Mit einer Harmonisierung der kantonalen Vorgehensweisen die Radikalisierung besser bekämpfen
- ShortId
-
16.3692
- Id
-
20163692
- Updated
-
28.07.2023 05:16
- Language
-
de
- Title
-
Mit einer Harmonisierung der kantonalen Vorgehensweisen die Radikalisierung besser bekämpfen
- AdditionalIndexing
-
09;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die auf die Radikalisierung zurückgehende Bedrohung durch den Terrorismus ist allgegenwärtig. Es handelt sich um eine Bedrohung internationaler wie auch nationaler Natur, die aber das Resultat von ganz unterschiedlichen, individuellen Werdegängen ist (es gibt kein Standardprofil). Um sie auszumachen, muss man so nahe wie möglich am Geschehen sein. </p><p>Die kantonalen Vorgehensweisen sind allerdings noch sehr unterschiedlich. Manche Kantonspolizeien geben an, hilflos zu sein, wenn eine zuständige Stelle sie auf unbegleitete Minderjährige hinweist, die sich auf dem Weg der Radikalisierung befinden. Gewisse Kantone verfügen nicht über die gesetzlichen Grundlagen, die ihnen eine "verdeckte Überwachung" von potenziellen Dschihadisten erlauben würden.</p><p>Um der Radikalisierung vorzubeugen, setzt der Bund auf eine Verstärkung der vorhandenen lokalen Strukturen und auf Erfahrungsaustausch. Mit dem Internet lauert aber die Gefahr überall. Daher ist es wichtig, dass das ganze Staatsgebiet abgedeckt ist. </p><p>Mit einer Harmonisierung der kantonalen Vorgehensweisen soll allen Radikalisierungskandidaten sehr früh eine klare Botschaft gesendet werden: Die Schweiz duldet ein solches Abgleiten nicht.</p><p>Die Polizei ist hauptsächlich Sache der Kantone und der Gemeinden. Sie ist es, die sich in erster Linie um die Erkennung und Bekämpfung der Bedrohung durch den Terrorismus kümmern muss. Allerdings scheint es eine Diskrepanz zwischen Bundesebene und der Ebene gewisser Kantone zu geben, wenn es um die Wahrnehmung der Bedrohung geht:</p><p>1. Obwohl sie von der Bundesanwaltschaft (BA), dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) und Fedpol "bei Bedarf ... Unterstützung" erhalten (s. zweiter Tetra-Bericht, Oktober 2015), geben gewisse Kantonspolizeien an, hilflos zu sein, wenn eine zuständige Stelle sie auf unbegleitete Minderjährige hinweist, die sich auf dem Weg der Radikalisierung befinden. </p><p>2. Gewisse Kantone verfügen nicht über die gesetzlichen Grundlagen, um eine Person, die eine dschihadistisch motivierte Reise plant, dem Schengener Informationssystem (SIS) zu melden. Dabei wären die Informationen aus dieser "verdeckten Überwachung" dem NDB und den Strafbehörden sehr nützlich.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der Bedrohung durch Radikalisierung, welche in Terrorismus münden kann, bewusst. In der Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung (BBl 2015 7487) wird darauf hingewiesen, dass die Bekämpfung des Terrorismus eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden ist.</p><p>Die Früherkennung und Bekämpfung von Radikalisierung ist in erster Linie Aufgabe der kantonalen und kommunalen Behörden. Daher hat die Politische Plattform des Sicherheitsverbundes Schweiz im Herbst 2015 den Delegierten des Sicherheitsverbundes Schweiz beauftragt, eine Bestandsaufnahme der bestehenden Präventionsmassnahmen zur Verhinderung von Radikalisierung durchzuführen und Empfehlungen an die Kantone zu bewährten Methoden und Vorgehensweisen zu erarbeiten. Am 4. Juli 2016 legte der Delegierte des Sicherheitsverbundes Schweiz seinen Bericht vor. Erarbeitet wurde der Bericht in Zusammenarbeit mit der Task-Force Tetra, kantonalen Konferenzen wie der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK), der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK). Der Bericht listet bewährte Vorgehensweisen und Methoden (Best Practices) aus den Bereichen Bildung, Soziales, Religion, Integration und Strafvollzug auf. Dies sind allesamt Bereiche, in denen die Kantone zuständig sind.</p><p>Um die Arbeiten fortzusetzen, unter anderem gestützt auf die Schlussfolgerungen dieses Berichtes, beauftragte die Politische Plattform den Delegierten des Sicherheitsverbundes Schweiz, bis in der zweiten Jahreshälfte 2017 gemeinsam mit Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden einen nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus zu erarbeiten. Der Aktionsplan verfolgt das vom Postulat anvisierte Ziel der Effizienzsteigerung, insbesondere indem Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung harmonisiert und Erkenntnisse schweizweit ausgetauscht werden. Der Aktionsplan wird beispielsweise vorsehen, dass den Akteuren die nötigen Instrumente und Arbeitsprozesse in die Hand gegeben werden, mit denen sich Anzeichen für Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus frühzeitig erkennen lassen und eine angemessene Reaktion ermöglicht wird. Diese Instrumente werden die lokalen Behörden konkret unterstützen können, wenn sie mit Minderjährigen konfrontiert sind, die sich auf dem Weg der Radikalisierung befinden.