Erhöhung der Gesundheitskosten (Prämien, Franchisen, Kostenbeteiligung) zulasten der Versicherten aufgrund des KVG. Welchen Einfluss haben diese auf den Zugang zur Gesundheitsversorgung gewisser Bevölkerungsgruppen in der Schweiz?

ShortId
16.3721
Id
20163721
Updated
28.07.2023 05:07
Language
de
Title
Erhöhung der Gesundheitskosten (Prämien, Franchisen, Kostenbeteiligung) zulasten der Versicherten aufgrund des KVG. Welchen Einfluss haben diese auf den Zugang zur Gesundheitsversorgung gewisser Bevölkerungsgruppen in der Schweiz?
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Der Bundesrat bereitet in Erfüllung des Postulates Schmid-Federer 13.3250, "Auswirkung der Franchise auf die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen", einen Bericht vor, worin er den Einfluss der hohen Franchisen auf den Verzicht auf medizinische Leistungen vor allem bei Familien des Mittelstands mit zwei oder mehr Kindern untersucht. In diesem Rahmen setzt er sich auch mit der vom Interpellanten zitierten Studie sowie weiteren Arbeiten zu diesem Thema auseinander, darunter Guessous I., Gaspoz J.M., Theler J.M., Wolff H. (2012). High prevalence of forgoing healthcare for economic reasons in Switzerland: A population-based study in a region with universal health insurance coverage (http://anothersample.net/order/a7e869c95abebd0018ecc3a5a2fc7cb579c1d08b), Bodenmann P., Favrat B., Wolff H., Guessous I., Panese F., Herzig L., Vaucher P. (2014). Screening primary-care patients forgoing health care for economic reasons (https://archive-ouverte.unige.ch/unige:77395) und Gerfin M., Kaiser B., Schmid C. (2015). Healthcare demand in the presence of discrete price changes<b></b>(http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/hec.3154/epdf)).</p><p>Der Bericht sollte im Sommer 2017 fertiggestellt sein.</p><p>3. Im Rahmen seiner Strategie Gesundheit 2020 (<a href="http://www.bag.admin.ch/">www.bag.admin.ch</a> &gt; Themen &gt; Gesundheit 2020) hat der Bundesrat bereits eine Reihe von Massnahmen eingeleitet, um die Effizienz des Gesundheitssystems zu erhöhen und gleichzeitig die Kostensteigerung einzudämmen. Am 4. Dezember 2015 hat er dem Parlament die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung überwiesen (15.083; Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit; BBl 2016 257). Ziel dieser Änderung ist die Sicherstellung und Verbesserung der Qualität der erbrachten Leistungen, die nachhaltige Verbesserung der Patientensicherheit und die Eindämmung der Kostensteigerung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Anfang Sommer 2016 hat er eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) in die Vernehmlassung geschickt, die zwischen 2017 und 2019 eine Senkung der Preise der von der Grundversicherung übernommenen Medikamente vorsieht (<a href="http://www.admin.ch/">www.admin.ch</a> &gt; Bundesrecht &gt; Vernehmlassungsverfahren &gt; 2016 &gt; EDI). Auch mit der im Sommer 2016 angepassten Mittel- und Gegenständeliste können Einsparungen erzielt werden.</p><p>Der Bundesrat sieht noch weitere Massnahmen vor, um die steigenden Gesundheitskosten in den Griff zu bekommen: Er bemüht sich weiterhin um eine Begrenzung der Medikamentenkosten durch die Einführung eines Referenzpreises für Generika und die Anpassung der Zuschläge für den Vertriebsanteil für alle Medikamente. Er hat ferner die Absicht, die Effizienz des Gesundheitssystems langfristig dadurch zu erhöhen, dass die Wirksamkeit von Behandlungen und Eingriffen mithilfe von Health Technology Assessments (HTA) vermehrt überprüft wird. Er arbeitet an der Weiterentwicklung qualitativer Massnahmen, indem er die koordinierte Versorgung stärkt, um die Zusammenarbeit des medizinischen Betreuungspersonals zu verbessern. Mit einer nationalen Strategie soll zudem gegen nichtübertragbare Krankheiten wie Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes gekämpft werden.