Für ein menschenwürdiges Lebensende im Gefängnis und ausserhalb des Gefängnisses

ShortId
16.3736
Id
20163736
Updated
28.07.2023 05:22
Language
de
Title
Für ein menschenwürdiges Lebensende im Gefängnis und ausserhalb des Gefängnisses
AdditionalIndexing
1216;28;2841
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>In seiner Antwort auf die Anfrage Gross Andreas 15.1073, "Schwerkranke in schweizerischen Gefängnissen", erwähnt der Bundesrat das Forschungsprojekt des NFP 67, "Lebensende im Gefängnis". Die Ergebnisse der Studie sind seither veröffentlicht worden und bestätigen den Anstieg bei den betagten Gefängnisinsassen: 2050 werden bis zu elfmal mehr über 60-jährige Häftlinge in den Schweizer Gefängnissen leben. Die Strafvollzugsanstalten sind aber nicht auf diese Entwicklung vorbereitet, und es ist in den Schweizer Gefängnissen bereits heute schwierig, betagten und kranken Häftlingen ein menschenwürdiges Lebensende zu ermöglichen.</p><p>Mithin geben die Verfasserin und die Verfasser der Studie verschiedene Empfehlungen aus, namentlich betreffend eine Lockerung der Haftbedingungen sowie die Schaffung von einheitlichen Richtlinien über ein menschenwürdiges Lebensende im Gefängnis (oder auch ausserhalb!). Es gibt in der Schweiz tatsächlich keine Richtlinien oder gesetzlichen Normen, die sich speziell mit diesem Thema befassen. Obgleich das Strafgesetzbuch Bestimmungen enthält, die alternative Vollzugsbedingungen erlauben würden, hat das Bundesgericht die Tendenz, eine Lockerung von Haftbedingungen abzulehnen. So hat es 2013 die Ablehnung einer Vollzugsunterbrechung für einen schwerkranken Häftling, der mit 89 Jahren auch der älteste Häftling der Schweiz war, bestätigt.</p><p>Während die Strafgesetzgebung Sache des Bundes ist, fällt der Straf- und Massnahmenvollzug in die Kompetenz der Kantone. Der Bundesrat kann Bestimmungen zu den Strafen und Massnahmen erlassen, die gegenüber kranken, behinderten oder betagten Personen verhängt werden, hat dies aber noch nicht getan. Deshalb behalten die Kantone ihre Zuständigkeit. Diese haben auf interkantonale Zusammenarbeit gesetzt, und zwar mit der Schaffung eines Kompetenzzentrums der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren und mit der Neuorganisierung in drei Konkordate zum Straf- und Massnahmenvollzug. Bis dato betrifft jedoch keine kantonale oder interkantonale Bestimmung die Betreuung von betagten oder kranken Häftlingen.</p><p>Um den Empfehlungen der Studie Folge zu leisten und um den Kantonen mögliche Lösungswege aufzuzeigen, könnte der Bund zum Beispiel (mit dem für diese Zwecke gedachten Budget des Bundesamtes für Justiz) Pilotprojekte zu einem Straf- und Massnahmenvollzug mitfinanzieren, der ein menschenwürdiges Lebensende von betagten oder kranken Häftlingen zum Ziel hat.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat nimmt die besonderen Herausforderungen, die sich in Bezug auf bejahrte und kranke Personen im Straf- und Massnahmenvollzug stellen, sehr ernst. Wie in der Antwort des Bundesrates auf die Anfrage Gross Andreas 15.1073 dargelegt und im Nationalen Forschungsprogramm 67 erörtert, sind die gesetzlichen Grundlagen vorhanden, um den für den Straf- und Massnahmenvollzug zuständigen Kantonen die Möglichkeit zu bieten, betagte oder kranke Gefangene adäquat unterzubringen, zu behandeln und den Umständen entsprechend bis an ihr Lebensende zu begleiten. Die Kantone haben das Problem der steigenden Zahl betagter, schwerkranker Gefangener erkannt und sind bereits aktiv