Transparenz des GVO-Saatgutmonitorings

ShortId
16.3763
Id
20163763
Updated
28.07.2023 05:11
Language
de
Title
Transparenz des GVO-Saatgutmonitorings
AdditionalIndexing
55;52;36;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Import von Saatgut wird seit 1999 auf Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen untersucht. Importeure von bestimmtem Saatgut (Mais, Soja, Raps usw.) müssen alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um eine Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Organismen zu verhindern. Zu diesem Zweck müssen die Importeure namentlich über ein geeignetes Qualitätssicherungssystem verfügen, um verunreinigtes Material vom Markt zurückrufen zu können. Die rechtlichen Anforderungen sowie die Untersuchungen haben in den letzten 16 Jahren gewährleistet, dass keine verunreinigten Saatgutposten in der Schweiz ausgesät wurden.</p><p>1. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Saatgutkontrollen wird in Zukunft jährlich veröffentlicht. Erstmals wurden im Jahresbericht 2015 des Nationalen Kontrollplans entsprechende Daten veröffentlicht.</p><p>2. Der Importeur eines verunreinigten Saatgutpostens erhält zeitnah das Resultat, damit der entsprechende Posten vom Markt genommen werden kann. Das Qualitätssicherungssystem gewährleistet, dass ein Posten beim Anwender rechtzeitig zurückgezogen werden kann. Deshalb sind öffentliche Rückrufaktionen nur als letzte Möglichkeit vorzusehen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Bundesamt für Landwirtschaft beprobt bei den Kulturen Mais, Soja, Zucker- und Futterrüben, Raps und Kartoffeln stichprobenartig das in die Schweiz importierte pflanzliche Vermehrungsmaterial auf Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Bisher wurden die Ergebnisse des amtlichen GVO-Saatgutmonitorings nicht veröffentlicht. Dieser Mangel an Transparenz ist problematisch für die Landwirtschaft, Züchtung, Saatguterzeugung und Imkerei, die möglicherweise von einer GVO-Verunreinigung des Saatguts betroffen sind. Für sie wäre es wichtig, so zeitnah wie möglich Einblick in die Ergebnisse des GVO-Saatgutmonitorings zu erhalten. Sie sollen die für ihre Aktivitäten massgebenden Verunreinigungsrisiken angemessen einschätzen können, um gegebenenfalls entsprechende Massnahmen zu treffen. Bekanntlich können sich Verunreinigungen von Saatgut durch gentechnisch veränderte Organismen rasch und weiträumig verbreiten.</p><p>Für eine grösstmögliche Rechtssicherheit aller Betroffenen ist es entscheidend, dass die Informationen zu Umfang, Durchführung und Ergebnissen der GVO-Saatgutkontrollen vollständig und rechtzeitig vor der Aussaat veröffentlicht werden, auch mit Hinweis auf die Folgemassnahmen bei möglichen GVO-Funden im Saatgut. Die Saatgutproben sollen auch auf Verunreinigungen mit anderen gentechnisch veränderten Samen untersucht werden. Auch über solche Funde sind die Betroffenen transparent zu informieren.</p><p>Eine vollständige Transparenz zum GVO-Saatgutmonitoring würde den Anreiz für Saatgutimporteure verstärken, GVO-freie Ware in die Schweiz zu liefern.</p><p>Fragen:</p><p>1. Warum werden die Ergebnisse des GVO-Saatgutmonitorings nicht veröffentlicht?</p><p>2. Kann eine zeitnahe Veröffentlichung dieses Monitorings mit möglichst vollständigen Informationen ab dem Jahr 2017 und noch vor der Aussaat des jeweils betroffenen Saatguts gewährleistet werden? Wann kann andernfalls spätestens damit gerechnet werden?</p>
  • Transparenz des GVO-Saatgutmonitorings
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Import von Saatgut wird seit 1999 auf Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen untersucht. Importeure von bestimmtem Saatgut (Mais, Soja, Raps usw.) müssen alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um eine Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Organismen zu verhindern. Zu diesem Zweck müssen die Importeure namentlich über ein geeignetes Qualitätssicherungssystem verfügen, um verunreinigtes Material vom Markt zurückrufen zu können. Die rechtlichen Anforderungen sowie die Untersuchungen haben in den letzten 16 Jahren gewährleistet, dass keine verunreinigten Saatgutposten in der Schweiz ausgesät wurden.</p><p>1. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Saatgutkontrollen wird in Zukunft jährlich veröffentlicht. Erstmals wurden im Jahresbericht 2015 des Nationalen Kontrollplans entsprechende Daten veröffentlicht.</p><p>2. Der Importeur eines verunreinigten Saatgutpostens erhält zeitnah das Resultat, damit der entsprechende Posten vom Markt genommen werden kann. Das Qualitätssicherungssystem gewährleistet, dass ein Posten beim Anwender rechtzeitig zurückgezogen werden kann. Deshalb sind öffentliche Rückrufaktionen nur als letzte Möglichkeit vorzusehen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Bundesamt für Landwirtschaft beprobt bei den Kulturen Mais, Soja, Zucker- und Futterrüben, Raps und Kartoffeln stichprobenartig das in die Schweiz importierte pflanzliche Vermehrungsmaterial auf Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Bisher wurden die Ergebnisse des amtlichen GVO-Saatgutmonitorings nicht veröffentlicht. Dieser Mangel an Transparenz ist problematisch für die Landwirtschaft, Züchtung, Saatguterzeugung und Imkerei, die möglicherweise von einer GVO-Verunreinigung des Saatguts betroffen sind. Für sie wäre es wichtig, so zeitnah wie möglich Einblick in die Ergebnisse des GVO-Saatgutmonitorings zu erhalten. Sie sollen die für ihre Aktivitäten massgebenden Verunreinigungsrisiken angemessen einschätzen können, um gegebenenfalls entsprechende Massnahmen zu treffen. Bekanntlich können sich Verunreinigungen von Saatgut durch gentechnisch veränderte Organismen rasch und weiträumig verbreiten.</p><p>Für eine grösstmögliche Rechtssicherheit aller Betroffenen ist es entscheidend, dass die Informationen zu Umfang, Durchführung und Ergebnissen der GVO-Saatgutkontrollen vollständig und rechtzeitig vor der Aussaat veröffentlicht werden, auch mit Hinweis auf die Folgemassnahmen bei möglichen GVO-Funden im Saatgut. Die Saatgutproben sollen auch auf Verunreinigungen mit anderen gentechnisch veränderten Samen untersucht werden. Auch über solche Funde sind die Betroffenen transparent zu informieren.</p><p>Eine vollständige Transparenz zum GVO-Saatgutmonitoring würde den Anreiz für Saatgutimporteure verstärken, GVO-freie Ware in die Schweiz zu liefern.</p><p>Fragen:</p><p>1. Warum werden die Ergebnisse des GVO-Saatgutmonitorings nicht veröffentlicht?</p><p>2. Kann eine zeitnahe Veröffentlichung dieses Monitorings mit möglichst vollständigen Informationen ab dem Jahr 2017 und noch vor der Aussaat des jeweils betroffenen Saatguts gewährleistet werden? Wann kann andernfalls spätestens damit gerechnet werden?</p>
    • Transparenz des GVO-Saatgutmonitorings

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