Zukunft der Energie- und Klimapolitik. Neues Marktmodell zur Sicherung der Stromproduktion in der Schweiz

ShortId
16.3750
Id
20163750
Updated
28.07.2023 05:14
Language
de
Title
Zukunft der Energie- und Klimapolitik. Neues Marktmodell zur Sicherung der Stromproduktion in der Schweiz
AdditionalIndexing
66;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es ist nicht die Aufgabe der Politik, sich für ein bestimmtes Modell für den Energie- und Strommarkt auszusprechen. Zentral ist einzig, dass das System einen Rahmen vorgibt, der so wenig staatliche Eingriffe wie möglich benötigt und in dem sich die verschiedenen Akteure marktwirtschaftlich verhalten können.</p><p>Darum braucht es zuerst eine Bereinigung des bestehenden Systems durch die Abschaffung der Subventionsmodelle. Ein wesentliches Kriterium bei der neuen Systembestimmung ist ein politisch definierter Eigenversorgungsgrad für die Schweiz. Das Ziel ist nicht die Autarkie, sondern die politische Auseinandersetzung mit der Versorgungssicherheit. Zur Beurteilung der Auswirkungen wird der Bundesrat aufgefordert, in verschiedenen Szenarien darzulegen, wie sich die unterschiedlichen Eigenversorgungsgrade auf den Schweizer Strom- und Energiemarkt auswirken. Er soll zudem die volkswirtschaftlichen Kosten aufzeigen. Diese Modelle sollen in Anbetracht eines bedarfsgerechten Produktionsausbaus, des Erhalts der CO2-freien Stromproduktion der Schweiz, der Nachhaltigkeit und einer möglichst tiefen</p><p>Wettbewerbsverzerrung ausgearbeitet werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Meinung, dass weitere Etappen der Energie- und Klimapolitik für die Zeit nach 2020 angegangen werden sollen. Gemäss dem Wunsch des Parlamentes hat er für einen Übergang von der Förderung zur Lenkung die Botschaft zur Klima- und Energielenkungsabgabe (Kels) am 28. Oktober 2015 verabschiedet (BBl 2015 7877). In diesem Zusammenhang hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) einen zusätzlichen Bericht in Aussicht gestellt, der für den Strommarkt nach 2020 in einer Auslegeordnung mögliche Umsetzungsmassnahmen skizziert. So wird die Machbarkeit einer differenzierten Stromabgabe untersucht und werden weitere mögliche Systeme zur Stützung der heimischen erneuerbaren Stromproduktion auf Umsetzbarkeit, rechtliche Kompatibilität und ökonomische Wirksamkeit geprüft. Im Rahmen der Beratungen in der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) zur Kels wurde zusätzlich der Auftrag vergeben, in diesem Bericht auch Fragen in Bezug auf ein für die Stromversorgungssicherheit adäquates Marktdesign zu behandeln. Aufgrund der Erkenntnisse sollen langfristig Rahmenbedingungen geschaffen werden, die geeignet sind, die Energieeffizienz zu erhalten und den Zubau erneuerbarer Energien sicherzustellen. Der Bericht wird eine Grundlage für die Diskussion sein, wie das Schweizer Energiesystem langfristig ausgestaltet werden soll. Dabei spielt neben dem wirtschaftlich tragbaren Ausbau der erneuerbaren Energien, der Senkung des Energieverbrauchs und dem Erreichen der klimapolitischen Ziele auch der Erhalt der langfristigen Versorgungssicherheit eine zentrale Rolle.</p><p>Ausserdem hat das Parlament mit der Verabschiedung des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 entschieden, dass der Bundesrat der Bundesversammlung für die Grosswasserkraft Vorschläge zur Einführung eines marktnahen Fördermodells vorlegen muss (Art. 30 Abs. 5 des revidierten Energiegesetzes, BBI, 2016 7683).