Gescheiterte Abschiebungen. Zahlen und Gründe
- ShortId
-
16.3714
- Id
-
20163714
- Updated
-
28.07.2023 05:10
- Language
-
de
- Title
-
Gescheiterte Abschiebungen. Zahlen und Gründe
- AdditionalIndexing
-
2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Nein. Zunächst ist festzuhalten, dass Asylsuchende nicht der ständigen Wohnbevölkerung zugerechnet werden und diese demnach auch nicht relevant sind für die Berechnung der Zuwanderungsbilanz.</p><p>Im Jahr 2015 wurden in der Schweiz 39 523 Asylgesuche gestellt. In der gleichen Zeitperiode wurden aus dem Asylbereich 965 Personen in ihren Heimatstaat und 2348 Personen in einen Dublin- oder einen Drittstaat zurückgeführt. Hinzu kommen 2238 selbstständige Ausreisen sowie 5178 unkontrollierte Abreisen. Daraus resultiert im Asylbereich im vergangenen Jahr eine Zunahme von 28 794 Personen.</p><p>2. Im Jahr 2015 haben 612 Personen nach rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens ein neues Asylgesuch gestellt; dies entspricht 1,5 Prozent aller in diesem Jahr eingereichten Asylgesuche. Mit Einreichung eines Mehrfachgesuchs wird der Wegweisungsvollzug ausgesetzt. Um eine Verzögerung des Wegweisungsvollzugs zu verhindern, werden diese Gesuche prioritär behandelt.</p><p>Im gleichen Zeitraum haben 1360 abgewiesene Asylsuchende beim Staatssekretariat für Migration (SEM) um Wiedererwägung des rechtskräftigen Entscheids ersucht, und 179 Personen haben beim Bundesverwaltungsgericht ein Revisionsgesuch eingereicht. Solche Gesuche hemmen den Vollzug der Wegweisung jedoch grundsätzlich nicht, da dieser nicht ausgesetzt wird (vgl. Art. 111b Abs. 3 AsylG). Sowohl die Mehrfach- als auch die Wiedererwägungs- und Revisionsgesuche unterliegen zudem erhöhten formalen Voraussetzungen (Begründungspflicht, Schriftform).</p><p>3. Die Gründe dafür, dass eine Wegweisung nicht bzw. noch nicht vollzogen werden konnte, sind vielfältig. In vielen Fällen müssen die Behörden den Vollzug noch vorbereiten. Es können aber auch Vollzugshindernisse vorliegen, namentlich das Fehlen von gültigen Reisedokumenten aufgrund der mangelnden Kooperation des Herkunftsstaates, medizinische Gründe oder verfahrenstechnische Gründe wie zum Beispiel die Aussetzung des Wegweisungsvollzugs durch das SEM oder das Bundesverwaltungsgericht. Weiter muss die geplante Ausreise in rund einem Drittel aller Fälle annulliert werden, da die betroffenen Personen untertauchen oder die Rückführung nach Vollzugsstufe 1 (polizeiliche Begleitung bis zum Flugzeug, anschliessend Ausreise auf einem Linienflug ohne Begleitung) verweigern. In diesen Fällen wird geprüft, ob der Vollzug nach den Vollzugsstufen 2 und 3 (polizeiliche Begleitung bis zur Einreise im Zielland) möglich ist. Um die begleitete Ausreise sicherzustellen, ist schliesslich als letzte Möglichkeit die Organisation eines Sonderfluges vorgesehen (Vollzugsstufe 4).</p><p>4. Nach Vorliegen einer Wegweisungsverfügung obliegt den Ärzten lediglich die Abklärung der Transportfähigkeit im Zweifelsfall (Art. 18 ZAV). Ist eine Person zum Zeitpunkt ihrer geplanten Rückführung nicht transportfähig, ist der Vollzug jedoch nicht gescheitert, sondern die Wegweisung wird zu einem späteren Zeitpunkt vollzogen. Hilfswerke oder Privatpersonen haben keinen unmittelbaren Einfluss darauf, ob eine Wegweisungsverfügung vollzogen werden kann.</p><p>5. Am 31. Dezember 2015 hielten sich insgesamt 4647 Personen in der Schweiz auf (Asyl- und Ausländerbereich), für welche die Kantone beim SEM ein Gesuch um Vollzugsunterstützung gestellt hatten.