Gesundheitskosten durch Hilfe zur Selbsthilfe senken
- ShortId
-
16.3709
- Id
-
20163709
- Updated
-
28.07.2023 05:11
- Language
-
de
- Title
-
Gesundheitskosten durch Hilfe zur Selbsthilfe senken
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die gemeinschaftliche Selbsthilfe, das heisst die Teilnahme von gleichbetroffenen Personen an Selbsthilfegruppen sowie deren Förderung in vielen gesundheitlichen und sozialen Bereichen, ist für die Krankheitsbewältigung und Gesundheitserhaltung von grosser Bedeutung. Sie ist eine wichtige Akteurin für das Selbstmanagement und die Gesundheitskompetenz. Sie unterstützt z. B. die von einer chronischen Krankheit betroffenen Personen dabei, trotz gesundheitlicher Einschränkungen die Lebensqualität aufrechtzuerhalten, kann den Bedarf an Gesundheitsdienstleistungen reduzieren oder deren Wirkung stärken. Die Selbsthilfe spielt auch in der Prävention (z. B. Leben mit psychischen Krankheiten oder mit chronischen Schmerzen) eine wichtige Rolle. Direktbetroffene sowie helfende Angehörige erleben in der Selbsthilfe gegenseitige Hilfe und Solidarität und übernehmen Selbstverantwortung. So erreichen sie einen höheren Grad an Gesundheitskompetenz. </p><p>Die Stärkung der Selbsthilfe ist ein Querschnittthema, das in verschiedenen Massnahmen zur Umsetzung von Gesundheit 2020 berücksichtigt wird, z. B. im Rahmen der Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie). Auch die geplanten Massnahmen zur Stärkung der Patientenrechte leisten einen Beitrag dazu.</p><p>In der Schweiz sind krankheitsspezifische Patientenangebote mit Beratung bereits recht zahlreich vorhanden, aber wenige krankheitsübergreifende Angebote zur Stärkung der Gesundheitskompetenz, wie es die gemeinschaftliche Selbsthilfe in den über 2300 Selbsthilfegruppen mit über 43 000 Teilnehmenden bietet. Es fehlt in der Schweiz eine Kultur der Hilfe durch Selbsthilfe. Die Erfahrungsexpertise der Patienten und Angehörigen soll die Fachexpertise der Medizin und Pflege ergänzen. Umso mehr braucht es Informations- und Öffentlichkeitsarbeit sowie regionale Selbsthilfezentren und Vernetzung auf nationaler Ebene. </p><p>Für eine echte Stärkung und Anhebung des Stellenwertes der gemeinschaftlichen Selbsthilfe ist eine Mittelzuteilung notwendig, welche die Wirksamkeit der Selbsthilfe berücksichtigt.</p>
- <p>Es liegen für ausgewählte Krankheiten Forschungsergebnisse vor, die belegen, dass die krankheitsbezogene gemeinschaftliche Selbsthilfe einen wichtigen eigenständigen Beitrag zur Gesundheit der Bevölkerung leistet. Der Bundesrat kann sich gut vorstellen, dass dies auch für weitere schwere Krankheiten gilt. Er räumt in seiner Strategie Gesundheit 2020 der gemeinschaftlichen Selbsthilfe daher eine hohe Priorität ein. Alle aktuellen nationalen Strategien, Programme und Konzepte berücksichtigen das Potenzial der Selbsthilfe bereits und beziehen die entsprechenden Akteure in die Umsetzung der Programme mit ein. Damit sollen die Kompetenzen zur Gesundheitsförderung und Prävention sowie zur Selbsthilfe und Krankheitsbewältigung in der Bevölkerung gestärkt werden. Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen können dabei eine wichtige Rolle spielen.</p><p>Auf Bundesebene fehlt eine gesetzliche Grundlage zur Förderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe. Eine bundesgesetzliche Verankerung von neuen Bundesaufgaben zugunsten der gemeinschaftlichen Selbsthilfe könnte die Kultur der Hilfe durch Selbsthilfe weiter fördern und ein Zeichen setzen, damit sich Kantone und Gemeinden für die Verbesserung der Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten durch Selbsthilfe ebenfalls vermehrt einsetzen. Der Bundesrat hat am 24. Juni 2015 das Eidgenössische Departement des Innern mit der Verabschiedung des Berichtes "Patientenrechte und Patientenpartizipation in der Schweiz" in Erfüllung der Postulate Kessler 12.3100, Gilli 12.3124 und Steiert 12.3207 (www.bag.admin.ch > Themen > Gesundheitspolitik > Patientenrechte und Patientenpartizipation) beauftragt, ein Patienteninformationsgesetz zu prüfen. Er ist bereit, im Rahmen dieses Prüfauftrages abzuklären, ob und inwieweit schweizweite und koordinierte Bevölkerungsinformationen auf Bundesebene sowie Finanzhilfen zugunsten von Einzelprojekten von Dritten zur Förderung von Selbsthilfegruppen sinnvoll und opportun wären.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, der gemeinschaftlichen Selbsthilfe als besonders effektivem und effizientem Instrument der Krankheitsbewältigung in den nationalen Gesundheitsstrategien höhere Priorität einzuräumen und sie in der Mittelzuteilung gemäss Wirksamkeit zu berücksichtigen.</p>