</p><p>Mit dem vom Parlament verabschiedeten ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 werden die Bewilligungsverfahren (Ordnungsfristen, Verkürzung Rechtsmittelverfahren) beschleunigt. Zudem hat der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze (Strategie Stromnetze) erarbeitet, die weiter zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Entwicklung der Schweizer Stromnetze beiträgt. Die Vorlage wurde im April 2016 dem Parlament unterbreitet und wird derzeit beraten.</p><p>Mit der Kommissionsmotion 14.3668, "Wasserzinsregelung nach 2020", wurde der Bundesrat zudem beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen, der Energiewirtschaft und weiteren interessierten Kreisen die Wasserzinsregelung nach 2019 zügig an die Hand zu nehmen. Damit wurde bekräftigt, dass - angesichts des schwierigen Marktumfelds in Europa - für die bestehenden Wasserkraftwerke eine Neuregelung des Wasserzinssystems nötig ist. Die Neuregelung erfordert eine Teilrevision des Wasserrechtsgesetzes. Diese Arbeiten hat das Bundesamt für Energie an die Hand genommen. Die Neuregelung soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten.</p><p>Für 2017 stehen zudem die Ratifikation des Pariser Klimaabkommens und deren Umsetzung auf nationaler Ebene im Rahmen der CO2-Gesetzrevision an.</p><p>Die Anliegen des Postulates werden somit im Rahmen von verschiedenen Vorlagen bereits abgedeckt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird dazu aufgefordert, im Bereich der Stromproduktion ein neues technologieneutrales Marktmodell auszuarbeiten, das Mitnahmeeffekte reduziert und folgenden Kriterien genügt:</p><p>1. Garantie einer hohen Versorgungssicherheit mit einem definierten Eigenversorgungsgrad;</p><p>2. keine Subventionsmodelle;</p><p>3. kompatibel mit einem vollständig liberalisierten, geöffneten Strommarkt;</p><p>4. Flexibilisierung der Wasserzinsen;</p><p>5. Beschleunigung von Bewilligungsverfahren.</p>
  • Zukunft der Energie- und Klimapolitik. Neues Marktmodell zur Sicherung der Stromproduktion in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist nicht die Aufgabe der Politik, sich für ein bestimmtes Modell für den Energie- und Strommarkt auszusprechen. Zentral ist einzig, dass das System einen Rahmen vorgibt, der so wenig staatliche Eingriffe wie möglich benötigt und in dem sich die verschiedenen Akteure marktwirtschaftlich verhalten können.</p><p>Darum braucht es zuerst eine Bereinigung des bestehenden Systems durch die Abschaffung der Subventionsmodelle. Ein wesentliches Kriterium bei der neuen Systembestimmung ist ein politisch definierter Eigenversorgungsgrad für die Schweiz. Das Ziel ist nicht die Autarkie, sondern die politische Auseinandersetzung mit der Versorgungssicherheit. Zur Beurteilung der Auswirkungen wird der Bundesrat aufgefordert, in verschiedenen Szenarien darzulegen, wie sich die unterschiedlichen Eigenversorgungsgrade auf den Schweizer Strom- und Energiemarkt auswirken. Er soll zudem die volkswirtschaftlichen Kosten aufzeigen. Diese Modelle sollen in Anbetracht eines bedarfsgerechten Produktionsausbaus, des Erhalts der CO2-freien Stromproduktion der Schweiz, der Nachhaltigkeit und einer möglichst tiefen</p><p>Wettbewerbsverzerrung ausgearbeitet werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Meinung, dass weitere Etappen der Energie- und Klimapolitik für die Zeit nach 2020 angegangen werden sollen. Gemäss dem Wunsch des Parlamentes hat er für einen Übergang von der Förderung zur Lenkung die Botschaft zur Klima- und Energielenkungsabgabe (Kels) am 28. Oktober 2015 verabschiedet (BBl 2015 7877). In diesem Zusammenhang hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) einen zusätzlichen Bericht in Aussicht