</p><p>6. Von den 5178 unkontrollierten Abreisen betrafen 1829 Personen, welche sich in der Vollzugsphase befanden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>2015 haben 39 523 Personen einen Asylantrag gestellt. Gleichzeitig weist die Asylstatistik für das gleiche Jahr 3913 erfolgreiche Rückführungen vor. Diese Zahl ist indes offenbar irreführend, weil der grösste Teil dieser Personen, nämlich 2955, nicht aus dem Asylbereich stammt. 2015 hat also die Eidgenossenschaft 958 abgewiesene Asylanten abschieben können, und die Bevölkerung ist um 38 565 Personen allein aus dem Asylbereich angewachsen. </p><p>Gründe hierfür dürften die hohe Anzahl an gescheiterten beziehungsweise gar nicht erst versuchten Abschiebungen wegen fehlender Papiere sein, aber auch Abschiebungen, welche am Widerstand der betroffenen Person scheitern (Suizidversuch, Gewalttätigkeit, Delinquenz und anderes). </p><p>1. Stimmt die Zahl der Nettozuwanderung für 2015 von 38 565 Personen aus dem Asylbereich?</p><p>2. Wie viele Personen hätten 2015 zurückgeschafft werden sollen, es sind aber nachträglich, nach erfolgter Wegweisungsverfügung, Einwände vorgetragen worden, die einen Vollzug der Verfügung torpediert haben?</p><p>3. Welche Gründe haben dazu geführt, dass der Vollzug gescheitert ist? </p><p>4. Inwiefern haben Dritte, beispielsweise Ärzte, Hilfswerke oder Privatpersonen, eingewirkt?</p><p>5. Wie viele Personen halten sich offiziell in der Schweiz auf, die eigentlich zurückgeschafft werden sollten, weil sie eine Wegweisungsverfügung erhalten haben?</p><p>6. Wie viele Personen sind unkontrolliert abgereist, die eigentlich hätten zurückgeschafft werden sollen?</p>
- Gescheiterte Abschiebungen. Zahlen und Gründe
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Nein. Zunächst ist festzuhalten, dass Asylsuchende nicht der ständigen Wohnbevölkerung zugerechnet werden und diese demnach auch nicht relevant sind für die Berechnung der Zuwanderungsbilanz.</p><p>Im Jahr 2015 wurden in der Schweiz 39 523 Asylgesuche gestellt. In der gleichen Zeitperiode wurden aus dem Asylbereich 965 Personen in ihren Heimatstaat und 2348 Personen in einen Dublin- oder einen Drittstaat zurückgeführt. Hinzu kommen 2238 selbstständige Ausreisen sowie 5178 unkontrollierte Abreisen. Daraus resultiert im Asylbereich im vergangenen Jahr eine Zunahme von 28 794 Personen.</p><p>2. Im Jahr 2015 haben 612 Personen nach rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens ein neues Asylgesuch gestellt; dies entspricht 1,5 Prozent aller in diesem Jahr eingereichten Asylgesuche. Mit Einreichung eines Mehrfachgesuchs wird der Wegweisungsvollzug ausgesetzt. Um eine Verzögerung des Wegweisungsvollzugs zu verhindern, werden diese Gesuche prioritär behandelt.</p><p>Im gleichen Zeitraum haben 1360 abgewiesene Asylsuchende beim Staatssekretariat für Migration (SEM) um Wiedererwägung des rechtskräftigen Entscheids ersucht, und 179 Personen haben beim Bundesverwaltungsgericht ein Revisionsgesuch eingereicht. Solche Gesuche hemmen den Vollzug der Wegweisung jedoch grundsätzlich nicht, da dieser nicht ausgesetzt wird (vgl. Art. 111b Abs. 3 AsylG). Sowohl die Mehrfach- als auch die Wiedererwägungs- und Revisionsgesuche unterliegen zudem erhöhten formalen Voraussetzungen (Begründungspflicht, Schriftform).