Wer Schweizerin oder Schweizer wird, soll die Schreibweise seines Namens frei wählen können
- ShortId
-
16.3717
- Id
-
20163717
- Updated
-
28.07.2023 05:05
- Language
-
de
- Title
-
Wer Schweizerin oder Schweizer wird, soll die Schreibweise seines Namens frei wählen können
- AdditionalIndexing
-
1211;2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss Medienberichten mussten insgesamt bis zu 100 000 Personen vornehmlich mit Migrationshintergrund aus den ex-jugoslawischen Staaten die Schreibweise ihres Namens bei der Einbürgerung ändern, weil die entsprechenden Informatiksysteme nicht über die notwendigen Sonderzeichen verfügen (Infostar). Dieser Umstand ist stossend. Er erinnert an ein assimilatorisches Verständnis von Integrationspolitik, an die behördlich dekretierte "Einschweizerung" von Namen bei nichtgenehmen Gruppen von Migrantinnen und Migranten. Die Schweiz muss ihre migrantische Realität endlich auch auf institutioneller Ebene ernst nehmen. Menschen und Namen mit z. B. kroatischem Akut sind genauso vollwertig "schweizerisch" wie Frau Müller oder Herr Meier.</p>
- <p>1. Der Bundesrat erachtet es als unbefriedigend, wenn gewisse Sonderzeichen anderer Sprachen mit lateinischer Schrift, wie z. B. der in der kroatischen Sprache verwendete Akut auf dem Buchstaben c, nicht korrekt abgebildet werden können. Ein Eintrag kann technisch und rechtlich allerdings erst dann erfolgen, wenn die Sonderzeichen anderer Sprachen auch erfasst werden können. Die Möglichkeit, dass Sonderzeichen anderer Sprachen nur eingeschränkt erfasst werden können, stellt an sich noch keinen Verstoss gegen das verfassungsrechtlich geschützte Diskriminierungsverbot oder die Namensschutzgarantie nach Artikel 29 ZGB dar.</p><p>2./3. Infostar und andere Register des Privatrechts bedürfen regelmässiger Modernisierungen, damit sie ihre zentralen Funktionen im Rechtsverkehr erfüllen können. Eine Gesetzesvorlage des Bundesrates zur Modernisierung (auch) des Personenstandsregisters ist derzeit in parlamentarischer Beratung. Daneben laufen bereits heute Analysen für den geplanten Neubau des nunmehr über 15-jährigen Systems Infostar. Wie viel Zeit der Neubau des Systems und dessen Implementation in Anspruch nehmen werden, ist heute offen.</p><p>Zwar könnten im bestehenden System Infostar innerhalb einiger Monate weitere Sonderzeichen eingeführt werden. Diese Massnahme wäre aber nicht zielführend, weil Infostar mit einer Vielzahl anderer Register betreffend den Personenstand verbunden ist. Ein elektronischer Datenaustausch erfolgt dabei namentlich mit dem Informationssystem Ausweisschriften (ISA), der AHV sowie mit mehr als 2300 kommunalen Einwohnerregistern, die auf über 40 verschiedenen Softwaresystemen unterschiedlichster Versionen und Anbieter basieren. Würden nun die Möglichkeiten zur Erfassung von Sonderzeichen bloss in Infostar erweitert, so hätte dies umgehend Informatikpannen zur Folge und würde den automatisierten Datenaustausch gefährden. Eine Erweiterung der bestehenden Standardzeichen muss vielmehr koordiniert und in Absprache mit den involvierten Behörden sowohl auf Bundes- als auch auf Kantons- und Gemeindeebene erfolgen. Ein Austausch zwischen den Registerämtern zu dieser Thematik ist unter der Federführung des für die Registerharmonisierung zuständigen Bundesamtes für Statistik Anfang 2017 geplant. Der Bundesrat ist darum bemüht, die Arbeiten voranzutreiben, damit Personenstandsregister möglichst rasch auch Namen mit Sonderzeichen wie den vorerwähnten kroatischen Akut korrekt abzubilden vermögen.