Wir lassen uns nicht durch die EU entwaffnen!

ShortId
16.3719
Id
20163719
Updated
28.07.2023 14:49
Language
de
Title
Wir lassen uns nicht durch die EU entwaffnen!
AdditionalIndexing
09;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach einem zweitägigen Besuch von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Brüssel liess sie am 10. Juni 2016 als Erfolgsmeldung verlauten, dass das Behalten des Sturmgewehrs in der Schweiz weiterhin möglich sein werde. Das ist zwar richtig, aber nur die halbe Wahrheit. Hinzu kommen die sehr oberflächlichen Antworten auf die Anfragen 16.5309 und 16.5310, die die Haltung des Bundesrates zeigen, dass er gewillt ist, das Schweizer Waffenrecht durch Schengen-Richtlinien weiter zu verschärfen und somit Hunderttausende Schweizer (bzw. Schweizerinnen) zu entwaffnen.</p><p>Aus diesem Grund ist es angezeigt, dass der Bundesrat jene Staaten, welche den Änderungen ebenfalls ablehnend gegenüberstehen, unterstützt und einen koordinierten Widerstand aufzubaut. </p><p>Unerkannt blieb bisher der Passus, dass staatliche Behörden in regelmässigen Abständen prüfen, ob die Personen, die die Feuerwaffen führen, keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen. Und noch einschneidender, dass folgende Buchstaben gelten: </p><p>a. Es liegt eine zufriedenstellende umfassende medizinische und psychologische Beurteilung der Zuverlässigkeit des Sportschützen vor. </p><p>b. Es wird ein Nachweis erbracht, dass der Sportschütze an von einer offiziellen Sportschützenorganisation des betreffenden Mitgliedstaates oder einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannten Schiesswettbewerben teilnimmt.</p><p>c. Es liegt eine Bescheinigung einer offiziell anerkannten Sportschützenorganisation vor, in der bestätigt wird, dass</p><p>1. der Sportschütze Mitglied eines Schützenvereins ist und seit 12 Monaten regelmässig schiesst und</p><p>2. dass die Feuerwaffe für eine von einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannte Disziplin des Schiesssports erforderlich ist.</p><p>Das bedeutet, dass Hunderttausende von Schweizer Bürgern (bzw. Bürgerinnen) entwaffnet würden.</p>
  • <p>Der Bundesrat setzt das Anliegen, im Rahmen der Anpassung der EU-Waffenrichtlinie mehr Sicherheit zu schaffen, ohne gleichzeitig nationale Gepflogenheiten und Traditionen infrage zu stellen, bereits um. Der Bundesrat erklärt sich bereit, seine diesbezüglichen Bemühungen im Rahmen der Anpassung der EU-Waffenrichtlinie zusammen mit anderen Schengen-Staaten weiter zu intensivieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit jenen Staaten der Europäischen Union, welche die für die Schweiz unannehmbaren Änderungen des Waffenrechts ebenfalls bekämpfen, Kontakt aufzunehmen und den koordinierten Widerstand bestmöglich zu unterstützen, damit das schweizerische Waffenrecht nicht angetastet wird.</p>
  • Wir lassen uns nicht durch die EU entwaffnen!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach einem zweitägigen Besuch von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Brüssel liess sie am 10. Juni 2016 als Erfolgsmeldung verlauten, dass das Behalten des Sturmgewehrs in der Schweiz weiterhin möglich sein werde. Das ist zwar richtig, aber nur die halbe Wahrheit. Hinzu kommen die sehr oberflächlichen Antworten auf die Anfragen 16.5309 und 16.5310, die die Haltung des Bundesrates zeigen, dass er gewillt ist, das Schweizer Waffenrecht durch Schengen-Richtlinien weiter zu verschärfen und somit Hunderttausende Schweizer (bzw. Schweizerinnen) zu entwaffnen.</p><p>Aus diesem Grund ist es angezeigt, dass der Bundesrat jene Staaten, welche den Änderungen ebenfalls ablehnend gegenüberstehen, unterstützt und einen koordinierten Widerstand aufzubaut. </p><p>Unerkannt blieb bisher der Passus, dass staatliche Behörden in regelmässigen Abständen prüfen, ob die Personen, die die Feuerwaffen führen, keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen. Und noch einschneidender, dass folgende Buchstaben gelten: </p><p>a. Es liegt eine zufriedenstellende umfassende medizinische und psychologische Beurteilung der Zuverlässigkeit des Sportschützen vor. </p><p>b. Es wird ein Nachweis erbracht, dass der Sportschütze an von einer offiziellen Sportschützenorganisation des betreffenden Mitgliedstaates oder einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannten Schiesswettbewerben teilnimmt.</p><p>c. Es liegt eine Bescheinigung einer offiziell anerkannten Sportschützenorganisation vor, in der bestätigt wird, dass</p><p>1. der Sportschütze Mitglied eines Schützenvereins ist und seit 12 Monaten regelmässig schiesst und</p><p>2. dass die Feuerwaffe für eine von einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannte Disziplin des Schiesssports erforderlich ist.</p><p>Das bedeutet, dass Hunderttausende von Schweizer Bürgern (bzw. Bürgerinnen) entwaffnet würden.</p>
    • <p>Der Bundesrat setzt das Anliegen, im Rahmen der Anpassung der EU-Waffenrichtlinie mehr Sicherheit zu schaffen, ohne gleichzeitig nationale Gepflogenheiten und Traditionen infrage zu stellen, bereits um. Der Bundesrat erklärt sich bereit, seine diesbezüglichen Bemühungen im Rahmen der Anpassung der EU-Waffenrichtlinie zusammen mit anderen Schengen-Staaten weiter zu intensivieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit jenen Staaten der Europäischen Union, welche die für die Schweiz unannehmbaren Änderungen des Waffenrechts ebenfalls bekämpfen, Kontakt aufzunehmen und den koordinierten Widerstand bestmöglich zu unterstützen, damit das schweizerische Waffenrecht nicht angetastet wird.</p>
    • Wir lassen uns nicht durch die EU entwaffnen!

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