</p><p>Ferner will der Bundesrat auch Modelle anderer europäischer Länder prüfen, wie sie beispielsweise in Deutschland und in den Niederlanden im stationären und ambulanten Bereich zur Steuerung der zunehmenden Inanspruchnahme von Leistungen zur Anwendung kommen. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Fachleuten dieser Länder unterstützt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), das sich zum Ziel gesetzt hat, innerhalb eines Jahres konkrete Vorschläge für das weitere Vorgehen in diesem Prozess zu erarbeiten. Ein Potenzial zur Erhöhung der Effizienz im Gesundheitswesen verspricht sich der Bundesrat auch von neuen Reformansätzen, wie zum Beispiel der einheitlichen Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen.</p><p>Zusätzlich zu den Verfahren, die der Bundesrat bereits eingeleitet hat oder die er umzusetzen gedenkt, ist es unerlässlich, dass sich alle Gesundheitsakteure an den Massnahmen zur Eindämmung der Leistungszunahme und somit der Kosten beteiligen. Die Kantone haben die Kompetenz, das Leistungsangebot im stationären Bereich durch ihre Spitalplanung und im ambulanten Bereich durch die Ärztezulassung zu steuern. Die Versicherer sind verpflichtet, die Rechnungen für medizinische Leistungen zu kontrollieren und die Tarife mit den Leistungserbringern zu verhandeln. Letztere wiederum spielen eine entscheidende Rolle bei der Kosteneindämmung, indem sie überflüssige Leistungen vermeiden und das weitere Fortschreiten medizinisch nicht gerechtfertigter Leistungen bremsen. Es braucht also das koordinierte Handeln aller Akteure. Die Herausforderung besteht darin, die Rahmenbedingungen so festzulegen, dass eine effiziente Allokation<b></b>der Mittel resultiert. Der Bundesrat hat seinerseits im Rahmen seiner Strategie Gesundheit 2020 neue Lösungen zur Steuerung beispielsweise der ambulanten (Spital-)Pflege geschaffen, damit die Kantone planen und eine Über- oder Unterversorgung vermeiden können und der steuerfinanzierte Anteil langfristig nicht zurückgeht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Jahr für Jahr belastet die scheinbar unvermeidbare Erhöhung der Krankenkassenprämien das Budget unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Die Belastung der Einzelnen steht jedoch in keinem Verhältnis zu den Einkommensniveaus. Zwar werden die Versicherten mit den tiefsten Einkommen teilweise durch Prämienverbilligung entlastet, die Belastung ist jedoch für viele Personen und vor allem für Familien aus benachteiligten Verhältnissen und der Mittelklasse unerträglich hoch. Da ist die Versuchung gross, sich für eine hohe Franchise zu entscheiden. Für jede medizinische Leistung müssen aber erst die Franchise und die Kostenbeteiligung bezahlt werden, bevor auch nur der erste Franken von der Krankenkasse rückerstattet wird. Da verzichten offensichtlich viele auf den Arztbesuch, wie es vor einigen Jahren eine Genfer Studie hervorgehoben hat: Für gewisse Personen sei es aus finanziellen Gründen nicht mehr möglich, medizinische Leistungen von unserem leistungsstarken Gesundheitswesen zu beziehen oder für ärztliche Kontrollen aufzukommen, die ihr Gesundheitszustand eigentlich erfordert. Früher beschränkte sich dieses Problem vor allem auf Zahnbehandlungen; heute dehnt es sich auch auf andere medizinische Leistungen aus. Mit welchen Folgen?</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gibt es aktuelle Studien zu dieser Problematik?</p><p>2. Verfügt der Bundesrat über Daten zur Tragweite dieses Problems und zu den Auswirkungen auf die Gesundheit gewisser Bevölkerungsgruppen?</p><p>3. Eine Früherkennung kann die Prognose einer Krankheit verbessern, und eine echte langfristige Kostenübernahme ist bei chronischen Krankheiten wie bei Bluthochdruck oder Diabetes fundamental. Welche Lösungen kann der Bundesrat in Betracht ziehen, um den Zugang zur Gesundheitsversorgung für die gesamte Bevölkerung sicherzustellen?</p>
