Die Achtung der Rütliwiese durchsetzen
- ShortId
-
16.3689
- Id
-
20163689
- Updated
-
01.07.2023 10:13
- Language
-
de
- Title
-
Die Achtung der Rütliwiese durchsetzen
- AdditionalIndexing
-
04;2831
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>"Weitergehen, da gibt's nichts zu sehen!", so die Antwort des Bundesrates, als das Parlament berechtigterweise das Mandat der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) zur Verwaltung der Rütliwiese infrage stellte. Unsere Regierung ist der Meinung, es gebe "keinen Anlass, eine Instrumentalisierung bei der Verwaltung durch die SGG im Sinne ihrer Vereinsziele zu befürchten".</p><p>Dies scheint allerdings nicht der Realität zu entsprechen, und die SGG ist anscheinend gewillt, ihre Sicht der Unparteilichkeit durchzusetzen.</p><p>Es ist fundamental, dass die Rütliwiese, die Wiege unseres Landes, von jeder politischen Tendenz verschont bleibt und vielmehr dazu dient, den nationalen Zusammenhalt zu stärken, als ihn zu beeinträchtigen. </p><p>Daher muss der Bundesrat seine Verantwortung wahrnehmen und sich für eine neue Lösung zur Verwaltung dieser mythenumrankten Wiese entscheiden.</p>
- <p>Der Bundesrat geht davon aus, dass der Grund für die mit der Motion erhobene Forderung im Projekt der SGG zur Suche nach einer neuen Nationalhymne begründet liegt (vgl. auch die Interpellation Buttet 16.3419, "Respekt für die Rütliwiese!"). Er versteht, dass sich nicht alle Teile der Bevölkerung mit diesem Vorhaben identifizieren können, wird doch die heutige Nationalhymne von vielen sehr geschätzt. Wie der Bundesrat bereits mehrfach festgehalten hat, so zuletzt in der Antwort zur erwähnten Interpellation, kann er aber weder in den Bemühungen der SGG um eine neue Nationalhymne noch in den übrigen Aktivitäten der SGG ein illoyales Verhalten erkennen. Aus Sicht des Bundesrates bedeutet das Mandat der SGG zur Verwaltung des Rütli nicht, dass diese sich in keiner Weise öffentlich zu Symbolen der Schweizerischen Eidgenossenschaft äussern und sich für oder gegen deren Erneuerung beziehungsweise Weiterentwicklung engagieren darf.</p><p>Der Bundesrat kann keinerlei rechtliche oder sachliche Verbindung zwischen den vertraglich geregelten Aufgaben der SGG im Rahmen der Verwaltung des Rütli und dem Nationalhymnen-Projekt erkennen. Dem Bundesrat liegen keine Hinweise vor, dass die SGG in irgendeiner Art und Weise gegen die von ihr übernommenen Verpflichtungen im Rahmen der Verwaltung des Rütli verstossen hätte.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich die Verwaltung des Rütli durch die SGG, die die Rütliwiese der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Jahre 1861 geschenkt hat, bewährt hat. Es wäre daher seiner Meinung nach willkürlich, ihr das Verwaltungsmandat ohne sachlichen Grund zu entziehen.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) aufgrund ihres parteiischen Verhaltens das Mandat zur Verwaltung der Rütliwiese zu entziehen.</p>
- Die Achtung der Rütliwiese durchsetzen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>"Weitergehen, da gibt's nichts zu sehen!", so die Antwort des Bundesrates, als das Parlament berechtigterweise das Mandat der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) zur Verwaltung der Rütliwiese infrage stellte. Unsere Regierung ist der Meinung, es gebe "keinen Anlass, eine Instrumentalisierung bei der Verwaltung durch die SGG im Sinne ihrer Vereinsziele zu befürchten".</p><p>Dies scheint allerdings nicht der Realität zu entsprechen, und die SGG ist anscheinend gewillt, ihre Sicht der Unparteilichkeit durchzusetzen.</p><p>Es ist fundamental, dass die Rütliwiese, die Wiege unseres Landes, von jeder politischen Tendenz verschont bleibt und vielmehr dazu dient, den nationalen Zusammenhalt zu stärken, als ihn zu beeinträchtigen. </p><p>Daher muss der Bundesrat seine Verantwortung wahrnehmen und sich für eine neue Lösung zur Verwaltung dieser mythenumrankten Wiese entscheiden.</p>
- <p>Der Bundesrat geht davon aus, dass der Grund für die mit der Motion erhobene Forderung im Projekt der SGG zur Suche nach einer neuen Nationalhymne begründet liegt (vgl. auch die Interpellation Buttet 16.3419, "Respekt für die Rütliwiese!"). Er versteht, dass sich nicht alle Teile der Bevölkerung mit diesem Vorhaben identifizieren können, wird doch die heutige Nationalhymne von vielen sehr geschätzt. Wie der Bundesrat bereits mehrfach festgehalten hat, so zuletzt in der Antwort zur erwähnten Interpellation, kann er aber weder in den Bemühungen der SGG um eine neue Nationalhymne noch in den übrigen Aktivitäten der SGG ein illoyales Verhalten erkennen. Aus Sicht des Bundesrates bedeutet das Mandat der SGG zur Verwaltung des Rütli nicht, dass diese sich in keiner Weise öffentlich zu Symbolen der Schweizerischen Eidgenossenschaft äussern und sich für oder gegen deren Erneuerung beziehungsweise Weiterentwicklung engagieren darf.</p><p>Der Bundesrat kann keinerlei rechtliche oder sachliche Verbindung zwischen den vertraglich geregelten Aufgaben der SGG im Rahmen der Verwaltung des Rütli und dem Nationalhymnen-Projekt erkennen. Dem Bundesrat liegen keine Hinweise vor, dass die SGG in irgendeiner Art und Weise gegen die von ihr übernommenen Verpflichtungen im Rahmen der Verwaltung des Rütli verstossen hätte.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich die Verwaltung des Rütli durch die SGG, die die Rütliwiese der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Jahre 1861 geschenkt hat, bewährt hat. Es wäre daher seiner Meinung nach willkürlich, ihr das Verwaltungsmandat ohne sachlichen Grund zu entziehen.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) aufgrund ihres parteiischen Verhaltens das Mandat zur Verwaltung der Rütliwiese zu entziehen.</p>
- Die Achtung der Rütliwiese durchsetzen
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