Sachgerechte Verwendung von Biomasse
- ShortId
-
16.3710
- Id
-
20163710
- Updated
-
24.06.2025 23:36
- Language
-
de
- Title
-
Sachgerechte Verwendung von Biomasse
- AdditionalIndexing
-
52;66
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ob Bananenschalen, Gartenabfälle oder Kuhmist: Biogene Abfälle sind wertvoll. Dazu gehören alle organischen Reststoffe wie Küchenabfälle, Erntereste oder Pflanzenöl wie auch tierische Nebenprodukte (Schlachtabfälle, Gülle, Mist). Sie enthalten nicht nur wichtige Nährstoffe, sondern können auch zur Energieproduktion verwendet werden. Die Nutzung von biogenen Abfällen ist daher von grosser ökologischer sowie ökonomischer Bedeutung und hat sich in den vergangenen 20 Jahren als wichtiger Bestandteil der Schweizer Abfallverwertung etabliert. Die Biomassestrategie Schweiz (2009) sieht vor, dass die Nährstoffe dem Kreislauf nicht entzogen, sondern verwertet werden. Ein geschlossener Stoffkreislauf ist der Vorteil der Vergärung und Kompostierung. Kompost und Gärgut können als Dünger eingesetzt werden. Durch die Verbrennung werden dem Nährstoffkreislauf hingegen wertvolle organische Substanzen und Nährstoffe entzogen. Darum sollen Vergärung und stoffliche Verwertung im Vordergrund stehen, die Verbrennung soll erst dann erfolgen, wenn Verwertung und Vergärung nicht möglich oder nicht sachgerecht sind.</p><p>Am 1. Januar 2016 ist die neue Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) in Kraft getreten. Zurzeit erarbeitet das Bundesamt für Umwelt (Bafu) eine VVEA-Vollzugshilfe, in welcher eine Liste der in den verschiedenen Verwertungsarten zugelassenen organischen Materialien enthalten sein soll. Werden betreffend die Verwertung von organischen Reststoffen keine sinnvollen ökologischen Vorgaben gemacht, wird der Verbrennung Tür und Tor geöffnet. Die entsprechenden Gesetzesgrundlagen sind daher dahingehend anzupassen bzw. zu belassen, dass der stoffliche Kreislauf erhalten bleibt. </p><p>Mit der ökologisch besseren Nutzung durch Verwertung und Vergärung können mehr Nährstoffe und erneuerbare Energie gewonnen wie auch Umweltbelastungen entsprechend vermindert werden.</p>
- <p>Die vom Parlament überwiesene Motion 11.4020, "Für eine sachgerechte Verwendung von Biomasse-Reststoffen und gegen Technologieverbote", von alt Nationalrat Lustenberger verlangt, dass Biomasse unter gewissen Voraussetzungen verbrannt werden darf. Die vorliegende Motion fordert, dass die Verbrennung von Biomasse nur dann erlaubt wird, wenn die Verwertung und Vergärung nicht möglich oder nicht sachgerecht ist. Der Bundesrat wird rechtliche Grundlagen erarbeiten, die zwar die Verbrennung von Biomasse in gewissen Fällen erlauben, grundsätzlich aber die Erhaltung des stofflichen Kreislaufs in den Vordergrund stellen. Es kann somit beiden Motionen entsprochen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die notwendigen Gesetzesänderungen zu unterbreiten bzw. Massnahmen zu treffen, damit eine sachgerechte Verwendung von Biomasse gewährleistet wird.</p><p>Insbesondere sind folgende Gesetze und Verordnungen anzupassen: Das Bundesgesetz über den Umweltschutz, die Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen, die Luftreinhalte-Verordnung, das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer und die Gewässerschutzverordnung.</p>
- Sachgerechte Verwendung von Biomasse
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Ob Bananenschalen, Gartenabfälle oder Kuhmist: Biogene Abfälle sind wertvoll. Dazu gehören alle organischen Reststoffe wie Küchenabfälle, Erntereste oder Pflanzenöl wie auch tierische Nebenprodukte (Schlachtabfälle, Gülle, Mist). Sie enthalten nicht nur wichtige Nährstoffe, sondern können auch zur Energieproduktion verwendet werden. Die Nutzung von biogenen Abfällen ist daher von grosser ökologischer sowie ökonomischer Bedeutung und hat sich in den vergangenen 20 Jahren als wichtiger Bestandteil der Schweizer Abfallverwertung etabliert. Die Biomassestrategie Schweiz (2009) sieht vor, dass die Nährstoffe dem Kreislauf nicht entzogen, sondern verwertet werden. Ein geschlossener Stoffkreislauf ist der Vorteil der Vergärung und Kompostierung. Kompost und Gärgut können als Dünger eingesetzt werden. Durch die Verbrennung werden dem Nährstoffkreislauf hingegen wertvolle organische Substanzen und Nährstoffe entzogen. Darum sollen Vergärung und stoffliche Verwertung im Vordergrund stehen, die Verbrennung soll erst dann erfolgen, wenn Verwertung und Vergärung nicht möglich oder nicht sachgerecht sind.</p><p>Am 1. Januar 2016 ist die neue Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) in Kraft getreten. Zurzeit erarbeitet das Bundesamt für Umwelt (Bafu) eine VVEA-Vollzugshilfe, in welcher eine Liste der in den verschiedenen Verwertungsarten zugelassenen organischen Materialien enthalten sein soll. Werden betreffend die Verwertung von organischen Reststoffen keine sinnvollen ökologischen Vorgaben gemacht, wird der Verbrennung Tür und Tor geöffnet. Die entsprechenden Gesetzesgrundlagen sind daher dahingehend anzupassen bzw. zu belassen, dass der stoffliche Kreislauf erhalten bleibt. </p><p>Mit der ökologisch besseren Nutzung durch Verwertung und Vergärung können mehr Nährstoffe und erneuerbare Energie gewonnen wie auch Umweltbelastungen entsprechend vermindert werden.</p>
- <p>Die vom Parlament überwiesene Motion 11.4020, "Für eine sachgerechte Verwendung von Biomasse-Reststoffen und gegen Technologieverbote", von alt Nationalrat Lustenberger verlangt, dass Biomasse unter gewissen Voraussetzungen verbrannt werden darf. Die vorliegende Motion fordert, dass die Verbrennung von Biomasse nur dann erlaubt wird, wenn die Verwertung und Vergärung nicht möglich oder nicht sachgerecht ist. Der Bundesrat wird rechtliche Grundlagen erarbeiten, die zwar die Verbrennung von Biomasse in gewissen Fällen erlauben, grundsätzlich aber die Erhaltung des stofflichen Kreislaufs in den Vordergrund stellen. Es kann somit beiden Motionen entsprochen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die notwendigen Gesetzesänderungen zu unterbreiten bzw. Massnahmen zu treffen, damit eine sachgerechte Verwendung von Biomasse gewährleistet wird.</p><p>Insbesondere sind folgende Gesetze und Verordnungen anzupassen: Das Bundesgesetz über den Umweltschutz, die Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen, die Luftreinhalte-Verordnung, das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer und die Gewässerschutzverordnung.</p>
- Sachgerechte Verwendung von Biomasse
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