geworden. So hat das Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich des Themas "psychisch kranke Inhaftierte" angenommen hat und sich ab dem Frühjahr 2017 überdies mit dem Themenbereich "Lebensende im Strafvollzug" befassen wird. Weiter sind im Kanton Genf für die Unterbringung von alten und kranken Personen im Straf- und Massnahmenvollzug 15 neue, entsprechend ausgestattete Plätze in Planung. Zudem wird sich auch das Schweizerische Kompetenzzentrum für Justizvollzug in der Schweiz, das spätestens im Jahr 2018 eröffnet wird, mit diesem Thema auseinandersetzen. Gerade im Licht dieser Vorkehren und Bestrebungen ist der Bundesrat überzeugt, dass die Kantone dieser Thematik gebührend Rechnung tragen und soweit erforderlich das Nötige vorkehren, um einen den Empfehlungen der Nationalfondsstudie entsprechenden Straf- und Massnahmenvollzug zu gewährleisten.</p><p>2. Zum konkreten Thema wurden bisher keine Gesuche eingereicht. Ein neues Gesuch würde durch das Bundesamt für Justiz gestützt auf und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelung geprüft.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss einer im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 67 durchgeführten Studie werden in den nächsten Jahren immer mehr Häftlinge in den Schweizer Gefängnissen altern und sterben. Die Wissenschaftler empfehlen namentlich die freie Wahl des Sterbeortes für Häftlinge und eine Lockerung der Haftbedingungen sowie die Schaffung von einheitlichen Richtlinien zu einem menschenwürdigen Lebensende im Gefängnis.</p><p>1. Welche Stellung bezieht der Bundesrat zu diesen Empfehlungen?</p><p>2. Ist er bereit, mit dem Bundesamt für Justiz Pilotprojekte zum Straf- und Massnahmenvollzug für betagte oder schwerkranke Häftlinge zu unterstützen?</p>
  • Für ein menschenwürdiges Lebensende im Gefängnis und ausserhalb des Gefängnisses
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner Antwort auf die Anfrage Gross Andreas 15.1073, "Schwerkranke in schweizerischen Gefängnissen", erwähnt der Bundesrat das Forschungsprojekt des NFP 67, "Lebensende im Gefängnis". Die Ergebnisse der Studie sind seither veröffentlicht worden und bestätigen den Anstieg bei den betagten Gefängnisinsassen: 2050 werden bis zu elfmal mehr über 60-jährige Häftlinge in den Schweizer Gefängnissen leben. Die Strafvollzugsanstalten sind aber nicht auf diese Entwicklung vorbereitet, und es ist in den Schweizer Gefängnissen bereits heute schwierig, betagten und kranken Häftlingen ein menschenwürdiges Lebensende zu ermöglichen.</p><p>Mithin geben die Verfasserin und die Verfasser der Studie verschiedene Empfehlungen aus, namentlich betreffend eine Lockerung der Haftbedingungen sowie die Schaffung von einheitlichen Richtlinien über ein menschenwürdiges Lebensende im Gefängnis (oder auch ausserhalb!). Es gibt in der Schweiz tatsächlich keine Richtlinien oder gesetzlichen Normen, die sich speziell mit diesem Thema befassen. Obgleich das Strafgesetzbuch Bestimmungen enthält, die alternative Vollzugsbedingungen erlauben würden, hat das Bundesgericht die Tendenz, eine Lockerung von Haftbedingungen abzulehnen. So hat es 2013 die Ablehnung einer Vollzugsunterbrechung für einen schwerkranken Häftling, der mit 89 Jahren auch der älteste Häftling der Schweiz war, bestätigt.