</p><p>3. Die Gründe dafür, dass eine Wegweisung nicht bzw. noch nicht vollzogen werden konnte, sind vielfältig. In vielen Fällen müssen die Behörden den Vollzug noch vorbereiten. Es können aber auch Vollzugshindernisse vorliegen, namentlich das Fehlen von gültigen Reisedokumenten aufgrund der mangelnden Kooperation des Herkunftsstaates, medizinische Gründe oder verfahrenstechnische Gründe wie zum Beispiel die Aussetzung des Wegweisungsvollzugs durch das SEM oder das Bundesverwaltungsgericht. Weiter muss die geplante Ausreise in rund einem Drittel aller Fälle annulliert werden, da die betroffenen Personen untertauchen oder die Rückführung nach Vollzugsstufe 1 (polizeiliche Begleitung bis zum Flugzeug, anschliessend Ausreise auf einem Linienflug ohne Begleitung) verweigern. In diesen Fällen wird geprüft, ob der Vollzug nach den Vollzugsstufen 2 und 3 (polizeiliche Begleitung bis zur Einreise im Zielland) möglich ist. Um die begleitete Ausreise sicherzustellen, ist schliesslich als letzte Möglichkeit die Organisation eines Sonderfluges vorgesehen (Vollzugsstufe 4).</p><p>4. Nach Vorliegen einer Wegweisungsverfügung obliegt den Ärzten lediglich die Abklärung der Transportfähigkeit im Zweifelsfall (Art. 18 ZAV). Ist eine Person zum Zeitpunkt ihrer geplanten Rückführung nicht transportfähig, ist der Vollzug jedoch nicht gescheitert, sondern die Wegweisung wird zu einem späteren Zeitpunkt vollzogen. Hilfswerke oder Privatpersonen haben keinen unmittelbaren Einfluss darauf, ob eine Wegweisungsverfügung vollzogen werden kann.</p><p>5. Am 31. Dezember 2015 hielten sich insgesamt 4647 Personen in der Schweiz auf (Asyl- und Ausländerbereich), für welche die Kantone beim SEM ein Gesuch um Vollzugsunterstützung gestellt hatten.</p><p>6. Von den 5178 unkontrollierten Abreisen betrafen 1829 Personen, welche sich in der Vollzugsphase befanden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>2015 haben 39 523 Personen einen Asylantrag gestellt. Gleichzeitig weist die Asylstatistik für das gleiche Jahr 3913 erfolgreiche Rückführungen vor. Diese Zahl ist indes offenbar irreführend, weil der grösste Teil dieser Personen, nämlich 2955, nicht aus dem Asylbereich stammt. 2015 hat also die Eidgenossenschaft 958 abgewiesene Asylanten abschieben können, und die Bevölkerung ist um 38 565 Personen allein aus dem Asylbereich angewachsen. </p><p>Gründe hierfür dürften die hohe Anzahl an gescheiterten beziehungsweise gar nicht erst versuchten Abschiebungen wegen fehlender Papiere sein, aber auch Abschiebungen, welche am Widerstand der betroffenen Person scheitern (Suizidversuch, Gewalttätigkeit, Delinquenz und anderes). </p><p>1. Stimmt die Zahl der Nettozuwanderung für 2015 von 38 565 Personen aus dem Asylbereich?</p><p>2. Wie viele Personen hätten 2015 zurückgeschafft werden sollen, es sind aber nachträglich, nach erfolgter Wegweisungsverfügung, Einwände vorgetragen worden, die einen Vollzug der Verfügung torpediert haben?</p><p>3. Welche Gründe haben dazu geführt, dass der Vollzug gescheitert ist? </p><p>4. Inwiefern haben Dritte, beispielsweise Ärzte, Hilfswerke oder Privatpersonen, eingewirkt?</p><p>5. Wie viele Personen halten sich offiziell in der Schweiz auf, die eigentlich zurückgeschafft werden sollten, weil sie eine Wegweisungsverfügung erhalten haben?</p><p>6. Wie viele Personen sind unkontrolliert abgereist, die eigentlich hätten zurückgeschafft werden sollen?</p>
- Gescheiterte Abschiebungen. Zahlen und Gründe
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