</p><p>4. Die Bewilligung von Namensänderungen und die Erhebung damit verbundener Gebühren liegen in der Kompetenz der Kantone (Art. 30 Abs. 1 ZGB). In Beachtung dieser föderalistischen Zuständigkeiten nimmt der Bundesrat deshalb nicht Einfluss auf die entsprechenden kantonalen Verfahren. Grundsätzlich teilt er aber die Auffassung, dass Gesuche um Namensänderung wegen typografischen Ungenügens älterer Systeme in Zukunft nicht an unverhältnismässigen Gebühren scheitern sollten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat freundlich um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Tatsache, dass eine Schweizer Bürgerin oder ein Schweizer Bürger ihren/seinen Namen im Personenstandsregister nicht richtig schreiben kann, weil der kroatische Akut respektive andere Sonderzeichen nicht zugelassen werden? Sieht er einen Konflikt mit dem garantierten Namensschutz (Art. 29 ZGB) und dem Diskriminierungsverbot (Art. 8 BV)?</p><p>2. Anscheinend steht eine Erneuerung des Informatiksystems Infostar an. Kann sich der Bundesrat vorstellen, den kroatischen Akut sowie weitere Sonderzeichen bei der Implementierung des neuen Informatiksystems aufzunehmen?</p><p>3. Wie lange wird der Prozess dauern, bis das neue System mit den neuen Sonderzeichen eingeführt wird?</p><p>4. Gewisse Kantone verlangen für Namensänderungen eine Gebühr. Es ist somit denkbar, dass die Personen, welche ein neuzugelassenes Sonderzeichen in ihren Namen aufnehmen möchten, stossenderweise nochmals eine Gebühr für eine Namensänderung entrichten müssten. Ist er bereit, sich bei den Kantonen dafür einzusetzen, dass diese zumindest während einer Übergangsfrist auf eine solche Gebührenerhebung verzichten? Ist er auch bereit, sich dafür einzusetzen, dass aufgrund dieser Umstände heute anfallende Gebühren im Hinblick auf die anstehende Anpassung per sofort nicht mehr erhoben werden?</p>
- Wer Schweizerin oder Schweizer wird, soll die Schreibweise seines Namens frei wählen können
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gemäss Medienberichten mussten insgesamt bis zu 100 000 Personen vornehmlich mit Migrationshintergrund aus den ex-jugoslawischen Staaten die Schreibweise ihres Namens bei der Einbürgerung ändern, weil die entsprechenden Informatiksysteme nicht über die notwendigen Sonderzeichen verfügen (Infostar). Dieser Umstand ist stossend. Er erinnert an ein assimilatorisches Verständnis von Integrationspolitik, an die behördlich dekretierte "Einschweizerung" von Namen bei nichtgenehmen Gruppen von Migrantinnen und Migranten. Die Schweiz muss ihre migrantische Realität endlich auch auf institutioneller Ebene ernst nehmen. Menschen und Namen mit z. B. kroatischem Akut sind genauso vollwertig "schweizerisch" wie Frau Müller oder Herr Meier.</p>
- <p>1. Der Bundesrat erachtet es als unbefriedigend, wenn gewisse Sonderzeichen anderer Sprachen mit lateinischer Schrift, wie z. B. der in der kroatischen Sprache verwendete Akut auf dem Buchstaben c, nicht korrekt abgebildet werden können. Ein Eintrag kann technisch und rechtlich allerdings erst dann erfolgen, wenn die Sonderzeichen anderer Sprachen auch erfasst werden können. Die Möglichkeit, dass Sonderzeichen anderer Sprachen nur eingeschränkt erfasst werden können, stellt an sich noch keinen Verstoss gegen das verfassungsrechtlich geschützte Diskriminierungsverbot oder die Namensschutzgarantie nach Artikel 29 ZGB dar.