Teuerung nur ausgleichen, wenn Teuerung anfällt

ShortId
16.3705
Id
20163705
Updated
25.06.2025 00:04
Language
de
Title
Teuerung nur ausgleichen, wenn Teuerung anfällt
AdditionalIndexing
24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Im heutigen System wird in der Regel bei Rahmen- und Verpflichtungskrediten eine Teuerung gemäss Teuerungsannahmen berechnet und auch gemäss dem bewilligten Rahmen- bzw. Verpflichtungskredit bezogen, egal ob eine Teuerung tatsächlich eintritt oder nicht. So lag die angenommene Teuerung im Zeitraum 2009-2015 in verschiedenen Bereichen deutlich höher als die effektive Teuerung. Dies führte in den letzten Jahren bei verschiedenen mehrjährigen Finanzbeschlüssen zu hohen und ungerechtfertigten Mehrausgaben. </p><p>Aufgrund dieser Tatsache drängt sich diesbezüglich ein gesamtheitlicher Systemwechsel für alle Rahmen- und Verpflichtungskredite auf: internationale Zusammenarbeit, Agrarpolitik, Armee, BFI, Verpflichtungskredit für den regionalen Personenverkehr, Kultur oder Standortförderung. Eine angenommene Teuerung soll grundsätzlich nur bezogen werden können, wenn diese auch anfällt.</p>
  • <p>Das Wachstum der Ausgaben setzt sich immer aus einer realen (preisbereinigten) Komponente und aus einer Teuerungskomponente zusammen. Zusammen ergeben sie die in der Finanzplanung abgebildete nominale Wachstumsrate. Das Parlament steuert entsprechend mit mehrjährigen Finanzbeschlüssen und im Voranschlag die nominale Entwicklung der Ausgaben.</p><p>In der Umsetzung mehrjähriger Finanzbeschlüsse und des Budgets wird die Teuerung immer von den ursprünglichen Annahmen abweichen; so wird in einzelnen Jahren ein realer Ausbau ermöglicht, in anderen Jahren hingegen die Teuerung nicht ganz ausgeglichen. Die effektive Teuerung lag allerdings in den vergangenen Jahren deutlich tiefer als jeweils in der Finanzplanung und den Finanzbeschlüssen angenommen. Dies führte bei den schwach gebundenen Ausgaben, von denen rund zwei Drittel über mehrjährige Finanzbeschlüsse (Verpflichtungskredite, Zahlungsrahmen) gesteuert werden, zu einem ungeplanten realen Ausbau der Ausgaben. </p><p>Deshalb hat der Bundesrat - ganz im Sinne der vorliegenden Motion - im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2012/13 (KOP 12/13; 2,5 Prozent), des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets 2014 (KAP 2014; rund 2 Prozent), des Voranschlags 2016 (3 Prozent) und des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 (rund 3 Prozent) die schwach gebundenen Ausgaben insgesamt gegenüber früheren Planungen um über 10 Prozent gekürzt. Der tieferen Teuerung wurde demnach Rechnung getragen: Der verbleibende ungeplante reale Ausbau beträgt über den Zeitraum 2009-2017 aus heutiger Sicht rund 4 Prozent, was durchschnittlich 0,5 Prozent pro Jahr entspricht. Da in den kommenden Jahren zur Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse weitere Entlastungsmassnahmen erforderlich sind, wird dieser ungeplante reale Ausbau weiter reduziert bzw. eliminiert werden. </p><p>Der Bundesrat hat - wie bereits in der Antwort auf die in eine ähnliche Richtung zielende Motion der FDP-Fraktion 16.3451 in Aussicht gestellt - verschiedene Massnahmen ergriffen, um künftig grössere Abweichungen zwischen der angenommenen und der effektiven Teuerung zu vermeiden. So überprüft er die gegenwärtige Annahme zum längerfristigen Teuerungstrend. Er will darüber hinaus eine Bestimmung in die Finanzhaushaltverordnung aufnehmen, wonach eine Korrektur der Voranschlagskredite zu prüfen ist, wenn die Abweichung zwischen der angenommenen und der effektiven Teuerung eine gewisse Schwelle erreicht. Er will schliesslich die Berichterstattung zur Teuerung in der Botschaft zum Voranschlag verbessern und dem Parlament so ermöglichen, bei Bedarf die gewünschten Kürzungen vorzunehmen. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die Anliegen der Motion als weitgehend erfüllt. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt sicherzustellen, dass bei allen Rahmenkrediten und Verpflichtungskrediten eine Teuerung grundsätzlich nur ausgeglichen werden kann, wenn eine Teuerung tatsächlich auch anfällt.</p>
