Private Sicherheitsdienstleistungen endlich schweizweit regeln
- ShortId
-
16.3723
- Id
-
20163723
- Updated
-
23.07.2024 19:23
- Language
-
de
- Title
-
Private Sicherheitsdienstleistungen endlich schweizweit regeln
- AdditionalIndexing
-
09;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 2. Dezember 2005 hat der Bundesrat in Beantwortung des Postulates 04.3267 seinen Bericht zu den privaten Sicherheits- und Militärfirmen verabschiedet. Darin hielt er unmissverständlich fest: "Das Gewaltmonopol ist eines der Kernelemente des modernen Staates. Obwohl sie nicht a priori ausgeschlossen werden kann, tangiert eine Privatisierung von Sicherheitsaufgaben die Grundlagen oder doch wenigstens die Legitimation des Staates. Sie kann deshalb nur für Randbereiche in Frage kommen. Auch einer Delegation staatlicher Sicherheitsaufgaben an Private sind enge Grenzen gesetzt." Worin diese Grenzen aber genau bestehen, ist bis heute im Inland nicht klar geregelt.</p><p>Ausgehend von diesem Bericht hat der Bundesrat zwar eine Reihe erfreulicher aussenpolitischer Initiativen ergriffen, die in das Montreux-Dokument sowie das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen mündeten, das am 1. September 2015 in Kraft trat.</p><p>Im Inland fehlt aber nach wie vor eine schweizweit gültige Regelung. Zwar verfügt die Westschweiz seit Längerem über ein Konkordat. Dem am 12. November 2010 nach einem langwierigen Verfahren endlich verabschiedeten Deutschschweizer Konkordat trat bisher aber nur ein Teil der Kantone bei. Das Konkordat muss als gescheitert betrachtet werden, nachdem Obwalden, Schwyz, Zug und nun auch die Kantone Bern und Zürich entschieden haben, dem Konkordat definitiv nicht beizutreten. Denn laut Binnenmarktgesetz kann eine private Sicherheitsfirma ihre Dienstleistungen schweizweit gemäss dem Recht ihres Sitzkantons anbieten. Das Risiko ist also gross, dass der Kanton mit dem niedrigsten Regelungsniveau den Standard für die gesamte Schweiz diktiert.</p><p>Eine Spirale nach unten muss in diesem heiklen Bereich dringend vermieden werden. Auch der Verband schweizerischer Polizei-Beamter (VSPB) betrachtet die aktuelle Situation als "nicht akzeptabel".</p><p>In seiner Stellungnahme zur Frage 16.5031 hat der Bundesrat bestätigt, dass der Bund gestützt auf Artikel 95 Absatz 1 der Bundesverfassung die Kompetenz hat, Vorschriften über private Sicherheitsdienstleistungen in der Schweiz zu erlassen. Nach dem Scheitern des Konkordats ist der Zeitpunkt gekommen, von dieser Kompetenz Gebrauch zu machen.</p>
- <p>Die Rechtslage bei privaten Sicherheitsdienstleistungen, die in der Schweiz erbracht werden, ist uneinheitlich. Unter dem Eindruck des Binnenmarktgesetzes vom 6. Oktober 1995 beschloss die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) im Herbst 2010, die Regelungen zu den privaten Sicherheitsunternehmen und ihren Angestellten zu harmonisieren. Sie erarbeitete das Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen (Küps). Dem Küps sind bisher zehn Kantone beigetreten (AI, AR, BS, NW, SG, SO, TG, TI, UR, GR). Daneben besteht das Konkordat über die Sicherheitsunternehmen (CES), dem die sechs Westschweizer Kantone angehören. Der Beschluss der KKJPD von 2010, dass alle Kantone innert zweier Jahre einem der beiden Konkordate beitreten sollen, konnte nicht umgesetzt werden. Etliche Kantone fassten explizite Beschlüsse, dem Konkordat nicht beizutreten, und erliessen eigene Regelungen oder sind daran, solche zu erarbeiten. An der Versammlung der KKJPD vom 17./18. November 2016 wurde beschlossen, dass das Küps nicht wie geplant auf den 1. Januar 2017 in Kraft treten wird. Zudem waren die kantonalen Delegationen bei der Frage, ob eine Bundesregelung anzustreben sei, gespalten. Eine knappe Mehrheit sprach sich gegen eine nationale Regelung aus. Nun befasst sich auch ein kürzlich publiziertes Gutachten der Wettbewerbskommission unter dem Blickwinkel des Binnenmarktgesetzes mit den unterschiedlichen Bewilligungsvoraussetzungen für Sicherheitsunternehmen und deren Angestellte sowie mit den für die Erteilung der Bewilligungen erhobenen Gebühren. Die KKJPD wird sich damit eingehend auseinandersetzen. Der Bund wird anschliessend das Gespräch mit den Kantonen erneut aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen. Nachdem auch vonseiten des Verbandes schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmer und des VSPB Druck gemacht wird für eine nationale Lösung, muss die Situation mit den Kantonen geklärt werden. Vorderhand erachtet es der Bundesrat als verfrüht, auf Bundesebene gesetzgeberisch tätig zu werden. Er wird die weitere Entwicklung aber aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt den Erlass von Mindestvorschriften für private Sicherheitsdienstleistungen auf Bundesebene prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Erbringung privater Sicherheitsdienstleistungen schweizweit zu regeln.</p>
