Fehlende Fachkräfte selber ausbilden statt Kontingente erhöhen

ShortId
16.3729
Id
20163729
Updated
28.07.2023 05:21
Language
de
Title
Fehlende Fachkräfte selber ausbilden statt Kontingente erhöhen
AdditionalIndexing
32;44;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz muss ihre Berufsleute selber ausbilden. Statt Kontingente von gut ausgebildeten Fachkräften aus dem Ausland zu erhöhen und deren Ausbildungen zu importieren, müssen kurz- und mittelfristige Massnahmen in der Aus- und Weiterbildung ergriffen werden, um inländische Arbeitskräfte für diese Jobs zu befähigen.</p><p>1. Über welche Qualifikationen verfügen Arbeitskräfte aus Drittstaaten, die in der Schweiz nicht oder nur in ungenügender Anzahl zur Verfügung stehen?</p><p>2. Warum werden diese fehlenden Fachkräfte nicht in der Schweiz ausgebildet? Fehlen Ausbildungsplätze, oder fehlt es an Interessentinnen und Interessenten?</p><p>3. Welche Mittel und Massnahmen wären nötig, um die fehlenden Fachkräfte kurz- und mittelfristig selber auszubilden?</p><p>4. Genügen die Massnahmen im Gesundheitswesen, um kurz- und mittelfristig genügend inländisches Personal zu rekrutieren?</p><p>Das Indikatorensystem des Seco wurde zu einem Gesamtindex für Fachkräftemangel zusammengefasst, der es ermöglicht, Berufsfelder hinsichtlich des Fachkräftemangels einzuordnen. Folgende Berufsbereiche nehmen beim Gesamtindex Spitzenplätze ein: Ingenieurwesen, Management, Gesundheitswesen, Informatik, Werbung/Tourismus/Treuhand, Unterricht/Bildung.</p><p>Bis jetzt sind einzig im Bereich Gesundheitswesen spürbare Massnahmen ergriffen worden. Um ein vertieftes Verständnis der Ursachen von Fachkräftemangel zu erlangen, müssen die Indikatoren zusätzlich einzeln betrachtet und mit berufsspezifischen Informationen kombiniert werden. Zusammen mit Branchen- und Berufsverbänden müssen anschliessend gezielte Massnahmen ergriffen werden.</p><p>Grundsätzlich ist das Kontingentsystem zu hinterfragen, wenn das frühzeitige Erreichen der Höchstgrenze wirtschaftlich schädliche Folgen hat.</p>
  • <p>Die Zulassung von Fachkräften aus Drittstaaten erfolgt nach gesetzlichen Voraussetzungen und unter Berücksichtigung des Fachkräfteangebots in der Schweiz. Rund 85 Prozent der Drittstaatenangehörigen, die zu einer kontingentierten Erwerbstätigkeit zugelassen werden, verfügen über einen Tertiärabschluss und gelangen vorwiegend in Berufsfeldern mit Fachkräftemangel zum Einsatz.</p><p>Die restlichen verfügen über besondere berufliche Qualifikationen oder werden im Rahmen einer Erwerbstätigkeit zu Aus- und Weiterbildungszwecken zugelassen.</p><p>Der Bundesrat geht mit der Motionärin einig, dass die Schweiz ihre Berufsleute wo immer möglich selbst ausbilden soll; er hat dazu die Massnahmen im Rahmen der Fachkräfte-Initiative ergänzt und intensiviert. Letztlich liegt der Entscheid über eine erhöhte Erwerbsbeteiligung wie auch die Berufswahl jedoch bei jedem Einzelnen.</p><p>Gemeinsam leisten Bund, Kantone und Sozialpartner mit verschiedenen Massnahmen einen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. 15 der insgesamt 43 Massnahmen der Fachkräfte-Initiative konzentrieren sich auf die Nach- und Höherqualifizierung. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den Bereichen Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene (vgl. Postulat der WBK-S 15.3796), Förderung des Erwerbs und Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener sowie höhere Berufsbildung.</p><p>2016 hat das SBFI den Berufsabschluss für Erwachsene zu einem Projektförderschwerpunkt erklärt. Das Berufsbildungsgesetz ermöglicht die finanzielle Unterstützung von Projekten, die den Aufbau von entsprechenden Strukturen und Instrumenten zum Ziel haben. Um die breite Öffentlichkeit sowie die betroffenen Akteure für das Thema zu sensibilisieren, ist zudem eine schweizweite Informations- und Sensibilisierungskampagne geplant.