</p><p>Im Postulat wird angeregt, potenzielle terroristische Straftäter im Schengener Informationssystem (SIS) auszuschreiben, damit sie verdeckt überwacht werden können. Es trifft zu, dass es dafür einer speziellen gesetzlichen Grundlage bedarf, wie sie heute in einigen Kantonen gegeben ist (Obwalden, Solothurn, Thurgau, Zug, Zürich, Uri, Neuenburg, Basel-Landschaft, Nidwalden). Es ist indessen nicht Aufgabe des Bundesrates, in die Gesetzgebungsprozesse der Kantone einzugreifen.</p><p>Der Nachrichtendienst des Bundes hat mit Inkrafttreten des Nachrichtendienstgesetzes (BBl 2015 7211) neu die Möglichkeit, zur Abwehr einer erheblichen Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit europaweit Personen verdeckt zu registrieren. Der Bundesrat hat zudem am 22. Juni 2016 das EJPD mit der Ausarbeitung eines Vernehmlassungsentwurfes für neue präventiv-polizeiliche Massnahmen im Kampf gegen den Terrorismus beauftragt, welcher auch die Möglichkeit zur verdeckten Ausschreibung von Personen im SIS und im automatisierten Polizeifahndungssystem Ripol durch das Bundesamt für Polizei (Fedpol) vorsieht.</p><p>Zusammenfassend ist der Bundesrat der Meinung, dass die aufgeführten Massnahmen zur Verhinderung von Radikalisierung und Bekämpfung terroristischer Straftaten dem Anliegen des Postulates bereits in angemessener Weise Rechnung tragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, ob es möglich wäre, von den Kantonen eine Harmonisierung ihrer Massnahmen zur Bekämpfung der Radikalisierung zu verlangen. Damit könnten Erfahrungen und Mittel zusammenfliessen und könnte die Effizienz gesteigert werden. Dieser aussergewöhnliche Antrag rechtfertigt sich durch den akuten, spezifischen und internationalen Charakter der Bedrohung.</p>
- Mit einer Harmonisierung der kantonalen Vorgehensweisen die Radikalisierung besser bekämpfen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die auf die Radikalisierung zurückgehende Bedrohung durch den Terrorismus ist allgegenwärtig. Es handelt sich um eine Bedrohung internationaler wie auch nationaler Natur, die aber das Resultat von ganz unterschiedlichen, individuellen Werdegängen ist (es gibt kein Standardprofil). Um sie auszumachen, muss man so nahe wie möglich am Geschehen sein. </p><p>Die kantonalen Vorgehensweisen sind allerdings noch sehr unterschiedlich. Manche Kantonspolizeien geben an, hilflos zu sein, wenn eine zuständige Stelle sie auf unbegleitete Minderjährige hinweist, die sich auf dem Weg der Radikalisierung befinden. Gewisse Kantone verfügen nicht über die gesetzlichen Grundlagen, die ihnen eine "verdeckte Überwachung" von potenziellen Dschihadisten erlauben würden.</p><p>Um der Radikalisierung vorzubeugen, setzt der Bund auf eine Verstärkung der vorhandenen lokalen Strukturen und auf Erfahrungsaustausch. Mit dem Internet lauert aber die Gefahr überall. Daher ist es wichtig, dass das ganze Staatsgebiet abgedeckt ist. </p><p>Mit einer Harmonisierung der kantonalen Vorgehensweisen soll allen Radikalisierungskandidaten sehr früh eine klare Botschaft gesendet werden: Die Schweiz duldet ein solches Abgleiten nicht.</p><p>Die Polizei ist hauptsächlich Sache der Kantone und der Gemeinden. Sie ist es, die sich in erster Linie um die Erkennung und Bekämpfung der Bedrohung durch den Terrorismus kümmern muss. Allerdings scheint es eine Diskrepanz zwischen Bundesebene und der Ebene gewisser Kantone zu geben, wenn es um die Wahrnehmung der Bedrohung geht:</p><p>1. Obwohl sie von der Bundesanwaltschaft (BA), dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) und Fedpol "bei Bedarf ... Unterstützung" erhalten (s. zweiter Tetra-Bericht, Oktober 2015), geben gewisse Kantonspolizeien an, hilflos zu sein, wenn eine zuständige Stelle sie auf unbegleitete Minderjährige hinweist, die sich auf dem Weg der Radikalisierung befinden. </p><p>2. Gewisse Kantone verfügen nicht über die gesetzlichen Grundlagen, um eine Person, die eine dschihadistisch motivierte Reise plant, dem Schengener Informationssystem (SIS) zu melden. Dabei wären die Informationen aus dieser "verdeckten Überwachung" dem NDB und den Strafbehörden sehr nützlich.