- Private Sicherheitsdienstleistungen endlich schweizweit regeln
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 2. Dezember 2005 hat der Bundesrat in Beantwortung des Postulates 04.3267 seinen Bericht zu den privaten Sicherheits- und Militärfirmen verabschiedet. Darin hielt er unmissverständlich fest: "Das Gewaltmonopol ist eines der Kernelemente des modernen Staates. Obwohl sie nicht a priori ausgeschlossen werden kann, tangiert eine Privatisierung von Sicherheitsaufgaben die Grundlagen oder doch wenigstens die Legitimation des Staates. Sie kann deshalb nur für Randbereiche in Frage kommen. Auch einer Delegation staatlicher Sicherheitsaufgaben an Private sind enge Grenzen gesetzt." Worin diese Grenzen aber genau bestehen, ist bis heute im Inland nicht klar geregelt.</p><p>Ausgehend von diesem Bericht hat der Bundesrat zwar eine Reihe erfreulicher aussenpolitischer Initiativen ergriffen, die in das Montreux-Dokument sowie das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen mündeten, das am 1. September 2015 in Kraft trat.</p><p>Im Inland fehlt aber nach wie vor eine schweizweit gültige Regelung. Zwar verfügt die Westschweiz seit Längerem über ein Konkordat. Dem am 12. November 2010 nach einem langwierigen Verfahren endlich verabschiedeten Deutschschweizer Konkordat trat bisher aber nur ein Teil der Kantone bei. Das Konkordat muss als gescheitert betrachtet werden, nachdem Obwalden, Schwyz, Zug und nun auch die Kantone Bern und Zürich entschieden haben, dem Konkordat definitiv nicht beizutreten. Denn laut Binnenmarktgesetz kann eine private Sicherheitsfirma ihre Dienstleistungen schweizweit gemäss dem Recht ihres Sitzkantons anbieten. Das Risiko ist also gross, dass der Kanton mit dem niedrigsten Regelungsniveau den Standard für die gesamte Schweiz diktiert.</p><p>Eine Spirale nach unten muss in diesem heiklen Bereich dringend vermieden werden. Auch der Verband schweizerischer Polizei-Beamter (VSPB) betrachtet die aktuelle Situation als "nicht akzeptabel".</p><p>In seiner Stellungnahme zur Frage 16.5031 hat der Bundesrat bestätigt, dass der Bund gestützt auf Artikel 95 Absatz 1 der Bundesverfassung die Kompetenz hat, Vorschriften über private Sicherheitsdienstleistungen in der Schweiz zu erlassen. Nach dem Scheitern des Konkordats ist der Zeitpunkt gekommen, von dieser Kompetenz Gebrauch zu machen.</p>
- <p>Die Rechtslage bei privaten Sicherheitsdienstleistungen, die in der Schweiz erbracht werden, ist uneinheitlich. Unter dem Eindruck des Binnenmarktgesetzes vom 6. Oktober 1995 beschloss die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) im Herbst 2010, die Regelungen zu den privaten Sicherheitsunternehmen und ihren Angestellten zu harmonisieren. Sie erarbeitete das Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen (Küps). Dem Küps sind bisher zehn Kantone beigetreten (AI, AR, BS, NW, SG, SO, TG, TI, UR, GR). Daneben besteht das Konkordat über die Sicherheitsunternehmen (CES), dem die sechs Westschweizer Kantone angehören. Der Beschluss der KKJPD von 2010, dass alle Kantone innert zweier Jahre einem der beiden Konkordate beitreten sollen, konnte nicht umgesetzt werden. Etliche Kantone fassten explizite Beschlüsse, dem Konkordat nicht beizutreten, und erliessen eigene Regelungen oder sind daran, solche zu erarbeiten. An der Versammlung der KKJPD vom 17./18. November 2016 wurde beschlossen, dass das Küps nicht wie geplant auf den 1. Januar 2017 in Kraft treten wird. Zudem waren die kantonalen Delegationen bei der Frage, ob eine Bundesregelung anzustreben sei, gespalten. Eine knappe Mehrheit sprach sich gegen eine nationale Regelung aus. Nun befasst sich auch ein kürzlich publiziertes Gutachten der Wettbewerbskommission unter dem Blickwinkel des Binnenmarktgesetzes mit den unterschiedlichen Bewilligungsvoraussetzungen für Sicherheitsunternehmen und deren Angestellte sowie mit den für die Erteilung der Bewilligungen erhobenen Gebühren. Die KKJPD wird sich damit eingehend auseinandersetzen. Der Bund wird anschliessend das Gespräch mit den Kantonen erneut aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen. Nachdem auch vonseiten des Verbandes schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmer und des VSPB Druck gemacht wird für eine nationale Lösung, muss die Situation mit den Kantonen geklärt werden. Vorderhand erachtet es der Bundesrat als verfrüht, auf Bundesebene gesetzgeberisch tätig zu werden. Er wird die weitere Entwicklung aber aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt den Erlass von Mindestvorschriften für private Sicherheitsdienstleistungen auf Bundesebene prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Erbringung privater Sicherheitsdienstleistungen schweizweit zu regeln.</p>
- Private Sicherheitsdienstleistungen endlich schweizweit regeln
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