Filz oder Ethik bei PR-Aufträgen durch die Atomaufsicht?
- ShortId
-
16.3753
- Id
-
20163753
- Updated
-
28.07.2023 05:15
- Language
-
de
- Title
-
Filz oder Ethik bei PR-Aufträgen durch die Atomaufsicht?
- AdditionalIndexing
-
66;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Information der Öffentlichkeit über den Zustand der Kernanlagen und andere Sachverhalte betreffend die nukleare Sicherheit gehört zu den Aufgaben des Ensi (Art. 74 des Kernenergiegesetzes, SR 732.1). Das Ensi kann für diese Aufgabe Dritte beiziehen (Art. 2 Abs. 4 EnsiG, SR 732.2). Die Kommunikationsabteilung des Ensi ist mit 430 Stellenprozenten dotiert.</p><p>In den Jahren 2012/13 erteilte der Ensi-Rat zwei befristete Beratungsaufträge an die Firma Hirzel|Neef|Schmid| Konsulenten AG. Anlass war die Veröffentlichung eines Berichtes über die Unabhängigkeit des Ensi. Dies liess es dem Ensi-Rat angezeigt erscheinen, für die Kommunikation auf externe Unterstützung zurückzugreifen. Dem Ensi-Rat war bekannt, dass die Firma Hirzel|Neef|Schmid| Konsulenten AG auch für vom Ensi Beaufsichtigte tätig war. Seit Beendigung der beiden Mandate wurden von Ensi-Rat und Ensi keine Aufträge dieser Art mehr vergeben.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates stellen diese beiden Mandate keinen Beleg für eine "Verfilzung" im Bereich der nuklearen Sicherheitsaufsicht dar. Eine unzulässige oder unstatthafte Verflechtung von Interessen hätte aus Sicht des Bundesrates nur dann vorgelegen, wenn der Ensi-Rat die Mandate an Personen oder Institutionen vergeben hätte, die entweder selber der Aufsicht des Ensi unterstanden oder an einem Verfahren gemäss Kernenergiegesetz beteiligt waren.</p><p>Die Unabhängigkeit des Ensi ist nicht beeinträchtigt, wenn das Ensi Geschäftsbeziehungen mit externen Dienstleistern unterhält, die gleichzeitig für politische Behörden oder andere Institutionen mit Bezug zur nuklearen Sicherheitsaufsicht tätig sind. Angesichts des kleinen Schweizer Marktes ist mit einer solchen Konstellation zu rechnen. Selbstverständlich muss gegebenenfalls - insbesondere durch die vertraglichen Bedingungen - sichergestellt sein, dass via den Auftragnehmer keine Weitergabe von Informationen oder ungebührliche Einflussnahme zwischen verschiedenen Auftraggebern untereinander stattfinden kann. Diese Voraussetzung war bei den Mandaten des Ensi-Rates an die Hirzel|Neef|Schmid| Konsulenten AG erfüllt.</p><p>Ebenso ist es mit der Unabhängigkeit des Ensi vereinbar, wenn der Ensi-Rat Kenntnis hat von der Planung politischer Geschäfte im UVEK, welche das Ensi unmittelbar betreffen. Nach Massgabe des EnsiG ist die Unabhängigkeit so zu verstehen, dass das Ensi keine Weisungen von den politischen Behörden - namentlich Bundesrat, UVEK und BFE - in Bezug auf die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben entgegennimmt (Art. 18 Abs. 1 EnsiG). Die Unabhängigkeit ist indessen nicht so zu interpretieren, dass keinerlei Austausch zwischen dem Ensi und den politischen Behörden in Belangen der nuklearen Sicherheit und in Fragen der Governance stattfinden darf. Ein solcher Austausch ist im Gegenteil notwendig, damit der Bundesrat seine Aufsicht über das Ensi wirksam ausüben kann (Art. 18 Abs. 2 EnsiG) und damit das Ensi bei der Vorbereitung von Erlassen im Bereich der Kernenergie- und Strahlenschutzgesetzgebung mitwirken kann (Art. 2 Abs. 2 EnsiG).</p><p>Die Weitergabe von behördeninternen Informationen an Private im Rahmen eines Auftragsverhältnisses ist aus Sicht des Bundesrates mit den Governance-Regeln vereinbar, sofern der externe Auftragnehmer diese Informationen braucht, um sein Mandat erfüllen zu können, sowie unter der Voraussetzung, dass der sorgfältige Umgang mit diesen Informationen auf allen Seiten gewährleistet ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 13. September 2016 veröffentlichte das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) auf seiner Website diverse Dokumente zu seinen Aufträgen an die PR-Agentur Hirzel|Neef|Schmid| Konsulenten.