Entnahme und Konservierung von Eizellen

ShortId
16.3693
Id
20163693
Updated
28.07.2023 05:16
Language
de
Title
Entnahme und Konservierung von Eizellen
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Eine Statistik über die Anzahl Frauen und Männer, die als Folge der Behandlung von Krebserkrankungen unfruchtbar werden, existiert in der Schweiz nicht. Pro Jahr erkranken gut 1000 Mädchen und Frauen unter 40 Jahren und knapp 900 Knaben und Männer unter 40 Jahren an Krebs. Die Fünf-Jahres-Überlebensrate liegt bei 57 Prozent bei Männern und bei 62 Prozent bei Frauen (alle Krebsarten zusammen). Die Wahrscheinlichkeit, dass die betroffenen Menschen unfruchtbar werden oder die Fruchtbarkeit beeinträchtigt ist, ist je nach Krebsart sehr unterschiedlich und hängt von den Therapiemodalitäten und vom Alter ab. Laut Angaben aus der wissenschaftlichen Literatur bewegt sich die Wahrscheinlichkeit, nach der Krebserkrankung keine Kinder zeugen bzw. gebären zu können, je nach Alter, Krebsart und -behandlung zwischen 6 Prozent und 80 Prozent.</p><p>Es ist derzeit nicht möglich, eine einigermassen verlässliche Schätzung über die Anzahl Personen, die von Unfruchtbarkeit nach einer Krebsbehandlung betroffen sind, abzugeben. Auch die Daten, die bis anhin dem Bund gestützt auf Artikel 11 des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (FMedG; SR 810.11) zur Verfügung stehen, erlauben keine Rückschlüsse auf die Anzahl präventiver Entnahmen und Konservierungen von Keimzellen wegen Krebsbehandlungen.</p><p>2. Aktuell übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) zahlreiche Leistungen der Diagnostik und der interventionellen oder medikamentösen Behandlung der Sterilität bei Frauen. Dabei spielt der Grund für die Sterilität keine Rolle, d. h., im Hinblick auf die Leistungspflicht wird nicht unterschieden zwischen Sterilität unbekannter Ursache, Sterilität als Folge einer Unterleibsentzündung, Sterilität als Folge einer Krebsbehandlung oder Sterilität aus anderen Gründen. Die präventive Entnahme und Konservierung von Keimzellen (Spermien und Eizellen) sowie die In-vitro-Fertilisation stellen hingegen keine Pflichtleistung der OKP dar.</p><p>3. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Postulat Maury Pasquier 14.3582, "Krebs und Fruchtbarkeit. Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung", ausgeführt hat, ist das Verfahren für die Evaluation von neuen Leistungen im Hinblick auf eine Kostenübernahme durch die OKP vorgegeben. Bevor neue Leistungen durch die OKP vergütet werden, müssen diese vorgängig auf die im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) vorgegebenen Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) geprüft werden. Das Verfahren sieht dafür Anträge der interessierten Kreise zur Kostenübernahme zulasten der OKP vor. Die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) prüft in der Folge die fragliche Leistung und gibt eine Empfehlung ab. Die definitiven Entscheide in Bezug auf die Kostenübernahme werden vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) getroffen. Die vorliegende Fragestellung bildet keine Ausnahme von dieser Regel. Entsprechend ist es nicht Aufgabe des Bundesrates, eine Evaluation vorzunehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Krebsbehandlungen beeinträchtigen die Fruchtbarkeit von Frauen und Männern. Brustkrebs, die häufigste Krebsart, wird namentlich mit Chemotherapie behandelt, was oft die Eierstöcke unwiderruflich beschädigt. Wegen dieses Unfruchtbarkeitsrisikos wird jungen Patientinnen angeboten, ihre Eizellen - für eine In-vitro-Fertilisation (IVF) nach der Genesung - einfrieren zu lassen.</p><p>Der Preis für die Entnahme aus dem Uterus und die Kryokonservierung der Eizellen sowie den Transfer von Zygoten (befruchteten Eizellen) in den Uterus beläuft sich auf fast 10 000 Franken. Diese hohen Kosten gehen vollständig zulasten der Patientin, sogar wenn diese an Krebs leidet. So müssen unter 40-jährige Patientinnen, deren Gesundheit stark gefährdet ist, auch noch darauf verzichten, Mutter zu werden, wenn sie es sich nicht leisten können. </p><p>In Frankreich kostet die gleiche Behandlung etwa die Hälfte. Im Falle einer Krebskrankheit wird die Behandlung vollumfänglich von der Sozialversicherung übernommen - auch für Männer, denen Unfruchtbarkeit droht. </p><p>Die für diese Fragen zuständige Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) hat 2004 eine Anfrage zur Konservierung von Samenzellen eines Mannes erhalten, dem eine Chemotherapie zur Krebsbehandlung bevorstand. Einstimmig entschied die ELGK, dass der Versicherte für eine Kryokonservierung von Spermien - wie für die Familienplanung - selber haftet und daher die Kosten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) nicht übernommen werden. Die ELGK muss sich gegenwärtig mit einer analogen Anfrage beschäftigen, bei der es um eine IVF geht. </p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Gibt es eine Statistik zur Anzahl Frauen und Männer in der Schweiz, die aufgrund einer Krebsbehandlung unfruchtbar werden?</p><p>2. Sollte nicht in Betracht gezogen werden, dass Frauen unter 40, die unter Brustkrebs leiden, die Möglichkeit haben sollten, Mutter zu werden, ungeachtet ihrer finanziellen Situation?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, unter Berücksichtigung des Obigen, erneut zu untersuchen, ob die OKP die Kosten für eine Fruchtbarkeitsbehandlung im Falle einer Krebskrankheit übernehmen sollte?</p>