  • Teuerung nur ausgleichen, wenn Teuerung anfällt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im heutigen System wird in der Regel bei Rahmen- und Verpflichtungskrediten eine Teuerung gemäss Teuerungsannahmen berechnet und auch gemäss dem bewilligten Rahmen- bzw. Verpflichtungskredit bezogen, egal ob eine Teuerung tatsächlich eintritt oder nicht. So lag die angenommene Teuerung im Zeitraum 2009-2015 in verschiedenen Bereichen deutlich höher als die effektive Teuerung. Dies führte in den letzten Jahren bei verschiedenen mehrjährigen Finanzbeschlüssen zu hohen und ungerechtfertigten Mehrausgaben. </p><p>Aufgrund dieser Tatsache drängt sich diesbezüglich ein gesamtheitlicher Systemwechsel für alle Rahmen- und Verpflichtungskredite auf: internationale Zusammenarbeit, Agrarpolitik, Armee, BFI, Verpflichtungskredit für den regionalen Personenverkehr, Kultur oder Standortförderung. Eine angenommene Teuerung soll grundsätzlich nur bezogen werden können, wenn diese auch anfällt.</p>
    • <p>Das Wachstum der Ausgaben setzt sich immer aus einer realen (preisbereinigten) Komponente und aus einer Teuerungskomponente zusammen. Zusammen ergeben sie die in der Finanzplanung abgebildete nominale Wachstumsrate. Das Parlament steuert entsprechend mit mehrjährigen Finanzbeschlüssen und im Voranschlag die nominale Entwicklung der Ausgaben.</p><p>In der Umsetzung mehrjähriger Finanzbeschlüsse und des Budgets wird die Teuerung immer von den ursprünglichen Annahmen abweichen; so wird in einzelnen Jahren ein realer Ausbau ermöglicht, in anderen Jahren hingegen die Teuerung nicht ganz ausgeglichen. Die effektive Teuerung lag allerdings in den vergangenen Jahren deutlich tiefer als jeweils in der Finanzplanung und den Finanzbeschlüssen angenommen. Dies führte bei den schwach gebundenen Ausgaben, von denen rund zwei Drittel über mehrjährige Finanzbeschlüsse (Verpflichtungskredite, Zahlungsrahmen) gesteuert werden, zu einem ungeplanten realen Ausbau der Ausgaben. </p><p>Deshalb hat der Bundesrat - ganz im Sinne der vorliegenden Motion - im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2012/13 (KOP 12/13; 2,5 Prozent), des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets 2014 (KAP 2014; rund 2 Prozent), des Voranschlags 2016 (3 Prozent) und des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 (rund 3 Prozent) die schwach gebundenen Ausgaben insgesamt gegenüber früheren Planungen um über 10 Prozent gekürzt. Der tieferen Teuerung wurde demnach Rechnung getragen: Der verbleibende ungeplante reale Ausbau beträgt über den Zeitraum 2009-2017 aus heutiger Sicht rund 4 Prozent, was durchschnittlich 0,5 Prozent pro Jahr entspricht. Da in den kommenden Jahren zur Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse weitere Entlastungsmassnahmen erforderlich sind, wird dieser ungeplante reale Ausbau weiter reduziert bzw. eliminiert werden. </p><p>Der Bundesrat hat - wie bereits in der Antwort auf die in eine ähnliche Richtung zielende Motion der FDP-Fraktion 16.3451 in Aussicht gestellt - verschiedene Massnahmen ergriffen, um künftig grössere Abweichungen zwischen der angenommenen und der effektiven Teuerung zu vermeiden. So überprüft er die gegenwärtige Annahme zum längerfristigen Teuerungstrend. Er will darüber hinaus eine Bestimmung in die Finanzhaushaltverordnung aufnehmen, wonach eine Korrektur der Voranschlagskredite zu prüfen ist, wenn die Abweichung zwischen der angenommenen und der effektiven Teuerung eine gewisse Schwelle erreicht. Er will schliesslich die Berichterstattung zur Teuerung in der Botschaft zum Voranschlag verbessern und dem Parlament so ermöglichen, bei Bedarf die gewünschten Kürzungen vorzunehmen. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die Anliegen der Motion als weitgehend erfüllt. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt sicherzustellen, dass bei allen Rahmenkrediten und Verpflichtungskrediten eine Teuerung grundsätzlich nur ausgeglichen werden kann, wenn eine Teuerung tatsächlich auch anfällt.</p>
    • Teuerung nur ausgleichen, wenn Teuerung anfällt

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