</p><p>Grundkompetenzen Erwachsener sind Voraussetzung für das lebenslange Lernen und umfassen grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten. Der Bund setzt sich gemeinsam mit den Kantonen dafür ein, Erwachsenen den Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen zu ermöglichen, und leistet, gestützt auf das neue Weiterbildungsgesetz, in der Periode 2017-2020 entsprechende Finanzhilfen.</p><p>Anfang 2018 ist zudem die Einführung der neuen Finanzierung der vorbereitenden Kurse für eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen vorgesehen. Ziel ist es, die Teilnehmenden durch Zuschüsse der öffentlichen Hand direkt zu entlasten und die Attraktivität der Prüfungen zu erhöhen - dies mit einem Budget von bis zu 135 Millionen Franken pro Jahr.</p><p>Im Gesundheitsbereich haben Bund und Kantone Massnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels ergriffen und umgesetzt. Der Bundesrat hat im Februar 2016 dem EDI und dem WBF den Auftrag erteilt, zusammen mit den Kantonen weitere Massnahmen zur Verbesserung der Fachkräftesituation in der Pflege zu prüfen und vorzuschlagen. Die beiden Departemente haben inzwischen Vorschläge erarbeitet, über die der Bundesrat voraussichtlich Ende 2016 entscheiden wird. Im nationalen Versorgungsbericht für die Gesundheitsberufe 2016 zeigen die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren zusammen mit der OdA Santé den Nachwuchsbedarf sowie Massnahmen zur Personalsicherung auf nationaler Ebene auf.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass zuerst die Resultate der bereits lancierten Massnahmen abzuwarten sind, bevor neue Massnahmen angestossen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Massnahmen zu intensivieren, um die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften so voranzutreiben, dass die Abhängigkeit von gut qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland mittelfristig reduziert werden kann. Dabei gilt ein besonderes Augenmerk der Unterstützung der Kantone bei der Qualifizierung von gering qualifizierten Personen.</p>
  • Fehlende Fachkräfte selber ausbilden statt Kontingente erhöhen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz muss ihre Berufsleute selber ausbilden. Statt Kontingente von gut ausgebildeten Fachkräften aus dem Ausland zu erhöhen und deren Ausbildungen zu importieren, müssen kurz- und mittelfristige Massnahmen in der Aus- und Weiterbildung ergriffen werden, um inländische Arbeitskräfte für diese Jobs zu befähigen.</p><p>1. Über welche Qualifikationen verfügen Arbeitskräfte aus Drittstaaten, die in der Schweiz nicht oder nur in ungenügender Anzahl zur Verfügung stehen?</p><p>2. Warum werden diese fehlenden Fachkräfte nicht in der Schweiz ausgebildet? Fehlen Ausbildungsplätze, oder fehlt es an Interessentinnen und Interessenten?</p><p>3. Welche Mittel und Massnahmen wären nötig, um die fehlenden Fachkräfte kurz- und mittelfristig selber auszubilden?</p><p>4. Genügen die Massnahmen im Gesundheitswesen, um kurz- und mittelfristig genügend inländisches Personal zu rekrutieren?</p><p>Das Indikatorensystem des Seco wurde zu einem Gesamtindex für Fachkräftemangel zusammengefasst, der es ermöglicht, Berufsfelder hinsichtlich des Fachkräftemangels einzuordnen. Folgende Berufsbereiche nehmen beim Gesamtindex Spitzenplätze ein: Ingenieurwesen, Management, Gesundheitswesen, Informatik, Werbung/Tourismus/Treuhand, Unterricht/Bildung.</p><p>Bis jetzt sind einzig im Bereich Gesundheitswesen spürbare Massnahmen ergriffen worden. Um ein vertieftes Verständnis der Ursachen von Fachkräftemangel zu erlangen, müssen die Indikatoren zusätzlich einzeln betrachtet und mit berufsspezifischen Informationen kombiniert werden. Zusammen mit Branchen- und Berufsverbänden müssen anschliessend gezielte Massnahmen ergriffen werden.</p><p>Grundsätzlich ist das Kontingentsystem zu hinterfragen, wenn das frühzeitige Erreichen der Höchstgrenze wirtschaftlich schädliche Folgen hat.</p>