  • Erhöhung der Gesundheitskosten (Prämien, Franchisen, Kostenbeteiligung) zulasten der Versicherten aufgrund des KVG. Welchen Einfluss haben diese auf den Zugang zur Gesundheitsversorgung gewisser Bevölkerungsgruppen in der Schweiz?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Der Bundesrat bereitet in Erfüllung des Postulates Schmid-Federer 13.3250, "Auswirkung der Franchise auf die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen", einen Bericht vor, worin er den Einfluss der hohen Franchisen auf den Verzicht auf medizinische Leistungen vor allem bei Familien des Mittelstands mit zwei oder mehr Kindern untersucht. In diesem Rahmen setzt er sich auch mit der vom Interpellanten zitierten Studie sowie weiteren Arbeiten zu diesem Thema auseinander, darunter Guessous I., Gaspoz J.M., Theler J.M., Wolff H. (2012). High prevalence of forgoing healthcare for economic reasons in Switzerland: A population-based study in a region with universal health insurance coverage (http://anothersample.net/order/a7e869c95abebd0018ecc3a5a2fc7cb579c1d08b), Bodenmann P., Favrat B., Wolff H., Guessous I., Panese F., Herzig L., Vaucher P. (2014). Screening primary-care patients forgoing health care for economic reasons (https://archive-ouverte.unige.ch/unige:77395) und Gerfin M., Kaiser B., Schmid C. (2015). Healthcare demand in the presence of discrete price changes<b></b>(http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/hec.3154/epdf)).</p><p>Der Bericht sollte im Sommer 2017 fertiggestellt sein.</p><p>3. Im Rahmen seiner Strategie Gesundheit 2020 (<a href="http://www.bag.admin.ch/">www.bag.admin.ch</a> &gt; Themen &gt; Gesundheit 2020) hat der Bundesrat bereits eine Reihe von Massnahmen eingeleitet, um die Effizienz des Gesundheitssystems zu erhöhen und gleichzeitig die Kostensteigerung einzudämmen. Am 4. Dezember 2015 hat er dem Parlament die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung überwiesen (15.083; Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit; BBl 2016 257). Ziel dieser Änderung ist die Sicherstellung und Verbesserung der Qualität der erbrachten Leistungen, die nachhaltige Verbesserung der Patientensicherheit und die Eindämmung der Kostensteigerung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Anfang Sommer 2016 hat er eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) in die Vernehmlassung geschickt, die zwischen 2017 und 2019 eine Senkung der Preise der von der Grundversicherung übernommenen Medikamente vorsieht (<a href="http://www.admin.ch/">www.admin.ch</a> &gt; Bundesrecht &gt; Vernehmlassungsverfahren &gt; 2016 &gt; EDI). Auch mit der im Sommer 2016 angepassten Mittel- und Gegenständeliste können Einsparungen erzielt werden.</p><p>Der Bundesrat sieht noch weitere Massnahmen vor, um die steigenden Gesundheitskosten in den Griff zu bekommen: Er bemüht sich weiterhin um eine Begrenzung der Medikamentenkosten durch die Einführung eines Referenzpreises für Generika und die Anpassung der Zuschläge für den Vertriebsanteil für alle Medikamente. Er hat ferner die Absicht, die Effizienz des Gesundheitssystems langfristig dadurch zu erhöhen, dass die Wirksamkeit von Behandlungen und Eingriffen mithilfe von Health Technology Assessments (HTA) vermehrt überprüft wird. Er arbeitet an der Weiterentwicklung qualitativer Massnahmen, indem er die koordinierte Versorgung stärkt, um die Zusammenarbeit des medizinischen Betreuungspersonals zu verbessern. Mit einer nationalen Strategie soll zudem gegen nichtübertragbare Krankheiten wie Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes gekämpft werden.</p><p>Ferner will der Bundesrat auch Modelle anderer europäischer Länder prüfen, wie sie beispielsweise in Deutschland und in den Niederlanden im stationären und ambulanten Bereich zur Steuerung der zunehmenden Inanspruchnahme von Leistungen zur Anwendung kommen. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Fachleuten dieser Länder unterstützt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), das sich zum Ziel gesetzt hat, innerhalb eines Jahres konkrete Vorschläge für das weitere Vorgehen in diesem Prozess zu erarbeiten. Ein Potenzial zur Erhöhung der Effizienz im Gesundheitswesen verspricht sich der Bundesrat auch von neuen Reformansätzen, wie zum Beispiel der einheitlichen Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen.</p><p>Zusätzlich zu den Verfahren, die der Bundesrat bereits eingeleitet hat oder die er umzusetzen gedenkt, ist es unerlässlich, dass sich alle Gesundheitsakteure an den Massnahmen zur Eindämmung der Leistungszunahme und somit der Kosten beteiligen. Die Kantone haben die Kompetenz, das Leistungsangebot im stationären Bereich durch ihre Spitalplanung und im ambulanten Bereich durch die Ärztezulassung zu steuern. Die Versicherer sind verpflichtet, die Rechnungen für medizinische Leistungen zu kontrollieren und die Tarife mit den Leistungserbringern zu verhandeln. Letztere wiederum spielen eine entscheidende Rolle bei der Kosteneindämmung, indem sie überflüssige Leistungen vermeiden und das weitere Fortschreiten medizinisch nicht gerechtfertigter Leistungen bremsen. Es braucht also das koordinierte Handeln aller Akteure. Die Herausforderung besteht darin, die Rahmenbedingungen so festzulegen, dass eine effiziente Allokation<b></b>der Mittel resultiert. Der Bundesrat hat seinerseits im Rahmen seiner Strategie Gesundheit 2020 neue Lösungen zur Steuerung beispielsweise der ambulanten (Spital-)Pflege geschaffen, damit die Kantone planen und eine Über- oder Unterversorgung vermeiden können und der steuerfinanzierte Anteil langfristig nicht zurückgeht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Jahr für Jahr belastet die scheinbar unvermeidbare Erhöhung der Krankenkassenprämien das Budget unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Die Belastung der Einzelnen steht jedoch in keinem Verhältnis zu den Einkommensniveaus. Zwar werden die Versicherten mit den tiefsten Einkommen teilweise durch Prämienverbilligung entlastet, die Belastung ist jedoch für viele Personen und vor allem für Familien aus benachteiligten Verhältnissen und der Mittelklasse unerträglich hoch. Da ist die Versuchung gross, sich für eine hohe Franchise zu entscheiden. Für jede medizinische Leistung müssen aber erst die Franchise und die Kostenbeteiligung bezahlt werden, bevor auch nur der erste Franken von der Krankenkasse rückerstattet wird. Da verzichten offensichtlich viele auf den Arztbesuch, wie es vor einigen Jahren eine Genfer Studie hervorgehoben hat: Für gewisse Personen sei es aus finanziellen Gründen nicht mehr möglich, medizinische Leistungen von unserem leistungsstarken Gesundheitswesen zu beziehen oder für ärztliche Kontrollen aufzukommen, die ihr Gesundheitszustand eigentlich erfordert. Früher beschränkte sich dieses Problem vor allem auf Zahnbehandlungen; heute dehnt es sich auch auf andere medizinische Leistungen aus. Mit welchen Folgen?</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gibt es aktuelle Studien zu dieser Problematik?</p><p>2. Verfügt der Bundesrat über Daten zur Tragweite dieses Problems und zu den Auswirkungen auf die Gesundheit gewisser Bevölkerungsgruppen?</p><p>3. Eine Früherkennung kann die Prognose einer Krankheit verbessern, und eine echte langfristige Kostenübernahme ist bei chronischen Krankheiten wie bei Bluthochdruck oder Diabetes fundamental. Welche Lösungen kann der Bundesrat in Betracht ziehen, um den Zugang zur Gesundheitsversorgung für die gesamte Bevölkerung sicherzustellen?</p>
    • Erhöhung der Gesundheitskosten (Prämien, Franchisen, Kostenbeteiligung) zulasten der Versicherten aufgrund des KVG. Welchen Einfluss haben diese auf den Zugang zur Gesundheitsversorgung gewisser Bevölkerungsgruppen in der Schweiz?

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