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der Bedrohung durch Radikalisierung, welche in Terrorismus münden kann, bewusst. In der Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung (BBl 2015 7487) wird darauf hingewiesen, dass die Bekämpfung des Terrorismus eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden ist.</p><p>Die Früherkennung und Bekämpfung von Radikalisierung ist in erster Linie Aufgabe der kantonalen und kommunalen Behörden. Daher hat die Politische Plattform des Sicherheitsverbundes Schweiz im Herbst 2015 den Delegierten des Sicherheitsverbundes Schweiz beauftragt, eine Bestandsaufnahme der bestehenden Präventionsmassnahmen zur Verhinderung von Radikalisierung durchzuführen und Empfehlungen an die Kantone zu bewährten Methoden und Vorgehensweisen zu erarbeiten. Am 4. Juli 2016 legte der Delegierte des Sicherheitsverbundes Schweiz seinen Bericht vor. Erarbeitet wurde der Bericht in Zusammenarbeit mit der Task-Force Tetra, kantonalen Konferenzen wie der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK), der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK). Der Bericht listet bewährte Vorgehensweisen und Methoden (Best Practices) aus den Bereichen Bildung, Soziales, Religion, Integration und Strafvollzug auf. Dies sind allesamt Bereiche, in denen die Kantone zuständig sind.</p><p>Um die Arbeiten fortzusetzen, unter anderem gestützt auf die Schlussfolgerungen dieses Berichtes, beauftragte die Politische Plattform den Delegierten des Sicherheitsverbundes Schweiz, bis in der zweiten Jahreshälfte 2017 gemeinsam mit Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden einen nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus zu erarbeiten. Der Aktionsplan verfolgt das vom Postulat anvisierte Ziel der Effizienzsteigerung, insbesondere indem Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung harmonisiert und Erkenntnisse schweizweit ausgetauscht werden. Der Aktionsplan wird beispielsweise vorsehen, dass den Akteuren die nötigen Instrumente und Arbeitsprozesse in die Hand gegeben werden, mit denen sich Anzeichen für Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus frühzeitig erkennen lassen und eine angemessene Reaktion ermöglicht wird. Diese Instrumente werden die lokalen Behörden konkret unterstützen können, wenn sie mit Minderjährigen konfrontiert sind, die sich auf dem Weg der Radikalisierung befinden.</p><p>Im Postulat wird angeregt, potenzielle terroristische Straftäter im Schengener Informationssystem (SIS) auszuschreiben, damit sie verdeckt überwacht werden können. Es trifft zu, dass es dafür einer speziellen gesetzlichen Grundlage bedarf, wie sie heute in einigen Kantonen gegeben ist (Obwalden, Solothurn, Thurgau, Zug, Zürich, Uri, Neuenburg, Basel-Landschaft, Nidwalden). Es ist indessen nicht Aufgabe des Bundesrates, in die Gesetzgebungsprozesse der Kantone einzugreifen.</p><p>Der Nachrichtendienst des Bundes hat mit Inkrafttreten des Nachrichtendienstgesetzes (BBl 2015 7211) neu die Möglichkeit, zur Abwehr einer erheblichen Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit europaweit Personen verdeckt zu registrieren. Der Bundesrat hat zudem am 22. Juni 2016 das EJPD mit der Ausarbeitung eines Vernehmlassungsentwurfes für neue präventiv-polizeiliche Massnahmen im Kampf gegen den Terrorismus beauftragt, welcher auch die Möglichkeit zur verdeckten Ausschreibung von Personen im SIS und im automatisierten Polizeifahndungssystem Ripol durch das Bundesamt für Polizei (Fedpol) vorsieht.</p><p>Zusammenfassend ist der Bundesrat der Meinung, dass die aufgeführten Massnahmen zur Verhinderung von Radikalisierung und Bekämpfung terroristischer Straftaten dem Anliegen des Postulates bereits in angemessener Weise Rechnung tragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, ob es möglich wäre, von den Kantonen eine Harmonisierung ihrer Massnahmen zur Bekämpfung der Radikalisierung zu verlangen. Damit könnten Erfahrungen und Mittel zusammenfliessen und könnte die Effizienz gesteigert werden. Dieser aussergewöhnliche Antrag rechtfertigt sich durch den akuten, spezifischen und internationalen Charakter der Bedrohung.</p>
- Mit einer Harmonisierung der kantonalen Vorgehensweisen die Radikalisierung besser bekämpfen
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