Mengenausweitung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

ShortId
16.3757
Id
20163757
Updated
28.07.2023 05:11
Language
de
Title
Mengenausweitung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Mengenausweitung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) ist teilweise bedingt durch die demografische Entwicklung, die einen überproportionalen Anstieg der Zahl der 70-Jährigen und der älteren Bevölkerung beinhaltet. Diese Gruppe nimmt vermehrt medizinische Leistungen in Anspruch. Zudem führt die medizinisch-technische Innovation zu neuen, vielmals besseren, aber oft auch teureren Behandlungen. Weiter kann ein Teil der Mengenausweitung auf eine Vergrösserung des Angebotes zurückgeführt werden, welches sich medizinisch nicht erklären lässt. Nicht zuletzt fördern auch Fehlanreize in den aktuellen Tarifstrukturen eine Mengenausweitung.</p><p>2. Im Rahmen der Erarbeitung neuer Kostendämpfungsmassnahmen wird das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) einer Expertengruppe mit internationaler Beteiligung das Mandat erteilen, die positiven Erfahrungen anderer europäischer Länder für die Schweiz auszuwerten. Dabei sollen unter anderem die Gesundheitssysteme von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, der Niederlande, von Österreich, Portugal, Schweden und Spanien analysiert werden. Wegen grosser Parallelen zum Schweizer System (DRG-System in Deutschland und Kassenkonkurrenz in den Niederlanden) wird ein besonderes Augenmerk auf die Systeme von Deutschland und der Niederlande gelegt.</p><p>3./4. Das EDI beabsichtigt, mit der Einsetzung der Expertengruppe eine grosse Bandbreite an Modellen und Instrumenten zur Beeinflussung der Mengenentwicklung in der OKP zu prüfen. Der Fokus des zu erteilenden Mandats wird auf der Evaluierung von Instrumenten zur Senkung der Kosten- sowie Mengenentwicklung liegen. Diese sollen von den Tarifpartnern und subsidiär von den Tarifgenehmigungsbehörden angewendet werden können. Dabei handelt es sich beispielsweise um Jahresbudgets oder Tarifsenkungen bei überdurchschnittlicher Kostenentwicklung (Mehrleistungsabschläge). Um eine möglichst umfassende Analyse sicherzustellen, darf das Mandat der Expertengruppe jedoch nicht auf spezifische Instrumente beschränkt werden.</p><p>Zudem werden zusätzliche Kostendämpfungsmassnahmen parallel zur Arbeit der Expertengruppe weiterverfolgt. Darunter fallen wettbewerbliche Instrumente, welche zum Teil bereits mit der Revision vom 21. Dezember 2007 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) im Bereich der Spitalfinanzierung eingeführt wurden. Dazu zählen insbesondere die Einführung von leistungsbezogenen Pauschalen, die auf gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstrukturen beruhen, und die Stärkung der freien Spitalwahl. Rückschlüsse zu deren Wirkungen auf die Mengen- und Kostenentwicklung werden im Rahmen des Schlussberichtes zur Evaluation der KVG-Revision im Bereich der Spitalfinanzierung im Jahr 2019 erwartet.</p><p>Ein Potenzial zur Erhöhung der Effizienz im Gesundheitswesen verspricht sich der Bundesrat auch von neuen Reformansätzen, wie zum Beispiel von der einheitlichen Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen. Diesbezüglich wartet der Bundesrat momentan das Ergebnis der Beratungen im Parlament im Rahmen der parlamentarischen Initiative Humbel 09.528, "Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus", ab. Die Publikation von Qualitätsindikatoren, welche zu grösserer Transparenz bei der Qualität erbrachter Leistungen führen sollen, fördert zudem den Wettbewerb. Auch stehen die Versicherer in der Pflicht, Kosten- und Wirtschaftlichkeitskontrollen durchzuführen, deren korrekte Anwendung ebenfalls wettbewerbsförderlich wirken kann.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Aus dem am 2. September 2016 veröffentlichten Communiqué des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) geht hervor, dass die Kostenentwicklung der letzten Jahre auch darauf zurückzuführen ist, dass die Menge an OKP-Leistungen in einem Masse zunimmt, welches sich medizinisch kaum begründen lässt. Infolgedessen wird das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) gemäss Medienmitteilung zusätzliche Massnahmen prüfen, um das Mengenwachstum in der Griff zu bekommen. Hierzu sollen unter anderem die in Deutschland und den Niederlanden im stationären wie auch im ambulanten Bereich angewandten Methoden analysiert werden.</p><p>Die seit Jahrzehnten andauernde Kostenentwicklung bringt die Finanzierung unseres Gesundheitssystems an seine Grenzen. Massnahmen, um die Kosten zu dämpfen und sie in den Griff zu bekommen, sind somit wichtig und nötig.</p><p>Es scheint daher angezeigt, neben den in Deutschland und den Niederlanden existierenden Modellen ebenfalls andere Alternativen zu prüfen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welches sind die zentralen Elemente, welche zu diesen Mengenausweitungen führen?</p><p>2. Hat das EDI neben Deutschland und den Niederlanden auch andere Gesundheitssysteme studiert, oder ist dies noch geplant?</p><p>3. Gibt es neben den sich bereits in der Evaluation befindenden Modellen noch weitere Instrumente, um die Mengenausweitung in der OKP zu begrenzen?</p><p>4. Werden neben den vorgeschlagenen staatlichen Eingriffen auch wettbewerbliche Instrumente, mit denen das Problem der Mengenausweitung gezielt angegangen werden kann, geprüft?</p>
