Abgetauchte Asylbewerber

ShortId
16.3738
Id
20163738
Updated
14.11.2025 06:28
Language
de
Title
Abgetauchte Asylbewerber
AdditionalIndexing
2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Laut der Beratungsstelle Sans-Papiers leben bis zu 250 000 Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus in der Schweiz. Nach Berichten der "Sonntags-Zeitung" nimmt ein Grossteil der angeblichen Asylsuchenden kurz nach Ankunft in der Schweiz wieder Reissaus. In einzelnen Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) des Bundes würden gar bis zu 90 Prozent untertauchen. Dies zeigten interne Dokumente des Staatssekretariats für Migration (SEM). Dieses bestätigt die Zahlen zwar nicht, räumt aber ein, dass es in den letzten drei Monaten mehr solcher Fälle gegeben habe. Es spreche von 20 bis 40 Prozent der Gesuchsteller, schreibt die "Sonntags-Zeitung" weiter.</p>
  • <p>1./5./6. In den Monaten Juni bis August 2016 hat der Anteil von Personen, die kurze Zeit nach der Stellung ihres Asylgesuchs unkontrolliert abgereist sind, deutlich zugenommen. Im September verringerte sich der Anteil wieder. Es bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass die meisten dieser Personen in andere Staaten eingereist sind. Der Bundesrat verfügt über keine Erkenntnisse, dass eine allfällige Zunahme illegal aufhältiger Personen einen direkten Einfluss auf die Zahl der in der Schweiz begangenen Straftaten, den Umfang der grenzüberschreitenden Delinquenz oder der organisierten Kriminalität hätte. Es konnte insbesondere keine Zunahme von Verurteilungen oder von erlassenen Einreiseverboten wegen Schwarzarbeit festgestellt werden.</p><p>2. Die Unterkünfte des Bundes sind keine geschlossenen Anstalten, und die Unterbringung in einem Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) stellt keinen Freiheitsentzug dar. Das Problem des unkontrollierten Abreisens lässt sich demzufolge nicht vollständig unterbinden, da die Asylsuchenden die EVZ tagsüber während den Ausgangszeiten verlassen dürfen. In enger Zusammenarbeit mit dem Grenzwachtkorps (GWK) hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) verschiedene Massnahmen ergriffen, um der Zunahme unkontrollierter Abreisen entgegenzuwirken. So werden Personen, die an der Grenze aufgegriffen werden und die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, konsequent zurückgewiesen, wenn sie nicht zum Ausdruck bringen, in der Schweiz ein Asylgesuch stellen zu wollen. Zieht eine Person ihr Gesuch im Verlauf des Verfahrens zurück, wird sie wieder dem GWK übergeben respektive den zuständigen kantonalen Behörden gemeldet. Zur gleichmässigen Auslastung der EVZ werden die Asylsuchenden auf alle Zentren des Bundes verteilt. Bei grösseren Gruppen geschieht dies mit Bussen. Das Ein- und Aussteigen wird dabei von Angehörigen des GWK und vom Sicherheitspersonal des jeweiligen Zentrums überwacht.</p><p>3./4. Die Förderung der illegalen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft; handelt der Täter oder die Täterin für eine Vereinigung oder Gruppe, die sich zur fortgesetzten Begehung dieser Tat zusammengefunden hat, so beträgt die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre (Art. 116 des Ausländergesetzes, AuG). Die Verfolgung solcher Verstösse liegt in der alleinigen Zuständigkeit der Kantone (Art. 120e AuG). In den letzten drei Jahren kam es gemäss der polizeilichen Kriminalstatistik in insgesamt 3795 Fällen zu Strafanzeigen wegen Widerhandlungen gegen Artikel 116 AuG (2013: 1118, 2014: 1181, 2015: 1496). Es können jedoch keine Angaben dazu gemacht werden, wie viele dieser Anzeigen die Förderung der illegalen Einreise betrafen und in wie vielen Fällen die Täterschaft organisiert handelte. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Zahl der abgetauchten Asylbewerber nimmt rapide zu und wird weiter zunehmen. Auf der anderen Seite nimmt die Zahl der Personen zu, die sich illegal in der Schweiz befinden. Dies zeigen die Zahlen des Grenzwachtkorps (GWK). Es ist davon auszugehen, dass sich viele der aufgegriffenen illegal anwesenden Personen zuvor in einem Asylverfahren befanden. Der Bundesrat wird gebeten, dazu folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die Auswirkungen dieser Tendenz auf die Delinquenz, den Drogenhandel, die Prostitution und die Schwarzarbeit? Wie will er verhindern, dass diese Masse an abgetauchten Asylbewerbern nicht kriminell wird oder in der Schwarzarbeit landet?</p><p>2. Wie will er in Zukunft gewährleisten, dass weniger Asylbewerber abtauchen?</p><p>3. Wie gehen Bund und Kantone gegen in der Schweiz wohnhafte Personen oder schweizerische Hilfsorganisationen vor, die Asylbewerber zum Abtauchen in die Illegalität ermuntern, ihnen dabei helfen und ihnen Unterschlupf gewähren?</p><p>4. Wie viele solcher Fälle von Hilfestellungen beim Abtauchen von Asylbewerbern wurden in den letzten drei Jahren den Behörden gemeldet? Wie verhält sich die zahlenmässige Entwicklung?</p><p>5. Wie beurteilt er die Situation, dass mit dieser Abtauchungstendenz auch die grenzüberschreitende Kriminalität zunimmt und gefördert wird?</p><p>6. Gibt es nachrichtendienstliche oder polizeiliche Hinweise, dass aus dieser Tendenz die organisierte Kriminalität Profit schlagen könnte?</p>