</p><p>1. Erteilte das Ensi dieser PR-Agentur einen Konsulentenauftrag, obschon diese regelmässig PR-Aufträge der vom Ensi beaufsichtigten Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra), der Atomkraftwerk-Betreiber Axpo und Alpiq sowie von Bundesstellen wie UVEK und Bundesamt für Energie bearbeitet, von denen das Ensi angeblich "unabhängig" ist? </p><p>2. Hatte das Ensi davon Kenntnis, dass die genannte PR-Agentur Aufträge von Beaufsichtigten und in Atomfragen zuständigen Behörden bearbeitet? Warum erteilte das Ensi trotz der Sensibilität des Dossiers die Aufträge?</p><p>3. Entspricht die gleichzeitige oder gestaffelte Bearbeitung von PR-Aufträgen von der Aufsicht und dem Beaufsichtigten den Gouvernanzregeln des GS-UVEK und der Interpretation von Ethik, Glaubwürdigkeit und Professionalität des Bundesrates? Gehört es zur Sorgfaltspflicht einer Aufsichtsbehörde abzuklären, ob die beauftragte PR-Agentur auch Aufträge von Beaufsichtigten und anderen zuständigen Behörden bearbeitet? Wie lange schaut der Bundesrat noch untätig zu, wenn das Ensi den öffentlichen Eindruck von Filz verstärkt?</p><p>4. Im Konzept für die "Medienkommunikation Ensi-Rat" vom 8. November 2012 schreibt die private PR-Agentur: "Das GS-UVEK will den Bericht dem Bundesrat am kommenden 22. November unterbreiten und einen Tag darauf publizieren." Sind solche Informationen über den Zeitpunkt von Traktanden des Bundesrates und seiner geplanten Kommunikation öffentlich zugänglich? Von wo erhielt die PR-Agentur diese Information? Ist es üblich, dass eine von der Verwaltung unabhängige Aufsichtsbehörde wie das Ensi solche Informationen a.) besitzt und b.) an Private weitergibt?</p><p>5. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte der Ensi-Auftrag an die PR-Agentur? Verfügt das Ensi über kein internes Wissen, wie es am besten kommuniziert? Wie viele Personen arbeiten im Ensi für die Kommunikation? Wie hoch ist sein Kommunikations-Budget für Aufträge an Dritte?</p><p>6. Nach welchen Regeln erteilen Bundesverwaltung und Aufsichtsbehörden Aufträge an externe Kommunikationsfirmen? Welchen Umfang haben die jährlichen Zahlungen des Bundes an PR-Agenturen? Welcher Anteil dieser Aufträge wird gemäss Artikel 14 BöB im offenen Verfahren ausgeschrieben?</p>
- Filz oder Ethik bei PR-Aufträgen durch die Atomaufsicht?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Information der Öffentlichkeit über den Zustand der Kernanlagen und andere Sachverhalte betreffend die nukleare Sicherheit gehört zu den Aufgaben des Ensi (Art. 74 des Kernenergiegesetzes, SR 732.1). Das Ensi kann für diese Aufgabe Dritte beiziehen (Art. 2 Abs. 4 EnsiG, SR 732.2). Die Kommunikationsabteilung des Ensi ist mit 430 Stellenprozenten dotiert.</p><p>In den Jahren 2012/13 erteilte der Ensi-Rat zwei befristete Beratungsaufträge an die Firma Hirzel|Neef|Schmid| Konsulenten AG. Anlass war die Veröffentlichung eines Berichtes über die Unabhängigkeit des Ensi. Dies liess es dem Ensi-Rat angezeigt erscheinen, für die Kommunikation auf externe Unterstützung zurückzugreifen. Dem Ensi-Rat war bekannt, dass die Firma Hirzel|Neef|Schmid| Konsulenten AG auch für vom Ensi Beaufsichtigte tätig war. Seit Beendigung der beiden Mandate wurden von Ensi-Rat und Ensi keine Aufträge dieser Art mehr vergeben.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates stellen diese beiden Mandate keinen Beleg für eine "Verfilzung" im Bereich der nuklearen Sicherheitsaufsicht dar. Eine unzulässige oder unstatthafte Verflechtung von Interessen hätte aus Sicht des Bundesrates nur dann vorgelegen, wenn der Ensi-Rat die Mandate an Personen oder Institutionen vergeben hätte, die entweder selber der Aufsicht des Ensi unterstanden oder an einem Verfahren gemäss Kernenergiegesetz beteiligt waren.</p><p>Die Unabhängigkeit des Ensi ist nicht beeinträchtigt, wenn das Ensi Geschäftsbeziehungen mit externen Dienstleistern unterhält, die gleichzeitig für politische Behörden oder andere Institutionen mit Bezug zur nuklearen Sicherheitsaufsicht tätig sind. Angesichts des kleinen Schweizer Marktes ist mit einer solchen Konstellation zu rechnen. Selbstverständlich muss gegebenenfalls - insbesondere durch die vertraglichen Bedingungen - sichergestellt sein, dass via den Auftragnehmer keine Weitergabe von Informationen oder ungebührliche Einflussnahme zwischen verschiedenen Auftraggebern untereinander stattfinden kann. Diese Voraussetzung war bei den Mandaten des Ensi-Rates an die Hirzel|Neef|Schmid| Konsulenten AG erfüllt.