</p><p>2./3. Infostar und andere Register des Privatrechts bedürfen regelmässiger Modernisierungen, damit sie ihre zentralen Funktionen im Rechtsverkehr erfüllen können. Eine Gesetzesvorlage des Bundesrates zur Modernisierung (auch) des Personenstandsregisters ist derzeit in parlamentarischer Beratung. Daneben laufen bereits heute Analysen für den geplanten Neubau des nunmehr über 15-jährigen Systems Infostar. Wie viel Zeit der Neubau des Systems und dessen Implementation in Anspruch nehmen werden, ist heute offen.</p><p>Zwar könnten im bestehenden System Infostar innerhalb einiger Monate weitere Sonderzeichen eingeführt werden. Diese Massnahme wäre aber nicht zielführend, weil Infostar mit einer Vielzahl anderer Register betreffend den Personenstand verbunden ist. Ein elektronischer Datenaustausch erfolgt dabei namentlich mit dem Informationssystem Ausweisschriften (ISA), der AHV sowie mit mehr als 2300 kommunalen Einwohnerregistern, die auf über 40 verschiedenen Softwaresystemen unterschiedlichster Versionen und Anbieter basieren. Würden nun die Möglichkeiten zur Erfassung von Sonderzeichen bloss in Infostar erweitert, so hätte dies umgehend Informatikpannen zur Folge und würde den automatisierten Datenaustausch gefährden. Eine Erweiterung der bestehenden Standardzeichen muss vielmehr koordiniert und in Absprache mit den involvierten Behörden sowohl auf Bundes- als auch auf Kantons- und Gemeindeebene erfolgen. Ein Austausch zwischen den Registerämtern zu dieser Thematik ist unter der Federführung des für die Registerharmonisierung zuständigen Bundesamtes für Statistik Anfang 2017 geplant. Der Bundesrat ist darum bemüht, die Arbeiten voranzutreiben, damit Personenstandsregister möglichst rasch auch Namen mit Sonderzeichen wie den vorerwähnten kroatischen Akut korrekt abzubilden vermögen.</p><p>4. Die Bewilligung von Namensänderungen und die Erhebung damit verbundener Gebühren liegen in der Kompetenz der Kantone (Art. 30 Abs. 1 ZGB). In Beachtung dieser föderalistischen Zuständigkeiten nimmt der Bundesrat deshalb nicht Einfluss auf die entsprechenden kantonalen Verfahren. Grundsätzlich teilt er aber die Auffassung, dass Gesuche um Namensänderung wegen typografischen Ungenügens älterer Systeme in Zukunft nicht an unverhältnismässigen Gebühren scheitern sollten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat freundlich um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Tatsache, dass eine Schweizer Bürgerin oder ein Schweizer Bürger ihren/seinen Namen im Personenstandsregister nicht richtig schreiben kann, weil der kroatische Akut respektive andere Sonderzeichen nicht zugelassen werden? Sieht er einen Konflikt mit dem garantierten Namensschutz (Art. 29 ZGB) und dem Diskriminierungsverbot (Art. 8 BV)?</p><p>2. Anscheinend steht eine Erneuerung des Informatiksystems Infostar an. Kann sich der Bundesrat vorstellen, den kroatischen Akut sowie weitere Sonderzeichen bei der Implementierung des neuen Informatiksystems aufzunehmen?</p><p>3. Wie lange wird der Prozess dauern, bis das neue System mit den neuen Sonderzeichen eingeführt wird?</p><p>4. Gewisse Kantone verlangen für Namensänderungen eine Gebühr. Es ist somit denkbar, dass die Personen, welche ein neuzugelassenes Sonderzeichen in ihren Namen aufnehmen möchten, stossenderweise nochmals eine Gebühr für eine Namensänderung entrichten müssten. Ist er bereit, sich bei den Kantonen dafür einzusetzen, dass diese zumindest während einer Übergangsfrist auf eine solche Gebührenerhebung verzichten? Ist er auch bereit, sich dafür einzusetzen, dass aufgrund dieser Umstände heute anfallende Gebühren im Hinblick auf die anstehende Anpassung per sofort nicht mehr erhoben werden?</p>
- Wer Schweizerin oder Schweizer wird, soll die Schreibweise seines Namens frei wählen können
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