  • Entnahme und Konservierung von Eizellen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Eine Statistik über die Anzahl Frauen und Männer, die als Folge der Behandlung von Krebserkrankungen unfruchtbar werden, existiert in der Schweiz nicht. Pro Jahr erkranken gut 1000 Mädchen und Frauen unter 40 Jahren und knapp 900 Knaben und Männer unter 40 Jahren an Krebs. Die Fünf-Jahres-Überlebensrate liegt bei 57 Prozent bei Männern und bei 62 Prozent bei Frauen (alle Krebsarten zusammen). Die Wahrscheinlichkeit, dass die betroffenen Menschen unfruchtbar werden oder die Fruchtbarkeit beeinträchtigt ist, ist je nach Krebsart sehr unterschiedlich und hängt von den Therapiemodalitäten und vom Alter ab. Laut Angaben aus der wissenschaftlichen Literatur bewegt sich die Wahrscheinlichkeit, nach der Krebserkrankung keine Kinder zeugen bzw. gebären zu können, je nach Alter, Krebsart und -behandlung zwischen 6 Prozent und 80 Prozent.</p><p>Es ist derzeit nicht möglich, eine einigermassen verlässliche Schätzung über die Anzahl Personen, die von Unfruchtbarkeit nach einer Krebsbehandlung betroffen sind, abzugeben. Auch die Daten, die bis anhin dem Bund gestützt auf Artikel 11 des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (FMedG; SR 810.11) zur Verfügung stehen, erlauben keine Rückschlüsse auf die Anzahl präventiver Entnahmen und Konservierungen von Keimzellen wegen Krebsbehandlungen.</p><p>2. Aktuell übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) zahlreiche Leistungen der Diagnostik und der interventionellen oder medikamentösen Behandlung der Sterilität bei Frauen. Dabei spielt der Grund für die Sterilität keine Rolle, d. h., im Hinblick auf die Leistungspflicht wird nicht unterschieden zwischen Sterilität unbekannter Ursache, Sterilität als Folge einer Unterleibsentzündung, Sterilität als Folge einer Krebsbehandlung oder Sterilität aus anderen Gründen. Die präventive Entnahme und Konservierung von Keimzellen (Spermien und Eizellen) sowie die In-vitro-Fertilisation stellen hingegen keine Pflichtleistung der OKP dar.</p><p>3. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Postulat Maury Pasquier 14.3582, "Krebs und Fruchtbarkeit. Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung", ausgeführt hat, ist das Verfahren für die Evaluation von neuen Leistungen im Hinblick auf eine Kostenübernahme durch die OKP vorgegeben. Bevor neue Leistungen durch die OKP vergütet werden, müssen diese vorgängig auf die im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) vorgegebenen Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) geprüft werden. Das Verfahren sieht dafür Anträge der interessierten Kreise zur Kostenübernahme zulasten der OKP vor. Die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) prüft in der Folge die fragliche Leistung und gibt eine Empfehlung ab. Die definitiven Entscheide in Bezug auf die Kostenübernahme werden vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) getroffen. Die vorliegende Fragestellung bildet keine Ausnahme von dieser Regel. Entsprechend ist es nicht Aufgabe des Bundesrates, eine Evaluation vorzunehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Krebsbehandlungen beeinträchtigen die Fruchtbarkeit von Frauen und Männern. Brustkrebs, die häufigste Krebsart, wird namentlich mit Chemotherapie behandelt, was oft die Eierstöcke unwiderruflich beschädigt. Wegen dieses Unfruchtbarkeitsrisikos wird jungen Patientinnen angeboten, ihre Eizellen - für eine In-vitro-Fertilisation (IVF) nach der Genesung - einfrieren zu lassen.</p><p>Der Preis für die Entnahme aus dem Uterus und die Kryokonservierung der Eizellen sowie den Transfer von Zygoten (befruchteten Eizellen) in den Uterus beläuft sich auf fast 10 000 Franken. Diese hohen Kosten gehen vollständig zulasten der Patientin, sogar wenn diese an Krebs leidet. So müssen unter 40-jährige Patientinnen, deren Gesundheit stark gefährdet ist, auch noch darauf verzichten, Mutter zu werden, wenn sie es sich nicht leisten können. </p><p>In Frankreich kostet die gleiche Behandlung etwa die Hälfte. Im Falle einer Krebskrankheit wird die Behandlung vollumfänglich von der Sozialversicherung übernommen - auch für Männer, denen Unfruchtbarkeit droht. </p><p>Die für diese Fragen zuständige Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) hat 2004 eine Anfrage zur Konservierung von Samenzellen eines Mannes erhalten, dem eine Chemotherapie zur Krebsbehandlung bevorstand. Einstimmig entschied die ELGK, dass der Versicherte für eine Kryokonservierung von Spermien - wie für die Familienplanung - selber haftet und daher die Kosten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) nicht übernommen werden. Die ELGK muss sich gegenwärtig mit einer analogen Anfrage beschäftigen, bei der es um eine IVF geht. </p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Gibt es eine Statistik zur Anzahl Frauen und Männer in der Schweiz, die aufgrund einer Krebsbehandlung unfruchtbar werden?</p><p>2. Sollte nicht in Betracht gezogen werden, dass Frauen unter 40, die unter Brustkrebs leiden, die Möglichkeit haben sollten, Mutter zu werden, ungeachtet ihrer finanziellen Situation?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, unter Berücksichtigung des Obigen, erneut zu untersuchen, ob die OKP die Kosten für eine Fruchtbarkeitsbehandlung im Falle einer Krebskrankheit übernehmen sollte?</p>
    • Entnahme und Konservierung von Eizellen

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