gestellt, der für den Strommarkt nach 2020 in einer Auslegeordnung mögliche Umsetzungsmassnahmen skizziert. So wird die Machbarkeit einer differenzierten Stromabgabe untersucht und werden weitere mögliche Systeme zur Stützung der heimischen erneuerbaren Stromproduktion auf Umsetzbarkeit, rechtliche Kompatibilität und ökonomische Wirksamkeit geprüft. Im Rahmen der Beratungen in der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) zur Kels wurde zusätzlich der Auftrag vergeben, in diesem Bericht auch Fragen in Bezug auf ein für die Stromversorgungssicherheit adäquates Marktdesign zu behandeln. Aufgrund der Erkenntnisse sollen langfristig Rahmenbedingungen geschaffen werden, die geeignet sind, die Energieeffizienz zu erhalten und den Zubau erneuerbarer Energien sicherzustellen. Der Bericht wird eine Grundlage für die Diskussion sein, wie das Schweizer Energiesystem langfristig ausgestaltet werden soll. Dabei spielt neben dem wirtschaftlich tragbaren Ausbau der erneuerbaren Energien, der Senkung des Energieverbrauchs und dem Erreichen der klimapolitischen Ziele auch der Erhalt der langfristigen Versorgungssicherheit eine zentrale Rolle.</p><p>Ausserdem hat das Parlament mit der Verabschiedung des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 entschieden, dass der Bundesrat der Bundesversammlung für die Grosswasserkraft Vorschläge zur Einführung eines marktnahen Fördermodells vorlegen muss (Art. 30 Abs. 5 des revidierten Energiegesetzes, BBI, 2016 7683).</p><p>Mit dem vom Parlament verabschiedeten ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 werden die Bewilligungsverfahren (Ordnungsfristen, Verkürzung Rechtsmittelverfahren) beschleunigt. Zudem hat der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze (Strategie Stromnetze) erarbeitet, die weiter zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Entwicklung der Schweizer Stromnetze beiträgt. Die Vorlage wurde im April 2016 dem Parlament unterbreitet und wird derzeit beraten.</p><p>Mit der Kommissionsmotion 14.3668, "Wasserzinsregelung nach 2020", wurde der Bundesrat zudem beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen, der Energiewirtschaft und weiteren interessierten Kreisen die Wasserzinsregelung nach 2019 zügig an die Hand zu nehmen. Damit wurde bekräftigt, dass - angesichts des schwierigen Marktumfelds in Europa - für die bestehenden Wasserkraftwerke eine Neuregelung des Wasserzinssystems nötig ist. Die Neuregelung erfordert eine Teilrevision des Wasserrechtsgesetzes. Diese Arbeiten hat das Bundesamt für Energie an die Hand genommen. Die Neuregelung soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten.</p><p>Für 2017 stehen zudem die Ratifikation des Pariser Klimaabkommens und deren Umsetzung auf nationaler Ebene im Rahmen der CO2-Gesetzrevision an.</p><p>Die Anliegen des Postulates werden somit im Rahmen von verschiedenen Vorlagen bereits abgedeckt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird dazu aufgefordert, im Bereich der Stromproduktion ein neues technologieneutrales Marktmodell auszuarbeiten, das Mitnahmeeffekte reduziert und folgenden Kriterien genügt:</p><p>1. Garantie einer hohen Versorgungssicherheit mit einem definierten Eigenversorgungsgrad;</p><p>2. keine Subventionsmodelle;</p><p>3. kompatibel mit einem vollständig liberalisierten, geöffneten Strommarkt;</p><p>4. Flexibilisierung der Wasserzinsen;</p><p>5. Beschleunigung von Bewilligungsverfahren.</p>
    • Zukunft der Energie- und Klimapolitik. Neues Marktmodell zur Sicherung der Stromproduktion in der Schweiz

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