    • <p>Die Zulassung von Fachkräften aus Drittstaaten erfolgt nach gesetzlichen Voraussetzungen und unter Berücksichtigung des Fachkräfteangebots in der Schweiz. Rund 85 Prozent der Drittstaatenangehörigen, die zu einer kontingentierten Erwerbstätigkeit zugelassen werden, verfügen über einen Tertiärabschluss und gelangen vorwiegend in Berufsfeldern mit Fachkräftemangel zum Einsatz.</p><p>Die restlichen verfügen über besondere berufliche Qualifikationen oder werden im Rahmen einer Erwerbstätigkeit zu Aus- und Weiterbildungszwecken zugelassen.</p><p>Der Bundesrat geht mit der Motionärin einig, dass die Schweiz ihre Berufsleute wo immer möglich selbst ausbilden soll; er hat dazu die Massnahmen im Rahmen der Fachkräfte-Initiative ergänzt und intensiviert. Letztlich liegt der Entscheid über eine erhöhte Erwerbsbeteiligung wie auch die Berufswahl jedoch bei jedem Einzelnen.</p><p>Gemeinsam leisten Bund, Kantone und Sozialpartner mit verschiedenen Massnahmen einen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. 15 der insgesamt 43 Massnahmen der Fachkräfte-Initiative konzentrieren sich auf die Nach- und Höherqualifizierung. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den Bereichen Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene (vgl. Postulat der WBK-S 15.3796), Förderung des Erwerbs und Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener sowie höhere Berufsbildung.</p><p>2016 hat das SBFI den Berufsabschluss für Erwachsene zu einem Projektförderschwerpunkt erklärt. Das Berufsbildungsgesetz ermöglicht die finanzielle Unterstützung von Projekten, die den Aufbau von entsprechenden Strukturen und Instrumenten zum Ziel haben. Um die breite Öffentlichkeit sowie die betroffenen Akteure für das Thema zu sensibilisieren, ist zudem eine schweizweite Informations- und Sensibilisierungskampagne geplant.</p><p>Grundkompetenzen Erwachsener sind Voraussetzung für das lebenslange Lernen und umfassen grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten. Der Bund setzt sich gemeinsam mit den Kantonen dafür ein, Erwachsenen den Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen zu ermöglichen, und leistet, gestützt auf das neue Weiterbildungsgesetz, in der Periode 2017-2020 entsprechende Finanzhilfen.</p><p>Anfang 2018 ist zudem die Einführung der neuen Finanzierung der vorbereitenden Kurse für eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen vorgesehen. Ziel ist es, die Teilnehmenden durch Zuschüsse der öffentlichen Hand direkt zu entlasten und die Attraktivität der Prüfungen zu erhöhen - dies mit einem Budget von bis zu 135 Millionen Franken pro Jahr.</p><p>Im Gesundheitsbereich haben Bund und Kantone Massnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels ergriffen und umgesetzt. Der Bundesrat hat im Februar 2016 dem EDI und dem WBF den Auftrag erteilt, zusammen mit den Kantonen weitere Massnahmen zur Verbesserung der Fachkräftesituation in der Pflege zu prüfen und vorzuschlagen. Die beiden Departemente haben inzwischen Vorschläge erarbeitet, über die der Bundesrat voraussichtlich Ende 2016 entscheiden wird. Im nationalen Versorgungsbericht für die Gesundheitsberufe 2016 zeigen die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren zusammen mit der OdA Santé den Nachwuchsbedarf sowie Massnahmen zur Personalsicherung auf nationaler Ebene auf.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass zuerst die Resultate der bereits lancierten Massnahmen abzuwarten sind, bevor neue Massnahmen angestossen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Massnahmen zu intensivieren, um die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften so voranzutreiben, dass die Abhängigkeit von gut qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland mittelfristig reduziert werden kann. Dabei gilt ein besonderes Augenmerk der Unterstützung der Kantone bei der Qualifizierung von gering qualifizierten Personen.</p>
    • Fehlende Fachkräfte selber ausbilden statt Kontingente erhöhen

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