  • Abgetauchte Asylbewerber
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Laut der Beratungsstelle Sans-Papiers leben bis zu 250 000 Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus in der Schweiz. Nach Berichten der "Sonntags-Zeitung" nimmt ein Grossteil der angeblichen Asylsuchenden kurz nach Ankunft in der Schweiz wieder Reissaus. In einzelnen Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) des Bundes würden gar bis zu 90 Prozent untertauchen. Dies zeigten interne Dokumente des Staatssekretariats für Migration (SEM). Dieses bestätigt die Zahlen zwar nicht, räumt aber ein, dass es in den letzten drei Monaten mehr solcher Fälle gegeben habe. Es spreche von 20 bis 40 Prozent der Gesuchsteller, schreibt die "Sonntags-Zeitung" weiter.</p>
    • <p>1./5./6. In den Monaten Juni bis August 2016 hat der Anteil von Personen, die kurze Zeit nach der Stellung ihres Asylgesuchs unkontrolliert abgereist sind, deutlich zugenommen. Im September verringerte sich der Anteil wieder. Es bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass die meisten dieser Personen in andere Staaten eingereist sind. Der Bundesrat verfügt über keine Erkenntnisse, dass eine allfällige Zunahme illegal aufhältiger Personen einen direkten Einfluss auf die Zahl der in der Schweiz begangenen Straftaten, den Umfang der grenzüberschreitenden Delinquenz oder der organisierten Kriminalität hätte. Es konnte insbesondere keine Zunahme von Verurteilungen oder von erlassenen Einreiseverboten wegen Schwarzarbeit festgestellt werden.</p><p>2. Die Unterkünfte des Bundes sind keine geschlossenen Anstalten, und die Unterbringung in einem Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) stellt keinen Freiheitsentzug dar. Das Problem des unkontrollierten Abreisens lässt sich demzufolge nicht vollständig unterbinden, da die Asylsuchenden die EVZ tagsüber während den Ausgangszeiten verlassen dürfen. In enger Zusammenarbeit mit dem Grenzwachtkorps (GWK) hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) verschiedene Massnahmen ergriffen, um der Zunahme unkontrollierter Abreisen entgegenzuwirken. So werden Personen, die an der Grenze aufgegriffen werden und die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, konsequent zurückgewiesen, wenn sie nicht zum Ausdruck bringen, in der Schweiz ein Asylgesuch stellen zu wollen. Zieht eine Person ihr Gesuch im Verlauf des Verfahrens zurück, wird sie wieder dem GWK übergeben respektive den zuständigen kantonalen Behörden gemeldet. Zur gleichmässigen Auslastung der EVZ werden die Asylsuchenden auf alle Zentren des Bundes verteilt. Bei grösseren Gruppen geschieht dies mit Bussen. Das Ein- und Aussteigen wird dabei von Angehörigen des GWK und vom Sicherheitspersonal des jeweiligen Zentrums überwacht.</p><p>3./4. Die Förderung der illegalen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft; handelt der Täter oder die Täterin für eine Vereinigung oder Gruppe, die sich zur fortgesetzten Begehung dieser Tat zusammengefunden hat, so beträgt die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre (Art. 116 des Ausländergesetzes, AuG). Die Verfolgung solcher Verstösse liegt in der alleinigen Zuständigkeit der Kantone (Art. 120e AuG). In den letzten drei Jahren kam es gemäss der polizeilichen Kriminalstatistik in insgesamt 3795 Fällen zu Strafanzeigen wegen Widerhandlungen gegen Artikel 116 AuG (2013: 1118, 2014: 1181, 2015: 1496). Es können jedoch keine Angaben dazu gemacht werden, wie viele dieser Anzeigen die Förderung der illegalen Einreise betrafen und in wie vielen Fällen die Täterschaft organisiert handelte. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Zahl der abgetauchten Asylbewerber nimmt rapide zu und wird weiter zunehmen. Auf der anderen Seite nimmt die Zahl der Personen zu, die sich illegal in der Schweiz befinden. Dies zeigen die Zahlen des Grenzwachtkorps (GWK). Es ist davon auszugehen, dass sich viele der aufgegriffenen illegal anwesenden Personen zuvor in einem Asylverfahren befanden. Der Bundesrat wird gebeten, dazu folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die Auswirkungen dieser Tendenz auf die Delinquenz, den Drogenhandel, die Prostitution und die Schwarzarbeit? Wie will er verhindern, dass diese Masse an abgetauchten Asylbewerbern nicht kriminell wird oder in der Schwarzarbeit landet?</p><p>2. Wie will er in Zukunft gewährleisten, dass weniger Asylbewerber abtauchen?</p><p>3. Wie gehen Bund und Kantone gegen in der Schweiz wohnhafte Personen oder schweizerische Hilfsorganisationen vor, die Asylbewerber zum Abtauchen in die Illegalität ermuntern, ihnen dabei helfen und ihnen Unterschlupf gewähren?</p><p>4. Wie viele solcher Fälle von Hilfestellungen beim Abtauchen von Asylbewerbern wurden in den letzten drei Jahren den Behörden gemeldet? Wie verhält sich die zahlenmässige Entwicklung?</p><p>5. Wie beurteilt er die Situation, dass mit dieser Abtauchungstendenz auch die grenzüberschreitende Kriminalität zunimmt und gefördert wird?</p><p>6. Gibt es nachrichtendienstliche oder polizeiliche Hinweise, dass aus dieser Tendenz die organisierte Kriminalität Profit schlagen könnte?</p>
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