- Gesundheitskosten durch Hilfe zur Selbsthilfe senken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die gemeinschaftliche Selbsthilfe, das heisst die Teilnahme von gleichbetroffenen Personen an Selbsthilfegruppen sowie deren Förderung in vielen gesundheitlichen und sozialen Bereichen, ist für die Krankheitsbewältigung und Gesundheitserhaltung von grosser Bedeutung. Sie ist eine wichtige Akteurin für das Selbstmanagement und die Gesundheitskompetenz. Sie unterstützt z. B. die von einer chronischen Krankheit betroffenen Personen dabei, trotz gesundheitlicher Einschränkungen die Lebensqualität aufrechtzuerhalten, kann den Bedarf an Gesundheitsdienstleistungen reduzieren oder deren Wirkung stärken. Die Selbsthilfe spielt auch in der Prävention (z. B. Leben mit psychischen Krankheiten oder mit chronischen Schmerzen) eine wichtige Rolle. Direktbetroffene sowie helfende Angehörige erleben in der Selbsthilfe gegenseitige Hilfe und Solidarität und übernehmen Selbstverantwortung. So erreichen sie einen höheren Grad an Gesundheitskompetenz. </p><p>Die Stärkung der Selbsthilfe ist ein Querschnittthema, das in verschiedenen Massnahmen zur Umsetzung von Gesundheit 2020 berücksichtigt wird, z. B. im Rahmen der Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie). Auch die geplanten Massnahmen zur Stärkung der Patientenrechte leisten einen Beitrag dazu.</p><p>In der Schweiz sind krankheitsspezifische Patientenangebote mit Beratung bereits recht zahlreich vorhanden, aber wenige krankheitsübergreifende Angebote zur Stärkung der Gesundheitskompetenz, wie es die gemeinschaftliche Selbsthilfe in den über 2300 Selbsthilfegruppen mit über 43 000 Teilnehmenden bietet. Es fehlt in der Schweiz eine Kultur der Hilfe durch Selbsthilfe. Die Erfahrungsexpertise der Patienten und Angehörigen soll die Fachexpertise der Medizin und Pflege ergänzen. Umso mehr braucht es Informations- und Öffentlichkeitsarbeit sowie regionale Selbsthilfezentren und Vernetzung auf nationaler Ebene. </p><p>Für eine echte Stärkung und Anhebung des Stellenwertes der gemeinschaftlichen Selbsthilfe ist eine Mittelzuteilung notwendig, welche die Wirksamkeit der Selbsthilfe berücksichtigt.</p>
- <p>Es liegen für ausgewählte Krankheiten Forschungsergebnisse vor, die belegen, dass die krankheitsbezogene gemeinschaftliche Selbsthilfe einen wichtigen eigenständigen Beitrag zur Gesundheit der Bevölkerung leistet. Der Bundesrat kann sich gut vorstellen, dass dies auch für weitere schwere Krankheiten gilt. Er räumt in seiner Strategie Gesundheit 2020 der gemeinschaftlichen Selbsthilfe daher eine hohe Priorität ein. Alle aktuellen nationalen Strategien, Programme und Konzepte berücksichtigen das Potenzial der Selbsthilfe bereits und beziehen die entsprechenden Akteure in die Umsetzung der Programme mit ein. Damit sollen die Kompetenzen zur Gesundheitsförderung und Prävention sowie zur Selbsthilfe und Krankheitsbewältigung in der Bevölkerung gestärkt werden. Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen können dabei eine wichtige Rolle spielen.</p><p>Auf Bundesebene fehlt eine gesetzliche Grundlage zur Förderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe. Eine bundesgesetzliche Verankerung von neuen Bundesaufgaben zugunsten der gemeinschaftlichen Selbsthilfe könnte die Kultur der Hilfe durch Selbsthilfe weiter fördern und ein Zeichen setzen, damit sich Kantone und Gemeinden für die Verbesserung der Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten durch Selbsthilfe ebenfalls vermehrt einsetzen. Der Bundesrat hat am 24. Juni 2015 das Eidgenössische Departement des Innern mit der Verabschiedung des Berichtes "Patientenrechte und Patientenpartizipation in der Schweiz" in Erfüllung der Postulate Kessler 12.3100, Gilli 12.3124 und Steiert 12.3207 (www.bag.admin.ch > Themen > Gesundheitspolitik > Patientenrechte und Patientenpartizipation) beauftragt, ein Patienteninformationsgesetz zu prüfen. Er ist bereit, im Rahmen dieses Prüfauftrages abzuklären, ob und inwieweit schweizweite und koordinierte Bevölkerungsinformationen auf Bundesebene sowie Finanzhilfen zugunsten von Einzelprojekten von Dritten zur Förderung von Selbsthilfegruppen sinnvoll und opportun wären.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, der gemeinschaftlichen Selbsthilfe als besonders effektivem und effizientem Instrument der Krankheitsbewältigung in den nationalen Gesundheitsstrategien höhere Priorität einzuräumen und sie in der Mittelzuteilung gemäss Wirksamkeit zu berücksichtigen.</p>
- Gesundheitskosten durch Hilfe zur Selbsthilfe senken
Back to List