  • Mengenausweitung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Mengenausweitung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) ist teilweise bedingt durch die demografische Entwicklung, die einen überproportionalen Anstieg der Zahl der 70-Jährigen und der älteren Bevölkerung beinhaltet. Diese Gruppe nimmt vermehrt medizinische Leistungen in Anspruch. Zudem führt die medizinisch-technische Innovation zu neuen, vielmals besseren, aber oft auch teureren Behandlungen. Weiter kann ein Teil der Mengenausweitung auf eine Vergrösserung des Angebotes zurückgeführt werden, welches sich medizinisch nicht erklären lässt. Nicht zuletzt fördern auch Fehlanreize in den aktuellen Tarifstrukturen eine Mengenausweitung.</p><p>2. Im Rahmen der Erarbeitung neuer Kostendämpfungsmassnahmen wird das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) einer Expertengruppe mit internationaler Beteiligung das Mandat erteilen, die positiven Erfahrungen anderer europäischer Länder für die Schweiz auszuwerten. Dabei sollen unter anderem die Gesundheitssysteme von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, der Niederlande, von Österreich, Portugal, Schweden und Spanien analysiert werden. Wegen grosser Parallelen zum Schweizer System (DRG-System in Deutschland und Kassenkonkurrenz in den Niederlanden) wird ein besonderes Augenmerk auf die Systeme von Deutschland und der Niederlande gelegt.</p><p>3./4. Das EDI beabsichtigt, mit der Einsetzung der Expertengruppe eine grosse Bandbreite an Modellen und Instrumenten zur Beeinflussung der Mengenentwicklung in der OKP zu prüfen. Der Fokus des zu erteilenden Mandats wird auf der Evaluierung von Instrumenten zur Senkung der Kosten- sowie Mengenentwicklung liegen. Diese sollen von den Tarifpartnern und subsidiär von den Tarifgenehmigungsbehörden angewendet werden können. Dabei handelt es sich beispielsweise um Jahresbudgets oder Tarifsenkungen bei überdurchschnittlicher Kostenentwicklung (Mehrleistungsabschläge). Um eine möglichst umfassende Analyse sicherzustellen, darf das Mandat der Expertengruppe jedoch nicht auf spezifische Instrumente beschränkt werden.</p><p>Zudem werden zusätzliche Kostendämpfungsmassnahmen parallel zur Arbeit der Expertengruppe weiterverfolgt. Darunter fallen wettbewerbliche Instrumente, welche zum Teil bereits mit der Revision vom 21. Dezember 2007 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) im Bereich der Spitalfinanzierung eingeführt wurden. Dazu zählen insbesondere die Einführung von leistungsbezogenen Pauschalen, die auf gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstrukturen beruhen, und die Stärkung der freien Spitalwahl. Rückschlüsse zu deren Wirkungen auf die Mengen- und Kostenentwicklung werden im Rahmen des Schlussberichtes zur Evaluation der KVG-Revision im Bereich der Spitalfinanzierung im Jahr 2019 erwartet.</p><p>Ein Potenzial zur Erhöhung der Effizienz im Gesundheitswesen verspricht sich der Bundesrat auch von neuen Reformansätzen, wie zum Beispiel von der einheitlichen Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen. Diesbezüglich wartet der Bundesrat momentan das Ergebnis der Beratungen im Parlament im Rahmen der parlamentarischen Initiative Humbel 09.528, "Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus", ab. Die Publikation von Qualitätsindikatoren, welche zu grösserer Transparenz bei der Qualität erbrachter Leistungen führen sollen, fördert zudem den Wettbewerb. Auch stehen die Versicherer in der Pflicht, Kosten- und Wirtschaftlichkeitskontrollen durchzuführen, deren korrekte Anwendung ebenfalls wettbewerbsförderlich wirken kann.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Aus dem am 2. September 2016 veröffentlichten Communiqué des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) geht hervor, dass die Kostenentwicklung der letzten Jahre auch darauf zurückzuführen ist, dass die Menge an OKP-Leistungen in einem Masse zunimmt, welches sich medizinisch kaum begründen lässt. Infolgedessen wird das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) gemäss Medienmitteilung zusätzliche Massnahmen prüfen, um das Mengenwachstum in der Griff zu bekommen. Hierzu sollen unter anderem die in Deutschland und den Niederlanden im stationären wie auch im ambulanten Bereich angewandten Methoden analysiert werden.</p><p>Die seit Jahrzehnten andauernde Kostenentwicklung bringt die Finanzierung unseres Gesundheitssystems an seine Grenzen. Massnahmen, um die Kosten zu dämpfen und sie in den Griff zu bekommen, sind somit wichtig und nötig.</p><p>Es scheint daher angezeigt, neben den in Deutschland und den Niederlanden existierenden Modellen ebenfalls andere Alternativen zu prüfen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welches sind die zentralen Elemente, welche zu diesen Mengenausweitungen führen?</p><p>2. Hat das EDI neben Deutschland und den Niederlanden auch andere Gesundheitssysteme studiert, oder ist dies noch geplant?</p><p>3. Gibt es neben den sich bereits in der Evaluation befindenden Modellen noch weitere Instrumente, um die Mengenausweitung in der OKP zu begrenzen?</p><p>4. Werden neben den vorgeschlagenen staatlichen Eingriffen auch wettbewerbliche Instrumente, mit denen das Problem der Mengenausweitung gezielt angegangen werden kann, geprüft?</p>
    • Mengenausweitung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

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