</p><p>Ebenso ist es mit der Unabhängigkeit des Ensi vereinbar, wenn der Ensi-Rat Kenntnis hat von der Planung politischer Geschäfte im UVEK, welche das Ensi unmittelbar betreffen. Nach Massgabe des EnsiG ist die Unabhängigkeit so zu verstehen, dass das Ensi keine Weisungen von den politischen Behörden - namentlich Bundesrat, UVEK und BFE - in Bezug auf die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben entgegennimmt (Art. 18 Abs. 1 EnsiG). Die Unabhängigkeit ist indessen nicht so zu interpretieren, dass keinerlei Austausch zwischen dem Ensi und den politischen Behörden in Belangen der nuklearen Sicherheit und in Fragen der Governance stattfinden darf. Ein solcher Austausch ist im Gegenteil notwendig, damit der Bundesrat seine Aufsicht über das Ensi wirksam ausüben kann (Art. 18 Abs. 2 EnsiG) und damit das Ensi bei der Vorbereitung von Erlassen im Bereich der Kernenergie- und Strahlenschutzgesetzgebung mitwirken kann (Art. 2 Abs. 2 EnsiG).</p><p>Die Weitergabe von behördeninternen Informationen an Private im Rahmen eines Auftragsverhältnisses ist aus Sicht des Bundesrates mit den Governance-Regeln vereinbar, sofern der externe Auftragnehmer diese Informationen braucht, um sein Mandat erfüllen zu können, sowie unter der Voraussetzung, dass der sorgfältige Umgang mit diesen Informationen auf allen Seiten gewährleistet ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 13. September 2016 veröffentlichte das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) auf seiner Website diverse Dokumente zu seinen Aufträgen an die PR-Agentur Hirzel|Neef|Schmid| Konsulenten.</p><p>1. Erteilte das Ensi dieser PR-Agentur einen Konsulentenauftrag, obschon diese regelmässig PR-Aufträge der vom Ensi beaufsichtigten Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra), der Atomkraftwerk-Betreiber Axpo und Alpiq sowie von Bundesstellen wie UVEK und Bundesamt für Energie bearbeitet, von denen das Ensi angeblich "unabhängig" ist? </p><p>2. Hatte das Ensi davon Kenntnis, dass die genannte PR-Agentur Aufträge von Beaufsichtigten und in Atomfragen zuständigen Behörden bearbeitet? Warum erteilte das Ensi trotz der Sensibilität des Dossiers die Aufträge?</p><p>3. Entspricht die gleichzeitige oder gestaffelte Bearbeitung von PR-Aufträgen von der Aufsicht und dem Beaufsichtigten den Gouvernanzregeln des GS-UVEK und der Interpretation von Ethik, Glaubwürdigkeit und Professionalität des Bundesrates? Gehört es zur Sorgfaltspflicht einer Aufsichtsbehörde abzuklären, ob die beauftragte PR-Agentur auch Aufträge von Beaufsichtigten und anderen zuständigen Behörden bearbeitet? Wie lange schaut der Bundesrat noch untätig zu, wenn das Ensi den öffentlichen Eindruck von Filz verstärkt?</p><p>4. Im Konzept für die "Medienkommunikation Ensi-Rat" vom 8. November 2012 schreibt die private PR-Agentur: "Das GS-UVEK will den Bericht dem Bundesrat am kommenden 22. November unterbreiten und einen Tag darauf publizieren." Sind solche Informationen über den Zeitpunkt von Traktanden des Bundesrates und seiner geplanten Kommunikation öffentlich zugänglich? Von wo erhielt die PR-Agentur diese Information? Ist es üblich, dass eine von der Verwaltung unabhängige Aufsichtsbehörde wie das Ensi solche Informationen a.) besitzt und b.) an Private weitergibt?</p><p>5. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte der Ensi-Auftrag an die PR-Agentur? Verfügt das Ensi über kein internes Wissen, wie es am besten kommuniziert? Wie viele Personen arbeiten im Ensi für die Kommunikation? Wie hoch ist sein Kommunikations-Budget für Aufträge an Dritte?</p><p>6. Nach welchen Regeln erteilen Bundesverwaltung und Aufsichtsbehörden Aufträge an externe Kommunikationsfirmen? Welchen Umfang haben die jährlichen Zahlungen des Bundes an PR-Agenturen? Welcher Anteil dieser Aufträge wird gemäss Artikel 14 BöB im offenen Verfahren ausgeschrieben?</p>
- Filz oder Ethik bei PR-Aufträgen durch die Atomaufsicht?
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