierende Privatisierung (z. B. der Wasserversorgung) oder Liberalisierung wieder rückgängig zu machen?</p><p>8. Auf welche Studien zu erwarteten volkswirtschaftlichen und arbeitsmarktlichen Folgen von Tisa für die Schweiz stützt er sich bei den Verhandlungen ab?</p>
- Neuestes Tisa-Informationsleck bestätigt die Selbstfesselung der Demokratie
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