</p><p>Während die Strafgesetzgebung Sache des Bundes ist, fällt der Straf- und Massnahmenvollzug in die Kompetenz der Kantone. Der Bundesrat kann Bestimmungen zu den Strafen und Massnahmen erlassen, die gegenüber kranken, behinderten oder betagten Personen verhängt werden, hat dies aber noch nicht getan. Deshalb behalten die Kantone ihre Zuständigkeit. Diese haben auf interkantonale Zusammenarbeit gesetzt, und zwar mit der Schaffung eines Kompetenzzentrums der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren und mit der Neuorganisierung in drei Konkordate zum Straf- und Massnahmenvollzug. Bis dato betrifft jedoch keine kantonale oder interkantonale Bestimmung die Betreuung von betagten oder kranken Häftlingen.</p><p>Um den Empfehlungen der Studie Folge zu leisten und um den Kantonen mögliche Lösungswege aufzuzeigen, könnte der Bund zum Beispiel (mit dem für diese Zwecke gedachten Budget des Bundesamtes für Justiz) Pilotprojekte zu einem Straf- und Massnahmenvollzug mitfinanzieren, der ein menschenwürdiges Lebensende von betagten oder kranken Häftlingen zum Ziel hat.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat nimmt die besonderen Herausforderungen, die sich in Bezug auf bejahrte und kranke Personen im Straf- und Massnahmenvollzug stellen, sehr ernst. Wie in der Antwort des Bundesrates auf die Anfrage Gross Andreas 15.1073 dargelegt und im Nationalen Forschungsprogramm 67 erörtert, sind die gesetzlichen Grundlagen vorhanden, um den für den Straf- und Massnahmenvollzug zuständigen Kantonen die Möglichkeit zu bieten, betagte oder kranke Gefangene adäquat unterzubringen, zu behandeln und den Umständen entsprechend bis an ihr Lebensende zu begleiten. Die Kantone haben das Problem der steigenden Zahl betagter, schwerkranker Gefangener erkannt und sind bereits aktiv geworden. So hat das Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich des Themas "psychisch kranke Inhaftierte" angenommen hat und sich ab dem Frühjahr 2017 überdies mit dem Themenbereich "Lebensende im Strafvollzug" befassen wird. Weiter sind im Kanton Genf für die Unterbringung von alten und kranken Personen im Straf- und Massnahmenvollzug 15 neue, entsprechend ausgestattete Plätze in Planung. Zudem wird sich auch das Schweizerische Kompetenzzentrum für Justizvollzug in der Schweiz, das spätestens im Jahr 2018 eröffnet wird, mit diesem Thema auseinandersetzen. Gerade im Licht dieser Vorkehren und Bestrebungen ist der Bundesrat überzeugt, dass die Kantone dieser Thematik gebührend Rechnung tragen und soweit erforderlich das Nötige vorkehren, um einen den Empfehlungen der Nationalfondsstudie entsprechenden Straf- und Massnahmenvollzug zu gewährleisten.</p><p>2. Zum konkreten Thema wurden bisher keine Gesuche eingereicht. Ein neues Gesuch würde durch das Bundesamt für Justiz gestützt auf und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelung geprüft.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss einer im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 67 durchgeführten Studie werden in den nächsten Jahren immer mehr Häftlinge in den Schweizer Gefängnissen altern und sterben. Die Wissenschaftler empfehlen namentlich die freie Wahl des Sterbeortes für Häftlinge und eine Lockerung der Haftbedingungen sowie die Schaffung von einheitlichen Richtlinien zu einem menschenwürdigen Lebensende im Gefängnis.</p><p>1. Welche Stellung bezieht der Bundesrat zu diesen Empfehlungen?</p><p>2. Ist er bereit, mit dem Bundesamt für Justiz Pilotprojekte zum Straf- und Massnahmenvollzug für betagte oder schwerkranke Häftlinge zu unterstützen?</p>
    • Für ein menschenwürdiges Lebensende im Gefängnis und ausserhalb des Gefängnisses

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